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Katholische
SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger |
Thema
der Seite: Geht uns die Arbeit aus? |
-Reader
zu einem Seminar
Verfasser: Dr. Ernst
Leuninger, Dr. Heribert Zingel
IWW - Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung
Phil.-Theol. Hochschule Vallendar
Geht uns die Arbeit aus?
Kontaktstudium/Seminar WS 1998/99
Leitung: Prof. Dr. E. Leuninger
Referent: Dr. theol. Heribert Zingel, dipl. rer. soc., Referent für
Kirche und Arbeiterschaft
Das Seminar kann auch modifiziert in der Erwachsenenbildung eingesetzt
werden, es will Anregungen zum Thema bieten.
1. Einheit 13.11.98: Einführung "Geht uns die Arbeit aus"
(Leuninger/Zingel)
1.1 Kurztext
Kurztext: In Untersuchungen wird die Arbeitslosigkeit vor allem zur Zeit von den
meisten Menschen als das bedrückendste Problem unserer Gesellschaft genannt. Ende März
waren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland 4.623.393 Menschen arbeitslos. Dies ist
eine Arbeitslosenquote von 12,1%, 10,0% in den alten und 20,6% in den neuen Bundesländern
Deutschlands. Zählt man noch die verdeckte Arbeitslosigkeit hinzu, so kommt man auf
erheblich höhere Zahlen. Durch die Arbeitslosigkeit kommt der Sozialstaat in Schieflage
und die Armut in unserem Lande wächst. Dies alles geschieht in einer Zeit höchster
Exportraten.
In der katholischen Soziallehre ist die Arbeit Ausdruck der Menschenwürde und das
Recht auf Arbeit wird zu den sozialen Grundrechten gezählt. Arbeitslosigkeit in diesem
Umfang ist ein menschenunwürdiger Zustand unserer Gesellschaft, der uns keine Ruhe lassen
darf. Deshalb gehört die Suche nach Lösungsansätzen zur Beseitigung der
Arbeitslosigkeit zu den dringendsten Aufgaben.
Zur Zielsetzung des Seminars:
Das Seminar will die Ursachen der Arbeitslosigkeit und Lösungsansätze zu deren Abbau
aufzeigen. Dabei ist auch ein Blick auf andere Länder und Politikkonzepte zu werfen.
Gemeinsam sollen Perspektiven für das persönliche Umgehen mit diesem Thema, die
Teilnahme am gesellschaftlichen Gespräch und das Einbringen in die eigenen
Aufgabenbereiche erarbeitet werden.
Zielgruppe:
Studierende, hauptamtliche MitarbeiterInnen in Erwachsenenbildung, Jugend, Caritas und
Gemeinde, ReligionslehrerInnen, ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Bildungsarbeit, in
den Pfarrgemeinderäten, der Verbandsarbeit, MutliplikatorInnen in den verschiedenen
Gruppen der Gemeinden und am Thema beruflich und privat Interessierte. Arbeitslose sind
herzlich eingeladen.
1.2 Struktur der Einheit
Einführung
- Allgemeine Einführung
- Zur Situation der Arbeitslosigkeit in Europa und auf der Weltebene
- Ablauf des Seminars Vostellung der Kapitel
- Referent/in a Theorie: Die ersten 90 Minuten dienen in der Regel der
theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema. Sie können durch ein Referat mit
Aussprache eingeführt werden. Andere Methoden sind aber auch sehr erwünscht.
- Referent/in b Praxis: Der zweite Teil ist als eine Art Werkstattarbeit gedacht.
Es soll gemeinsam überlegt werden, wie dieses Thema in einem bestimmten Arbeitsfeld
eingebracht werden kann. Dazu sollte von den Vorbereitungen entsprechende Vorarbeit
geleistet und Material beigebracht werden. Es soll aber vor allem in Gruppen oder
gemeinsam im Seminar gearbeitet werden. Die theoretische und praktische Erarbeitung sollte
miteinander abgesprochen sein. Die Anregungen im Reader sind nur als Anregungen zu sehen.
Das Seminar könnte damit auch dem Experimentieren und Einüben von Lernmethoden dienen.
