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Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite: Gleichberechtigung


Inhalt

Text aus dem Sozialwort der Kirchen

Beauftragte für Frauenförderung im Bistum Limburg

Mathilde Rompel, Beauftragte für Frauenförderung im Bistum Limburg geht in den Ruhestand

Seit 1.9.1999 ist Claudia Abel neue Beaurtragte für Frauenförderung im Bistum Limburg

Ordnung für die Beauftragte für Frauenförderung

Die besondere Würde der Frau in der katholischen Kirche

Beauftragungen in anderen Bistümern

Frauenbeauftragte in der EKD

Ansprechpartnerin beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz

Felder der Gleichberechtigung und Gleichstellung im beruflichen Leben (allgemein, nicht speziell kirchlich) (Suchwort z. B.Alta Vista "Zauberwürfel)"

z.B. "Wiener Frauenbericht"

http://www.government.de/inland/ministerien/familie.html#schwerpunkt

Frauen im Urchristentum Vortrag

Vom Matriarchat zum Patriarchat und weiter? Vortrag


Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit

Auszug aus: Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland (28.2.97)

5.2.2.2 Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verwirklichen

(200) Ein zentrales Anliegen vieler Eingaben des Konsultationsprozesses war es, die grundlegenden Veränderungen der Stellung der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Zugleich wurde eine Vielzahl konkreter Belastungen und Benachteiligungen angeführt, die bisher immer noch in Politik, Gesellschaft, Beruf und Familie der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Chancengerechtigkeit zwischen ihnen entgegenstehen.

(201) Die in Familie, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dominierende Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern ist ursächlich für die weithin noch fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen, auch wo diese über ein den Männern vergleichbares Bildungs- und Qualifikationsniveau verfügen. Frauen wollen ihre Fähigkeiten und Anliegen in Familie und Beruf, im privaten und im öffentlichen Leben verwirklichen. Sie wollen dabei bezahlte und die überwiegend von ihnen geleistete unbezahlte Arbeit mit Männern teilen und in allen Bereichen partnerschaftlich mit ihnen zusammenarbeiten. Dies setzt nicht nur einen Wandel in den Beziehungen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen voraus. Erforderlich sind ebenso strukturelle Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Männern und Frauen, von Vätern und Müttern gerecht werden.

(202) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher einseitig zu Lasten der Frauen ging, muß für Frauen und Männer gleichermaßen möglich sein. Das schließt die vermehrte Beteiligung der Männer an der Haus- und Familienarbeit ein, verlangt aber auch besondere Bemühungen, die Familienarbeit in verstärktem Maße als gleichrangig neben der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Die Chancen bei der Aufnahme von Erwerbsarbeit, der beruflichen Aus- und Fortbildung und vor allem bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an die Kindererziehungsphase sind zu verbessern. Aufstiegschancen dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Die eigenständige soziale Sicherung der Frauen ist schrittweise zu verwirklichen. Nur so ist eine tatsächliche Wahlfreiheit der Lebensgestaltung für Frauen und Männer möglich.

(203) Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, sollten in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht aufgewertet werden. Gezielte Aus- und Weiterbildung sollte verstärkt werden, um Frauen ein breiteres Berufsspektrum zu öffnen und somit die geschlechtsspezifische Spaltung insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Dadurch kann auch einer rascheren Entlassung von Frauen in die Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, die sich durch die fortschreitende Modernisierung im Produktions- und Dienstleistungsbereich ergibt. Insbesondere sind Maßnahmen zu unterstützen, die den Anteil der Frauen in Entscheidungspositionen im Bildungswesen und in den Medien, in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sowie in der Kirche erhöhen. In allen diesen Bereichen sollten personelle und organisatorische Möglichkeiten geschaffen werden, durch die Frauen stärker an den Gestaltungsaufgaben und Entscheidungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik beteiligt werden.

6.1 Das eigene wirtschaftliche Handeln der Kirchen

(245) Die Kirchen sind mit ihrer Diakonie und Caritas große Arbeitgeber. In dieser Rolle sind sie - nicht weniger und nicht mehr als andere Arbeitgeber - gefordert, Arbeitsverhältnisse familiengerecht zu gestalten (z. B. flexible Arbeitszeiten), für einen fairen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzutreten, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten und für eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sorgen.


Mathilde Rompel Beauftragte für die Frauenförderung im Bistum Limburg

Mathilde Rompel tritt ihr Amt als Beauftragte für die Frauenförderung im Bistum Limburg zum 1. Juli 1996 an

LIMBURG (nach ids 20/96) Mathilde Rompel, 61, wird die erste Beauftragte für Frauenförderung im Bistum Limburg. Mit der Ernennung von Frau Rompel, die Bischof Franz Kamphaus am Donnerstag, 13. Juni 1996, in Limburg bekanntgab, findet eine langjährige Diskussion einen vorläufigen Abschluß. Der Diözesansynodalrat hatte dem Bischof empfohlen, insbesondere die Qualifikation von Frauen für Leitungspositionen zu fördern und eine Frauenbeauftragte zu ernennen.

Mathilde Rompel, die ihr Amt zum 1. Juli 1996 antritt, ist seit 1980 in der Leitung des Dezernates Erwachsenenarbeit des Bischöflichen Ordinariates als Chefsekretärin tätig. Als Beauftragte für Frauenförderung ist sie zuständig für die Mitarbeiterinnen des Bistums im Bischöflichen Ordinariat, dem Diözesansynodalamt, den Bezirksämtern und allen den Dezematen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen. Bei ihrer Tätigkeit, für die sie zu 50 Prozent von Ihrer sonstigen Tätigkeit freigestellt wird, unterstützt sie ein Arbeitskreis in den der Bischof in Zusammenarbeit mit der Beauftragten bis zum Sommer Frauen aus verschiedenen Arbeitsbereichen des Ordinariates beruft.

Mathilde Rompel kommt aus Limburg-Lindenholzhausen und ist seit 1972 im Bischöflichen Ordinariat tätig. Zunächst arbeitete sie als Chefsekretärin im Dezernat Grundseelsorge und wechselte 1980 in die gleiche Position in das Dezernat Erwachsenenarbeit. Dort ist sie außerdem für die Personalsachbearbeitung zuständig und betreut die Vorbereitung und Durchführung der Kurse im Studiengang pastorale Dienste von "Theologie im Fernkurs. Bereits 1979 hatte sie diesen Kurs selbst absolviert und ist seitdem "Gemeindeassistentin im Ehrenamt". Frau Rompel war 15 Jahre in der Mitarbeitervertretung des Bischöflichen Ordinariates tätig. In ihrer Heimatgemeinde Lindenholzhausen gehörte sie 20 Jahre dem Vorstand des Pfarrgermeinderates an, davon 12 Jahre als Vorsitzende. Seit Anfang dieses Jahres ist sie im Vorstand der Bezirksversammlung des Bezirkes Limburg tätig. Als ehrenamtliche Mitarbeiterin betreute sie für den Kreis Limburg-Weilburg dreißig Jahre Jugendfreizeiten. Seit 1994 ist sie als Vertreterin der katholischen Kirche des Bezirks Limburg Mitglied des Frauenbeirates der Stadt Limburg.

Die Berufung von Mathilde Rompel zur Beauftragten für Frauenförderung stützt sich auf eine Ordnung, die von Bischof Franz Kamphaus zum 1. März dieses ,Jahres in Kraft gesetzt worden war sind in den nächsten vier Jahren erprobt werden soll. werden soll. Zentrale Aufgabe der Beauftragten ist die Aufstellung und

Durchführung einer Ordnung für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit dem Schwerpunkt der Frauenförderung. Zusammen mit den Dezernenten kann sie Frauenförder-pläne für die einzelnen Dezernate erstellen, deren Ziel es ist, den Anteil von Frauen auch in leitenden Positionen zu erhöhen. Sie berät in Einzelfällen Frauen in Fragen der Gleichstellung. Um ihre Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können, ist die Beauftragte unmittelbar dem Generalvikar zugeordnet, der sie ausführlich über alle relevanten Vorgänge in den Leitungsgremien informiert, an deren Sitzungen sie im konkreten Einzelfall mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen kann.

