Geschichte Katholische Soziallehre und
Sozialprinzipien, Autor: Ernst Leuninger
Volltextsuche zu den 10 wichtigsten
Grundlagentexten der katholischen Soziallehre Zur Geschichte der katholischen Soziallehre1. EntstehungIm 19. Jahrhunderts entstand in Europa durch die Industrialisierung die Arbeiterschaft, die oft in ungeschützten und elenden Verhältnissen lebte. Engagierte Laien in Deutschland wie Franz von Baader (+1841) und die entstehenden christlichen Arbeitervereine , Priester wie Adolf Kolping (+ 1865, Gründer der Kolpingfamilien) und Bischöfe wie Wilhelm Emmanuel von Ketteler (+ 1877) von Mainz setzten sich für diese Menschen ein. Nicht zuletzt durch ihr Engagement kam es 1891 zur ersten päpstlichen Sozialenzyklika zur Arbeiterfrage.Heute wird die Soziallehre von engagierten Christen durch ihr Handeln weiterentwickelt, an Lehrstühlen reflektiert, in der Verkündigung der Kirche ausgelegt und durch bischöfliche und päpstliche Dokumente gefördert. In Südamerika entwickelte sich in den letzen Jahrzehnten durch die Befreiungstheologie und Befreiungspastoral eine neu Linie der Soziallehre. Diese analysiert die Unterdrückungssituation der Menschen durch den Wirtschaftsimperialismus und ruft zur Befreiung im Sinne biblischer Befreiung auf. 2. Aus der päpstlichen VerkündigungEs gibt eine Tradition der kirchlichen Soziallehre in den Dokumenten der sozialen Verkündigung, oder wie wir sagen, Sozialenzykliken. "Rerum novarum" heißt die erste Sozialenzyklika, die von Leo XIII. 1891 veröffentlicht wurde und die großen Auswüchse der Industrialisierung bekämpfen wollte. 1931, zu ihrem 40-iährigen Jubiläum, entstand "Quadragesimo anno" von Pius XI., wohl stark beeinflußt von Oswald von Nell-Breuning. Hier wird es schon deutlich, daß es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit geht. Die Prinzipien der Soziallehre sind in der Wissenschaft näherhin ausgefaltet worden; die Theorie einer klassenfreien Gesellschaft, der berufsständigen Gesellschaft wird erwähnt etwas, was dann nie größeren Einfluß auf unsere Wirtschafts und Gesellschaftsordnung gehabt hat. Deutlich war auch das erneute Verdikt auch über den gemäßigten Sozialismus. Außer der Verwerfung des Sozialismus hatte diese Enzyklika wegen des beginnenden Nationalsozialismus in unserem Land keinerlei Bedeutung. Ihre Annahme begann erst zögernd nach 1945. Mit Johannes XXIII. beginnt 1961 zum 70. Jahrestag der ersten Sozialenzyklika eine neue Sicht der sozialen Frage; aufbauend auf der bisherigen Soziallehre werden weltweite Probleme angesprochen. Eine internationale Rechtsordnung wird gefordert. Auf die Differenz zwischen Elend und Luxus wird hingewiesen. Aufbauend darauf greift die Sozialenzyklika "Gaudium et spes" die alte Tradition auf und erklärt aber eindeutig den Vorrang der Arbeit vor dem Kapital; ersteres ist personal, letzteres Werkzeugfunktion. Der zweite Zug der Soziallehre der Pastoralkonstitution ist weltweite Sicht der Dinge, die Frage von Fortschritt und Entwicklung der Völker, aber auch die Friedensthematik, wie sie Johannes XIII. 1963 in seiner berühmten Enzyklika "Pacem in terris" aufgegriffen hatte. Auf dem Gedanken der weltweiten Entwicklung baute dann 1967 Paul VI. mit seiner Enzyklika "Populorum progressio" auf. Hier wurde eine kirchliche Theorie der weltweiten Entwicklungsarbeit vorgestellt. Entwicklung wird als der neue Name für Friede bezeichnet; dieses Wort ist ja aus der Enzyklika besonders bekannt geworden. Alle werden eingeladen, sich diesem Weg zum Bau einer neuen Gesellschaft anzuschließen. Entwicklung ist gleichbedeutend mit Frieden. Die Entwicklung wird als soziale und wirtschaftliche gesehen. Die Arbeit als Menschenwürde von "Gaudium et spes" so dargestellt, wird dann 1981 in "Laboren exercens" ausgefaltet und vertieft. 1987 erscheint "Sollicitudo rei socialis" mit den Schwerpunktthemen weltweite Gerechtigkeit und Frieden und zum 100. Jubiläum 1991 die Enzyklika "Centesimus annus". Die Enzyklika stellt vor allem die Frage nach den Menschenrechten und nach der "Subjektivität" einer selbstverantwortlichen Gesellschaft. Daneben werden in Ansprachen des Papstes und Briefen zu Neuen Jahr auch weitere Themen aufgegriffen, so vor allem auch Fragen der Ökologie. Für Deutschland hatte der Beschluß "Kirche und Arbeiterschaft 1975 der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland große Bedeutung. Er stellte den "fortwirkenden Skandal im Verhältnis von Kirche und Arbeiterschaft" fest. 1997 erschien das Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen in Deutschland. Damit soll eine Diskussion über mehr Gerechtigkeit und Solidarität in Gang gesetzt werden.