Chancengerechtigkeit, Kath. .Soziallehre

Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Dr. Ernst Leuninger

 

 

Thema der Seite: Chancengerechtigkeit

Die deutschen Bischöfe: Ausarbeitung der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen Nr. 34
Chancengerechte Gesellschaft, (pdf-Datei) Leitbild für eine freiheitliche Ordnung. 27 .Juli 2011

 

Hier erfolgt eine Zusammenfassung des Inhalts vom Verfasser (kein Kommentar) dieser Seite. (Schräg sind Zitate aus dem Text)

INHALT
Vorwort
...................................................................................... 5
Chancengerechte Gesellschaft
................................................... . 9

1.             Ursachen und Herausforderungen des
     gesellschaftlichen Wandels................................................ 11

2.         Freiheit, Verantwortung und Chancengerechtigkeit...........    16

3.         Perspektiven einer chancengerechten Gesellschaft............ . 24

4.         Chancen für alle................................................................ 36

Vorwort (von Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzender der Kommission)

Papst Johannes Paul II, hat die Freiheit als Konstruktionspunkt der kirchlichen Sozialverkündigung bezeichnet. Die Freiheit ist in der Personalität des Menschen begründet. Sie ist ihm gegeben, sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Die Freiheitsräume der Menschen wachsen, er muss sie und alle müssen eine gerechte Chance haben, sie zu nutzen.

Der Text möchte allen Akteuren in Politik, Wirtschaft und Ge­sellschaft Anstöße geben vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes, das ohne Freiheit nicht zu denken ist. Mit dem Impulstext möchte die Kommission eine Diskussion anre­gen über die Voraussetzungen einer freiheitlichen Ordnung und die Frage, wie wir heute die Rahmenbedingungen für eine
„Chancengerechte Gesellschaft" gestalten müssen.

Chancengerechte Gesellschaft

Freiheit ist eines der wichtigsten Begriffe der Moderne. Die Menschen haben trotzdem den Eindruck es ginge nicht gerecht zu. Diesem Problem will der Text sich annehmen. Freiheit wird oft verkürzt als wirtschaftliche Freiheit gesehen.
Vor diesem Hintergrund wird Freiheit nicht mehr in dem Maße
geschätzt, wie sie es verdient. Recht verstandene Freiheit ist aber grundlegend für eine gerechte Gestaltung des Gemeinwe­sens. Im Zentrum aller Bemühungen um den Zusammenhalt der Gesellschaft steht die Sorge um den Menschen und seine Teil­habe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb muss sich die Ge­sellschaft am Leitbild der Chancengerechtigkeit orientieren und allen Menschen Chancen eröffnen. Dazu brauchen die Men­schen den Mut zur Freiheit und die Gesellschaft das feste Fun­dament der Solidarität.

 1. Ursachen und Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels.

Die Möglichkeiten wachsen in der neueren Zeit ins Unermessliche.  Religiöse Toleranz, wachsende wirtschaftliche Ressourcen und steigende Mobilität tragen dazu bei. Die  einen nehmen die Chancen wahr viele andere fühlen sich ausgeschlossen. Viele sind verunsichert. Sie sehen die Chancen aber auch die Gefahren. Im Bereich der Erwerbsarbeit nimmt durch die Globalisierung der Druck zu. Minderqualifizierte werden in Randaufgaben abgedrängt. Die Individualisierung nimmt dem Einzelnen soziale Zusammenhänge, Ehe und Familie sind noch angestrebte Lebensformen, aber sie geraten durch viele andere Formen des Zusammenlebens immer mehr in Rechtfertigungsdruck. Auch die Familie hat sich geändert, Mütter wie Väter tun sich schwer Beruf und Familie zu vereinbaren. Auch ist in diesen eine neue Einkommensverteilung begründet, von Alleinverdienern in einer Familie bis zu Doppelverdienern gehen erhebliche Unterschiede.