Von der Anbindung der jetzigen Beauftragten an einen ordinariatsinternen Arbeitskreis zur Frauenförderung erhoffen sich die Verantwortlichen im Bistum eine größere Effizienz der Förderungsmaßnahmen. Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, daß nach vier Jahren Änderungen möglich seien und während dieser Zeit auch darüber gesprochen werden müsse, wie die Frauen im kirchlichen Dienst gefördert werden können, die durch die jetzige Ordnung nicht erfaßt werden.


Mathilde Rompel, Beauftragte für Frauenförderung im Bistum Limburg geht in den Ruhestand

Generalvikar Dr. Günther Geis hob bei einer Veranstaltung in Nothgottes am 21. Juni 1998 die Leistungen von Frau Rompel als diözesane Beauftragte für die Frauenförderung hervor. Als es 1996 um die Ernennung für diesen wichtigen Tätigkeitsbereich gegangen sei, habe er sich über das eindeutige Votum für Frau Rompel gefreut, erklärte Dr. Geis. Das von ihr erarbeitete Konzept einer Gleichstellungsordnung bezeichnete er als eine gute Vorlage für die Dezernentenkonferenz, die sich damit zu befassen habe. Seinen Dank für die in den vergangenen zwei Jahren geleistete Arbeit verband der Generalvikar mit der Übergabe eines Krugs aus der Westerwälder Keramikindustrie. Der Ruhestand begann am 1. Juli 1998. Eine Nachfolgerin soll in Kürze ernannt werden.


Ordnung für die Beauftragte für Frauenförderung

(Auszug aus dem Amtsblatt des Bistums Limburg, Nr. 2 vom 29. Februar 1996 Nr. 23)

1. Der Generalvikar bestellt eine Beauftragte für die Frauenförderung auf die Dauer von 4 Jahren.

2. Ihr Zuständigkeitsbereich sind das Bischöfliche Ordinariat, das Diözesansynodalamt, die Bezirksämter und die den Dezernaten unmittelbar zugeordneten Einrichtungen.

3. Die Beauftragte für Frauenförderung wirkt mit bei der Aufstellung und überwacht die Durchführung einer Ordnung zur Förderung der Gleichstellung v(ih Männern und Frauen (Gleichstellungsorditung). Ihr wird ein Recht zur Überwachung der Vorschriften dieser Gleichstellungsordnung eingeräumt, die auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen gerichtet sind.

4. Sie berät den Bischof und die Mitglieder der Dezernentenkonferenz, sowie der Plenarkonferenz in Fragen der Frauenförderung. Sie unterstützt den Bischof und die Dezernenten bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen, sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

5. Sie hat das Recht, mit Unterstützung der Dezernenten, Frauenförderpläne für die Dezernate zu erstellen. Diese sollen die Situation der weiblichen Beschäftigten beschreiben. Ferner sollen sie die bisherige Förderung der Frauen in den einzelnen Dezernaten auswerten und insbesondere zur Erhöhung des Frauenanteils Maßnahmen zur Durchsetzung notwendiger personeller und organisatorischer Verbesserungen im Rahmen von Zielvorgaben und eines zeitlichen Stufenplanes entwickeln. Dieser gilt nicht für Stellen/Aufgabenbereiche, für welehe die Diakonats- oder Priesterweihe erforderlich sind.

6. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung von Beschäftigten in Einzelfällen zu Gleichstellungsfragen. Die Beschäftigten können sich deswegen unmittelbar an die Beauftragte für Frauenförderung wenden.

7. Die Beauftragte für die Frauenförderung arbeitet mit der Mitarbeitervertretung des Bischöflichen Ordinariates, deren Rechte im übrigen unberührt bleiben, vertrauensvoll zusammen.

8. Die Beauftragte für die Frauenförderung ist unmittelbar dem Generalvikar zugeordnet. Dazu gehört die notwendige gegenseitige Information und ein Vortragsrecht beim Generalvikar. Die Beauftragte für die Frauenförderung erhält durch den Generalvikar Einblick in die Tagesordnungen und Protokolle von Plenarkonferenz und Dezernentenkonferenz und ggf. auch anderer Gremien, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen, hat sie im Einvernehmen mit dem Generalvikar das Recht, an den Sitzungen von Plenar- und Dezernentenkonferenz mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen. Ihre Rechtsstellung entspricht im übrigen der eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung.

9. Die Beauftragte für die Frauenförderung ist im Einvernehmen mit dem Generalvikar für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben von der dienstlichen Tätigkeit mit bis zu 50% ihres Beschäftigungsumfangs freizustellen.

10. Es wird ein ordinariatsinterner Arbeitskreis zur Beratung der Arbeit der Beauftragten für Frauenförderung durch dein Generalvikar gegründet, der in der Regel bis zu viermal jährlich unter ihrer Leitung tagt.

Die Ordnung wurde am 29. Januar 1996 in der Plenarkonferenz gutgeheißen und wird zur Erprobung am 1. März 1996 für vier Jahre in Kraft gesetzt.

Limburg,den21.Februar1996 T FranzKamphaus, Bischof von Limburg
A.Z: 217C/96/03/1


Die besondere Würde der Frau in der katholischen Kirche

0 Einleitung

Die besondere Würde der Frau herauszustellen - sei es in der katholischen Kirche, sei es anderswo - bedeutet immer ein "besonderes" Unterfangen. Patriarchale Systeme kennzeichnet u.a. die Gleichsetzung von "anders" und "schlecht", oder freundlicher "weniger gut". Die Bipolarität des Denkens wurde internalisiert. Auch vorliegender Aufsatz kann das Paradigma nicht überwinden, sondern spielt sich in seinem Rahmen ab. Frauen werden aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit zu Nebendarstellerinnen; - aufgrund bestimmter Volkszugehörigkeit oder Nationalität werden Menschen überhaupt zu Nebendarstellerinnen oder Nebendarstellern; aber gleich welche "soziale Schicht", welche "Nationalität", welches "Rollensystem": Frauen sind immer und überall die "anderen".

1 Die Rolle der Frau in der (katholischen) Kirche

Die katholische Kirche - und nicht nur sie - stellt für Frauen ein Modell bereit, in dem sie als "andere" (über)leben können; - solange sie sich an die vorgegebenen Muster, an das "Paradigma Patriarchat" halten.

1.1 Das Kirchenrecht

Die Revision des CIC von 1983 enthält gegenüber dem CIC von 1917 erhebliche Verbesserungen; vor allem im Ordens- und Eherecht. Gravierende Unterschiede sind allerdings beibehalten worden.

So z.B. der Ausschluß von Frauen (aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit) von der potestas ordinis (Canon 1024); dies impliziert die Unmöglichkeit, Leitungsaufgaben, die ein Kirchenamt im "engeren Sinne" (?) mit sich bringt, auszuüben. Kirchenämter im weiteren Sinne wie Küsterin oder Organistin sind davon nicht betroffen. Der "Frau als solcher" wird darüber hinaus die Möglichkeit abgesprochen, vollgültige Seelsorge zu leisten (c 150).

Die Frau wird weiterhin ausgeschlossen von den ständigen Diensten der Akolythin und Lektorin. Die Betonung liegt hier auf "ständig" und der problematischen Klassifizierung der verschiedenen Weihestufen.

Die besondere Würde der Frau - so insinuieren zumindest solche Canones - liegt begründet in ihrem möglichst weiträumigen Ausschluß aus dem heiligsten Bereich.