- Am Abschluß steht jeweils ein kurzer Ausblick auf die nächste Einheit
1.3 Literatur
Franz Xaver Kaufmann, Herausforderungen des Sozialstaates, Frankfurt 1997
Hans-Peter Martin, Die Globalisierungsfalle, der Angriff auf Demokratie und Wohlstand,
Reinbeck 1996
Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der EKD und der DBK
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Bonn 1977, Gemeinsame Texte 9
IAB der Bundesanstalt für Arbeit, Beschäftigungstrends, Mai 98
IG Metall, Daten für Metaller 1997
1.4 Reader
Arbeitslose Deutschland
Ende November 1998
| Ausgewählte Merkmale |
Bundesgebiet |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
| Arbeitslose Ende November |
3.946.020 |
2.744.797 |
1.201.223 |
Arbeitslosenquote aller
ziviler Erwerbspersonen |
10,2 |
8,8 |
15,9 |
| Offene Stellen |
364.295 |
300.473 |
63.822 |
Arbeitslosenstatistik Ende September 1998
| Ausgewählte Merkmale |
*Bundesgebiet |
*Alte Bundesländer |
*Neue Bundesländer |
| Arbeitslose Ende Sept. |
3.965.381 |
2.733.452 |
1.231.929 |
Arbeitslosenquote aller
ziviler Erwerbspersonen |
10,3 |
8,8 |
16,3 |
| Offene Stellen |
431.531 |
350.317 |
81.214 |
Arbeitslosenstatistik Ende Juni 1998
*
| Ausgewählte Merkmale |
Bundesgebiet |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
| Arbeitslose Ende Juni |
4.075.054 |
2.773.493 |
1.301.561 |
| Arbeitslosenquote aller ziviler Erwerbspersonen |
10,5 |
8,9 |
17,2 |
| Offene Stellen |
483.393 |
384.132 |
99.261 |
Arbeitslosigkeit in EU unverändert hoch
DER STANDARD
Freitag, 10. Juli 1998, Seite 27
Im Mai waren 17,1 Millionen ohne Job
Luxemburg/Wien - Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der 15 EU-Mitgliedsstaaten
blieb heuer im Mai und damit im dritten Monat in Folge unverändert bei 10,2 Prozent.
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg, Eurostat, schätzt,
daß im Mai rund 17,1 Millionen Menschen ohne Arbeit waren.
Im Euroland, in jenen elf Mitgliedsstaaten (darunter auch Österreich), die an der
Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion (WWU) teilnehmen, ist die Arbeitslosenquote
im Berichtszeitraum leicht von 11,3 auf 11,2 Prozent zurückgegangen. Sie liegt damit aber
noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt
Die niedrigste Quote innerhalb der EU-15 hat nach wie vor Luxemburg mit 2,2 Prozent,
gefolgt von Österreich mit 4,5 Prozent, den Niederlanden und Dänemark (beide zwischen
vier und fünf Prozent, allerdings sind hier nur April-Daten verfügbar
Die höchste Arbeitslosenquote der EU hatte wiederum Spanien mit 18,8 Prozent. Über
dem EU-Durchschnitt lagen nur Frankreich mit 11,9 Prozent und Finnland, das auf 12,7
Prozent kommt. Zahlen für Italien und Griechland waren nicht verfügbar, beide Länder
dürften aber in der Spitzengruppe liegen.
In den Vereinigten Staaten lag die Arbeitslosenquote bei 4,4 Prozent, in Japan bei 4,1
Prozent
Arbeitslosigkeit in Entwicklungsländern
In vielen Entwicklungsländern ist das Problem der Arbeitslosigkeit und der
Unterbeschäftigung nach wie vor gravierend. Die Erwerbsbevölkerung hat hier im
Durchschnitt jährlich um zwei Prozent zugenommen. Zudem haben weite Teile der aktuellen
Erwerbsbevölkerung Arbeitsplätze mit niedriger Produktivität im Agrarsektor und im
informellen Sektor der Städte, die keine Chance bieten, der bitteren Armut zu entkommen.
Für all diese Menschen müssen Arbeitsplätze mit höherer Produktivität und besserer
Bezahlung geschaffen werden, vor allem in den Städten, wohin große Teile der ländlichen
Bevölkerung zuwandern. Auch durch den höheren Bildungsgrad der auf den Arbeitsmarkt
nachrückenden Jahrgänge steigt der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitsplätzen.
Aus: E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, herausgegeben von der Deutschen
Stiftung für internationale Entwicklung.
2. Einheit 20.11.1998 : Die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Folgen der Arbeitslosigkeit
2.1 Kurztext
a Theorie
Arbeit hat für die menschliche Person eine große Bedeutung. Sie ist eine
Menschenwürde. Der Verlust der Arbeit ist ein Verlust an Würde. Dies macht sich auch bei
Arbeitslosen bemerkbar, sie erfahren es selber so. Oft werden sie noch für ihre Situation
schuldig erklärt. Arbeitslosigkeit ist von einem erheblichen Rückgang des Einkommens
gekennzeichnet, dies bedeutet auch, daß viele Dinge für einen Arbeitslosen nicht mehr
möglich sind. Die hohe Arbeitslosigkeit führt zu gesellschaftlichen Verwerfungen
zwischen Arbeitsbesitzern und Arbeitslosen. Die innergesellschaftliche Spannung wächst,
die Segmentierung schreitet voran. Wirtschaftlich ist die Arbeitslosigkeit eine große
Belastung für die Volkswirtschaft. Wenn auch die Betriebe nur durch höhere Sozialabgaben
betroffen werden, so muß doch die gesamte Volkswirtschaft zusätzliche Aufgaben
übernehmen. Hingewiesen sei auch darauf, daß die Masseneinkommen zurückgehen und damit
die Kaufkraft geringer wird.
B Praxis
Eine Gruppe der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung will sich in einem dreiteiligen
Seminar mit diesem Thema befassen.