(Sozialwort) Darstellung der Sozialprinzipien Einleitung Nach Oswald von Nell-Breuning, Gerechtigkeit und Freiheit, Wien 1980 (Zitate in Klammern) Sozialprinzipien sind oberste sittliche Grundsätze für das Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Sie werden auch international immer mehr bedeutsam. Gerechtigkeit, Friede, Freiheit, Gleichheit Demokratie gehören im allgemeinen dazu. In der klassischen Soziallehre (Nell-Breuning, Pesch, Gundlach ...) und vor allem den ersten beiden Sozialenzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno sind Sie Grundlage. Primär sind es:
Personalität ist die Grundlage einer intersubjektiv verstandenen Gesellschaft. Soziale Grundprinzipien im engeren Sinne sind dann Solidarität und Subsidiarität. Nachhaltigkeit wäre im strengen Sinne der Solidarität zuzurechnen. Dies Prinzipien sind nach ihren Vertretern anthropologische Ableitungen und deshalb prinzipiell für alle einsehbar. In der evangelischen Kirche wird die Soziallehre von der Bibel abgeleitet, vom Gebot der Nächstenliebe. Eine weitere moderne Schule wendet mehr den Begriff der sozialen Gerechtigkeit an. Die Befreiungstheologie kommt vom Exodusmotiv (Befreiung aus Ägypten) und setzt sich für die Option für die Armen ein.
Zitate von Nell-Breuning, Gerechtigkeit und Freiheit, Grundzüge katholischer Soziallehre (ab S 30 ff) Person "Wollen wir mit einem Wort ausdrucken, daß für den Menschen sein Selbstand als Einzelwesen und seine gesellschaftliche Wesensanlage gleich wesentlich sind, dann sagen wir: er ist Person; individualitas und socialitas zusammen machen seine personalitas aus. Zur Person gehört einmal die individualitas, der Selbstand des mit Verstandeseinsicht und mit zur Selbstbestimmung fähigem Willen ausgestatteten Wesens. Aber Person besagt mehr als Individuum, auch mehr als vernunft- und willensbegabtes Individuum; selbst das genügt zum Vollbegriff der Person noch nicht; zur Person gehört zum anderen Mal die socialitas, das Offensein gegenüber anderen und der Austausch mit anderen im Geben und Empfangen oder mindestens die Befähigung dazu.
Der Mensch als Geistwesen Der Mensch, der ins Dasein tritt, besitzt zwar Vernunft und Selbstbestimmung schon als Anlage, verfügt darüber aber noch keineswegs als anwendbare Fähigkeit; dazu muß er sich erst entwickeln. Eben diese Entwicklung ist ein Vorgang, der sich nicht in der Vereinzelung, sondern seiner Natur nach nur im zwischenmenschlichen Geben und Empfangen abspielen kann. Wie lernt das Kind sprechen? Nur durch Sprechen mit anderen. Beim Lernen der Sprache haben wir das ganz 1 anschaulich vor Augen; dasselbe gilt aber von der Sprache selbst; Sprache hat überhaupt nur Sinn als Sprechen mit anderen oder besser als »MiteinanderSprechen«; ein »Selbstgespräch« kann überhaupt nichts anderes sein als die gedankliche Nachbildung eines Gesprächs mit anderen; man stellt sich gewissermaßen vor, man stehe sich selber als ein anderer gegenüber; man spielt ein Spiel mit zwei Rollen, die man beide selbst spielt. Die Sprache ist für uns Menschen das unentbehrliche Vehikel nicht nur des geistigen Austauschs, sondern der geistigen Entfaltung überhaupt. Nicht nur die Sprache, das ist die sprachlichen Ausdrucksmittel (die Wörter) werden im gesellschaftlichen Vorgang des Sprechens mit anderen erlernt und angeeignet; dasselbe gilt von dem, was die Wörter bedeuten, von dem, was wir mit diesen Wörtern ausdrucken, das ist von dem, wovon oder worüber wir sprechen, vom Inhalt unserer Gedanken und Gefühle. Zu all dem führt nur ein und derselbe Weg, auf dem wir sprechen lernten und auf dem wir lebenslang unsere Fertigkeit im Sprechen, unsere Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck mehr und mehr vervollkommnen. So vollzieht sich die geistige Entwicklung eines jeden Menschen, nicht nur seine intellektuelle, sondern auch seine emotionale Entwicklung (Entwicklung seines Gemütslebens), nicht minder aber auch die kulturelle Entwicklung eines Volkes, ja der Menschheit nicht anders als im Austausch mit anderen, ist Teilhabe an Gütern, die für uns Menschen nur dadurch greifbar werden, daß wir sie