1.2 Neuere lehramtlicher Veröffentlichungen

Z. B. "Mulieris dignitatem": In dieser Meditation finden sich viele, theologisch sehr fruchtbare Gedanken (besonders in Teil V zur Person Jesu Christi); warum aber ist die "... Würde der Frau eng verbunden mit der Liebe, die sie gerade in ihrer Fraulichkeit empfängt, und ebenso mit der Liebe, die sie ihrerseits schenkt. ... Die Frau kann sich selbst nicht finden, wenn sie nicht anderen ihre Liebe schenkt." (S. 65) Trifft das auf den Mann nicht zu? Gibt es also Menschen - vorzugsweise Männer - und darüber hinaus den Sonderfall "Frau", der all das auf sich vereinigen soll, was "Menschlichkeit" bedeutet?

Die Erörterungen zur Unmöglichkeit der Frauenordination verlieren sich bei "Mulieris dignitatem" wie gewöhnlich in historischer Spekulation (Wen hat Jesus wann und warum zu Jüngern berufen oder gar zu Aposteln "geweiht"?) und symbolistischer Ausdeutung (die Männlichkeit als Symbol des Gottes; die Weiblichkeit als Symbol der Empfangenden).

Vermutlich liegt die besondere Würde der Frau - so scheint es der Text anzudeuten - in ihrer Berufung zur Jungfrau und Mutter; - wer wollte negieren, daß Männer hierzu nicht in der Lage sind? Trotzdem ein Paradebeispiel für den naturalistischen Fehlschluß: das "Sein" wird zum "Sollen", biologische Fakten werden unmittelbar normativ.

Z. B. "Ordinatio sacerdotalis": Die historisch-symbolistische Argumentation von "Mulieris dignitatem" wird aufgegriffen. Die ethische und theologische Überhöhung biologischer Fakten, die lehramtliche Texte ansonsten ablehnen, scheint für den "Sonderfall Frau" durchaus zulässig.

2 "Weiblichkeit" in der Moral(theologie)

Das beschriebene Rollenmuster paßt in das allgemein "weltliche" Klischee. Die Moraltheorie behandelt Frauen als Sonderwesen.

Bei der klassischen Unterteilung des "bonum" in "utile", "delectabile" und "honestum" fällt auf, daß weibliches Verhalten in den Kategorien von "utile" und "delectabile" verhandelt wird, obwohl allgemein angenommen wird, daß das "honestum" dem Menschen als Menschen eigen ist.. Moralität von Frauen wird an ihrer Nützlichkeit und Erfreulichkeit gemessen; - nicht an ihrer Fähigkeit, um des Guten willen nach moralischen Prinzipien zu handeln.

Die ein wenig holzschnittartige, aber andrerseits auch hilfreiche Unterteilung ethischer Theorien in skeptizistische, kognitivistische, deterministische und relativistische schließt in der katholischen Moraltheorie Frauen aufgrund bestimmter Voraussetzungen (eher emotional, eher körperbetont, eher der Biologie verhaftet) aus der kognitivistischen Sparte aus; obwohl sich diese Theorie in der Regel als kognitivistisch versteht. Dies gilt auch für zahlreiche Moraltheorien außerhalb des kirchlich-katholischen Bereichs. Vgl. z. B. die Kohlberg´schen Entwicklungsstufen des moralischen Urteils und die mit Häme bedachte - teils zutreffende, aber nicht immer sachgerechte - Kritik an Carol Gilligans Gegendarstellung.

3 Und das "Besondere" an der katholischen Kirche?

Das Akzentuierung der Besonderheit - und was ist es anders als "Andersheit" - der Frau wird quasi-dogmatisch verankert; eine Rolle soll für die Ewigkeit festgeschrieben werden.

Wenn also Frauen etwas "Besonderes" zugestanden wird, ist in jedem patriarchalen System zunächst Vorsicht geboten, aber das "Kind nicht mit dem Bade auszuschütten". Die Kirche tradiert in ihrer Überlieferung biblischer Texte die Kriteriologie zur eigenen Revision. Gegen den "patriarchalen Strich gebürstet" finden sich hier Frauengestalten von überzeugender Tatkraft und Spiritualität.

4 Literaturhinweise:

  • Buse, G., Macht - Moral - Weiblichkeit. Eine feministisch-theologische Auseinandersetzung mit Caraol Gilligan und Frigga Haug, Grünewald, Mainz, 1993;
  • Kramer, N., Menzel, B., Möller, B., Standhartinger, A., (Hg.), Sei wie das Veilchen im Moose. (...). Aspekte feministischer Ethik, Fischer (TB), Frankfurt, 1994;
  • Nagl-Docekal, H., Pauer-Studer, H., (Hg.), Jenseits der Geschlechtermoral, Fischer (TB), Frankfurt, 1993;
  • Praetorius, I., Anthropologie und Frauenbild in der deutschsprachigen protestantischen Ethik seit 1949, Mohn, Gütersloh, 1993;
  • Rommelspacher, B., Mitmenschlichkeit und Unterwerfung. Zur Ambivalenz der weiblichen Moral, Campus, Frankfurt/New York, 1992.

Dr. Cornelia Siedlaczek


Beauftragungen in anderen Bistümern

Die Beauftragung im Bistum Limburg war die erste in der katholischen Kirche Deutschlands, die mit einer Freistellung verbunden war. In anderen Bistümern gibt es entsprechende Arbeitskreise. Im Bistum Rottenburg-Stuttgart gibt es seit dem 1. Januar 1997 eine Beauftragte, die mit 100% für diese Aufgabe tätig ist.


LIMBURG (ids). - Um zunehmend Klarheit über das Selbstverständnis von Frauen in der Erwachsenenbildung zu erhalten, hatte sich eine Studientagung vor Jahresfrist in Wiesbaden mit feministischen Ansätzen im Erwachsenen-bildungsbereich auseinandergesetzt. Zum Tragen kamen dabei auch institutionelle Rahmenbedingungen in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Gerade diesen Aspekt greift eine Dokumentation auf, die jetzt vorliegt. Gestaltet wurde sie von Anneliese Wohn, Ellen Ullrich und Reinhild Thomas, den Referentinnen für Frauenarbeit der Bistümer Limburg, Mainz und Trier, die die Studientagung gemeinsam mit Dr. Ingeborg Tiemann (Arbeitsstelle Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz) veranstaltet hatten. Bestellt werden kann die Dokumentation beim Referat Frauenarbeit des Bischöflichen Ordinariats, Roßmarkt 12, 65549 Limburg, Telefon: 06431/295339.

Frau Dr. Tiemann ist Ansprechpartnerin für diese Fragen bei der katholischen Kirche in Deutschland. Prinz-Georg-Straße 44, 40477 Düsseldorf


Ernst Leuninger Limburg, den 28.09.97

Frauen im Urchristentum

1. Das Zeugnis der Evangelien

Hier kann immer nur kurz auf die entsprechenden Texte eingegangen werden. Insgesamt weisen die Evangelien einen Jesus auf, von dem man sagen kann, daß er ein integrierter Mann war und keine Verklemmungen gegenüber Frauen hatte. Das weisen viele Stellen aus. Sein Umgang mit Frauen hat aber auch etwas mit seiner Botschaft zu tun. Das Reich Gottes, das er verkündete, war unterschiedlos für Männer und Frauen da. Das macht er an vielen Stellen deutlich. Die Evangelien sind darin einhellig. Matthäus läßt sich weniger auf diese Thematik ein, er ist ja im judenchristlichen Milieu zu Hause, das sich mit diesem Verständnis der Frau von der Tradition her schwerer tat.

