Generationenvertrag Solidarität Bibel

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Katholische SozialLehre
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Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite: Feierabend - Generationenvertrag


Dr. Ernst Leuninger (4/06)

Der Generationenvertrag muss auf breitere Basis der Solidarität gestellt werden

Textfeld:  Der Generationenvertrag wird meistens im Zusammenhang mit der Alterversorgung genannt. Er besagt, dass die jeweils arbeitende Generation für die Generation zu sorgen habe, die alt geworden ist. Heute ist dieser Vertrag in der Diskussion. Das hat verschiedene Gründe, über die noch zu sprechen sein wird, einer der entscheidenden ist die immer mehr wachsende Zahl der älteren Menschen gegenüber der schrumpfenden Zahl der arbeitenden Generation, wobei die Arbeitslosigkeit hier nochmals als Problem hinzukommt. Lösungsmodelle werden vor allem in einer größeren Verpflichtung des Einzelnen gesehen, selbst Altersfürsoge  zu betreiben. Es sieht fast so aus, als stehe der Abschied aus dem Generationenvertrag schrittweise bevor.

Deshalb ist es sinnvoll, einmal an die Ursprünge dieses Vertrages zu erinnern. In der vorliegenden Form reicht er ins 19. Jahrhundert und die Schaffung der Sozialversicherungen zurück. Er ist nie schriftlich festgehalten worden, sondern war ein stillschweigende gesellschaftliche Übereinkunft, die nach dem zweiten Weltkrieg nochmals erneuert wurde, heute aber etwas gerade von Mitgliedern der jüngeren Generationen in Frage gestellt wird, manche prognostizieren auch schon einen Generationenkrieg.

Der Generationenvertrag aber selbst hat eine viel längere Tradition. Er ist begründet im 4. Gebot des Dekaloges der Bibel in Exodus 20.12. „Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.“ In Deuteronomium 27:16, einige Zeit später entstanden steht es wie folgt: „Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht. Und das ganze Volk soll rufen: Amen.“

Ehren meint hier nicht nur positiv reden, sondern auch so handeln, und für die alt gewordenen Menschen sorgen. Das Gebot richtig sich an die aktive Generation und ist für sie Verpflichtung. Es dürfte zwischen 800 und 500 vor Christus entstanden sein, aber eine viele ältere Tradition haben. Die gleichberechtigte Erwähnung der Mutter neben dem Vater spricht für Erinnerungen an die Großfamilie noch in der vorstaatlichen Zeit, wo vor allem auch die Frauen das Sagen hatten. Später ging das dann aber an die Männer über, aber die Sorge für die altgewordene Mutter steht gleichberechtigt neben der für den Vater. Die Kinder sollten an ihren Eltern sehen, wie man mit altgewordenen Menschen umgeht und eines Tages auch so handeln. So handelte es sich hier schon um einen Dreigenerationenvertrag, Kinder, Eltern und Großeltern.

Die Sorge für die Kinder war Aufgabe der mittleren Generation und ebenso die Sorge für die Altgewordenen. Dies war im System der Großfamilie eingebettet, der der entscheidende Lebensraum war. Noch Jesus am Kreuz sorgte sich als Sohn für seine Mutter, die er der Sorge des Johannes anvertraute.

Grundlage des Lebens des Einzelne, vor allem auch in Zeiten, in denen er nicht selbst für sich sorgen kann ist die Familie. In der Zerstörung der Familie kommt auch die Existenz des Einzelnen in die Krise. Die Familie ist die einzige Hilfe die er hat. Wenn die Kinder nicht für die Eltern sorgen, verkürzen sie deren leben und geben ein schlechtes Beispiel, für ihre eigenen Kinder und ihre persönliche Zukunft. Damit wird ein früheres Sterben auch für sie zu erwarten sein. Die Sicherheit der Familie lag in der Regel in Vieh – oder Landbesitz.

In der Antike war die Lebenserwartung nicht sehr hoch. Grabsteine aus Ostia belegen, dass 70% der Menschen keine 30 Jahr alt wurden. Kindersterblichkeit, mangelnde Hygiene und Medizin waren die Gründe. Schon mit wenigen Jahre war man erwachsen und musste arbeiten, früh wurde geheiratet und der Tod stand bald vor der Tür. Im Mittelalter soll das Sterbealter bei etwas über 40 Jahren gelegen haben, Seuchen z.B. verkürzten dies ab dem 14. Jahrhundert noch einmal massiv.