als Frucht unseres geistigen Austauschs oder Verkehrs, wechselseitiger geistiger Befruchtung einander mitteilen, miteinander teilen. Das will besagen: der geistige Austausch mit anderen, in dem Geist an Geist sich entzündet, erschöpft sich nicht darin, das geistige Erwachen und die geistige Entfaltung dadurch zu erleichtern und zu fördern, daß er Hindernisse ausräumt, über Schwierigkeiten hinweghilft, die auch hier sehr gewichtigen Vorteile der Arbeitsteilung bietet und anderes mehr. Das alles trifft zu, aber es ist nicht alles, ja ist noch nicht einmal das Wesentliche. Der Mensch ist so geschaffen, daß seine geistigen Anlagen ohne dieses Sich-Entzünden von Geist an Geist nicht langsamer und mühseliger, sondern überhaupt nicht zur Entfaltung kommen. In diesem Sinn ist der Mensch seiner Geistnatur nach nicht irgendwie oder nebenher auch oder bis zu einem gewissen Grade, sondern wesenhaft gesellschaftlich; er ist gesellschaftliches Wesen oder er ist nicht Mensch. Demzufolge ist denn auch aller geistige Besitz des Menschen Teilhabe an etwas, das ihm mit anderen gemeinsam ist und darum auch nur in gemeinsamer Pflege gedeiht. Auch das geistige Leben des strengsten Einsiedlers nährt sich von geistigen Gütern der Menschheit und zehrt von der bewahrten Teilhabe an ihnen; beim frommen Beter ist es Aussprache mit dein höchsten Anderen, mit Gott.
Der Mensch als Leibwesen Soviel vom Menschen als Geistwesen; gilt dasselbe auch vom Menschen als Leibwesen, von seiner physischeu Existenz? Auf den ersten Blick erscheint hier seine socialitas sogar besonders deutlich, verdankt er doch eben dieses leibliche Dasein einem Elternpaar. Zur Welt gekommen, ist der Mensch, um nicht alsbald zugrunde zu gehen, zunächst völlig auf andere angewiesen. Aber auch noch als erwachsener Mensch erfährt er täglich und stündlich, wie sehr er nicht nur mit seinem Wohlbefinden, sondern hinsichtlich seines bloßen Fortlebens angewiesen ist auf andere, auf das Funktionieren öffentlicher Einrichtungen und anderes mehr. - Das alles trifft zu; nichtsdestoweniger ist Vorsicht geboten. Alles dies gehört zu dem, was dem Menschen weitgehend mit den Tieren gemeinsam ist; darum widerstrebt es uns, es zum Bereich des Gesellschaftlichen zu zählen. Trotz ihres Zusammenlebens in Rudeln, trotz so bewunderungswürdiger Erscheinungen und Gebilde, die wir bildhaft sogar als »Staaten« bezeichnen (»Ameisenstaat«), sprechen wir bei den Tieren nicht von Gesellschaft, pflegen die Bezeichnungen »Gesellschaft« und »gesellschaftlich« den Gebilden und Beziehungen vorzubehalten, die mindestens auch geistigen Gehalt aufweisen; für Gebilde und Beziehungen, die nicht über das Biophysische hinausreichen, hat unsere Sprache andere Bezeichnungen. Beim Menschen ist nun aber das Biophysische, seine Leiblichkeit, mit dem, was Geist an ihm ist, vollkommen zur Einheit verbunden; demzufolge ist auch das, was er mit den höheren Tieren gemein hat, bei ihm nicht tierisch, sondern menschlich und wird dadurch in den Bereich der Gesellschaft einbezogen. So läßt sich die wesenhaft gesellschaftliche Natur des Menschen vom Leiblichen (allein) nicht herleiten; seine Leiblichkeit ist nicht eigentlich konstitutiv für seine gesellschaftliche Wesensanlage; sie partizipieren nur an ihr.
Der ganze Mensch Damit steht als Ergebnis fest: der ganze Mensch, diese Einheit von Geist und Leib, ist gleicherweise gekennzeichnet durch den Selbstand des Einzelwesens (individualitas) wie durch das Mit-Sein mit anderen (socialitas), beide Momente eignen ihm voll und ganz; keines von beiden kann man ihm wegnehmen oder auch nur verkürzen, ohne ihm das zu nehmen, was ihn zur Person macht, ohne ihm die personalitas zu rauben oder doch aufs schwerste zu verstümmeln. Demnach müssen wir seine individualitas und seine socialitas gleich schwer gewichten, dürfen den Schwerpunkt weder auf die eine noch auf die andere Seite legen. Statt dessen sagt man auch wohl, Mensch und Gesellschaft seien gleich an Gewicht. Diese Redeweise will das Richtige sagen, drückt es aber mißverständlich aus und erweckt den Eindruck, als vergäße sie, daß die Gesellschaft aus vielen Menschen besteht, die doch offenbar mehr wiegen als ein einzelner. Um dieses Mißverständnis zu vermeiden, schreiben wir der individualitas und der socialitas gleiches Gewicht zu; individualitas und socialitas konstituieren gleichgewichtig die personalitas.
