Presseerklärungen KAB-Limburg
Inhalt Politik
stürzt Menschen in Armut - gegen Hartz IV Der Diözesanpräses unterstützt das Arbeitnehmerbegehren 40-Stundenwoche steigert die Arbeitslosigkeit Solidarität muss bleiben (16.10.03) Zur Sozialreform (4.8.03) Gewaltdarstellungen stoppen (4.8.03) Erklärung zur Abschaffung von Feiertagen (6.03) Diskussion um Predigt Kardinal Meisner Wir stehen zu unserem Bischof (9.3.02) Erklärung zur Betriebsverfassung "Ökumenische Stellungnahme zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes" Presseerklärung zum 9.11.2000 (Diözesanleitung) Feierabend (Regionalerklärung Süd-West) Feierabend/Ladenschluss (9.8.2000) Bundesverband zum Feierabend (29.8.2000) Westdeutscher Verband zu Fusionen DIÖZESANVERBAND Limburg zu Fusionen
Politik
stürzt Menschen in Armut - gegen Hartz IV Die
Diözesanleitung der KAB im Bistum Limburg ist entsetzt über die
Entwicklung in der sozialen Landschaft Deutschlands. Das wird besonders an
Hartz IV deutlich. Menschen,
die dreißig Jahre in die Sozialversicherungen eingezahlt und Solidarität
geleistet haben, werden nach nur einem Jahr Arbeitslosigkeit in die Armut
geschickt, betont der Diözesanpräses Dr. Ernst Leuninger namens der Diözesanleitung.
Diesen drastischen Leistungskürzungen stehen kaum gnügend geeignete
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschweige denn Arbeitsplätze gegenüber.
In manchen Ländern wie Sachsen werden acht Prozent der Bevölkerung ab
Januar mit einem geringeren Sozialhilfesatz ihr Leben bestreiten müssen.
Auch die Regierung Schröder hat die Spaltung in unserer Gesellschaft
vertieft, die Reichen reicher und die Zahl der Armen umfangreicher werden
lassen. Der
Zugriff auf die Kinderkonten macht die ganze Dramatik deutlich. Insgesamt
spart der Staat durch dieses Modell mindestens 2,5 Milliarden Euro,
gleichzeitig werden den Reichen Steuergeschenke gemacht und ganze Konzerne
„schreiben“ ihre Steuern ab. Aber damit noch kein Ende, es werden immer „neue Schweine durchs politische Dorf getrieben“, so die 40-Stunden-Woche, die keine neuen Arbeitsplätze schaffen, sondern eher die Arbeitslosigkeit verstärken würde. Wenn die seit Jahren betriebenen Kürzungen den Arbeitsmarkt belebt hätten, dann hätten wir jetzt nicht wieder extrem hohe Arbeitslosenzahlen. Wir stehen auf dem Weltmarkt als Spitzenreiter im Export da. Geld fehlt bei den Verbrauchern im Inland. Diese Situation wird durch die derzeitigen und geplanten Maßnahmen noch dramatisch verstärkt, weil die Masseneinkommen immer mehr abnehmen. Muss es erst zu einem völligen Kollaps kommen, ehe Einsicht wächst. Es kann nicht angehen, dass die Gesellschaft nach neoliberalen Grundsätzen umgepflügt wird, Solidarität und soziale Gerechtigkeit sind wieder gefragt. Limburg,
6.8.04 Die
Diözesanleitung Feiertagskürzung und Mehrarbeit bringen nur neue Arbeitslosigkeit Erklärung des Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Limburg Einen fast verzweifelten Versuch unternimmt Minister Clement mit seinem Vorschlag Feiertage abzuschaffen, um die Wirtschaft aus ihrem Tief herauszuholen. Feiertage sind ein Teil unserer Kultur und christlichen Tradition. Sie sind einer Rund-um-die Uhr-Wirtschaft ein Dorn im Auge. Jedes Mal zu Fronleichnam wird die Abschaffung der Feiertage neu diskutiert. Die Wirtschaft lässt sich nicht mit der Abschaffung der Feiertage ankurbeln. In Bayern mit 13 und Baden-Württemberg mit 12 Feiertagen liegen die Arbeitslosenquoten bei 6,6, bzw. 6,1 Prozent. In nördlichen Bundesländern wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein mit nur 9 Feiertagen liegen die Arbeitslosenquoten um rund 3 Prozent höher. Vor diesem Hintergrund ist die oberflächliche Diskussion, nicht zu verstehen. In Hessen gibt es 10 Feiertage, von denen 2004 nur 6 nicht auf ein Wochenende fallen. Das wechselt in den Jahren. Auf jeden Fall wäre die Abschaffung der Feiertage eine Ausweitung der Arbeitzeit die vermutlich wieder zu neuer Arbeitslosigkeit führen würde, abgesehen von dem kulturellen Raubbau, der dadurch entstünde. Jedenfalls fielen 2002 in keinem Bundesland 13 Feiertage (die es nur in Bayern gibt) nicht auf ein Wochenende. Ähnlich ist der Vorschlag aus Arbeitgeberkreisen zu werten, länger zu arbeiten ohne Lohnausgleich. Dadurch wird die Massenkaufkraft nicht gestärkt und eher Arbeitslosigkeit geschaffen. Unsere Produktivität ist Spitzenklasse, dadurch sind wir auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig, Probleme bereiten eher die Dollarschwäche und die damit verbundenen Stärke des Euros für den Export. Nach der Erhöhung der Arbeitszeit wird die Arbeitslosigkeit höher werden, dann werden auch die Sozialausgaben im Anteil an den Arbeitskosten steigen und neu über Sozialabbau diskutiert werden. So wirtschaftet man eine Gesellschaft zu Grunde. Die KAB hat in ihrem Vorschlag zur Triade der Arbeit Weg aufgezeigt, wie zur herkömmlichen Erwerbsarbeit Einkommen in Familien und im Gemeinwesen geschaffen werden können, aber diese Modelle werden ja nicht gehört.
In einer "Ökumenischen Stellungnahme zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes", die vom Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Limburg, der Evangelischen Arbeitnehmerschaft (EAN), dem Zentrum für gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), dem Referat "Kirche und Arbeiterschaft" im Bistum Limburg sowie der Frankfurter Sozialschule, Bistum Limburg, herausgegeben wurde, wird eine Reform des 1950 verabschiedeten und 1972 zum letzten Male novellierten Betriebsverfassungsgesetzes dringend angemahnt. Eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebe halten die Autoren schon deshalb für notwendig, weil die Arbeitswelt sich drastisch verändert und sich die Gewichte zugunsten der Arbeitgeberseite verschoben hätten. Die Stellungnahme macht darauf aufmerksam, dass der von den Soziallehren der beiden Kirchen sozialethisch begründete Vorrang der Arbeit vor dem Kapital eine Erweiterung und Vertiefung der betrieblichen Mitbestimmung erfordere. Entgegen der von Arbeitgeberverbänden und Teilen der Politik behaupteten Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine Erweiterung der Mitbestimmung weisen die kirchlichen Einrichtungen und Verbände darauf hin, dass die Mitbestimmung schon in der Vergangenheit den sozialen Frieden wesentlich garantiert habe und einen positiven Standortfaktor darstelle. Im einzelnen spricht sich die Erklärung dafür aus, besonders in Klein- und Mittelbetrieben das Verfahren zur Betriebsratswahl zu vereinfachen, bei organisatorischen Veränderungen im Betrieb die Mitbestimmung der Betriebsräte zu verstärken, deren Freistellungsmöglichkeiten zu erhöhen sowie die Mitbestimmung auf weitere Bereiche auszudehnen. Der von Arbeitsminister Riester vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes sei zwar von der Forderung nach paritätischer und wirtschaftlicher Mitbestimmung noch weit entfernt, er sei aber dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Ökumenische Stellungnahme zur Novellierung des BetriebsverfassungsgesetzesDie gegenwärtige Auseinandersetzung um die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes nimmt an Schärfe zu. Gegner einer Reform des inzwischen mehr als 40 Jahre alten Gesetzes führen Kostenargumente und Standortnachteile im internationalen Wettbewerb ins Feld, um eine Reform zu verhindern. Demgegenüber halten wir eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes für dringend geboten. Diese ist nicht nur notwendig, weil sich die Bedingungen in den Betrieben gegenüber dem Ursprungsjahr des Gesetzes drastisch verändert haben, sondern vor allem deshalb, weil die bestehenden gesetzlichen Regelungen keineswegs dem entsprechen, was in den Soziallehren der beiden Kirchen, denen sich die unterzeichnenden Verbände und Einrichtungen verpflichtet fühlen, seit langer Zeit zum Gemeingut gehört: Arbeit ist ein Ausdruck der Menschenwürde; ihr gegenüber hat das Kapital nur instrumentellen Charakter; Arbeit hat wie die Enzyklika Laborem exercens (1981) von Papst Johannes Paul II. zum Ausdruck gebracht hat einen sozialethisch begründeten Vorrang vor dem Kapital. Dies muss auch in der Betriebsverfassung zum Ausdruck gebracht werden.