2.2 Struktur
2.3 Literatur
Ernst.-H. Hoff, u.a. (Hg9, Arbeitsbiographie und Persönlichkeitsentwicklung, Bern 1985
Thomas Kutsch u.a. (Hg), Arbeitslosigkeit, psychosoziale Belastungen, Meisenheim 1978
Heinrich Fisch, ist der Sozialstaat noch zur retten? Freiburg, 1996
Sozialcourage (3/97), die Armen sieht man nicht
Ernsr-Ulrich Huster, Neuer Reichtum, und alte Armut, Düsseldorf 1993
Franz Xaver Kaufmann, Herausforderungen des Sozialstaates, Frankfurt 1997
2.4 Reader
"Arbeitslosigkeit kostete 166 Milliarden"
Berlin/Nürnberg - Die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit kostete die Steuer- und
Beitragszahler nach neuesten Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit im vergangenen Jahr 166
Mrd. DM - Rekord seit der Wiedervereinigung. Die gesamtfiskalischen Kosten der
registrierten Arbeitslosigkeit beliefen sich im Jahr 1997 insgesamt auf 166 Mrd. DM. 1996
lagen die Kosten noch bei 150 Mrd. DM.
55 Prozent der Kosten resultieren vor allem aus den Ausgaben für Arbeitslosengeld- und
hilfe, 45 Prozent ergeben sich aus Mindereinahmen, und zwar jeweils zur Hälfte bei
Steuern und Sozialbeiträgen.
Dem Fiskus und den Sozialhaushalten entgingen 1997 pro 100 000 Arbeitslose Ausgaben in
Höhe von 2,1 Mrd. DM entstanden und Einnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. DM entgangen.
Neben den Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit sind aber auch Ausgaben für die
"verdeckte Arbeitslosigkeit" angefallen. Allein für ABM-Maßnahmen und
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung wären im vergangenen Jahr 20 Mrd. DM ausgegeben
worden. Zudem seien den Sozialversicherungen durch verschiedene vorruhestandsähnliche
Regelungen Belastungen in Millardenhöhe entstanden.
Wären diese Maßnahmen ersatzlos gestrichen worden, so hätten sich zwar zunächst
Einsparungen in entsprechender Höhe ergeben, aber es wäre schließlich zu höherer
registrierter Arbeitslosigkeit und höheren gesamtfiskalischen Kosten gekommen. Man darf
daraus jedoch nicht schließen, die Arbeitsmarktpolitik finanziere sich selbst, denn es
bleiben Nettokosten übrig. Den Nettokosten seien aber auch die Ergebnisse der Maßnahmen,
wie die Bildung von Humankapital durch Qualifizierungsmaßnahmen, gegenüberzustellen.
Außerdem könnten mögliche gesellschaftliche Folgen, wie Kriminalität und Radikalismus,
vermieden werden. Das alles heißt aber nicht, daß Arbeitsmarktpolitik das wichtigste
Heilmittel gegen die Arbeitslosigkeit ist, denn sie birgt auch Risiken und unerwünschte
Nebenwirkungen.
Es ist zu betonen, daß die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in
öffentlichen Haushalten entstehen, weil Arbeitslose keine Erwerbseinkommen erzielen. So
zahlt die Bundesanstalt für Arbeit das Arbeitslosengeld und führt Beiträge zur
Sozialversicherung ab. Außerdem verliere die Bundesanstalt wegen der Arbeitslosigkeit
selbst Beiträge. Demgegenüber trägt der Bundeshaushalt die Arbeitslosenhilfe, ihm
entgehen aber auch direkte und indirekte Steuern. Auch die Länder und Gemeinden nehmen
wegen der Arbeitslosigkeit bei diesen Gemeinschaftssteuern weniger ein. Zusätzlich haben
die Gemeinden aber auch noch Mehraufwendungen bei der Sozialhilfe zu leisten, weil oft
keine oder zu geringe Ansprüche auf Arbeitslosengeld- oder hilfe bestehen. Hohe
Einnahmeverluste würden aber auch die Kranken- und Rentenversicherungen erleiden. Grund:
Für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger werden weniger Beiträge gezahlt
als im Fall einer Beschäftigung aus dem dann erzielten Arbeitsentgelt. Außerdem
entrichten die Arbeitslosen ohne Leistungsanspruch keinerlei Beiträge.
Insgesamt ist das Ausmaß der Unterbeschäftigung 1997 mit 6,3 Millionen zu beziffern:
4,4 Millionen registrierte Arbeitslose und 1,9 Millionen Personen in der Stillen
Reserve." Allerdings hat die lang anhaltende Unterbeschäftigung zu einer
ungünstigen Struktur der Arbeitslosigkeit geführt. Dabei kann die Unterbeschäftigung
nur im Zuge eines mittelfristigen Wachstums- und Investitionsprozesses abgebaut werden,
der von arbeitszeitpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen begleitet wird.