Gemeinwohl und Einzelwohl (40) Wenden wir die für alle Gesellschaftslehren grundlegende Frage nach dem Verhältnis, in dem der Einzelmensch und die Gesellschaft zueinander stehen, aus dem Theoretischen ins Praktische, dann sind wir bei der Frage nach dem Verhältnis von Einzelwohl und Gemeinwohl. Bereits bei Erörterung der gesellschaftlichen Wesensanlage des Menschen wurde darauf hingewiesen, nichts werfe auf die Grundfrage aller gesellschaftlichen Ordnung helleres Licht als eben das Verhältnis von Einzelwohl und Gemeinwohl; hier ist der Platz, das wiederaufzugreifen. - Auf Anhieb ist man geneigt, dem Gemeinwohl unbedingten und uneingeschränkten Vorrang zuzuerkennen; wäre dem wirklich so, dann wäre der Einzelmensch restlos in die Gesellschaft eingespannt und an sie ausgeliefert; das wäre der extreme Totalitarismus. Selbst im Schrifttum großer katholischer Autoren bis hinauf zum hl. Thomas von Aquin finden sich Textstellen, die in unvorsichtigen Kurzwendungen einen solchen absoluten Vorrang behaupten oder doch zu behaupten scheinen; glücklicherweise ergibt sich bei genauerem Zusehen, daß die Autoren es so nicht meinen. In Wahrheit bestehen zwischen Einzelwohl und Gemeinwohl keine einfachen, sondern äußerst vielfältige und verwickelte Beziehungen, und gerade hier bewahrheitet es sich: wollen wir ein Bild davon zeichnen, wie Einzelwohl und Gemeinwohl wechselweise aufeinander bezogen und voneinander abhängig sind, dann müssen wir, nachdem wir eine Linie gezogen haben, die das Einzelwohl als auf das Gemeinwohl angewiesen und damit als von ihm abhängig zeigt, uns beeilen, eine zweite Linie zu ziehen, die umgekehrt das Wohl des Ganzen als auf das Wohl seiner Glieder angewiesen und von ihm abhängig ausweist. Im einzelnen pflegte die Lehre vom Gemeinwohl, solange man darunter nur das Gemeinwohl des staatlichen Gemeinwesens verstand, im Zusammenhang mit der Lehre vom Staat behandelt zu werden. Da jedoch jedes soziale Gebilde sein Gemeinwohl hat und nur um seines Gemeinwohls willen daseinsberechtigt ist, hat die Lehre vom Gemeinwohl hier im allgemeinen Teil der Gesell-schaftslehre ihren Platz; in der Staatslehre ist nur auf die besonderen Fragen einzugehen, die sich beim Staat bezüglich seines Gemeinwohls ergeben.
Wechselbeziehungen
Einzelwohl und Gemeinwohl stehen in Wechselbeziehung zueinander; das Einzelwohl der Glieder trägt das Gemeinwohl des Ganzen, dieses hinwiederum ermöglicht und fördert das Einzelwohl der Glieder. Ohne tüchtige Sportler kein leistungsfähiger Sportverein, aber auch keine leistungsfähigen Sportler ohne die Förderung, die sie durch einen leistungsfähigen Verein erfahren. Keine blühende Volkswirtschaft ohne blühende Unternehmen, aber ebenso keine blühenden Unternehmen ohne die Voraussetzungen, die nur eine blühende Volkswirtschaft ihnen bieten kann. Keine hochstehende geistige Kultur ohne geistig hochstehende Menschen als ihre Träger, aber auch keine geistig hochstehenden Menschen ohne die geistige Anregung und Förderung, die sie von einem hohen kulturellen Niveau ihrer Umgebung empfangen. Kein starker Staat ohne politisches Engagement und kräftigen staatsbejahenden Willen seiner Bürger, aber auch keine politisch engagierten, entschieden staatsbejahenden Bürger ohne einen Staat, der dieses Engagement wert ist und bejaht zu werden verdient. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern, aber gerade darin zeigt sich: diese Aufzählung ließe sich über alle erdenklichen Sach- und Wertbereiche fortsetzen; dazu kommen dann noch die unübersehbar vielfältigen Querbeziehungen der verschiedenen Bereiche untereinander. Fragt man, was mehr Gewicht habe, das Einzelwohl oder das Gemeinwohl, so möchte es auf den ersten Blick scheinen, da das Einzelwohl, wie sein Name besagt, das Wohl des einzelnen, das Gemeinwohl dagegen das Wohl vieler ist, komme dem Gemeinwohl entsprechend seinem größeren Umfang auch das höhere Gewicht zu. In der einzelnen Sparte trifft das zu: das Gemeinwohl des Sportvereins ist gewichtiger als das sportliche (!) Einzelwohl des Mitglieds, aber wohlverstanden eines einzelnen Mitglieds, aber darum noch nicht unbedingt auch aller zusammen. Der geistige Hochstand eines einzigen Geistesmannes kann von höherem Wert sein als die Leistungsfähigkeit noch so vieler Sportvereine zusammen. Zwischen Einzelwohl in einem Sach- oder Wertebereich und Gemeinwohl in einem anderen bestehen keine unmittelbaren Beziehungen, weshalb sich daher auch kein daraus abzuleitender Wertvergleich anstellen läßt; mittelbar aber bestehen vielfältige Beziehungen. So muß beispielsweise der Mensch, um durch seine sportlichen Leistungen zu den Erfolgen seines Sportvereins beitragen zu können, nicht nur hinreichend ernährt sein, sondern auch über die nötige