Ein Text aus der jüdischen Tradition, aus den Sprüchen der Väter (Talmud): "Dein Haus sei weit offen, und die Armen seien Söhne deines Hauses. Und verweile nicht zu sehr im Gespräch mit der Frau." Und der Kommentar dazu: "Von der eigenen Frau haben sie das gesagt. Um wieviel mehr gilt es von der Frau des Nächsten. Von daher sagen die Weisen: Immer, wenn der Mensch lang im Gespräch mit einer Frau verweilt, zieht er sich Unheil zu; er vernachlässigt die Worte der Tora, und schließlich wird er die Hölle erben". Wie oft aber spricht Jesus mit Frauen, denken wir nur an die Sünderin, die gesteinigt werden sollte und das Gespräch mit der Samariterin am Jakobsbrunnen. Er hatte da keine Hemmungen, auch wenn es sich um Frauen handelte, mit denen das Gespräch nochmals besonders belastet war wie mit einer Ehebrecherin und einer Samariterin, die auch einen etwas eigenartigen Lebenswandel hinter sich gebracht hatten.

Der Glaube ist für Jesus der entscheidende Zugang zum Gottesreich. Nehmen wir einmal die Geschichte von der blutflüssigen Frau (Mk 5,21-43 par). Jesus sagt zu ihr: Tochter, dein Glaube hat dich gerettet (5,34). Frauen haben uneingeschränkt Zugang zum Gottesreich, da gibt es keine Schranken. "Im Glauben gesehen finden Mann und Frau, theologisch gesehen ihre volle Gleichheit."

Jesus nennt sie sogar in besonderer Weise annehmend "meine Tochter". Er war ein Rabbi und sprach mit einer Frau, diese war blutflüssig und damit unrein, Jesus war damit im jüdischen Verständnis auch unrein.

Einmal heilte er am Sabbat eine Frau. Die Pharisäer machen ihm Vorwürfe. Er verwahrt sich dagegen und verweist darauf, daß diese Frau eine Tochter Abrahams sei, die der Satan achtzehn Jahre gebunden hat, die darf doch an einem Sabbat von ihren Fesseln befreit werden (Lk 13,16). Das ist eine Verheißungsaussage. Sohn Abrahams zu sein bedeutet, zu den Hoffnungsträger zu gehören. Das wird vom Zöllner Zachäus gesagt, der auch ein Sohn Abrahams sei, und dessen Haus Heil widerfahren sei (Lk 19,1-10). Die Frauen gehören voll zur endzeitlichen Heilsgemeinde.

Hingewiesen sei nur noch kurz darauf, daß Jesus die Schwiegermutter des Petrus heilte (Mk 1,29-31). Dann heißt es, daß sie aufstand und Jesus bediente. Mißverstanden hätte man den Text, wenn man annähme, sie handelt hier in der Rolle der Hausfrau, deren Pflicht das ja schließlich ist. Nein, das war eine massive Rollenverschiebung, sie hatte in der Küche zu sein, die Bedienung war ausschließlich Sache der Männer. Im Umfeld Jesu hält man sich nicht an die herkömmlichen Konventionen.

In verschiedenen Gleichnissen wird auf die Tätigkeit der Frau hingewiesen als Gleichnis für das endzeitliche Handeln Gottes. So beim Gleichnis vom Sauerteig, oder bei der Frau, die eine Münze verloren hat.

Jesus scheut sich auch nicht, Huren die Verheißung des Himmelreiches zu machen und zu sagen, daß sie Ehre in das Himmelreich gelangen, als die Hohenpriester und die Ältesten des Volkes.

Schließlich sei auf Maria und Martha hingewiesen, Jesus lobt eine Frau, die den Mut hat, statt in die Küche zu gehen, die Predigt vom Gottesreich in der Männerrunde zu hören. Das war nun absolut ein unmögliches Verhalten.

Im Gefolge Jesu waren Frauen, von Galiläa, das heißt von Anfang an. Sie können damit als Jüngerinnen des Meisters bezeichnet werden. Sie dienten Jesus mit ihrem Vermögen. Diesen Text bringt Lukas 8,1-3. Er nennt einige davon auch mit Namen, Maria Magdalena, Johanna die Frau des Chuza und Susanna. Diese Frauen werden uns später noch begegnen.

Die Texte mit Frauen kommen nicht nur nebenbei, sondern in den Evangelien häufig und an wichtiger Stelle vor. Frauen werden den Männern gleichgesetzt, denn nicht Mann oder Frau entscheidet, sondern der Glaube erschließt den Zugang zum Gottesreich.

Die Stellung Jesu zur Frau war grundsätzlich anders als die im Judentum oder später im Islam. Dort sind im eigentlichen Sinne die Frauen nicht religionsfähig, sie haben nicht die Auflage des Gesetzes oder des Gebetes. Emanzipierte Jüdinnen und Türkinnen, die zu ihrem Glauben stehen, betonen, den Frauen hätte wegen der Verantwortung für die Kinder diese Last nicht auferlegt werden sollen. Eine Argumentation, die man ähnlich bei uns auch hören kann, denn das Amt sei ja keine Ehre sondern ein schwerer Dienst und die Frauen sollten froh sein, daß sie ihn nicht ausüben müßten. Die sind es aber nicht. Eine solche Haltung kann sich auch nicht auf Jesus berufen. Für Jesus gehören im Gegenteil die Frauen zu den gesellschaftlich Armen und Bedrängten, denen er sich besonders zuwendet.

2. Die Mutter Jesu im Zeugnis des Neuen Testamentes

In den paulinischen Briefen kommt Maria nur einmal vor. Galater 4,4 steht: "Geboren von einer Frau und dem Gesetz unterstellt." Damit soll die wahre Menschheit Jesu zum Ausdruck kommen.

Auch im Markusevangelium spielt Maria keine sehr viel größere Rolle. 3,33 Fragt Jesus: "Wer ist meine Mutter und wer sind seine Brüder". Für ihn sind das alle, die den Willen Gottes tun. Die Verwandtschaft Jesu hatte offensichtlich große Probleme mit seinem öffentlichen Auftreten. Sie hielten ihn schlicht für verrückt und sie wollten ihn mit Gewalt herausholen (3,20). Die Mutter wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, sie stand wohl aber aus dem Kontext weniger Verse zuvor zu erschließen nicht unbedingt auf der Seite Jesu. Hier scheint eine Tradition lebendig, daß die Mutter Jesu nicht unbedingt zu den Förderern des öffentlichen Auftretens Jesu gehört hat. In Mk 6,1-6a erfahren wird dann, daß Jesus Brüder und Schwestern hatte, wie immer dies ausgelegt wird. Pesch spricht im Markuskommentar von der realistischen Möglichkeit (in der 2. Auflage, in der 1. von der hinreichenden historischen Begründung), daß Jesus leibliche Geschwister gehabt hat.

Matthäus und Lukas haben eine Kindheitsgeschichte vorgeschaltet. Bei Matthäus sind es vor allem die Schwierigkeiten, die es vor der Geburt gab und die in der damaligen Zeit gravierend waren.

Bei Lukas wird dann ausdrücklich von der Geburt Jesu durch eine Jungfrau gesprochen. Hingewiesen werden muß noch auf das Magnificat (Lk 1,46-55), das die Spuren einer ersten urchristlichen Marienverehrung zeigt. Wichtig ist, daß dadurch bestehende Ordnungssysteme ins Wanken geraten und die Schwachen und Ohnmächtigen zur Herrschaft gelangen. Gott wird gepriesen, der die Menschen anders wertet, als diese es tun. Das gilt auch von der Frau Maria. Lukas zeichnet dann Maria als mit dem Jüngern im Gebet im Abendmahl versammelt.

Bei Johannes gibt es zwei wichtige Szenen. Maria bei der Hochzeit zu Kana, sie wird dort von ihrem Sohn zurückgewiesen, weil er deutlich macht, daß dies seine Aufgabe allein ist. Historisch schwierig ist die Szene unter dem Kreuz, wo er seine Mutter Johannes anvertraut. Bei der Auslegung wird oft überzogen als Maria die Mutter aller Menschen gesprochen.