Zwar bringt auch der jetzt vorliegende Entwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes keineswegs die paritätische und wirtschaftliche Mitbestimmung , die wir für richtig und notwendig erachten, er ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine der wichtigsten Wurzeln des Gedankens der Mitbestimmung in Deutschland ist die christlich-soziale Tradition beider Kirchen. Während die sich an die Tradition des Marxismus orientierenden Teile der sozialistischen Arbeiterbewegung die Vergesellschaftung der Produktionsmittel anstrebten, ging es fortschrittlichen Sozialethikern und Sozialpolitikern beider Konfessionen, christlich-sozialen Arbeiterverbänden wie auch einzelnen christlich orientierten Unternehmern um die Entwicklung einer partnerschaftlichen Verfassung von Betrieben und Unternehmen. Sie sollte gewährleisten, dass das Verfügungsrecht des Unternehmers durch Einspruch- und Mitgestaltungsrechte der Belegschaft eingeschränkt und die arbeitenden Menschen an der Verantwortung für den Betrieb beteiligt werden. So war es folgerichtig, dass sich beide Kirchen schon im Vorfeld der Verabschiedung sowohl des Montanmitbestimmungsgesetzes von 1951 wie auch des ersten Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 mit Stellungnahmen zu Worte meldeten, in denen sie diese Vorhaben grundsätzlich begrüßten, da sie dazu beitragen konnten, die Objekt-Rolle der Arbeiter im Betrieb aufzubrechen und ihnen eigenständige Mitwirkungsrechte zu eröffnen. Die Idee der Mitbestimmung und ihre Praxis in einer möglichst großen Nähe zum Arbeitsplatz blieb auch weiterhin das wichtigste der Kriterien, unter denen von kirchlicher Seite die Entwicklung der Arbeitswelt begleitet und beurteilt wurde. Immer wieder wurde in kirchlichen Stellungnahmen auf notwendige Veränderungen hingewiesen, so etwa in den "Sozialethischen Erwägungen zur Mitbestimmung in der Wirtschaft" der Evangelischen Kirche in Deutschland von 1968. Auch das Gemeinsame Wort der Kirchen von 1997 "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" weist darauf hin, die Beteiligung der Beschäftigten an den Entscheidungen des Betriebes stelle eine Konkretion von Gerechtigkeit in der Sozialen Marktwirtschaft dar (Ziff. 143 und 151). Wenn sich heute erweist, dass auf Grund des raschen und einschneidenden Strukturwandels der Wirtschaft die Wirksamkeit betrieblicher Mitbestimmung in ihrer bestehenden Rechtsform vielfach aufgeweicht und ausgehöhlt wird, kann das Christinnen und Christen sowie kirchlichen Organisationen nicht gleichgültig bleiben, die sich mit dem Wandel von Arbeitwelt und Gesellschaft auseinandersetzen. Unternehmen und Betriebe verändern ihre Gestalt unter dem Einfluss neuer Techniken und dem Druck des globalen Wettbewerbs. Die Ansprüche und Fähigkeiten der arbeitenden Menschen verändern sich dank steigender Qualifikationen und eines Wandels der Lebens-vorstellungen, die zunehmend von den Wahl- und Entfaltungsmöglichkeiten des Konsum-bereichs geprägt werden. Die Gesellschaft insgesamt verändert sich durch hochgradige Differenzierung und die unmittelbare Einwirkung globaler Einflüsse, die mit den Mitteln des Nationalstaats nur mehr unzureichend zu beeinflussen sind. Alles das macht eine Stärkung und teilweise Neubestimmung der betrieblichen Mitwirkungs-rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erforderlich, soll der strukturelle Wandel gemeinsam gestaltet werden. Weit unterhalb bzw. jenseits der früher maßgeblichen Unterscheidungen zwischen Angestellten und Arbeitern bzw. Angestellten und leitenden Angestellten hat sich im Zuge des vielfältigen Strukturwandels von Unternehmen und Betrieben eine solche Fülle unterschiedlicher Formen abhängiger Beschäftigung herausgebildet, dass sie schon lange nicht mehr mit dem Arbeitnehmerbegriff des geltenden Betriebsgesetzes erfasst werden können. Neben den schrumpfenden Stammbelegschaften, die allein in die Zuständigkeit der Betriebsräte fallen, haben prekäre Arbeitsverhältnisse, der Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeit, die Auslagerung betrieblicher Aufgaben auf zu "Selbständigen" deklarierten früheren Arbeitnehmern u.a.m. sich zu neuen Formen zunehmender Randbelegschaften addiert, deren Interessen bestenfalls von Institutionen des verleihenden Betriebes, jedoch nicht innerhalb des Betriebes vertreten werden, in dem sie tatsächlich arbeiten, oder aber die als Unternehmer ihrer eigenen Arbeitskraft dabei allein auf sich selbst angewiesen sind. Ihr Status der formalen Nicht-Betriebszugehörigkeit ändert aber überhaupt nichts daran, dass sie faktisch voll an das Betriebsinteresse gebunden sind, von dessen Rahmenbedingungen abhängen und dem Weisungsrecht unterliegen, ohne eine Möglichkeit eigener Interessenvertretung zu besitzen. Deshalb ist der Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes so zu verändern, dass er alle Beschäftigten einbezieht, die innerhalb eines betrieblichen Zusammenhangs für längere Zeit im Sinne des Betriebszwecks zusammenarbeiten. Unternehmen und Betriebe sind heute ständigen Umstrukturierungsprozessen ausgesetzt. Die Zerlegung größerer Betriebseinheiten in mehr oder weniger selbständig agierende Profit Center, die Ausgliederung von Betriebsteilen, das Outsourcing und die Reduktion auf das gewinnbringende Kerngeschäft, die Fraktalisierung von Fabriken, der häufige Wechsel der Rechtsform des Eigentums sowie des Eigentümers, oftmals gleichzeitig verbunden mit dem Wechsel in eine andere Wirtschaftsbranche, - alles dies betrifft immer zugleich auch die Zuständigkeiten und die Einwirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. Während viele dieser Umgliederungsprozesse in hohem Maße von den Interessen eines sich immer stärker konzentrierenden Kapitals gesteuert werden und sich einseitig an den Entwicklungen der Börse ausrichten, werden auf der Gegenseite die Möglichkeiten der Beschäftigten, gerade in diesen für sie sehr kritischen Entscheidungssituationen ihre Interessen wirksam zu vertreten, massiv eingeschränkt. Aus diesem Grund muss der Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes so definiert werden, dass er der veränderten Wirklichkeit betrieblicher Zusammenhänge entspricht. Dabei geht es darum, den Betrieb nicht primär als (eigentums)rechtliche Größe, sondern als faktischen Sozial- und Kooperationszusammenhang zu fassen, auf den dann auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beziehen sind. Seit Jahren wird von einem neuen Indivualisierungsschub gesprochen: mehr und mehr sind die Menschen auf sich selbst gestellt. Die sozialen Milieus sind weitestgehend aufgelöst, vorgegebene Muster der Lebensplanung und Orientierung gelten nicht mehr. Die Menschen müssen sich selbst entscheiden. Dieser "Zwang" wird von vielen aber auch als eine neue Chance der Selbstverwirklichung begriffen, als eine neue Freiheit. Dieses Janusgesicht der Individualisierung hat seine strukturelle Basis auch im Betrieb. Der auf Grund eines gestiegenen Wettbewerbsdrucks vermehrte Einsatz von neuen Technologien sowie der organisatorische Umbau von Unternehmen und Betrieb setzt das für die Nachkriegsphase und bis in die 70er Jahre hinein gültige Normalarbeitsverhältnis einem Erosionsprozess aus. Die Zahl derjenigen, die keinen unbefristeten Normalarbeitsplatz haben und stattdessen in anderen unterhalb der Normalität bestehenden Arbeitsverhältnissen leben und arbeiten müssen, nimmt sprunghaft zu. Befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeitsplätze, 630, - DM Jobs, Leiharbeit, Werkverträge, projektbezogene Arbeitsplätze u.a. zeigen hohe Wachstumsraten, während die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse, in der man Vollzeit ein ganzes Leben lang arbeitet, rückläufig ist. Eingesetzt als gezielte Strategien der Personalwirtschaft zur Anpassung der Arbeitskräfte an die betrieblichen Erfordernisse bzw. Auftragslage unterwerfen sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Zwang, sich dem Angebot anzupassen oder keinen Arbeitsplatz zu haben. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass diese Arbeitsplätze gerade für wiedereinsteigende Frauen die Möglichkeit bieten, ins Berufsleben einzusteigen und Familien- und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Die damit angedeutete Spaltung der Belegschaft in Stamm- und Randbelegschaften wird von einem zweiten Spaltungsprozess begleitet. Vor allem hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen in den neuen Management Strategien und Produktionskonzepten eine Möglichkeit, ihre individuellen Ansprüche und Wünsche zur Selbstverwirklichung auch in der Arbeitswelt zu realisieren. Vielfach stellt in ihren Augen die betriebliche Interessenvertretung durch den Betriebsrat ein Hindernis auf dem Weg zur Selbstverwirklichung dar. Sie glauben auf diese Art kollektiver Interessenvertretung verzichten zu können. Gerade die für ihnen angebotenen Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten scheinen diese Meinung zu bestätigen. Der Betriebsrat als kollektive Interessenvertretung wird den Spagat zwischen erzwungener Individualisierung und erweiterten Selbstverwirklichungsmöglichkeiten nur dann erfolgreich bestehen können, wenn in seiner Arbeit die Interessen der Randbelegschaften ebenso berücksichtigt werden wie die der "Selbstverwirklicher". Die Chance zur Selbstverwirklichung stärken ohne die Solidarität zu schwächen bedeutet, die Chancen zu Aufstieg und Fortbildung zu verallgemeinern. Die Ausweitung der Mitbestimmung bei der Neuorganisation von Unternehmen und Betrieben sowie die Begleitung bei der Einführung von neuen Formen der Teamarbeit bieten die Chance, die Interessen aller Belegschaftsmitglieder in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. In jedem Fall aber gilt, die von den Kirchen in ihrem gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland herausgestellte "Option für die Schwächeren" auch in diesem Feld zum Durchbruch zu verhelfen. Im Zusammenhang mit der Globalisierung des Wettbewerbs wird von Unternehmern, Wirtschaftswissenschaft und Politik eine höhere Flexibilität der arbeitsrechtlichen Instru-mentarien im Hinblick auf sehr unterschiedliche branchen-, regionen- oder betriebsspezifische Bedingungen gefordert. Dem entsprechend hat es in den vergangenen Jahren immer mehr Öffnungsklauseln in Tarifverträgen gegeben, durch welche die konkrete Gestaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen zur Sache von Betriebsvereinbarungen wurde. Damit ist zugleich eine grundlegende Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen den beiden Interessenparteien verbunden. Das bisherige System zur Regelung von Interessen-konflikten zwischen Unternehmen und Beschäftigtren, das zu den Grundlagen der wirtschaft-lichen Erfolge der Bundesrepublik gehört, besteht aus zwei von einander getrennten und zugleich auf einander bezogenen Ebenen; 1.) die Ebene der überbetrieblichen Tarifauto-nomie, innerhalb deren beide Seiten nach Auslaufen der jeweiligen Verträge gleichbe-rechtigt und unabhängig miteinander verhandeln und dabei zur Durchsetzung ihrer Inter-essen auch zu Arbeitskampfmaßnahmen greifen können und 2.) die betriebliche Ver-handlungsebene, in der beide Seiten an die Friedenspflicht gebunden sind und auf der Grundlage des unternehmerischen Weisungsrechts eine eindeutige Vorrangigkeit des Unternehmers besteht. Die Einbindung ihrer betrieblichen Interessenvertretung in die Friedenspflicht war für die Arbeitnehmerseite bisher nur deshalb grundsätzlich akzeptabel, weil für sie die Möglichkeit besteht, in der Tarifauseinandersetzung ihre Interessen gleich-berechtigt ins Spiel zu bringen. Das setzt voraus, dass die Tarifverträge die betrieblichen Arbeitsbedingungen tatsächlich in wesentlichen Teilen materiell regeln. Das aber ist mit den neueren Entwicklungen immer weniger der Fall. In je größerem Umfang die materiellen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von dem abhängen, was ihre betrieblichen Interessenvertretungen oder sie selbst als selbstbewusste Individuen - mit dem Unternehmer aushandeln, desto notwendiger wird es, ihr prinzipielles Machtdefizit durch eine Stärkung ihrer kollektiven Vertretungsrechte, d.h. durch eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes wenigstens partiell auszugleichen. Zu dem zentralen Veränderungen des betrieblichen Umfeldes gehören die Globalisierung und die europäische Integration. Beide Prozesse sind keineswegs abgeschlossen. Sie haben bis heute schon zu einer erheblichen Wettbewerbsverschärfung geführt, der sich auch in den Unternehmen durch Neuorganisation der Produktion, durch Rationalisierungsmaßnahmen und allgemein zusammengefasst durch Strategien zur Kostenreduzierung niedergeschlagen. Zerschlagung von Unternehmen in rechtlich selbständige Betriebe oder stärkere Einbindung unter eine Muttergesellschaft sind alternative Strategien , die beide dazu geführt haben, dass sich die Gewichte zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Kapitalseite verschoben haben. Betriebsräte müssen vielfach unter der Androhung von Produktions- oder Investitionsverlagerung die Rolle des Co-Managements annehmen. Oftmals bleibt nichts anderes übrig, um wenigstens die schlimmsten Auswirkungen für die Belegschaften, die Aufgabe des Produktionsstandortes, und damit der Verlust des Arbeitsplatzes, zu verhindern. Betriebe innerhalb eines Konzerns werden ebenso in die Konkurrenz zueinander getrieben, wie die Belegschaften, ohne Rücksicht darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in gleicher Maße in der Lage sind, ihren Standort zu wechseln. Angesichts dieser Entwicklung, die durch strategische Allianzen zwischen Unternehmen oder anderen Formen der Kooperation noch weiter verstärkt wird, reichen die bestehenden Mitbestimmungsregelungen bei weitem nicht aus. Informations- und Unterrichtsverpflichtung durch die Arbeitgeberseite, wie sie etwa im Rahmen europäischer Regelungen zur Betriebsverfassung aufgeführt werden, können im Endeffekt eine Entsolidarisierung der Belegschaften nicht verhindern. Um eine wirksame Mitbestimmung und damit auch eine für ganze Regionen wichtige Standortsicherung