Deutschland ist Zuwanderungsland.  Die Mehrzahl der Zuwanderer ist verhältnismäßig gut integriert und trägt erheblich zum Wohlstand aller bei. Aber auch hier gilt: Nur wer gut gebildet ist, kann alle Chancen der Gesellschaft nutzen. Wer dagegen unzureichend qualifiziert ist, wird von den Problemen am Arbeitsmarkt besonders hart getroffen. Diese Gruppe bleibt von vielen Formen gesellschaftlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Alle diese Änderungen bedingen Änderungen des Sozialstaates. Dazu trägt noch die Überalterung unserer Gesellschaft bei. Das alles fördert die Angst vor sozialen Abstieg. Trotz dieser Verunsicherungen und der gesellschaftlichen Spannungen, die mit der Freiheitsdynamik und der Vervielfältigung von Möglichkeiten verbunden sind, will niemand hinter die Freiheitsansprüche und ihre positiven Wirkungen zurück. Es bedarf also eines konstruktiven Umgangs mit der Kehrseite dieser Freiheitserrungenschaften. Dafür ist eine neue und erweiter­te Perspektive auf den Entwurf notwendig, der den historischen Erfolg der westlich-abendländischen Moderne getragen hat: die Idee der Freiheit des Menschen. Dieser Entwurf muss heute neu belebt und an veränderte Zeiten angepasst werden.

2.  Freiheit, Verantwortung und Chancengerechtigkeit

  Freiheit ist das Recht zur Selbstbestimmung (negative Freiheit). Eine gesellschaftliche Freiheitsordnung darf die positive Freiheit nicht so einschränken, dass in einengende Uniformität endet. Unterschiedliche Lebensentwürfe müssen möglich sein.

Freiheit und Personalität
Als Ebenbild Gottes ist der Mensch ist mit Würde ausgestattet. Dazu gehört die Freiheit, von innen heraus zu handeln.  Die Freiheit wird dem Menschen vom Schöpfer als Geschenk und Aufgabe gegeben, sie ist Ausdruck der Gottesebenbildlichkeit des Menschen: „Die wahre Freiheit [...] ist ein erhabenes Kennzeichen des Bildes Gottes im Menschen" (Gaudium et spes, Nr. 17). Auch hat die Kirche in ihrer Geschichte oft gegen diese Freiheitsrechte gestanden.

Das Prinzip der Personalität nimmt den Menschen umfassend in den Blick. Es begreift den Menschen einerseits als Indi­viduum mit unveräußerlichem Eigenwert und unaustauschbarer Einmaligkeit und andererseits als soziales Wesen in Beziehung zum anderen, zur Gemeinschaft und als religiöses Wesen in seiner Beziehung auf Gott hin. Die Spannung zwischen Individualität und Sozialität ist kennzeichnend für die Person. Der Freiheit des Individuums steht das Recht der anderen auf Freiheit gegenüber. Freiheit korrespondiert daher von Anfang an mit Verantwortung für das eigene Handeln und seine Auswirkungen auf die anderen und die Gesellschaft, d. h. Freiheit ist notwendig verbunden mit dem Streben nach Gerechtigkeit.

Vier Dimensionen menschlicher Freiheit

Diese vier Dimensionen sind:

1. Eigenverantwortung jedes Einzelnen

2. Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwesen

3. Verantwortung von Staat und Gesellschaft für jeden Einzelnen

4. Gesellschaftliche Verantwortung für das Gemeinwesen

Aufgrund der Sozialnatur des Menschen hat die Gesellschaft auch für die Ordnung des Gemeinwesens und für das Gemein­wohl Sorge zu tragen: Es geht sozusagen um die Verantwortung der Gesellschaft für sich selbst. Soll die gesellschaftliche Ordnung den Lebenschancen jedes ihrer Mitglieder dienen, muss die Gemeinschaft stets neu prüfen, ob ihre Regeln und Instituti­onen auf dieses Ziel ausgerichtet sind. Hier trifft sich die Katholische Soziallehre mit den ordnungspolitischen Überlegungen der Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft: Die wirt­schaftlichen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen der Gesellschaft sind so zu gestalten, dass gerechte Strukturen der Entfaltung des menschlichen Lebens dienen. Sie sind auch an der Verantwortung für die Schöpfung und für die nachfolgenden Generationen zu orientieren.

3.Perspektiven einer chancengerechten Gesellschaft

Hier sollen die Perspektiven des politischen Handelns an drei wichtigen Feldern dargestellt werden.