So haben wir ganz unterschiedliche Marienbilder. Mit der Christologie hat sich dann das Marienbild entwickelt. Dort hat es auch seinen Platz, von dort erhält es auch den notwendigen Rahmen, der vor Übertreibungen bewahrt.

3. Die Frauen unter dem Kreuz und am Grab

Ohne hier auf formgeschichtliche Fragen einzugehen, möchte ich auf drei ganz wichtige Zusammenhänge hinweisen. Die Frauen stehen unter dem Kreuz, sie gehen zum Grab, sie erfahren als erste die Auferstehung.

In dem ältesten Zeugnis erfahren wir davon nichts. Paulus greift in 1 Korinther 15.2ff eine alte Überlieferung auf. "Denn vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe. Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift, und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift und erschien dem Kephas, dann den zwölf. Danach erschien er mehr als 500 Brüdern zugleich ." Unter den Zeugen ist von Frauen nicht die Rede. Das liegt wohl daran, daß ihr Zeugnis keine juristische Bedeutung im Judentum hatte. Dies gilt es zu beachten.

Und dann der erweitere Zweischritt von Tod und Auferweckung, gemäß der Schrift. Durch die Grablegung (ohne Hinweis auf die Schrift) wird der Tod nochmals als endgültig bestätigt.

In den Evangelien sieht dies anders aus. Auch hier der Dreischritt.

Bei Markus ist das wie folgt dargestellt

Kreuzigung: 15,40 "Auch einige Frauen sahen von weitem zu, darunter Maria aus Magdala, Maria die Mutter von Jakobus dem Kleinen und Joses, sowie Salome. Sie waren Jesus schon von Galiläa nachgefolgt und hatten ihm gedient. Noch viele andere Frauen waren dabei, die mit ihm nach Jerusalem hinaufgezogen waren." Hier sind wieder die eben schon erwähnten Jüngerinnen, die Jesus dienten.

Grablegung: 15,46bf "Dann wälzte er einen Stein vor den Eingang des Grabes. Maria aus Magdala, die Mutter des Joses, beobachten, wohin der Leichnam gelegt wurde."

Auferweckung: 16.1f "Als der Sabbat vorüber war, kauften Maria aus Magdala, Maria die Mutter des Jakobus und Salome wohlriechende Öle, um damit zum Grab zu gehen und Jesus zu salben." Dann erfahren sie dort die Botschaft des Engels "er ist nicht hier, er ist auferstanden", die sie den Jüngern und Petrus ausrichten sollen. Maria von Magdala hat dann eine Erscheinung des Auferstandenen. Sie spielt in diesen Berichten eine besondere Rolle.

Lukas 23f: erwähnt in den genannten Zusammenhängen Frauen, nennt aber keine Namen. Die Emmausjünger weisen auf die Frauen hin, denen sie aber keinen Glauben geschenkt hatten.

Matthäus 27: Erwähnt die Frauen auch mit Namen, vor allem Maria von Magdala und die andere Maria, die Mutter des Jakobus und des Josefs und die Mutter der Söhne des Zebedäus in den gleichen Zusammenhängen. Auch sie erhalten dort den Auftrag des Engels, die Botschaft der Auferstehung seinen Jüngern zu verkünden. Unterwegs machen sie die Erfahrung des Auferstandenen.

Johannes 19f: Hier ist zu Maria die Mutter des Kleopas und Maria von Magdala die Mutter des Herrn und Johannes hinzugefügt. Josef von Arimathäa und Nikodemus balsamieren und begraben Jesus, was bei den übrigen ja später erst die Frauen taten. Am Ostermorgen geht Maria Magdalena zum Grab. Sie findet es leer und bringt die Botschaft zu Petrus, der mit Johannes zum Grab eilt. Johannes sah und glaubte. Von Maria aus Magdala wird dann die Begegnung mit dem Gärtner berichtet und darin die Erfahrung des Auferstandenen. Dies ist sicher in der Abfassung der jüngste Text, der aber auch auf alte, von den Synoptikern unabhängige Quellen zurückgeht. Auch hier wird die Rolle von Maria von Magdala noch betont. Das bestätigt noch einmal die Berichte der Synoptiker.

Nach Paulus baut unser Glaube auf Tod und Auferstehung auf. Dies ist die Grundlage, wenn diese fehlt ist alles nichtig. Im Zeugnis der Synoptiker eindeutig, bei Johannes etwa reduziert, ist diese entscheidende Glaubensaussage, auf der die ganze Kirche aufbaut, zuerst von Frauen gemacht worden. In der Zeit der jungen Kirche lernte sie mehr und mehr damit umzugehen und sich auch darauf zu berufen, weil hier die Frauen schon eine andere Rolle spielten. Dies ist eine ganz entscheidende Aussage der Heiligen Schrift. Unser Glauben beruht nicht zuerst auf Vätern, sondern auf Müttern des Glaubens.

4. Die Frauen in der Mission

Die Mission kann als aktiv und passiv gesehen werden.

Passiv ist es gar keine Frage, daß Frauen in der Missionierung eine große Rolle gespielt haben. Zur Gemeinde von Jerusalem gehörten Frauen, die zum Teil auch mit Namen bekannt sind. Vor allem zu den Gemeinden in Rom und im hellenistischen Bereich sind Frauen nicht wegzudenken. Sie spielten dort ja auch gesellschaftlich eine bedeutendere Rolle als im Judentum. Wobei die klare Abgrenzung der Frau in der Synagoge nicht immer so war, wie es uns aus dem Talmud überliefert ist. Aus der Zeit Jesu sind keine Abgrenzungen in den archäologischen Synagogenfunden bekannt geworden. Es konnte wohl auch schon einmal sein, daß eine Frau vorlas, das diente dann aber nicht, wie gesagt wurde, der Gemeinde zur Zier.

Grade unter den Gottesfürchtigen wurden viele Frauen missioniert. Für viele Gemeinden sind diese Frauen auch namentlich bekannt, ich verweise auf Rom und Philippi. Die Anrede "Brüder" meinte dann, wie in der Antike überhaupt, alle und kann deshalb wohl auch legitimerweise mit "Geschwister" übersetzt werden. Zu den "Heiligen" zählen nach der Apostelgeschichte auch die Frauen. Die Anreden in den paulinischen Briefen, in denen die Brüder genannt werden, meinen auch die Frauen, denn diese werden in den abschließenden Grußformeln ausdrücklich genannt.

Diese große Zahl von Frauen in den urchristlichen Gemeinden hatte mehrere Gründe. Einmal trug die positive Einstellung Jesu zu Frauen dazu bei.

In der Christusgemeinde wirken die Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr. Paulus weist ja darauf hin, daß es in Christus keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen gibt.

Die Gemeinde war eschatologisch, also überzeugt von der Gegenwart des endzeitlichen Geistes, der nach Joel unterschiedslos über Männer und Frauen ausgegossen wird.

Zu den Gemeinden der Juden in der Diaspora gehörten auch viel Proselyten, darunter viele Frauen. Diese Proselyten gingen sehr auf die Missionierung ein.

In den antiken Städten hatten die Frauen gesellschaftlich und wirtschaftlich schon eine bedeutende Rolle erreicht. Das übertrug sich auf die Gemeinden.

Es bestand nie ein Zweifel darüber, daß durch die Taufe Männer und Frauen unterschiedslos zu Vollmitgliedern der Gemeinde wurden.

Frauen nahmen aber auch aktiv an der Missionierung teil. Die Witwen hatten den Dienst des Gebetes. Männer und Frauen hatten karitative Dienste.

Frauen waren unschätzbare Unterstützerinnen der Wandermissionare, ihre Funktion wird "prostasis" genannt, das kann sowohl Fürsorge als auch leiten heißen. Es ist jedenfalls später zum Leitungsbegriff geworden im lateinischen "cura" und "cura animarum" = Seelsorge.