Freizeit verfügen und noch vieles andere mehr. Nach alledem ist festzustellen: 1) nicht rundweg dem Gemeinwohl kommt der Vorrang zu vor dem Einzelwohl, sondern nur jeweils dem Gemeinwohl eines bestimmten Sach- oder Wertbereichs im Verhältnis zum Wohl des einzelnen im gleichen Bereich; 2) nicht allein die Werthöhe des jeweiligen Wohles oder Wertes (materielles, physisches, künstlerisches, wissenschaftliches, moralisches Wohlergehen) entscheidet, dem im konkreten Einzelfall der Vorzug zu geben ist; außer der Werthöhe ist auch die Dringlichkeit in Rechnung zu stellen. Nicht selten muß sogar einem im Rang tiefer stehenden Einzelwohl der Vortritt gegenüber einem im Rang höher stehenden Gemeinwohl eingeräumt werden, weil die höheren und höchsten Ziele ohne Mittel, die den unteren und untersten Wertstufen angehören (materielle Mittel, physische Gesundheit und anderes mehr), für uns Menschen unerreichbar sind.
Konfliktmöglichkeiten (42)
Damit ist bereits angedeutet, daß es zwischen Einzelwohl und Gemeinwohl, namentlich als Dienstwerten, Konflikte geben kann, und in der Tat erleben wir solche Konflikte täglich und stündlich; immer wieder sind wir versucht, um des Eigennutzes willen gemeinwohlwidrig zu handeln, uns den Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, gegenüber Staat oder Gemeinde, gegenüber dem Verband, dessen Mitglied wir sind, ja selbst gegen unsere Familie um eines persönlichen Vorteils willen zu entziehen, ihnen zuwiderzuhandeln. Das ist eine so offen kundige Tatsache, daß niemand sie bestreitet. Trotzden wird bezweifelt, ob das echte oder nur scheinbare Kon flikte zwischen Einzelwohl und Gemeinwohl sind letzteres träfe dann zu, wenn der Eigennutz, der uns zu gemeinwohlwidrigem Verhalten versucht und leide nicht selten verführt, im Endergebnis gar nicht unseren wahren Wohl entspräche, ihm vielleicht sogar zuwider liefe. Das trifft zu in all den Fällen, in denen der Eigen nutz sich als kurzsichtig oder als sonstige Fehlrechnung erweist. Dagegen aber stehen die anderen Fälle, in denen die Steuerhinterzieher, die Subventionserschleicher und andere bis zum Ende ihres irdischen Dasein sich ungestört des Erfolges ihres gemeinwohlschädigenden Treibens erfreuen. Und dem Schützer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der im pflichtmäßigen Einsatz gegen Terroristen sein Leben einsetzt und es einbüßt, kann keine irdische Instanz eine Gegenleistung bieten, die den erlittenen Verlust ausgliche oder gar belohnte. - Echte Pflichtenkollisionen gibt es nicht, we der Mensch vor Gott immer nur zu einem verpflichte sein kann, auch wenn ihm nicht immer ersichtlich isi welche der nicht miteinander zu vereinbarenden Leistungen hier und jetzt die wirklich pflichtgebotene ist Aber echte Konflikte zwischen Einzelwohl und Gemeinwohl sind - wenn wir den Blick auf den Bereicl des irdischen Lebens und auf die irdische Lebenszeit beschränken - nicht nur möglich, sondern sind etwa: Alltägliches und stellen den Menschen nicht selten au sehr schwere Belastungsproben, denen selbst der gewissenhafte Mensch nicht immer standhält. Wie im konkreten Einzelfall ein Konflikt zwischen Einzelwohl und Gemeinwohl, wenn beide verschied Wertebenen angehören, zu entscheiden ist, läßt kaum jemals durch ein nach bestimmten Regeln laufendes Rechenverfahren (Algorithmus) ermitteln; kaum je werden wir alles wissen, was in die Rechnung einzusetzen wäre; über vieles werden wir nur Mul maßungen anstellen können; so werden wir, wie bei unserem Nutzenkalkül, so auch hier genötigt sein, unter Ungewißheit zu entscheiden. Mit voller Gewißheit steht jedoch fest: kein Gemeinwohl irgendeiner irdischen Gemeinschaft, nicht einmal das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl, geht schlechterdings und unter allen Umständen dem persönlicher Wohl des einzelnen vor. Die persönliche sittliche Vollendung des einzelnen (christlich gesprochen: seine ewige Vollendung in Gott) gehört einer höheren Wertebene an als alles erdenkliche diesseitige Wohlergehen und Wohl Einzelner oder vieler oder auch aller Menschen uns hatihm gegenüber unbedingten Vorrang. Darum kann keine Rücksicht auf das Gemeinwohl (auf die Staatsräson oder dergleichen) gebieten, dem eigenen Gewissen Zu widerzuhandeln; in christlicher Sprache ausgedrückt, der Mensch darf seine Seele nicht verkaufen, wenn er die ganze Welt dafür gewänne, ja selbst nicht (irrealeHypothese!), wenner die ganze Welt damit glücklich machen könnte. - Erst in der letzten und höchsten Wertebene gibt es keinen Unterschied und noch viel weniger einen Widerstreit zwischen Einzwelwohl und Gemeinwohl mehr. Die Vollendung der einzelnen in Gottes Herrlichkeit und die Verherrlichung Gottes in der Vollendung seiner Herrschaft und seines Reiches sind eins.