Quelle: DIE WELT, 25.5.1998
3. Einheit 4.12.98: Die Gründe der Arbeitslosigkeit
3.1 Kurztext
a) Theorie
Entscheidend für die Bekämpfung der seit Jahrzehnten bestehenden
Massenarbeitslosigkeit ist die Erkenntnis ihrer Ursachen. Denn nur wer die Ursachen
richtig erkannt hat, kann die richtigen Schritte zur Therapie einleiten. Dabei ist im
Unterschied zur naturwissenschaftlichen Erkenntnis sozialwissenschaftliche auch immer eine
interessengeleitete. Dies gilt in ganz besonderer Weise für die Arbeitsmarktpolitik: Eine
Konsens über die verschiedenen Ursachen ist ebenso in Sicht wie ein solcher über
entsprechende Handlungsstrategien. Allenfalls besteht zwischen den verschiedene
politischen Lagen und Gruppeninteressen Übereinstimmung in der Frage, daß die
gegenwärtige Arbeitslosigkeit nicht konjunkturell sondern strukturell bedingt sind. Was
aber sind strukturelle Ursachen der Arbeitslosigkeit? Und wie lassen sie sich miteinander
in Beziehung setzen? Und welches Gewicht kommt den verschiedenen Ursachenkomplexen zu?
b) Praxis
Es sollte ein Seminar zu dem Thema konzipiert werden, in dessen Zentrum der
Zusammenhang von Produktivitätsentwicklung( technischer Fortschritt),
Wachstumsabschwächung und Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik
Deutschland (West) thematisiert wird.
3.2 Struktur
3.3 Literatur
Reuter, Norbert
Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität. Wirtschaftspolitische Leitbilder zwischen
Gestern und heute. Marburg 1998
Reuter, Norbert
Arbeitslosigkeit bei ausbleibendem wirtschaftlichem Wachstum - das Ende der
Arbeitsmarktpolitik?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997, 22 August 1997
Lutz, Burkhardt
Der kurze Traum immerwährender Prosperität. Frankfurt - New York 1984
Mendius, Hans Gerhard
Arbeitsgesellschaft am Ende oder vor zukunftsfähigen Perspektiven? Überlegungen zu einer
überfälligen Neuorientierung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997, 22. August
1997
Klopfleisch, Roland / Sesselmeier, Werner / Setzer, Martin
Wirksame Instrumente einer Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, in: Aus Politik und
Zeitgeschichte B 35/1997, 22. August 1997
Dahlmann, Gert,Mehr Markt für den Arbeitsmarkt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B
35/1997. 22. August 1997
3.4 Reader
Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich in Deutschland mehr und mehr die Überzeugung
durch, daß die im Rahmen der neu geschaffenen Sozialen Marktwirtschaft bereitgestellten
Instrumente zur wirtschaftspolitischen Steuerung von Marktergebnissen sozialökonomische
Fehlentwicklungen der Vergangenheit, wie die schwere Wirtschaftskrise der späten 1920er
Jahre und ihre weitreichenden Folgen dauerhaft verhindern könnten. ... In den 50er Jahren
wuchs die Wirtschaftsleistung Jahr für Jahr enorm an. Im Durchschnitt lag das Wachstum in
dieser Zeit bei jährlich acht Prozent. Höhepunkt war das Jahr 1955 mit einer knapp
zwölfprozentigen Steigerung des Bruttoinlandsproduktes. Hiermit war ein kontinuierlicher
Abbau der Arbeitslosigkeit verbunden, die 1950 noch bei knapp 1,6 Millionen Erwerbsloser
gelegen und sich in einer Arbeitslosenquote von 10,3 Prozent niedergeschlagen hatte. Ab
diesem Zeitpunkt sank die Arbeitslosigkeit beständig, so daß im Jahre 1960 der
Vollbeschäftigungszustand verkündet werden konnte. ...Das Phänomen der Arbeitslosigkeit
schien endgültig der Vergangenheit anzugehören, was als Erfolg der Sozialen
Marktwirtschaft interpretiert wurde.....
Der sprunghafte Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahre 1967 auf 459.000 gegenüber
161.000 registrierte Arbeitslose im Vorjahr löste vor dem Hintergrund der mustergültigen
Entwicklung seit 1950 einen gesellschaftlichen Schock aus, da das gebannt geglaubte
Gespenst sich wieder zeigte. .... Die Tatsache (aber, H.Z.), daß die Arbeitslosenzahlen
innerhalb von nur drei Jahren unter das 1966er Niveau zurückgeführt werden konnten, kann
rückblickend aber eher als Bestätigung denn als Widerlegung (der mit der Sozialen
Marktwirtschaft verbundenen Hoffnung auf endgültige Beseitigung der Arbeitslosigkeit,
H.Z.) gewertet werden. Die Soziale Marktwirtschaft schien in der Lage, Problemen auf dem
Arbeitsmarkt wirksam zu begegnen.
Das Jahr 1974 markiert jedoch eine historische Wende auf dem bundesdeutschen
Arbeitsmarkt. Seit diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr gelungen, die Arbeitslosigkeit nach
einem rezessionsbedingten Anstieg im folgend Aufschwung wieder auf das Ausgangsniveau
zurückzuführen.
Aus heutiger Sicht ist deutlich zu erkennen, daß das tatsächliche Wachstum nicht den
in den 60er Jahren erwarteten Verlauf genommen hat. Die Entwicklung des realen
Sozialproduktes verlief nicht exponentiell, sondern folgte im wesentlichen "nur"
einem linearen Trend. Lineares im Gegensatz zu exponentiellen Wachstum bedeutet, daß
jährlich keine steigender, sondern jeweils nur ein real konstanter Sozialproduktszuwachs
erfolgt, der für die Bundesrepublik seit 1960 beständig um den langfristigen
Durchschnitt des Sozialproktzuwachses in Höhe von rund 50 Mrd. DM schwankt.