Sie bauten Gemeinden auf in ihren Häusern, so Lydia in Philippi. Priska und Aquila haben ihr eigenes Leben für Paulus aufs Spiel gesetzt. Beide, also Mann und Frau haben dem Appollos den Glauben verkündet.

Paulus empfiehlt der Gemeinde in Rom die Schwester Phöbe als Diakonin. Auch Frauen waren im Einsatz als Missionarinnen, so wie es die Männer waren. Paulus grüßt solche Frauen. Er nennt sie Mitarbeiterinnen und Mitkämpferinnen für das Evangelium (Phil 41ff). Er nennt Phöbe, die in der Gemeinde in Kenchreä "Dienst tut". (Röm 16,1)" . Da damit auch ein Dienstamt in Philippi bezeichnet wird, läßt annehmen, daß Phöbe einen karitativen, Verkündigungs- und Leitungsdienst in der Gemeinde ausübte. Phöbe übt das Amt "diakonos" und "prostasis" aus. Falls 1 Tim 3,11 weibliche Diakone meint und nicht nur die Frauen der Diakone, wäre dies eine neutestamentliche Bezeugung der festen Einrichtung des Gemeindeamtes der Diakonin. Nach Philipper 1,1 ist der Diakon schon ein relativ festgefügtes Gemeindeamt. Phöbe hat diese Amt wohl in Kenchreä ausgeübt.

In den Ämtertafeln der Pastoralbriefe kommt nach Auffassung vieler Exegeten die Diakonin vor, nämlich in 1 Timotheus 3,11. Nachdem von den Bischöfen die Rede war, kommen die Diakone an die Reihe. Dann ist von Frauen die Rede. Es könnten zwar auch deren Frauen sein, daß spricht aber eher gegen die Struktur dieses Textes, denen bei keiner Gruppe sonst kommen die Ehepartner vor. Es spricht einiges für Diakoninnen.. Diese hat es denn auch nach verschiedenen Zeugnissen in der frühen Kirche gegeben. So spricht Plinius der Jüngere gegenüber dem Kaiser von zwei "ministrae, die er habe martern lassen, um etwas vom christlichen Glauben zu erfahren. "Ministrae" ist aber die Übersetzung der griechischen Diakonin.

In der syrischen Didaskalie (Gemeindeordnung) ist noch vor 250 von Diakoninnen die Rede, deren Aufgabenbereich beschrieben wird. Daß es sich um ein hierarchisches Amt handelt wird an einem in diesem Zusammenhang aufgeführten gewagten theologischen Vergleich deutlich. Der Bischof wird mit Gott Vater verglichen, der Diakon mit dem Sohn und die Diakonin mit dem Heiligen Geist, der ja in der semitischen Sprache weiblich ist. Für die Priester blieb da kein Platz mehr, sie werden mit den Aposteln verglichen.

Nahezu an eine Satire grenzt die Geschichte der Apostolin Junia, die im Mittelalter, aber vor allem von Luther betrieben, zu einer Junias mutierte, das ist sie dann in der Einheitsübersetzung auch noch. Sprachlich ist das möglich, nur in der ganzen Antike läßt sich kein männlicher Junias nachweisen, aber viele weibliche. Die Väter haben das auch immer so gesehen. Apostel waren die, die eine unmittelbare Berufung des Auferstandenen hatten. Dieses Amt wurde in der Geschichte deshalb auch nicht weitergeführt. Siehe Römer 16,7, dort ist sie mit Andronikus in der Grußliste des Paulus. Sie sind sogar herausgehobene Apostel.

6. Das Schweigegebot und die Haustafeln

Zu den schwierigen Texten gehören das sogenannte Schweigegebot und die Haustafeln. Sie beinhalten tatsächlich eine Abwertung der Frau. Auch dies kann hier nicht umfassend dargestellt werden. Sie stehen quer zu all den Erfahrungen, die wir bisher erheben konnten. Einige Hinweise.

Das Schweigegebot für Frauen im Gottesdienst steht in 1 Kor 14,34 und Timotheus 2,11f. Bei 1. Kor 14 33b ff steht:"Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen, es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetzt es fordert. Wenn sie etwas wissen wollen, dann sollen sie zu Hause ihre Männer fragen, denn es gehört sich nicht für eine Frau, vor der Gemeinde zu reden. Ist etwa das Gotteswort von euch ausgegangen? Ist es etwas nur zu euch gekommen?

In 1 Kor 11,1ff kommt dann noch mit herben Worten das Gebot der Bedeckung des Hauptes dazu.

In diesen Kontext gehören weiterhin noch die Theorien von der Unterordnung der Frau unter den Mann z.B. 1 Kor 11 u.a..

Es gibt unterschiedliche Versuche der Auslegung. Einige legen dies immer noch wortgerecht aus und stellen diese Forderung. Noch vor gut 50 Jahren wäre in unseren Dörfern eine Frau ohne Kopfbedeckung nicht in die Kirche gegangen. Denken sie einmal an den entsprechenden Zirkus beim Kommunionempfang in Italien. Mancher Unsinn hat halt seine Wirkungsgeschichte. Wenn er dann sich noch auf Paulus berufen kann, ist es doppelt schlimm.

Eine andere Weise der Auslegung will Paulus schützen, indem er im wesentlichen diese Stellen auf spätere Einschübe in den Text zurückführt. Damit ist zwar Paulus aus dem Schneider, aber das neue Testament noch nicht.

Ich schließe mich mehr einer Richtung an, die diese Frage offen läßt. Sie legt diese Stellen von der umfassenden Theologie von Galater 3,28 her aus: "Ihr seid alle durch den Glauben Söhne Gottes in Christus Jesus. Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angelegt. Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid "einer" in Christus Jesus."

Dies ist historisch der spätere Text. Er argumentiert von der Christologie des Paulus her. Von diesem Text her müssen vorherige Texte mitgelesen werden. Sie sind noch nicht bei dieser Einsicht angekommen.

Hinzu kam, daß die Gesellschaftlichen Verhältnisse sowohl bei Juden als auch bei Griechen diese klare Zuordnung der Frau in das Haus und des Mannes in die Öffentlichkeit vorsahen. Aristoteles vertritt die kuriosesten Theorien, die er aus der Natur begründet: "Auf Grund der Natur ist das Männliche im Hinblick auf das Weibliche das Bessere, jenes das Geringere, das Beherrschende, jenes das Beherrschte". Sophokles sagt: "Schweigen ist die Zierde der Frau". Im Jüdischen war das nicht anders.

In einem gedanklichen Entwicklungsprozeß hat sich Paulus selbst überholt. Die Argumente bezüglich des Schweigens sind ja auch nicht sehr theologisch, sondern "üblich" und nach dem "Gesetz". Dies kann doch nicht mehr in der Gemeinde gelten und das Übliche muß sich vom Richtigen kritisieren lassen.

Letztlich geht es um die Frage, ob ethische Anwendung von Kriterien nicht immer von den zeitlichen Gegebenheiten ausgehen muß. Deshalb kann es ja nach Auffassung vieler Moraltheologen keine verbindliche konkrete Moralausssage geben, die letztlich nicht aus dem Kontext der Zeit und des Gewissens befragt werden muß. Es gibt gültige Grundprinzipien, alles andere sind Anwendungsfälle im Sinne von modellhaften aber zeitorientiertem Handeln.

So müssen alle diese Unterordnungstexte letztlich kritisch von Galater 3 her gelesen werden, in diesem Text verlieren die anderen ihre theologische Relevanz und werden zu überwiegend historischen Beschreibungen einer Gemeindesituation, die damals wie heute immer hinterfragt werden muß.