Sozialprinzipien (47) Unbestritten anerkannt sind in der katholischen Soziallehre zwei »Sozialprinzipien«, das Solidaritäts- und das Subsidiaritätsprinzip.
Solidaritätsprinzip 1 i Der Volksmund sprichtes so aus:»Wir alle sitzen in einem Boot.« Damit ist geimeint: das gesellschaftliche Ganze und seine Glieder sind aufs engste schicksalhaft miteinander verbunden. Soll es dem Ganzen wohlergehen,dann muß es allen seinen Gliedern wohl ergehen; soll es den Gliedern wohl ergehen, dann muß das Ganze in gutem Befund sein. Damit ist genau das ausgesagt, was bereits beim Thema Einzelwohl und Gemeinwohl festgestellt wurde: Enzelwohl und Gemeinwohl sind wechselseitig aufeinander angewiesen; ihre Schicksale sind unlöslich miteinander :verstrickt. Das ist eine Aussage über den tatsächlich Sachverhalt. Zugleich ist damit aber auch etwas ausgesagt über das, was sein soll: die Glieder des Ganz, haben sich um das Wohl des Ganzen anzunehmen, tragen Verantwortung für das Wohl des Ganzen; ebenso, hat das Ganze sich um das Wohl seiner Glieder an zu nehmen, ist dafür verantwortlich. Beides sagt zunächst nicht mehr, als auch schon früher mit anderen Worten gesagt wurde; es ist aber weiter auszuführen, zu verdeutlichen und zu vertiefen. Den tatsächlichen Sachverhalt, daß Einzelwohl un Gemeinwohl ineinander verstrickt sind, bezeichnen wir als »Gemeinverstrickung«; die normative Aussage, da Glieder und Ganzes wechselseitig füreinander Verantwortung tragen, als »Gemeinverhaftung«, manchmal in dem verdeutlichenden Zusatz »in Bindung und Rückbindung«. Diese beiden Aussagen sind auch wieder n die beiden Seiten ein und derselben Münze. Das Solidaritätsprinzip ist beides: zunächst ein Seinsprinz (»explikativ«) und daraus folgend zugleich ein Sollensprinzip (»normativ«).
Sprachlich ruft »Solidarität« zunächst den Gedanken an ein emotional begründetes Sollen wach; sachlich liegt aber der Seinsverhalt zugrunde. In der Rechtssprache bezeichnet "obligatio in solidum" eine Verbindlichkeit, für die mehrere in der Weise »ist in Anspruch genommen werden können, daß jeder, für die ganze Leistung einstehen muß; praktisch deutet das: für das, was der Hauptschuldner nicht leistet, müssen die anderen einspringen. Hinterzieht ein Steuerpflichtiger Steuern, dann können die anderen Steuerpflichtigen nicht nur sich nicht darauf berufen und gleichfalls entsprechend weniger zahlen, sondern müssen umgekehrt so viel mehr zahlen, daß der Ausfall gedeckt das volle »Soll« erreicht wird. Damit ist etwas ausgesagt, das in dem früher Gesagten nicht oder bestenfalls einschlußweise enthalten war. Ferner ist damit verdeteutlicht, daß, wie jedes einzelne Glied für das Wohl Ganzen (mit)verantwortlich ist, so umgekehrt auch das Ganze für das Wohl jedes einzelnen seiner Glieder Verantwortung trägt und dafür aufzukommen hat. Als Seinsprinzip zählt das Solidaritätsprinzip zu den metaphysischen Prinzipien; als Sollensprinzip ist es, da mit Struktur oder Bau der Gesellschaft zu tun hat, eine Rechtsprinzip; Rechtsordnung und gesellschaftliche Ordnung sind nur zwei verschiedene Bezeichnungen für ein und diessebe Sache (»ordo iuridicus et ordo socialis convertuntur) Im politischen und namentlich im gewerkscahftlichen Leben ist Solidarität ein stark emotional geladener Begriff; die Gesellschaftslehre kennt ihn nur als rein rationalen, allerdings ebenso streng normativen Begriff.