Vor diesem Hintergrund stellen die abnehmenden Wachstumsraten des Sozialprodukts keinen
Trendbruch dar, sondern sind lediglich Ausdruck einer seit Bestehen der Bundesrepublik
anhaltenden Entwicklung, die auch für vergleichbare Industrieländer charakteristisch
ist. Ins besondere mit Blick auf den Arbeitsmarkt hat dieses hinter den Erwartungen
zurückbleibende Wachstum den Effekt, daß wesentlich weniger Arbeit benötigt wird, als
zunächst angenommen wurde. Hätte sich das Wachstum allein von 1960 an mit
prognostizierten Wachstumsraten von konstant vier Prozent pro Jahr entwickelt, würde
unter den gegenwärtigen westdeutschen Produktionsbedingungen heute rund 14 Millionen
Erwerbstätige mehr zur Erwirtschaftung dieses Sozialproduktes benötigt. In diesem Fall
gäbe es also keinen Arbeitsplatz- , sondern einen nicht unerheblichen
Arbeitskräftemangel.
Bei ausbleibenden hohen Wachstumsraten führt die voranschreitende
Produktivitätsentwicklung notwendigerweise zu einer zurückgehenden
Arbeitskräftenachfrage. Eine sich ständig steigernde Mechanisierung der Produktion
ermöglicht, daß mit immer weniger Arbeitseinsatz ein gleiches oder sogar steigendes
Sozialprodukt erwirtschaftet wird. ....Das der Produktivitätsfortschritt sich fortsetzt
und eine grundsätzliche Wachstumswende nicht zu erwarten ist, muß auch in Zukunft mit
einem tendenziell weiter zurückgehenden Arbeitsvolumen gerechnet werden.
aus: N.Reuter, Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität. Wirtschaftspolitische
Leitbilder zwischen Gestern und Morgen. Marburg 1998, 31 - 40 (in Auszügen)
4. Einheit 11.12.98: Das Problem der Globalisierung
4.1 Kurztext
a) Theorie
Wohl kaum ein Stichwort beherrscht die internationale Diskussion um Wachstum und
Arbeitsplätze so sehr wie das der Globalisierung. Verlagerung von Arbeitsplätzen
in Billiglohnländer, zunehmende weltwirtschaftliche Verflechtung und
Firmenzusammenschlüsse sind Stichworte dieser Debatte. Dabei sind konkretes Ausmaß und
Formen der Globalisierung alles andere als unstrittig. Sicher scheint jedoch zu sein, daß
sowohl die nationalen Arbeitsmarkte wie die nationalen sozialen Standards davon betroffen
sind. Zu klären sind jedoch neben anderen vor allem diese Fragen:
- Was bezeichnet der Begriff Globalisierung' eigentlich? Deutet sich in dem Begriff
ein tiefgreifender weltwirtschaftlicher Wandel an oder ist er lediglich eine ideologische
Formel, die zur Durchsetzung von Kapitalinteressen dient?
- Auf welchen Feldern zeichnen sich Globalisierungstendenzen ab und wie weit reicht die
Globalisierung?
- Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die multinationalen Konzerne und die
internationalen Finanzmärkte?
- Welche Bedeutung kommt dem Nationalstaat und den sozialstaatlichen Regelungen im Prozeß
der Globalisierung zu?
b) Praxis
Erarbeitet werden sollte ein Seminar zu Globalisierung, in dem vor allem die Ziele und
die Struktur genauer strukturiert werden.
4.2 Struktur
4.3 Literatur
Martin, Hans - Peter/ Schumann, Harald
Die Globalisierungsfalle. Der Angriff auf Demokratie und Wohlstand. Hamburg 1996
Steger, Ulrich (Hg.)
Globalisierung der Wirtschaft. Konsequenzen für Arbeit, Technik, Umwelt. Berlin 1996
Reich, Robert
Die neue Weltwirtschaft. Das Ende der nationalen Ökonomie. Frankfurt - Berlin 1993
Altvater, Elmar/ Mahnkopf, Birgit
Grenzen der Globalisierung. Ökonomie. Ökologie und Politik in der Weltgesellschaft.
München 21997
Beck, Ulrich
Was ist Globalisierung. Frankfurt 1997
Aus Politik und Zeitgeschichte. B 33 - 34/97. 8. August 1997
4.4 Reader
Fakt ist - Stichwort Globalisierung -, daß der mittlerweile berühmte indische
Ingenieur, der die Blaupausenarbeit des deutschen Kollegen via Internet übernimmt, immer
noch die Ausnahme ist und daß deutsche Unternehmen, die den Niedriglohnsektor in den
osteuropäischen Gesellschaften ausnutzen wollten, z.T. reumütig in das hochregulierte
und teure, aber zugleich hochproduktive und sozial stabile Deutschland des
"rheinischen Kapitalismus" zurückkehren. Fakt ist auch, daß die Globalisierung
zur Zeit eher die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik erhöht, denn
schließlich sind es die Überschußrekorde im Außenhandel der
"standortgeplagten" bundesdeutschen Wirtschaft, die die Beschäftigung im
industriellen Sektor wesentlich stützen, und daß auch der Aufkauf von ausländischen
Großkonzernen durch die deutschen Großunternehmen nicht zu einem behaupteten
Arbeitsplatzexport führt....