zu realisieren, bedarf es einer Vertiefung der Mitbestimmungsregelungen in Richtung wirtschaftlicher Mitbestimmung sowie der obligatorischen Einführung von Konzernbetriebsräten. In den Jahrzehnten seit Inkrafttreten des derzeitigen Betriebsverfassungsgesetzes sind zu den bisherigen Aufgaben des Betriebsrats einige inhaltliche Herausforderungen neu hinzugetreten, welche die Kooperations- und Lebensbedingungen im betrieblichen Arbeitsalltag unmittelbar und wesentlich berühren, ohne dass sie von den gesetzlichen Kompetenzen des Betriebsrats ausreichend erfasst werden. Dazu gehört angesichts der nach wie vor anhaltenden Arbeitslosigkeit die beschäftigungspolitische Verantwortung des Betriebes und hier insbesondere der Arbeitnehmervertretung sowie die Aufgabe, betriebliche Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und durchzusetzen. Auch ökologische Probleme der Produktion ragen immer häufiger in den betrieblichen Alltag hinein und wirken sich auf die Arbeitsbedingungen aus. Ein wirksamer Arbeits- und Gesund-heitsschutz ist ohne die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretungen nicht zu erreichen. Deshalb ist es notwendig, die Rechte der Betriebsräte auch in dieser Hinsicht zu stärken. Von Seiten der Arbeitgeber wird immer behauptet, eine Ausweitung betrieblicher Mitbe-stimmungsrechte durch die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes verletze die Rechte des Eigentums, beschränke die Reaktionsfähigkeit der Unternehmen im Hinblick auf notwendige Anpassungen auf den Märkten und schwäche die internationale Wettbewerbs-fähigkeit deutscher Unternehmen. Mehrere Befragungen von Unternehmern haben aber ergeben, dass viele Unternehmen mit der Praxis der betrieblichen Mitbestimmung durchaus im Ganzen zufrieden sind und in ihr sogar einen positiven Wettbewerbsfaktor sehen, da sie die Beschäftigten in hohem Maße in die Verantwortung des Unternehmens einbindet. Bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes geht es nicht um eine grundsätzliche Beschränkung oder gar Aushöhlung von Eigentumsrechten, sondern um eine Konkretion der (im übrigen im Hinblick auf das Produktionsmitteleigentum nicht sehr weit ausgebauten) grundgesetzlichen Sozialbindung des Eigentums und zugleich um eine Entfaltung der Mitbe-stimmungsrechte, die aus der abhängigen Beschäftigung selbst abzuleiten sind. Diese Ent-faltung geschieht vor dem Hintergrund in vieler Hinsicht grundlegend veränderter Bedingungen. Sie ist um so stärker erforderlich, je einseitiger sich die Politik eines Unternehmens an den kurzfristigen Entwicklungen der Börsenkurse orientiert, während das Interesse an seinem "Standort" und damit an seiner konkreten gesellschaftlichen Verortung vielfach nur noch bei den Belegschaften und ihren Vertretungen aufgehoben ist. Nach wie vor sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten in Klein- und Mittelbetrieben unzureichend. Verhinderung bzw. Erschwerung von Betriebsratswahlen, unzureichende Freistellungsmöglichkeiten sowie die eingeschränkten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betriebsräte in solchen Betrieben haben sicherlich das Ihre dazu beigetragen, dass im Laufe von 30 Jahren die Zahl der Beschäftigten, die durch einen Betriebsrat vertreten werden, zurückgegangen ist. Mögen auch in manchen Klein- und Mittelbetrieben so vor allem in der IT Branche - die informellen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Belegschaften wegen der persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gut funktionieren, so stellen sie dennoch keinen Ersatz für die formalrechtliche Anerkennung der betrieblichen Interessenvertretung dar. Spätestens im Konfliktfall können nur auf diesem Wege die berechtigten Interessen der Belegschaft durchgesetzt werden. Um die Mitbestimmung zu verwirklichen, müssen die bestehenden bürokratischen Hindernisse bei den Wahlen zum Betriebsrat durchein vereinfachtes Verfahren ersetzt werden. Um die Initiatoren für Betriebsratswahlen vor Repressalien zu schützen, sollten Gewerkschaften das Recht zugestanden werden, Betriebsratswahlen zu initiieren und durchzuführen. Behinderungen von Betriebsratswahlen müssen weit stärker als bisher unter Strafe gestellt werden, weil sie einen Verstoß gegen bestehende demokratische Grundrechte darstellen. Auch muss die Zahl der Belegschaftsmitglieder , ab der ein Betriebsrat gewählt werden kann, reduziert werden. Diese und andere Maßnahmen können dazu beitragen, dass Klein- und Mittelbetriebe zukünftig keine demokratiefreien Räume mehr sind. Limburg, Frankfurt, Wiesbaden, den 13. Februar 2001 Dr. Walter Sohn Zentrum für gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) Prof. Dr. Ernst Leuninger KAB Diözesanverband Limburg Thomas Wagner Referat Kirche und Arbeiterschaft, Bistum Limburg Wolfgang Jeske Evangelische Arbeitnehmerschaft (EAN) Dr. Heribert Zingel Frankfurter Sozialschule, Bistum Limburg Limburg, Frankfurt den 13. Februar 2001 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözesanverband Limburg An die Presse Erklärung zum 9. November 2000 Die Leitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Limburg erklärt sich solidarisch mit allen Menschen, die sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Sie tut dies aus der Erfahrung Ihres Verbandes, der unter dem Naziterror aufgelöst wurde. Drei Mitglieder der Leitungsspitze wurden von den Nazis hingerichtet. Ihnen fühlen wir uns verpflichtet. Gewalt und brauner Terror haben in unserem Land keinen Platz. Es sind in den letzten Jahren schon zu viele braune Untaten geschehen. Unser Verband ist ein internationaler Verband, der in vielen Ländern der Welt präsent ist und selbst Mitglieder aus anderen Ländern hat. Die Mitarbeit an der Entfaltung einer umfassenden Menschheitskultur ist uns Anliegen. Bei uns müssen wir damit anfangen. Deshalb ist es für selbstverständlich, dass die Menschenwürde vor allem anderen kommt und unantastbar ist. Dafür werden wir uns mit allen Kräften einsetzen. Gez.: Andreas Mengelkamp Dr. Ernst Leuninger Hans Gerd Arnold
Erklärung der Diözesanleitung vom 7.8.2000 zur Veröffentlichung Jetzt ist aber Feierabend! Die Diözesanleitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Limburg fordert die hessische Landesregierung auf, die Diskussion um den Feierabend einzustellen. Sie bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Landesleitung der KAB vom Oktober 1999 in dem es heißt: Der Feierabend muss unangetastet bleiben. Der Feierabend ist eine alte gesellschaftliche Institution und ein ebenso altes Arbeitsschutzgesetz. Er sollte nich dem Kommerz geopfert werden. Die bisherige erweiterte Lösung wurde nur von einem guten Drittel der Geschäfte in Anspruch genommen. Meist sind es Kaufhäuser und Großbetriebe. Ein positiver Arbeitsplatzeffekt ist nicht eingetreten, der Arbeitsplatzabbau im Einzelhandel geht weiter. Die Belastung der Betroffenen ist groß. Kleine Betriebe geraten unter Druck. Die Politiker handeln offenbar nicht aus Einsicht, sondern einfach, weil etwas passieren muss. Die KAB wehrt sich vor allem gegen die völlige Freigabe der Ladenschlussöffnung am Feierabend weil eine solche Aktion feindlich ist:
Es trifft doch wieder die kleinen Leute und die, die sich nicht wehren könne. Vor allem für Sie, aber auch für die Familien und das viele gesellschaftliche Engagement fordert die KAB: Jetzt ist aber Feierabend mit der Diskussion um den Feierabend. Andreas Mengelkamp Dr. Ernst Leuninger Hans Gerd Arnold 1. Vorsitzender Diözesanpräses Diözesansekretär
Deregulierung schadet Frauen und Familien Katholische Arbeitnehmer gegen längere Öffnungszeiten Stellungnahme des Vorsitzenden des Bundesverbandes Pappenheim Köln. Längere Öffnungszeiten werden eine Konkurswelle im Einzelhandel auslösen. Dies befürchtet die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die den Vorstoß der Landeswirtschaftsministerien heftig kritisiert. Die Bestrebungen der Landeswirtschaftsminister bedienen die Großen in der Einzelhandelsbranche und gefährden den Mittelstand, so Hans Pappenheim, Bundesvorsitzender der KAB. "Die Verschärfung der Wettbewerbssituation wird einen weiteren Verdrängungswettbewerb in Gang setzen, an dessen Ende zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Konkurs getrieben werden", betonte Pappenheim. Deregulierung der Arbeitsverhältnisse Zudem werde die Ausweitung der Einkaufszeiten zwangsläufig zu einer weiteren Deregulierung und Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse nicht nur im Einzelhandel führen. "Besonders betroffen sind Frauen und Familien", sagte der Bundesvorsitzende des 300000 Mitglieder starken katholischen Sozialverbandes. Um die erweiterten Öffnungszeiten von morgens sechs Uhr bis abends 22 Uhr in der Woche und Sonnabends von morgens sechs Uhr bis abends 20 Uhr zu ermöglichen, wird der Einzelhandel weiter Vollzeitarbeitsverhältnisse in Billigjobs umwandeln. Mit dem Ergebnis, so Pappenheim, dass bei gleichen Umsatzzahlen das Lohnniveau im Einzelhandel weiter sinken wird. Frauen zahlen die Zeche Schon jetzt ist es für die Beschäftigten fast unmöglich eine existenzsichernde Alterssicherung aufgrund der niedrigen Löhne im Einzelhandel aufzubauen. Betroffen sind einmal mehr Frauen; sie stellen zu über achtzig Prozent die Belegschaft im Einzelhandel. Auch als Kunde profitieren meist nur Singles. Frauen mit Familien sind die Leidtragenden. Auf Grund der verlängerten Öffnungszeiten müssen sie länger arbeiten. Auch andere Branchen betroffen Sollte die Forderung der Landeswirtschaftsminister sich durchsetzen, befürchtet die KAB, dass langfristig auch vor dem Sonntag nicht mehr Halt gemacht werde. Die Bestrebungen einiger Großen in der Wirtschaft gehen dahin, eine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft aufzubauen, in der langfristig nicht nur der Handel, sondern auch andere Branchen wie Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Banken und Behörden ständig bereit stehen müssen, wenn nicht Einhalt geboten wird, so Pappenheim. Die KAB begrüßt daher die ablehnende Haltung der bayerischen Staatsministerin Barbara Stamm zu der geplanten Bundesratsinitiative. Köln, 29. August 2000 Katholische Arbeitnehmer-BewegungWestdeutscher Verband zu Fusionen DIÖZESANVERBAND Limburg KAB, Roßmarkt 12 65549 Limburg LIMBURG, 19.03.00 Pressenachricht Die Feiertage werden dem Mammon geopfert Die Leitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg legten schärfsten Protest gegen die Zustimmung der hessische Landesregierung ein, dass die Frankfurter Börse an Himmelfahrt, Pfingstmontag. Fronleichnam und am Tag der deutschen Einheit offen sein darf. Das europäische und internationale Börsengeschäft kann offenbar keine Unterbrechungen gebrauchen, zumal Feiertage sind dabei ein Dorn im Auge. Also müssen sie für das Börsengeschäft möglichst weg. Diesen Anfängen widersetzen wir uns. Weitere Wirtschaftsbereiche werden folgen. Ist es schon nicht der Sonntag, der weg kann, dann sollen es wenigstens die Feiertage sein. Wir unterstützen die Betriebsräte und die Gewerkschaften in ihrem Kampf für den Erhalt der Feiertage. Wir lassen uns die Feiertage nicht nehmen und wollen auch nicht, dass sie anderen genommen werden. Der Tanz um das Goldene Kalb muss auch Pausen kennen. Prof. Dr. Ernst Leuninger, Andreas Mengelkamp, Hans Gerd Arnold
KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Westdeutschlands Viele beteiligen Arbeitnehmerinteressen gewährleisten KAB Kommission "Unternehmensrecht" fordert institutionalisierte Mitbestimmung bei Fusionen Köln. Die Kommission "Unternehmensrecht" des wissenschaftliche Beirats der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Westdeutschlands hat sich auf ihrer letzten Sitzung ausführlich mit dem "Fusionsfieber" beschäftigt. Anlaß war u.a. die gescheiterte Fusion zwischen der Deutschen Bank und der Dresdener Bank. In einer Erklärung der Kommission heißt es: "Da, wo Fusionsverhandlungen über die Köpfe der Beschäftigten hinweg vorangetrieben werden, wird die für eine gelungene Fusion notwendige Mitbestimmung der Belegschaften zum Schaden der Unternehmen umgangen. Nur wenn breite Formen der Beteiligung bei solch wichtigen Entscheidungen gewährleistet sind, können Fusionen zum Nutzen aller gelingen. Bei den Fusionen handelt es sich um Entscheidungen, die ein Höchstmaß an Verantwortung verlangen. Deshalb sollten auch die Beschäftigten ihre Verantwortung in einen offenen Prozeß einbringen können. Dem Verständnis eines Unternehmens als Kommunikationseinheit und Netzwerk widerspricht es, wenn eine Geheimdiplomatie betrieben wird, deren Folgen letztendlich von allen Beschäftigten eines Unternehmens getragen werden müssen. Abgesehen davon, dass das Kreativitätspotential der Beschäftigten so nicht genutzt wird, muss sich eine Entscheidung, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg gefällt wird, letztendlich zum Schaden des Unternehmens auswirken: die Motivation der Beschäftigten sinkt, da sie sich nicht als Beteiligte, sondern als Entscheidungsempfänger und bei Entlassungen gar als Opfer empfinden." Erneut sprach sich die Kommission für eine Institutionalisierung der Mitbestimmung in Form einer Unternehmensverfassung aus. In der Erklärung heißt es weiter: "Unternehmensfusionen (Verschmelzungen, Vermögensübertragungen) und Unternehmensspaltungen (Teilverkäufe, Verselbständigungen) erfolgen nach deutschem Recht ohne Abwicklung durch Auflösung des bisherigen Unternehmens (§§ 2, 123 und 174 UmwG). Die Beschlußfassung hierfür liegt in der Zuständigkeit des Basisorganes. Das Basisorgan wird aber von der geltenden Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer nicht erreicht, da sie sich auf die Aufsichtsräte beschränkt. Ein gesetzlicher Schutz der Arbeitnehmerrechte bei derartigen Umwandlungen müßte daher (...) durch eine erweiterte Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer herbeigeführt werden. Das Modell der KAB zur Unternehmensverfassung sieht deshalb vor, daß Beschlüsse über die Auflösung des Unternehmens, über die Genehmigung von Unternehmensverträgen und von Vermögensübertragungen als Ganzes von der Unternehmensversammlung gefaßt werden, die sich aus paritätisch von den Teilkörperschaften der Arbeitnehmer und der Kapitaleigner des Unternehmens gewählten Mitgliedern zusammensetzt." Hierdurch soll eine breite Beteiligung aller Personen im Verbund eines Unternehmens - auch an Fusionsentscheidungen - gewährleistet werden. Die Kommission der KAB befaßt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Unternehmensverfassung. Ende des letzten Jahres wurde ein überarbeitetes Modell zur Unternehmensverfassung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Köln, 06. April 2000 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Westdeutschlands, Kommission "Unternehmensrecht", Kontakt: Dr. Michael Schäfers Bernhard-Letterhaus-Str. 26, 50670 Köln, Tel.: 0221/7722219 Fax: 0221/7722116
Diözesanleitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg Erklärung zur Änderung des Ladenschlussgesetzes
Die Teilnehmer/innen des informellen Regionaltreffens Südwest der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) der (Erz)Diözesen Fulda, Freiburg, Mainz, Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier haben in ihrer Sitzung vom 13.10.00 eine Resolution zur Änderung des Ladenschlussgesetzes verfasst und veröffentlicht. Die beteiligten KAB-Diözesanverbände werden in ihren Aktivitäten nicht nachzulassen. Nahezu scheinheilig wird jetzt oft gesagt: "Wir lassen den Sonntag unangetastet, aber der Feierabend muss geopfert werden." Diese Argumentation ist nicht stichhaltig, weil nach dem Wegfall des Feierabends mit Sicherheit wieder die Diskussion um die Einschränkung des Sonntagsschutzes kommt. Die vorhandenen Ladenöffnungszeiten mit 80 Stunden von Montag bis Samstag reichen völlig aus, den Bedarf an Gütern und Dienstleistungen zu sichern. Es geht den Machern in dieser Sache um ein kommerziell völlig verfügbare Zeit. Der Feierabend ist eine alte gesellschaftliche Institution und ein ebenso altes Arbeitsschutzgesetz. Er darf nicht dem Kommerz geopfert werden. Die bisherige erweiterte Lösung wurde nur von einem guten Drittel der Geschäfte in Anspruch genommen. Meist sind es Kaufhäuser und Großbetriebe. Ein positiver Arbeitsplatzeffekt ist nicht eingetreten, der Arbeitsplatzabbau im Einzelhandel geht weiter. Es findet eine Verlagerung von Umsätzen zu Großbetrieben hin statt. Die Belastung der Betroffenen ist groß. Kleine Betriebe geraten unter Druck. Politiker handeln hier offenbar nicht aus Einsicht, sondern einfach, weil sie glauben, das wieder einmal etwas passieren muss. Die KAB wehrt sich gegen die Erweiterung der Verkaufszeiten und vor allem gegen die weitere Freigabe der Ladenöffnung am Abend über die bisherigen Zeiten hinaus , weil eine solche Aktion feindlich ist:
Wir fordern, dass der Feierabend um der Menschen willen nicht angetastet wird. Für die Diözesanleitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg Gez.: Andreas Mengelkamp Dr. Ernst Leuninger Hans Gerd Arnold 1. Vorsitzender Diözesanpräses Diözesansekretär Pressemeldung die
Diözesanleitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg hat
Bischof Dr. Franz Kamphaus ihre völlige Loyalität für die Zukunft ausgesprochen. Sie
steht eindeutig hinter Ihm, wie der Diözesanvorsitzende Andreas Mengelkamp betont. Sie
bedauert, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist, denn sie entspricht ihrer
Auffassung nach in ihren Auswirkungen nicht der Option für die Armen und Schwachen, wie
sie von Rom aus immer betont wird. Auch der autoritäre Stil des Vorgehens entspricht in keiner Weise ihren Vorstellungen von Kirche. Als Verband versteht sich als Kirche, aber eher im Sinne des vom Zweiten Vatikanischen Konzil betonten Volkes Gottes und nicht als ein Ort von zentralistischen Ängsten. Die
Diözesanleitung wird sich weiterhin mit dem Bischof in dieser Frage und auch mit seinem
großen Engagement für die Mühseligen und Beladenen überhaupt verbunden wissen. Deshalb
begrüßt sie aus ganzem Herzen die Entscheidung des Bischofs, als Bischof im Amt zu
bleiben. Damit ist allen eine große Sorge genommen. Die
Diözesanleitung hat alle Mitglieder der KAB eingeladen für den Bischof zu beten und ihn
auch nach in seinen Anliegen zu unterstützen. Sie selbst wird ihn weiterhin
unterstützen. Für die
Diözesanleitung gez. Dr.
Ernst Leuninger gez. Andreas Mengelkamp
gez. Gerda Jung gez. Hans Gerd Arnold Diözesanpräses Vorsitzender stellv. Vorsitzende Diözesansekretär Pressemitteilung Drohende Arbeitsplatzverluste gerade auch im Frankfurter Raum Der Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg Dr. Ernst Leuninger beklagt die zur Zeit wieder zu hörenden drohenden Arbeitsplatzverluste. Allein bei der Telekom wird von einem Stellenabbau von 50.000 gesprochen. Bei Siemens stehen bis Ende 2004 35.000 Stellen zur Disposition. Auch im Bereich der Banken wird kräftig zugelangt. So kündigte die HypoVereinsbank die Stellenreduzierung von 9100 an. In Frankfurt benennen die Dresdner Bank (11.000 Stellen) und die Frankfurter Sparkasse für ihre Bereiche erhebliche Reduzierung. Bei weiteren Banken steht ähnliches an, auch die Kirchen sind vom drohenden Arbeitsplatzverlust durch sinkenden Kirchensteuereinnahmen nicht ausgenommen. Viele Mitarbeiter werden zwischen Firmen hin- und hergeschoben wie Waren. Dagegen stehen im geringeren Umfang eine Neueinrichtungen von Arbeitsplätzen z.B. bei VW, BMW, RWE und der Münchner Rück. Wie soll das weitergehen? Der Binnenmarkt wird noch weniger funktionieren, die Arbeitslosigkeit weiterhin bei etwa 4 Millionen bleiben, mehr Menschen unter die Armutsgrenze sinken. Welche menschlichen Tragödien sind damit auch verbunden. Es wird gefordert, dass die Arbeitsplatzverluste auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden und nicht als Instrument eingesetzt werden, die Aktienkurse steigen zu lassen. Im Umgang mit diesen Problemen wird ein hohes Maß an Humanität erwartet. Insgesamt ist zu sagen, dass endlich bei allen Überlegungen für die Belebung des Arbeitmarktes grundsätzliche Schritte gegangen werden müssen. Sowohl die Hartz-Kommission als das Schäuble-Papier haben bei der Schaffung von Arbeitplätzen nur wage Vorstellungen und leben mehr von der allgemeinen Hoffnung als von überzeugenden realen Ansätzen, ungeachtet dessen, dass diese Papiere einige gute Überlegungen enthalten die dringend verwirklicht werden sollten. Das sind z.B. Ich-Agenturen gegen Schwarzarbeit. dringend wäre auch Arbeitszeitverkürzung und Abbau der Schwarzarbeit gefordert. Das alles reicht aber nicht mehr. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) hat weiterführende Überlegungen entwickelt. Es müssen neue Arbeitsfelder gefunden werden, die herkömmliche Erwerbsarbeit allein kann nicht mehr genügend Arbeit gewährleisten. Überlegungen wie allgemeine Grundsicherung und damit verbunden Arbeitsplatzteilungen anstatt alle möglicher Versorgungen im Notfall, finanzierte Erziehungszeiten, honoriertes ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement müssen in die Debatte. Anders wird es keine Zukunft für die Menschen geben, die nur ihre Arbeitskraft einzubringen haben. Dr.