Subsidiaritätsprinzip (48-50) Für dieses Prinzip hat der Volksmund eine zwar scherzhaft klingende dafür aber sehr anschauliche Wendung: "Die Kirche nicht aus dem Dorf tragen«. Was im Dorf, in geleistet werden kann, das trage man nicht an das große öffentliche Gemeinwesen Staat heran; was im Kreis der Familie erledigt werden kann, damit befasse man nicht die Öffentlichkeit; was man selbst tun kann, damit behellige man nicht andere. Das sind praktische Anwendungsfälle, aus denen unmittelbar abzu-lesen ist, worum es im Subsidiaritätsprinzip geht. Man kann die Reihenfolge bilden: Selbsthilfe Nachbarschaftshilfe - Fernhilfe. Alle Vergesellschaftung soll für den Menschen hilfreich sein, das heißt, zu seinem Einzelwohl beitragen. Nun aber kommt dem Menschen das, worin für die Entfaltung seiner Persönlichkeit selbst zu sorgen, nichts anderes so sehr zustatten, wie das eigene Tun die eigene Leistung, die Selbstbewährung. Ein alter Spruch lautet: »omne agens agendo perficitur" jedes tätige Wesen erreicht seine Entfaltung und Vollendung durch seine eigene Tätigkeit Sportler durch seine sportliche, der Künstler durch seine künstlerische Betätigung, Darum fordert das Subsidiaritätsprinzip: was der einzelne aus eigener Initiative und eigener Kraft leisten kann, darf die Gesellschaft ihm nicht entziehen und an das, was das kleinere und engere soziale Gebilde zu leisten und zum guten Ende zu führen vermag und umfassenderen und übergeordneten Gebilden vorbehalten werden. Auch dieses Prinzip leitet sich unmittelbar her aus dem Verhältnis von Einzelwohl und Gemeinwohl; das Ganze soll dem Glied, soweit diesem Hilfe überhaupt dienlich sein kann, möglichst gut helfen. Das Subsidiaritätsprinzip erläutert, auf welche Weise die bereits im Solidaritätsprinzip ausgesprochene Pflicht des Ganzen, sich um das Wohl seiner Glieder anzunehmen, am besten erfüllt wird: die beste Gemeinschaftshilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe, wo immer Gemeinschaftshilfe zur Selbsthilfe möglich ist, soll daher die Selbsthilfe unterstützt, Fremdhilfe dagegen nur dann und insoweit eingesetzt werden, wie Gemeinschaftshilfe zur Selbsthilfe nicht möglich ist oder nicht ausreichen würde. - Das Subsidiaritätsprinzip gibt auch die Reihenfolge an, in der die verschiedenen Sozialgebilde zur Gemeinschaftshilfe berufen sind: jeweils das dem hilfsbedürftigen Gliede am nächsten stehende, dessen Mittel und Kräfte dazu ausreichen. Grund: weil seine Hilfe am wenigsten den Charakter der Fremdhilfe hat und der Selbsthilfe des Gliedes (der Gliedgemeinschaften) am meisten Raum läßt. Für den politischen Bereich - Abgrenzung der Staatstätigkeit und der Privatinitiative - hat der Präsident der Vereinigten Staaten Abraham Lineoln dieses Prinzip folgendermaßen formuliert: »The legitimate object of government is to do for a community of people whatever they need to have done but cannot do at all, or cannot so well do for themselves in their separate and individual capacities. In all that the people can individually do as well for themselves, government ought not to interfere« (1854). Demnach ist das Subsidiaritätsprinzip seinem Ursprung nach kein »katholisches Prinzip«. Der Name und die heute gebräuchliche Forinulierung stammen von Gustav Gundlach und erscheinen erstmals in der Enzyklika Pius' XI. Quadragesimo anno (1931). - In der politischen Praxis wird das Subsidiaritätsprinzip seltener im positiven Sinn angerufen, um die Pflicht zur Hilfeleistung einzuschärfen; viel häufiger im negativen Sinn, um einem Übermaß zu wehren; auch dies wieder nur selten im rechten Sinn: nur Hilfe, die wirklich hilfreich ist, viel häufiger in der falschen Absicht: nur dann Hilfe, wenn Hilfe unumgänglich not tut. - Nach allem erweist das Subsidiaritätsprinzip sich als Zuständigkeitsprinzip und ist als solches eindeutig ein Rechtsprinzip; es sagt aus, wer im Verhältnis von Ganzem und Glied etwas zu tun, eine bestimmte Leistung zu erbringen hat, sei es unmittelbar im Verhältnis von Einzelmensch und Gesellschaft, sei es im Verhältnis von Gliedgemeinschaft und übergeordneter Gemeinschaft. Über das Subsidiaritätsprinzip bestehen die unsinnigsten Mißverständnisse, die obendrein unausrottbar erscheinen; das Schrifttum darüber ist unübersehbar geworden. Die Mißverständnisse knüpfen sich an das Fremdwort »subsidiär«, das zwar »hilfsweise« bedeutet, aber in dem abwertenden Sinn von behelfs- oder ersatzweise, das ist, womit man sich in der Not mangels eines Besseren behilft oder wozu man als Ersatz greift, wenn man das eigentlich Benötigte nicht haben kann. Recht verstanden hält das Subsidiaritätsprinzip genau die goldene Mitte: positiv gewendet wehrt es der individualistischen, negativ gewendet der kollektivistischen Einseitigkeit. - Was sich praktisch aus Solidaritätsprinzip und Subsidiaritätsprinzip ergibt, kommt bei den verschiedenen Sachthemen zur Sprache und ist daher hier nicht