3.1. Perspektive Bildung

Bildung befähigt zur Freiheit. Wer in der Bildung keine Chancen hat, wird diese auch im Leben nicht haben. Die Erfüllung dieses Anspruchs ist zunächst die Aufgabe der Eltern. Vor allem die vorschulische Erziehung muss mehr gefördert werden. Jedes Kind muss einen kostenlosen Kindergartenplatz haben. Zur Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit wird insgesamt deutlich mehr Geld für Investitionen in Bildung zur Ver­fügung gestellt werden müssen.

3.2. Perspektive Arbeit
Die Erwerbsarbeit isfür die meisten Menschen der entscheidende Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Auch wer nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, hat einen gesellschaftlichen Anspruch auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die individuellen Lebenszweifel, die nicht selten mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehen, sollten nicht noch dadurch verschärft werden, dass man auch finanziell und sozial von heute auf morgen an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. Dennoch bleibt die Eingliederung in das Er­werbsleben das vordringliche Ziel.

3.3 Perspektive Generationengerechtigkeit

Es muss daruf geachtet werden, die nachfolgende Generation nicht über die Gebühr einzuschränken. Dem widerspricht die heutige Belastung der Umwelt. Schuldenbremse und Anhebung des Rentenalters sind die richtigen Wege. Die Ausgestaltung der Generationengerechtigkeit ist ein schwieriger Weg. Dazu bedarf es auch viel freiwilligen Engagements.

Die Katholische Soziallehre betont seit jeher die Rückbindung des Eigentums an die Gerechtigkeitsgrundsätze und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Politisch wird heute eher darüber diskutiert, Steuern auf Erbschaften und Vermö­gensübertragungen weiter zu senken und Freibeträge zu erhö­hen. Aus Gründen der Chancengerechtigkeit sollte hingegen über eine Ausweitung der Besteuerung - insbesondere bei sehr großen Vermögen - nachgedacht werden. Gleichzeitig bedarf es des Ausbaus und der gesellschaftlichen Anerkennung alternati­ver Möglichkeiten des Vermögensübergangs. Die Einrichtung von gemeinnützigen Stiftungen, Fonds und Stipendien ist eine gute Möglichkeit, gesellschaftliche Belange nach eigenen Vor­stellungen zu fördern.

4. Chancen für alle

Die Dynamik des gesellschaftlichen Wandels ist ungebrochen. Die meisten Menschen sind diesem Wandel gewachsen und fin­den sich darin zurecht. In einer freiheitlichen Gesellschaft soll aber niemand verloren gehen. Deshalb müssen nach Möglichkeit jedem die Chancen eröffnet werden, die er braucht, um sein Leben in Freiheit zu gestalten. Diese Chancen dürfen nicht nur formal bestehen, sondern jeder Einzelne muss sie auch tatsäch­lich wahrnehmen können. Wahrnehmen heißt dabei zweierlei: Chancen als solche zu be-greifen, sie aber auch zu er-greifen. Die Chance, das eigene Leben in die Hand zu nehmen, muss im Sinne einer dynamischen Chancengerechtigkeit jedem Einzelnen immer wieder neu eröffnet werden. Zugleich verändert der ge­sellschaftliche Wandel die Spielräume ständig. Deshalb muss auch die Gesellschaft die Angebote zur Beteiligung und zur Be­fähigung fortwährend an die neuen Gegebenheiten anpassen.

Dabei hat jeder die Freiheit, sich solchen Angeboten der Gesell­schaft zu verweigern. Die allermeisten Menschen werden je­doch- wenn sie wirklich die Möglichkeit dazu erhalten - be­strebt sein, ihr Geschick selbst in die Hand zu nehmen. Das ent­spricht auch dem christlichen Verständnis der Personalität des Menschen. Die freiheitliche Ordnung lebt davon, dass sich die überwiegende Mehrheit für die positive Dynamik der Freiheit entscheidet.

Bei der Gestaltung des eigenen Geschicks muss sich der Einzelne aber stets der Grenzen seiner Freiheit bewusst sein: Die Freiheit des einen findet ihre Grenze an der Freiheit des anderen. Deshalb steht jeder in der Pflicht, die negativen wie auch die positiven Auswirkungen seiner Entscheidungen auf andere im Blick zu behalten. Freiheit ist ohne Verantwortung nicht denkbar. Weilverantwortete Freiheit immer auch die Freiheit der anderen meint, ist sie eng mit Gerechtigkeit verbunden.