Ernst Leuninger Diskussion
um Predigt Kardinal Meisner
Als Diözesanpräses der KAB im
Bistum fühle ich mich berufen, mich schützend vor meinen Verband und seine
ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen. Sie haben
mit ihrer festen Fundierung im Glauben die Angriffe von Kardinal Meisner nicht
verdient. Diese waren ja gegenüber den Verbänden in der Erstfassung noch viel
schärfer. Ich bin dankbar, dass ein anderer Kardinal eine andere Auffassung geäußert
hat. In langen Jahren habe ich mich als
Ordinariatsrat um die theologische Bildung in den Gemeinden und deren vor allem
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemüht. Nahezu 2000 haben im
Bistum Limburg Theologie im Fernkurs -
Grundkurs - studiert, teilweise auch alle weiteren Stufen um besser und
fundierter ehrenamtlich mitarbeiten zu können. Die Ausbildung war begleitet von
regelmäßigen Glaubensgesprächen und Gottesdiensten. Ich denke an den großen
Erfolg der Fernsehreihen „Warum Christen glauben“ und „die 10 Gebote“.
Unzählige Gesprächskreise haben sich dabei mit ihrem Glauben
auseinandergesetzt. Viele andere Dinge wären noch zu nennen, die Bibelwochen
und Bibelgespräche z.B.. Mit dem Konzil hat ein Aufbruch gerade der Beschäftigung
mit Glaubensfragen begonnen, der auch heute noch weitergeht. Diese Leute darf
man nicht diffamieren. Dies mein Engagement geht in der
KAB weiter z.B. mit einem Internetkurs zur katholischen Soziallehre, im Sinne
des Papstes auch Verkündigung des Glaubens mit vielen Wochenenden und dem
Einsatz für eine Seite Lebendiges Evangelium im Jahr der Bibel im Internet und
in den Vereinen. Das dient dem Engagement von vielen im Verband, den Gremien und
sonstigen Feldern der Kirche, hier geschieht ein unermessliche Arbeit für die
Kirche. Die darf nicht herabgesetzt werden. Mit solchen Äußerungen wie die
des Kardinals schafft sich die Kirche noch mehr Probleme. Ich will das
Grundproblem der Schwierigkeit heute zu glauben nicht herunterreden, aber viele
Probleme davon sind hausgemacht, leider auch von Hirten der Kirche, die ihre
Herde auf gute Weide führen sollten. Ich kann auch das gegeneinander
Ausspielen von Glauben und Diakonie nicht verstehen. Ohne die weltweite
Hilfe der deutschen Katholiken sähe es mit dem Glauben und Gemeinden in vielen
Ländern schlecht aus. Eine Bischofssynode sagte einmal.: „Wahre Heiligkeit
heute liegt im Dienst für die Armen, im Einsatz für die Gerechtigkeit in der
Welt.“ Auch das wird in meinem Verband vermittelt. Vielleicht liest der Herr
Kardinal einmal beim Konzil nach was dort über seine Aufgabe steht. Gaudium et Spes 30:
„... Die
geweihten Hirten wissen sehr gut, wie viel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche
beitragen. ... ihre vornehmliche Aufgabe ist es, die Gläubigen so als Hirten zu
führen und ihre Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, dass alle in
ihrer Weise zum gemeinsamen Werk zusammenarbeiten.“ Wir Amtsträger sollten im
Sinne der Heiligen Schrift „Diener der Freude sein“ und nicht die Trübsal
noch vertiefen. So habe ich den Kardinal als Weihbischof von
Erfurt kennen und schätzen gelernt und manchmal klingt das heute noch durch,
wie bei seiner kürzlichen Jubiläumspredigt im Limburger Dom. Das stärkt und
ermutigt. Dazu möchte ich den Herrn Kardinal erneut ermutigen, er kann es. Im
Bistum Limburg Prof. em. Dr. Ernst Leuninger Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg Dr. Ernst Leuninger Diözesanpräses Limburg,
2.12.02 Stellungnahme
zum Ladenschluss Der Feierabend muss
bleiben. Er ist ein wichtiges gesellschaftliches Gut. Das zur Ruhe kommen ist für
eine Gesellschaft bedeutsam. Betroffen wären vor allem die in Geschäften
arbeitenden Frauen, damit ist die Aufhebung des Ladenschlusses eine Maßnahme
gegen die Familie, weil sie vor allem diese Frauen wieder zusätzlich belastet.
Sie ist ein Maßnahme gegen gesellschaftliche Aktivitäten, weil sie ihnen die
wichtigste Zeit raubt, sie ist eine Maßnahme gegen die kleinen Geschäfte, weil
diese bei solchen Arbeitszeiten nicht mehr mithalten können, sie bringt
nachgewiesenermaßen keinen Gewinn. Bleiben wir bei dieser gesellschaftlichen
Errungenschaft, sie ist schnell verschleudert. Auch eine Gesellschaft braucht
Zeit, um frei durchatmen zu können. Gez. Dr. Ernst Leuninger Erklärung des Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) zu den Sozialreformen Der Diözesanpräses zur SozialreformWeil du arm (oder und alt) bist musst du früher sterbenIst das die Tendenz der derzeitigen Sozialreformen? Es läuft
dabei in den letzten Jahren ein Prozess der Entsolidarisierung der letztlich in
einer nahezu völligen Individualisierung der Lebenssicherung in Krankheit und
Alter führt. Die jetzige Reform wird nämlich höchstens 5 Jahre halten, dann
muss an der Schraube der Entsolidarisierung weiter gedreht werden. Die
jetzt vorliegenden Eckpunkte des Kompromisses zur Gesundheitsreform belasten
einseitig stark Arbeitnehmer, Versicherte und Patienten und werden zu einer
weiteren Erosion der gesetzlichen Krankenversicherung führen. „Die Hauptlast
der Beitragsabsenkung wird von Arbeitnehmern geschultert und entlastet lediglich
die Arbeitgeber, nicht aber die Arbeitskosten. Arbeitnehmer werden in Zukunft
gezwungen sein, noch mehr von ihrem Lohn für Gesundheit auszugeben," so
sieht es der Bundesverband der KAB Dass Reformen nötig sind ist einsichtig, die Finanzierung
der sozialen Sicherungssysteme über den Faktor Arbeit allein ist aus zwei Gründen
nicht mehr möglich: Zum Ersten spricht die Alterspyramide mit dem stets sich ändernden
Zahlenverhältnis von arbeitenden zu alten Menschen dagegen, zum anderen hat
durch die Rationalisierungen der Faktor Arbeit in unserer Wirtschaft immer mehr
an Bedeutung verloren. Das zeigt sich in der hohen Arbeitslosigkeit, die auch
noch einmal zu Finanzierungsausfällen führt. So langsam kommt es in die Köpfe der Politiker, dass unsere System so nicht mehr zu retten ist. Die Solidarität darf nicht abgebaut, sondern muss verbreitert werden. Dem dienen Gedanken im Sinne des Modells der Schweitzer Bürgerversicherung. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) hat der Öffentlichkeit schon seit Jahren einen Reformvorschlag gemacht, der drei Elemente vorsieht: Einführung einer Sockelrente für alle, umlagenfinanziert aus Abgaben auf alle Einkommen, Beibehaltung der Arbeitnehmerpflichtversicherung,