Fakt ist darüber hinaus, daß aufgrund der schnellen Steigerung der
Arbeitsproduktivität in der Bundesrepublik das geleistete gesamtgesellschaftliche
Arbeitsvolumen zurückgeht bei einem gleichzeitig enorm angewachsenen, in Geld bewerteten
Sozialprodukt - ein Trend der seit Beginn der Industrialisierung zu beobachten ist und der
in seinen ökonomischen und sozialen Folgen immer noch am prägnantesten von Karl Marx
herausgearbeitet wurde: als Ersatz der "lebendigen" durch die "tote"
Arbeit..., was bei ihm bekanntlich in das "Gesetz vom tendenziellen Fall der
Profitrate" mündet. Zugleich sinkt empirisch nachweisbar mit dem Preis der hohen
Produktivität, nämlich mit der hohen Kapitalintensität in der Industrie, die
Beschäftigungsintensität von Investitionen, deren Rentabilität zudem immer mehr mit
Renditeerwartungen im internationalen Finanzsektor konkurrieren muß (die Rede von der
Globalisierung hat hier wohl am ehesten ihre Bedeutung). ( aus: J. Hoffmann, Jenseits
von Horrorszenarien" und "Weiter so", in: Gewerkschaftliche Monatshefte,
Heft 6 - 7/1998, 372f)
Die gesellschaftspolitische wie auch sozialwissenschaftliche Diskussion wird seit
längerem vom Schlagwort der Globalisierung geprägt. Ausgegangen wird von einem
ökonomischen Globalisierungschub, der spätestens zu Beginn der 80er Jahre seinen Anfang
genommen hat und sich beständig intensiviert. Als sein besonderes Merkmal gilt der
Machtzuwachs international organisierter Konzerne und Kapitalgesellschaften, die große
Kapitalmassen akkumulieren und ihre Aktivitäten immer weiter über den Erdball ausdehnen.
Sie werden als die strategischen Akteure' der fortschreitenden Globalisierung
angesehen. Die Aktivität solcher Global Player' führen, so weiterhin die
Diskussion, zu einer Verselbständigung der weltweiten ökonomischen Beziehungen
gegenüber den regulativen Einflüssen der Nationalstaaten. Die Globalisierung erzwingt
einen Wettbewerb ganzer Volkswirtschaften um das international floatierende Kapital und
die Investitionen der internationalen Konzerne. (aus: H. Hirsch-Kreinsen,
Globalisierung der Industrie: ihre Grenzen und Folgen, in: WSI Mitteilungen 7/1997, 487)
5. Einheit 15.01.99: Kurze und mittelfristige Lösungsmodelle
5.1 Kurztext
a) Theorie
Die Arbeitslosigkeit darf nicht zu einer Dauersituation werden. Es müssen verschiedene
Wege gegangen werden, sie abzubauen. Übergänge in einen normales Arbeitsverhältnis sind
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Sie sind solange notwendig, wie Menschen in großem Maße
arbeitslos sind. Weiterhin darf die Arbeitszeitverkürzung nicht zurückgestellt werden.
Die schnelle wachsende Arbeitsproduktivität macht sie notwendig. Das hohe Maß an
Überstunden muß reduziert werden.
Hinzu kommen aber noch eine Reihe von mittelfristigen Maßnahmen. Dazu gehören
Energiesteuer, um damit die Arbeitskosten zu senken, Erschließung neuer Arbeitsfelder im
bisher ehrenamtlichen Bereich und Einbeziehung der Erziehungsarbeit in die
volkswirtschaftliche Bilanz auch auf der Einnahmenseite z.B. in einem Erziehungsgehalt.
Praxis
Ein Familienkreis will zum Thema des Erziehungsgehaltes ein Wochenende gestalten. Zeit
ist von Freitag 20.00 bis Sonntag 12.00 Uhr.
5.2 Struktur
5.3 Literatur
Frankfurter Rundschau, Wie aus Überstunden Arbeitsplätze
werden,18.2.98, 19
Publik Forum Manifest, Einschiffen statt ausbooten; Europa, Neue Wege gegen
Arbeitslosigkeit, 27.2.98
IG Metall, Deutschland hat die Wahl, Frankfurt 1998
IG-Metall, Innovieren statt entlassen, Arbeitsplätze durch neue Produkte, Januar 1996
Christian Leipert / Michael Opielka, Erziehungsgehalt 2000, Bonn Freiburg 1998
5.4 Reader
Erziehungsgehalt 2000
Dr. Christian Leipert / Dr. Michael Opielka
Überarbeitete Fassung - Stand 17.01.1998 (aus dem Internet)
Kurzfassung Erziehungsgehalt 2000. Konzeption
Erwerbs- und Familienarbeit sind gleichwertig. Mit einem Erziehungsgehalt soll
zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beigetragen werden, der die Familienarbeit
materiell anerkennt und eine Balance zwischen Familienarbeit und außerhäuslicher
Erwerbsarbeit fördert. Ziel des Erziehungsgehalts ist es, daß Väter und Mütter
frei zwischen beiden Arbeitsformen entscheiden können. Weiterhin sollen
- Väter einen wirtschaftlichen Anreiz zur Familienarbeit erhalten,
- der Markt für qualifizierte Betreuungsarbeit massiv belebt werden,
- ein Beitrag zur Reduzierung der Massenerwerbslosigkeit geleistet werden
- und Erziehende eine langfristige Risikosicherung gegen Armut erhalten.