Achtung vor der Freiheit des anderen und Verantwortungsbewusstsein erwachsen aus einem gesellschaftlichen Grundkanon, der gemeinsame Werte umfasst, zugleich aber wechselseitige To­leranz beinhaltet. Deshalb ist es eine Aufgabe der Gesellschaft, sich ihrer gemeinsamen Wertvorstellungen immer neu zu verge­wissern und deren kulturelle, religiöse und moralische Vorbedin­gungen lebendig zu halten.

Wer zum Wohl einiger gesellschaftlich Benachteiligter handeln und ihnen Freiheitsspielräume eröffnen will, steht oft in der Ge­fahr, die Freiheit vieler einzuschränken, die ihr Leben bereits selbst und verantwortungsbewusst gestalten. Dieser Abwägungsprozess ist schwierig, gerade in einem gesellschaftlichen Diskurs, der von der Vorherrschaft gruppenbezogener Interessen geprägt ist. Die Freiheiten unterschiedlicher Personengruppen dürfen je­doch nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Alles Bemühen um Freiheit und Gerechtigkeit soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass zu einer freien Gesellschaft ein gewisses Maß an Ungleichheit gehört. Ungleichheit beruht auf der Indivi­dualität des Menschen, auf unterschiedlichen Lebensumständen, Potentialen und Befähigungen sowie auf dem unterschiedlichen Gebrauch von Freiheit. Ungleichheit ist nicht automatisch unge­recht. Auch Chancengerechtigkeit ebnet Ungleichheit nicht ein. Es geht vielmehr darum, jedem Einzelnen Chancen zu seiner per­sönlichen Freiheitsentfaltung zu eröffnen. Nur wenn niemand fürchten muss, dauerhaft an den Rand gedrängt zu werden, wird die zunehmende Differenzierung der Gesellschaft den Zusam­menhalt nicht gefährden.

Eine Gemeinschaft, die an den Einzelnen den hohen Anspruch stellt, seine Freiheitsspielräume wahrzunehmen, muss im Gegen­zug auch glaubhaft vermitteln, dass jeder tatsächlich gebraucht wird und einen Platz in der Gesellschaft hat. Nur eine durchlässi­ge Gesellschaft kann Vertrauen in die Chance zu einem gesell­schaftlichen und sozialen Aufstieg schaffen. Das gesellschaftli­che Versprechen, dass durch Leistung „etwas erreicht" werden kann, weckt die Bereitschaft, Möglichkeiten für das persönliche Fortkommen zu nutzen. Die gesellschaftliche Anerkennung er­mutigt dazu, individuelle Fähigkeiten und Talente für das Ge­meinwohl einzusetzen.

Wie der Einzelne seine persönliche Freiheit nutzt und gestaltet, wird wesentlich in der Familie grundgelegt und von seiner Bil­dungsbiographie bestimmt. Beide sind entscheidend für die späteren Chancen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das gilt vor allem für den Arbeitsmarkt. In einer erwerbsorien­tierten Gesellschaft ist die Teilhabe am Erwerbsleben ein bedeu­tender Schlüssel für Integration. Chancengerechtigkeit muss auch für kommende Generationen gelten. Insofern sind dauerhaft finanzierte soziale Sicherungssysteme, die Sicherstellung der Ge­staltungsspielräume staatlichen Handelns und die Erhaltung der Schöpfung bleibende Aufgaben einer chancengerechten Gesell­schaft.

Seit vielen Jahrzehnten ist Ludwig Erhards „Wohlstand für alle" das politische Leitmotiv der Bundesrepublik. Die Voraussetzung dafür ist aber zwischenzeitlich aus dem Blick geraten: „Chancen für alle" ist die Grundlage, um allen Wege zur Teilhabe, zum sozialen Aufstieg und zum Wohlstand zu ermöglichen. Nur so wird es gelingen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht zu gefährden. Die gesellschaftliche Erneuerung braucht deshalb ein klares Leitbild: die chancengerechte Gesellschaft.

 

Home

 

Mail

 

Geändert:01.10.2011 Dr. Ernst Leuninger