finanziert aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Förderung der
betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Bisher war dies in den Wind geredet. Jetzt wird es Zeit, dass über diese Fragen eine gesellschaftliche Diskussion beginnt, sonnst kommen wir in eine Armuts- und Gesundheitskrise erheblichen Ausmaßes. KAB – Diözesanverband
Limburg KAB-Unterschriftenaktion:
„Gewaltdarstellungen stoppen“
Mit einer
Unterschriftenaktion wendet sich der KAB-Diözesanverband Limburg gegen
gewaltverherrlichende Videos sowie Gewaltfilme und –spiele. Nach Aussagen des
KAB-Diözesanvorsitzenden Andreas Mengelkamp will die katholische
Arbeitnehmer-Bewegung damit erreichen, dass Produktion und Vertrieb solcher
Gewaltdarstellungen gesetzlich verboten werden. „Leider ist die politische
Diskussion, die nach dem Amoklauf von Erfurt eingesetzt hat, mittlerweile nahezu
verstummt“, stellt Mengelkamp fest. Ziel sei es, in den nächsten Wochen über
1000 Unterschriften zu sammeln, damit dies Anliegen nicht in Vergessenheit gerät
und es zu Entscheidungen des Gesetzgebers kommt, diese Forderungen in geltendes
Recht umzusetzen. Aus Sicht des KAB-Diözesanverbands lässt sich ein Nutzen
solcher Gewaltdarstellungen nicht
erkennen, „höchstens die finanziellen Vorteile der Hersteller und der am
Vertrieb Beteiligten. Diese aber rechtfertigen ein solches Geschäft nicht“. Diözesanleitung
der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung „Soziale
Gerechtigkeit nicht über Bord werfen" fordert die Diözesanleitung der
Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung in der Diözese Limburg (KAB)
zur Reform der Sozialen Sicherungssysteme. Die Bundesrepublik hat in den 50er und 60er Jahren ihre sozialen
Sicherungssysteme auf den Prinzipien der katholischen Soziallehre, insbesondere
Solidarität und soziale Gerechtigkeit, aufgebaut. Diese werden nunmehr in einem
breiten Parteienkonsens zu Grabe getragen; hier erfolgt ein dramatischer Umbau
der Grundlagen unseres Gemeinwesens. Eine Umsetzung der Vorschläge der Herzogkommission würde nach
unserer Auffassung das Ende der solidarisch-paritätischen Sozialsysteme in
Deutschland bedeuten. In der Konsequenz werden nach diesen Vorschlägen nicht
nur die kleinen Leute belastet, sondern auch die Wohlhabenden entlastet. Bei den Vorschlägen der Regierung wird Solidarität zu Ungunsten
der Schwächeren abgebaut und es werden die Risikofälle des Lebens mehr und
mehr privatisiert. Da können auf Dauer vor allem auch Familien nicht mehr
mithalten. Die Forderung der Rürup-Kommission, den Kreis der Versicherten auf
alle Erwerbstätigen und alle Einkunftsarten auszuweiten, ist zwar ein wichtiger
Schritt zu mehr Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen. Unverständnis
äußern wir aber über den Reformbruch der Rürup-Kommission in Hinsicht auf
das angestrebte Gesundheitsprämienkonzept, das eine Kopfpauschale von 200 Euro
für jeden erwachsenen Bürger vorsieht. Mit diesem Systemwandel leistet der
Vorschlag der Entsolidarisierung Vorschub. In dem Vorstoß, die paritätische
Finanzierung der sozialen Sicherung aufzulösen wird nicht die Arbeit entlastet,
sondern lediglich der Arbeitgeber. Dies ist keine Entkoppelung von den Löhnen,
sondern von der Pflicht der Arbeitgeber, sich an den Gesundheitskosten
angemessen zu beteiligen Ähnlich kritisch ist die Kürzung des Bezuges des
Arbeitslosengeldes und die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe.
Hier wird nicht Arbeitslosigkeit bekämpft, sondern letztlich die Arbeitslosen,
denn angesichts der herrschenden Massenarbeitslosigkeit reicht es nicht die
finanziellen Leistungen für Arbeitslose zu kürzen und kaum Impulse für mehr
Beschäftigung zu geben. Dazu müssen wir die Entsolidarisierung in den sozialen
Sicherungssystemen und deren beschäftigungsfeindliche Finanzierung stoppen. Wir
verweisen auf das Rentenmodell der KAB, das mit Hilfe einer Volksversicherung
den Beitragssatz in der Arbeitnehmerpflichtversicherung um über vier
Prozentpunkte senkt. Wir unterstützen den Vorschlag von Ex-Gesundheitsminister Horst
Seehofer eine weitergehende Reform des Gesundheitssystems vorzubereiten und plädieren
für die Ausweitung der Finanzierungsbasis auf alle steuerpflichtigen Einkommen.
Nur so ist ein solidarisches System für die Zukunft zu retten. Die derzeitig
geplanten Maßnahmen sind zumeist unsolidarisch und greifen zu kurz. Limburg 16.10.2003
Die Diözesanleitung der KAB Andreas
Mengelkamp
Gerda Jung
Dr. Ernst Leuninger
Paul Erbach Diözesanvorsitzender stellv. Diözesanvorsitzende Diözesanpräses Diözesansekretär Presseerklärung des Limburger Diözesanpräses der KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) Prof. Dr. Ernst Leuninger 40-Stundenwoche
steigert die Arbeitslosigkeit Die
40-Stundenwoche wird so langsam schmackhaft gemacht, die Wirtschaft droht mit
der Verlagerung von Standorten in Billiglohnländern, dem Staat fehlen die
Steuern, weil die Steuerreform keinen Aufschwung produziert sondern neue
Arbeitslosigkeit im Staatsdienst, befürchtet der Limburger Diözesanpräses der
KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) Prof. Dr. Ernst Leuninger. Wir
sind weltweit der beste Industriestandort, pro Kopf wird bei uns etwa das
Doppelte wie in Japan und das Dreifache wie in den USA produziert. Mit den USA
wechseln wir uns in der Exportspitzenleistung überhaupt ab. Das
Gerede von Politikern, die die 40-Stundenwoche fordern und gleichzeitig für den
Abbau der Arbeitslosigkeit reden, ist unglaubwürdig. Die 40-Stundenwoche fördert
die Arbeitslosigkeit, im Bereich des Staates gingen knapp 4% Arbeitsplätze
verloren, in der Industrie sieht es ähnlich aus. Hier zieht nur rein
betriebswirtschaftliches Denken, damit wird mehr verdient, aber nicht
volkswirtschaftliches, denn die Arbeitslosigkeit wird steigen und der
Massenverdienst erneut abnehmen. Damit wird wieder die schwache Binnenkaufkraft
weiter geschwächt, ein Teufelskreis. Und
die Rationalisierung, die Arbeitsplätze abbaut, geht weiter. So boomt die
Maschinenbauindustrie, aber es wurden und werden dort Arbeitplätze abgebaut. In
Europa wird damit ein Wettkampf der Arbeitszeiten in Gang gesetzt. Das schafft
neue Arbeitslosigkeit über unsere Grenzen hinweg. Wir sind in Europa
hinsichtlich der Länge der Arbeitzeit im Mittelfeld, einiges unter uns sind
noch Großbritannien, Frankreich und eine Reihe anderer Länder. Ernst Leuninger |
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