1. bis 7. Jahr (bzw. bis Schuleintritt) des jüngsten Kindes
(Erziehungsgehalt I: erwerbszeitabhängig/einkommensunabhängig):
Grundbetrag (bei einem Kind): 2.000 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 1.000 DM p.M.
Die Höhe des Erziehungsgehalts ist unabhängig von sonstigen Haushaltseinkommen,
jedoch abhängig von der außerhäuslichen Erwerbsbeteiligung der Eltern. Ab der 6. Stunde
(bei Paaren: ab der 46. Stunde) Erwerbstätigkeit pro Woche reduziert sich der Anspruch
auf das Erziehungsgehalt um 2 Prozentpunkte pro Stunde. Das bedeutet beispielsweise: bei
100% außerhäuslicher Erwerbstätigkeit (40 Stunden) erhält man 30%, bei 50% (20
Stunden) 70%, bei 0 bis 12,5% (0-5 Stunden) 100% des Erziehungsgehalts. Das volle
Erziehungsgehalt wird gezahlt, wenn 50% der möglichen Erwerbsarbeitszeit beider Partner
für Erziehungstätigkeit reserviert wird.
Im Kindergartenalter (4. bis 7. Lebensjahr) kann optional ein Teil des Erziehungsgehalts
(ca. 600,- pro Kind) in Form eines "Erziehungsgutscheins" für eine
qualifizierte außerhäusliche Halbtagsbetreuung (Kindergarten o.ä.) in Anspruch genommen
werden.
ab dem 8. Jahr (bzw. ab Schuleintritt) des jüngsten Kindes
(Erziehungsgehalt II: einkommensabhängig/erwerbszeitunabhängig):
Grundbetrag (bei einem Kind): 1.400 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 600 DM p.M. (nur bis 18. Jahr)
Ab dem vollendeten 7. Jahr ist das Erziehungsgehalt abhängig vom verfügbaren
Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage lt. Einkommenssteuertarif); Einkommen i.S. des
Einkommenssteuerrechts (Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermögen etc.) werden nach Abzug
der Sozialversicherungsbeiträge zu 50% auf den Anspruch für das Erziehungsgehalt II
angerechnet (Grundsicherung als negative Einkommenssteuer für Erziehende). Bis zum 18.
Lebensjahr des jüngsten Kindes werden Grundbetrag und Zusatzbetrag gezahlt. Anschließend
besteht ein dauerhafter Anspruch auf den Grundbetrag in Höhe von derzeit 1.400 DM bis zum
Rentenzugang.
Das Erziehungsgehalt ist - mit Ausnahme des optionalen Erziehungsgutscheins -
steuerpflichtig. Sozialversicherungsabgaben nicht erhoben. Die Kindererziehungszeiten in
der GRV werden auf 7 Jahre pro Kind ausgeweitet, bewertet mit dem durchschnittlichen
Arbeitnehmereinkommen. Alleinerziehende erhalten einen einkommensabhängigen Zuschlag von
300 DM auf den Grundbetrag (150 DM auf den Zusatzbetrag pro weiteres Kind).
Das Erziehungsgehalt wird durch einen neu einzurichtenden
"Bundesfamilienfonds" verwaltet.
Die Finanzierung des Bruttofinanzvolumens der beiden Säulen des Erziehungsgehalts (I
und II) erfolgt aus umfassenden Einsparungen, über expansive Effekte und über einen
Familienzuschlag zur Einkommenssteuer, auf alle Alterseinkommen und auf die
Erbschaftssteuer.
Zielsetzungen des Erziehungsgehalts 2000
Erwerbs- und Familienarbeit sind gleichwertig. Mit einem Erziehungsgehalt soll
zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beigetragen werden, der die Familienarbeit
materiell anerkennt und eine Balance zwischen Familienarbeit und außerhäuslicher
Erwerbsarbeit fördert. Ziel des Erziehungsgehalts ist es, daß Väter und Mütter
frei entscheiden können, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit vereinbaren.
Neben dem Hauptziel der Anerkennung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von
Familienarbeit und Erwerbsarbeit durch eine gerechte Bezahlung der Arbeitsleistung werden
direkt oder indirekt weitere Ziele verfolgt, insbesondere
- sollen Väter wirtschaftliche Anreize erhalten relevante Familienarbeit zu
leisten;
II. soll, wie mit jedem anderen Leistungsentgelt, Armut verhindert werden;
III. soll ein wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Massenerwerbslosigkeit geleistet
werden, indem der Markt für qualifizierte häusliche und außerhäusliche
Betreuungsarbeit massiv belebt wird und indem ein finanzieller Spielraum für den teilweisen
oder zeitweise vollständigen Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Familienarbeit besteht;
IV. sollen Unternehmen motiviert werden, die Teilzeitarbeitsplätze und
Fortbildungsmöglichkeiten für Familienarbeitende anbieten, und
V. soll durch die Errichtung eines Bundesfamilienfonds eine nachhaltige Lobby für
junge Familien geschaffen werden.