vorwegzunehmen. Abschließend sei hier nochmals festgestellt: diese Prinzipien lassen sich ohne weiteres aus dem Menschenbild, zu dem die katholische Soziallehre sich bekennt, oder aus dem, was hier über Einzelwohl und Gemeinwohl ausgeführt wurde, desgleichen aus dem »Ganzheitsprinzip«, so man ein solches aufstellt, aber auch wechselseitig eines aus dem anderen ableiten. Im Grunde genommen kommt es immer auf ein und dasselbe hinaus. Nur unser beschränktes Erkenntnisvermögen, das nicht komprehensiv, sondern nur abstraktiv zu erkennen vermag, und die dementsprechende Unzulänglichkeit unserer sprachlichen Ausdrucksmittel nötigen uns, ein und denselben Gegenstand immer wieder von einer anderen Seite anzugehen und die ihm abgerungene Erkenntnis immer wieder in andere Worte zu kleiden; ein mit höherem Erkenntnisvermögen ausgestattetes Wesen vermöchte das alles in einem einzigen Erkenntnisblick zu erfassen und in einem einzigen Wort oder Satz auszusprechen. Das ist es, was ich mit der scherzhaften Wendung auszudrücken versuche: im Grunde genommen lasse die ganze katholische Soziallehre sich auf einen Fingernagel schreiben."
Nachhaltigkeit Neuerdings wird die Nachhaltigkeit oder Zukunftsfähigkeit auch zu den Sozialprinzipien gerechnet. Eigentlich ist es eine Ausweitung des Solidaritätsprinzips auch auf die kommenden Generationen, es schließt aber auch eine Solidarität mit der Mitschöpfung ein. Das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, das Nachhaltigkeit einen Leitbegriff nennt, macht dazu grundsätzliche Ausführungen: (122) Die Solidarität bezieht sich nicht nur auf die gegenwärtige Generation; sie schließt die Verantwortung für die kommenden Generationen ein. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten der Kinder und Kindeskinder wirtschaften, die Ressourcen verbrauchen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft aushöhlen, Schulden machen und die Umwelt belasten. Auch die künftigen Generationen haben das Recht, in einer intakten Umwelt zu leben und deren Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Diese Maxime versucht man neuerdings mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Forderung nach einer nachhaltigen, d. h. einer dauerhaften und zukunftsfähigen Entwicklung auszudrücken. (123) Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Verantwortung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Dimension der Verantwortung darin begründet, daß der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist (Gen/1. Mos 1-2; Ps 8; 104). Er ist in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu. Er soll die Erde bebauen und bewahren (Gen/1. Mos 2,15), d. h. sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum gestalten und sie als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen begründet kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang mit der nicht-menschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in die Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen, ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und bewahrend mit ihr umzugehen. (124) In manchen biblischen Texten kommt zum Ausdruck, daß Heil oder Unheil der Menschen und Frieden oder Unfrieden zwischen ihnen zugleich Harmonie oder Zerstörung, Frieden oder Unfrieden für Pflanzen und Tiere wie für die gesamte Natur bedeuten. Darauf will schon die Erzählung von der Sintflut und von Gottes Bund mit Noah (Gen/ 1. Mos 6-9) wie die prophetische Vision von einem messianischen Friedensreich (Jes 11,1-9) hindeuten. Nach Paulus liegt die gesamte Schöpfung in Wehen und harrt auf das Offenbarwerden der Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes (Röm 8,20-22). Auch wenn solche biblischen Aussagen kein ökologisches Ethos im modernen Sinn enthalten, so weisen sie doch auf eine umfassende Vernetzung aller Wirklichkeitsbereiche hin. Eine menschliche Gesellschaft kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie diesem ökologischen Gesamtzusammenhang Rechnung trägt. (125) Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wecken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Einbindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen."
(Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland 1997) Auf die Briefe der US-amerikanischen Bischöfe (1996) und das
neue Sozialwort der EKD und Deutschen Bischofskonferenz (1997)
sei eigens hingewiesen. Hier wird gerade auch für die reichen Länder die wachsende Armut
beklagt. Weitere Hinweise zur Geschichte und zur Soziallehre insgesamt finden Sie unter christlicher Soziallehre
und die soziale Verantwortung der
Kirche in Deutschland. Eine geschichtliche Darstellung nach den Sozialenzykliken finden Sie englischsprachig Catholic-social-teaching Literatur: W. Kerber u.a. Hg., Katholsiche Soziallehre im`Überblick, 100 Jahre Sozialverkündigung der Kirche, Frankfurt 1991
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