7. Zusammenfassung

Die Ausführungen machen deutlich, daß auch unsere Verhältnisse hinterfragt werden müssen. Die Machtverteilung in der Kirche kann nicht für alle Zeiten nach einem antiken Schema festgeschrieben werden. Sie bedarf auf dem Kontext unserer gesellschaftlichen Verhältnisse der Klärung auf dem Hintergrund erkannter neuutestamentlicher Lehre, die auch immer wieder auf ihren historischen Kontext befragt werden muß. Dies bedeutet Auslegung der Bibel in unser Leben.

8. Literatur

Dautzenberg Hg. u.a., Die Frauen im Urchristentum, Freiburg 5 1992


Ernst Leuninger 28.09.97

Vom Matriarchat zum Patriarchat und weiter?

1. Das Ende des Patriarchates?

Wir leben zur Zeit einer Umbruchssituation. Dies zeigt sich in vielfältigen Bereichen. Einer davon ist die gesellschaftliche Machtkonstellation. Diese war, von Ausnahmen abgesehen, uneingeschränkt Domäne der Männer. Das ist weithin auch heute noch der Fall. Aber es geschieht nicht mehr generell mit gutem Gewissen. Zwar hat der jüngste gesellschaftliche Umbruch noch einmal ein retardierendes Moment in die Entwicklung eingebracht. Gerade die Frauen trifft die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern am meisten. Ihre Rückkehr zu Küche und Kindern wird von eher konservativen Institutionen doch sehr begrüßt. Daß dies eine endgültige Niederlage sei, ist aber noch abzuwarten.

Der Prozeß der Anfragen an das Patriarchal wird sich mit vielen Ungleichzeitigkeiten zwar noch lange hinziehen, es ist aber kaum zu erwarten. daß die Frauen sich diesem wieder unterordnen. Geht das Patriarchal seinem Ende entgegen? Dafür spricht einiges. Aber kommt dann wieder ein Matriarchat? Wenn dem so wäre, dann könnte der Verfasser dieses Artikels als rechtzeitiger Überläufer bezeichnet werden der die verlierende Macht verläßt, um seine Schläfchen ins Trockene zu bringen. Diesem Ruf möchte er sich aber nicht aussetzen. Es geht zuerst um eine Frage nach der Gerechtigkeit. In unserer heutigen Zeit ist das Patriarchal gegenüber Frauen weithin ein Unrecht. Das darf einen Sozialethiker nicht ruhen lassen. Das Matriarchat wäre es aber auch eine Unrechtssituation. Was ist aber dann ein neuer Weg der Machtverteilung in unserer Zeit, der den Vorstellungen von Menschenwürde gerecht wird?

Wer sich auf den Weg dieser Fragestellung begibt, der muß sich über die Tatsache im klaren sein' daß das Patriarchal gegenüber dem Matriarchat eine geschichtliche Episode ist.

In unserem Kulturraum dürfte es das Patriarchal als Herrschaftsform seit knapp 4000 Jahren geben. Das Matriarchat hat über weite Zeiträume davor vermutlich bis zu den Anfangen des Homo sapiens die entscheidende Organisationsstruktur der Menschen ausgemacht. Betrachten wir einmal die Entwicklung in Europa.

2 Der Umbruch vom Matriarchat zum Patriarchat

Im Mittelmeerraum ist bis zum Einbruch der Dorer nach Auffassung von Forschern das Matriarchat dominierend gewesen. Der Kampf der Amazonen ist eine letzte Erinnerung daran

Durch den Einbruch der Indogermanen wurde diese Form der gesellschaftlichen Herrschaft vermutlich mit Gewalt aufgelöst und durch das Patriarchal ersetzt. Die Tötung der weiblichen Schlange durch Apollo ist das Symbol für die Überwindung der Muttergottheit durch die männliche Gottheit. Es wird die Auffassung vertreten daß der Omphalos (Nabeldarstellung in Stein) in Delphi noch ein muttergöttliches Symbol sei. Dieser Umbruch geschah ca. ab 2000 vor Christus.

3. Innen und außen ­ ein Grundschema gesellschaftlicher Organisation

Es gibt verschiedene Theorien zur Erläuterung. Hier soll primär eine soziologische Erklärung zur Anwendung kommen, die die anderen Erklärungsversuche zum großen Teil mit einbezieht. Eine ausführliche Methodendiskussion ist aber hier nicht möglich. Die Ausführungen sind auch als eine These gedacht, die versucht für die derzeitige Diskussion über die Machtverteilung in unserer Gesellschaft eine geeignete Grundlage zu bieten.

Das "Innen" in diesem Schema ist geprägt von der Mutter-Kind­Beziehung, daß "Außen" durch die Aktivitäten des Mannes. Die ältere Organisationsform ist eindeutig das "Innen". Sie hat ihre Grundlage in natürlichen Vorgängen. Das Kind bedarf der Ernährung und Pflege. Diese wurde und wird auch heute noch fast ausschließlich von Frauen gewährleistet. Ursprünglich hatten in diesem Prozeß die Männer wenn überhaupt, nachgeordnete Funktion. Sie lebten am Rande der Sippen. Sie mußten für sich selbst sorgen und waren zum Teil auch die ersten Ziele der Angriffe gegen die Sippe. Hierdurch hätten sich die Stärkeren im Verlaufe der Geschichte durchgesetzt, die nicht einfach nur Futter für Angreifer wurden, sondern zur Verteidigung und zum Angriff übergingen.

Gegessen wurde wohl vorwiegend pflanzliche Kost/ die von den Frauen gesammelt wurde. Sie legten auch die ersten Gärten an' die heute noch in den Hausgärten alter Bauernhöfe ihre Nachfolger haben.

Von dieser Konstellation ergab sich eindeutig die Dominanz des Binnenbereiches und damit die gesellschaftliche Machtverteilung zugunsten der Frauen.

Aus dem Gegenangriff entwickelte sich bei den Männern die Fleischversorgung und damit die Jagd. Nur hatte die Fleischversorgung bei der Jagd für die Lebensmittelbeschaffung die Bedeutung von höchstens 20%. Aus ihr konnte keine Machtposition abgeleitet werden.

Die menschliche Sprache hat auch in ihren Urformen matriarchalische Züge. Darauf wird von Forschern der Ursprachen hingewiesen.

Wichtig zu benennen ist auch die religiöse Sinnstiftung in dieser Zeit. Sie erfolgte, wie könnte es anders möglich sein, überwiegend durch Muttergottheiten.

4. Der Machtwechsel

Wie aber ist der Machtwechsel eingetreten? Dies kann hier nicht im einzelnen dargestellt werden' sondern es soll auf eine Verschiebung der Gewichte von "Innen" nach "AuBen" hingewiesen werden.

Die Frauen haben ihre Position nicht aufgegeben. Gerade in sehr patriarchalisch strukturierten Gesellschaften wird deutlich' wie bedeutsam die Rolle der Frau im Hausbereich ist. Das gilt für das antike Griechenland ebenso wie für das antike Rom mit Auswirkungen bis ins heutige Italien, aber nicht nur dort, ganz besonders aber für alle Völker im Bereich des Islam. Die Rolle der Frau im Haus ist anerkannt. Ihr Einfluß im öffentlichen Bereich tendiert aber meist gegen null.

In den meisten Gesellschaften der Welt ist die Frau noch das "Arbeitstier" der Gesellschaft mit entsprechenden unmenschlichen Belastungen.

Nun gewann aber das Außen an Bedeutung. über die Jagd zur Fleischbeschaffung entwickelte sich die Viehzucht. Der Ackerbau wurde erweitert und in Gebieten betreiben r die nicht in unmittelbarer Hausnähe lagen. Die wachsende Bevölkerungsdichte machte Friedensordnungen unter den Sippen notwendig. Gemeinsamer Schutz wurde aufgebaut. sippenübergreifende Gemeinwesen entstanden. Dies stärkte die Position der Männer. Aus Jägern wurden Hirten und Ackerbauern. Ihre Arbeit gewann stetig an Bedeutung für das Ganze.