Drei Generationen spielten sich also in der Regel in einem Zeitraum von 30 – 40 Jahren ab. Die Familie hielt so recht und schlecht die Menschen über Wasser. Die Sicherheit war zumeinst der Landbesitz. In der sächsischen Erbfolge hatten dabei die Nachgeborenen das Nachsehen, weil sie kein Land erbten. Die Zahl der Abhängigen und Hörigen wuchs immer mehr. Die Familie wurde innerlich oft morsch, die Zahl der Bettler immer größer. Durch karitative Maßnahmen versuchte man der Not Herr zu werden, die aber zumeist als Sünde und Versagen gedeutet wurde.

Die Zahl der unehelichen Kinder hatte im 19. Jahrundert in den Großstädten Höchststand erreicht. Durch Fortschritte der Medizin wuchs die Zahl der überlebenden Kinder in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts rasant. Das Land konnte sei nicht mehr ernähren. Die Industrie holte die Menschen in die Städte, sie bot aber auch im Risiko- und Altersfall nicht die notwendige Lebensabsicherung. Die wurde erst gegen Ende des  19. Jahrhunderts geschaffen.

Textfeld:  Der neue Generationenvertrag ging auf den Faktor Arbeit. Die Solidarität wurde über die Familie hinaus auf die arbeitenden Menschen erweitert. Diese sorgten einmal für die Kinder, zum anderen für die alten und kranken Menschen. Damit konnte gut einhundert Jahre wieder ein System solidairscher Sicherheit gewährleistet werden.

Dieses System stößt aber jetzt an seine Grenzen. Auch die sonstigen sozialen Sicherungssysteme sind stark belastet.

Arbeitlosigkeit und Abbau von Arbeitsplätzen vor allem auch durch Rationalisierung tragen zu einer Überforderung der arbeitenden Generation bei. Außerdem werden die Ausbildungszeiten der jüngeren Generation immer größer und trotz aller Versuche hat man den Eindruck, dass hier die Solidarität auch wieder z.B. durch Studiengebühren individualisiert werden soll. Dabei ist die Ressource Bildung die entscheidende für unsere Zukunft, nahezu alle anderen Ressourcen müssen wir importieren.  Ein Sparen daran würde uns die Zukunftschancen nehmen. Die Belastungen sind für die Familien mit Kinder schon enorm und dürften pro Kind bei 2-300.000 € in den ersten 20 Jahren ausmachen, bis zur beruflichen Selbstständigkeit noch viel mehr. 300 Milliarden Euro geben Eltern in Deutschland jährlich für ihre Kinder aus. Das ist der entscheidende Grund für die geringere Geburtenzahl, die übrigens in den letzten Jahren nicht mehr gefallen ist in den alten Bundesländern seit 1975 stabil. Auch hier muss die Solidarität der Gesellschaft greifen. Kinder sind inzwischen in unserem Land ein Armutsrisiko.

Aber auch durch die Abnahme der Arbeitplätze, die Mehrkosten in der Medizin, heute gilt schon, das die Reichen die besseren Überlebenschancen haben, und durch das Älterwerden der Menschen kann die Solidarität nicht mehr auf die Arbeit gehen. Sie muss verbreitert werden. Das geht nur durch eine entsprechende Steuer auf alle Einkommen. Der Generationenvertrag darf nicht abgeschafft werden, er muss erneuert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir sind Exportweltmeister und haben die niedrigste (oder (2003) Steuerquote in Europa, seit 1965 kein Anstieg mehr. Wir müssten das leisten können.

Die Solidarität muss erhalten bleiben, ein solches hohes und ehrwürdiges Gut darf man nicht veräußern, sie muss auf eine breitere Basis von allem für alle gestellt werden. Das Dreistufenmodell der katholischen Verbände ist hierzu ein gutes Modell, es sieht eine steuerfinanzierte Grundsicherung für alle vor, dann eine aus der Arbeit finanzierte Aufbaustufe und als dritte Stufe Betriebs- oder Privatrente. So wird auch das Sozialstaatsgebot der Verfassung erhalten.


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Geändert: 10.04.2006  Dr. Ernst Leuninger