Die Frauen haben ihren Standort nicht aufgegeben, auch nicht die Männer, nur die Machtgewichte haben sich von

''Innen" nach "Außen'' verlagert. Damit gewannen die Männer mehr und mehr an Macht und die Frauen verloren in gleichem Maße an Gestaltungseinfluß auf das Ganze. Ihre gesellschaftliche Macht ging nahezu unter.

Dies waren nun keine kontinuierlich und gleichmäßig ablaufenden Prozesse. Sie waren mit vielen räumlichen Gleichzeitigkeiten versehen. Hier ist dieser Prozeß nur idealtypisch dargestellt.

Dies hatte Auswirkungen in alle Lebensbereiche hinein, so auch selbstverständlich in die Sprache. Männliche Formen dominierten. In ihnen wurden die weiblichen Formen einfach als mit ausgesagt betrachtet.

Das gilt aber auch ebenso für die Religion. Die Muttergottheiten wurden durch männliche Gottheiten verdrängt. Diese Verdrängung war nicht immer total, meist bekamen die weiblichen Gottheiten einen niederen Rang in der Hierarchie der Götter. Das Priesteramt ging überwiegende auf Männer über, wobei in Erinnerung an frühere Zeiten noch Priesterinnen wirkten, so beim Orakel in Delphi. Deren Aussagen mußten aber von Männern interpretiert werden.

In der Religion Israels setze sich als einziger Gott der Gott Jahve durch, weibliche Gottheiten wurden bekämpft und unterlagen. Denken wir aber auch an den Kampf gegen wahrsagende Frauen, die vermutlich eher als Priesterinnen vorjahvistischer Kulte zu betrachten sind. Die Frauen hatten im Kult nur mehr mindere, wenn überhaupt Bedeutung. Auch das zeichnet patriarchalische Gesellschaften aus.

5. Stehen wir vor einem gesellschaftlichen Paradigmenwechsel?

Vieles spricht dafür, daß sich hinsichtlich der gesellschaftlichen Machtverteilung die Verhältnisse grundsätzlich ändern werden. Die Emanzipation der Frauen ist nicht mehr aufzuhalten. Sie werden sich nicht weiterhin auf "Küche und Kinder" beschränken lassen. Das dritte "K" die Kirche, haben sie dabei oft schon hinter sich gelassen. Sicher wird dieser Prozeß noch einige Zeit dauern. Wer meint, daß er aufzuhalten oder umzukehren sei, der täuscht sich.

Werden wir aber wieder zu der gesellschaftlichen Machtverteilung zurückkehren, die die weitaus längste Dauer in der Menschheitsgeschichte aufweisen kann, zum Matriarchat? Das kann doch aus der Sicht des Mannes heraus nicht das Ziel einer gesellschaftlichen Entwicklung sein. Es würde nur neuen Kampf produzieren, oder sogar verhindern, daß Frauen zu ihrem Recht kämen, da Männer sich nicht selbst auf den Weg in die eigene Unterdrückung begeben wollen. Ist es nicht an der Zeit, daß andere gesellschaftliche Ordnungsbilder in der Machtverteilung zum Zuge kommen? Darüber soll des weiteren nachgedacht werden.

6. Auf dem Weg zu einer partnerschaftlichen Gesellschaft

"Gerechtigkeit für alle" heißt ein neueres kirchliches Dokument. Das muß Zielvorstellung für den Bau einer erneuerten Gesellschaft werden. Diese erwartet ein partnerschaftliches Konzept in der gesellschaftlichen Machtverteilung.

Seit der Diskussion der Menschenwürde in der Neuzeit ist es unabdingbar geworden, daß diese gleichermaßen für Männer und Frauen gilt. Dies ist Grundlage aller gesellschaftlichen Ordnung. Eine solche Ordnung ist am besten in einer Demokratie gewährleistet. Diese darf aber nicht nur in der Theorie den Frauen Gleichberechtigung gewähren, sondern sie muß auch praktische Wege zur Durchführung suchen. Die Freiheit der Person ist nicht nur Freiheit zur Selbstbestimmung, sondern auch Freiheit zur aktiven Mitbestimmung. Es gibt zwar Ansätze zu einer aktiven Teilhabe der Frauen an der Politik über das Wahlrecht hinaus r das Erreichte genügt aber noch nicht.

Was vom politischen Bereich gesagt wird' daß gilt auch von den übrigen gesellschaftlichen Bereichen, so auch von der Wirtschaft. Es sind Formen der aktiven Teilhabe zu schaffen, die es Frauen auch als Mütter ermöglichen in der Wirtschaft aufzusteigen.

Dieser Umbau der Gesellschaft auf Partnerschaft muß auch das "Innen" und "Außen" neu definieren. Partnerschaft im "Außen" wird auf Dauer nur möglich sein' wenn sie auch im "Innen" besser gelingt. Die Erziehungsaufgabe darf nicht einfach an die Frauen delegiert werden. Hier sind Männer ebenso gefordert. Das betrifft aber auch alle anderen Arbeiten im häuslichen Bereich.

Unsere Sprache steht schon in einem erheblichen Umbauprozeß auf partnerschaftliches Verständnis hin. Viele, auch Germanisten, haben den tiefgreifenden Umbruch noch nicht verstanden und rümpfen eher die Nase. Aber auch hier muß der mühsame Weg einer partnerschaftlichen Sprache gesucht werden. Wenn Sprachformen in herkömmlicher Form dazu nicht in der Lage sind, dann ist Sprachkreativität angebracht.

Ein ganz eigenes Kapitel ist das Verhältnis von Kirche und partnerschaftlicher Gesellschaft. Grundsätzlich hat die katholische Kirche ja die Gleichberechtigung der Frau anerkannt' aber in ihrer Machtverteilung nicht akzeptiert. Damit bleibt sie unglaubwürdig und mindert ihre Chance zur Sinnstiftung in einer zukünftigen Gesellschaft. Ich kann nicht Selbstbestimmung ohne Mitbestimmung haben, das wäre eine gebrochene Freiheit. So etwas wird auf Dauer auch nicht ~n der Kirche gehen. Das Christentum hat aber im Gegensatz zu anderen Religionen die Frauen von Anfang an als kultfähig betrachtet.

Noch schwieriger sind aber die theologischen Probleme. Sie seien hier nur angedeutet. Wie wird das mit dem "Vaterbild" in unserer Religion. Welche Anteile haben weibliche Elemente an den Ausdrucksformen unserer Gottesaussagen? Ist "Mutter unser" wirklich ein Weg zur Lösung, oder müssen noch andere Überlegungen erfolgen. Es geht hier nicht um religiöse Spielereien von Wildgewordenen, sondern um die Frage, ob Christentum in einer partnerschaftlichen Gesellschaft noch sinnstiftend ist. Diese Fragen sollten uns große Sorgen bereiten. Einer Schritt zur Lösung wäre die gezielte Erhöhung des Frauenanteiles auf den Lehrstühlen der Theologie.

Katholische Kirche darf um ihrer weltweiten Verantwortung für die entrechtete Situation von Frauen gerade bei uns nicht im Bremserhäuschen der Entwicklung sitzen. Es gilt auch durch sie, Modelle für ein neues Zusammenleben zu entwickeln.

7. Literatur

R. Fester u.a., Weib und Macht. Fünf Millionen Jahre Urgeschichte der Frau, Frankfurt 1991

E. Melas, Tempel und Stätten der Götter Griechenlands, Köln 11 1977

H. Göttner­Abendroth, das Matriarchat I u. II.1 Stuttgart 2 1989 und 1991


Weitere Anregungen und Ergänzungen zur Seite sind unter e-mail Email ernst@leuninger.de erbeten.


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Geändert: 01.08.1999 Dr. Ernst Leuninger