Das "Erziehungsgehalt 2000" ist ein konkreter Vorschlag zur öffentlichen
Diskussion.
1. Leistungshöhe und -dauer des Erziehungsgehalts 2000
(a) 1. bis 7. Jahr (bzw. bis Schuleintritt (erwerbszeitabhängig/einkommensunabhängig) (Erziehungsgehalt
I):
Grundbetrag (bei einem Kind): 2.000 DM p.M. (Alleinerziehende: 2.300 DM)
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 1.000 DM p.M. (Alleinerziehende: 1.150 DM)
Das Erziehungsgehalt ist wie jedes andere Erwerbs- oder Vermögenseinkommen zu versteuern.
Die Leistungen für eine/n Erziehende/n mit drei Kindern unter 8 Jahren sollen das
durchschnittliche Einkommen aus abhängiger Erwerbsarbeit erreichen.
Das Erziehungsgehalt ist nicht unabhängig von sonstiger außerhäuslicher
Erwerbstätigkeit. Erziehungs- und Betreuungsarbeit ist keine Freizeitbeschäftigung, die
man beliebig unterlassen kann. Sie ist notwendige gesellschaftliche Arbeit und der
gewerblichen Erwerbstätigkeit gleichwertig. Die Höhe des Erziehungsgehaltes I
(bis einschl. 7. Jahr) hängt deshalb ab von der Erwerbsbeteiligung des bzw. der
Bezugsberechtigten. Ab der 6. Stunde (bei Alleinerziehenden; bei Paaren: ab der 46.
Stunde) außerhäuslicher Erwerbstätigkeit pro Woche reduziert sich der Anspruch auf das
Erziehungsgehalt um 2 Prozentpunkte pro Stunde. Das bedeutet beispielsweise:
- bei 100% Erwerbstätigkeit (40 Stunden) erhält man 30% des Erziehungsgehaltes
- bei 50% (20
Stunden):
70%
- bei 0 bis 12,5% (0-5
Stunden):
100%
Als Anreiz zur partnerschaftlichen Teilung der Erziehungsarbeit sollen die
Erwerbszeiten beider Eltern berücksichtigt werden. Entsprechend dem Steuer- und weiten
Teilen des Sozialrechts wird der Familienhaushalt (Ehe) als Betriebsgemeinschaft
betrachtet. Die für Kinder zur Verfügung stehenden Zeitressourcen werden insgesamt
berücksichtigt. Das volle Erziehungsgehalt wird gezahlt, wenn 50% der möglichen
Erwerbsarbeitszeit beider Partner für Erziehungstätigkeit reserviert wird. Daraus
ergeben sich unter anderem folgende Verteilungsoptionen von Erwerbszeit und
Erziehungsgehalt:
Während einer Ausbildung wird das Erziehungsgehalt (wie heute das Erziehungsgeld) in
vollem Umfang gezahlt. Ein Elternteil, das arbeitslos gemeldet ist und Leistungen der BfA
bezieht, wird hinsichtlich des Erziehungsgehaltsanspruchs im entsprechenden Umfang der
Meldung als erwerbstätig bewertet.
In der politischen Diskussion ist eine erwerbszeitabhängige Gestaltung des
Erziehungsgehalts umstritten. In der Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten soll
deshalb als Variante ein erwerbszeitunabhängiges Erziehungsgehalt geführt werden. Es
wäre auch denkbar, in einer modellhaften Phase der Einführung des Erziehungsgehalts
beide Varianten - Erwerbszeitabhängigkeit und Erwerbszeitunabhängigkeit - daraufhin zu
überprüfen, welche Auswirkungen sie jeweils auf die Beteiligung der Väter an der
Erziehungsarbeit und der Teilnahme von Frauen an Erwerbsarbeit haben.
Zwischen dem 4. und dem 7. Jahr kann ein Teil des Erziehungsgehalts auf Wunsch in
Form eines steuerfreien "Erziehungsgutscheins" ausgezahlt werden (ca. 600
DM pro Kind). Der Baranteil des Erziehungsgehalts schrumpft dann auf 1.400 DM für das 1.
Kind und auf 400 DM für jedes weitere Kind. Die wahlweise Aufspaltung des
Erziehungsgehalts in einen Baranteil und in einen Erziehungsgutschein zur
Kindergartenbetreuung kommt der Tatsache entgegen, daß heute die Betreuung von 3- bis
6jährigen Kindern in einem öffentlich anerkannten Kindergarten von allen
gesellschaftlichen Kräften befürwortet wird. Auch bei Vollzeiterwerbstätigkeit beider
Elternteile soll ein Betrag verbleiben, der zur Deckung der Kindergartenkosten (4.-7.
Jahr) voll ausreicht.
Denkbar ist auch, den Baranteil des Erziehungsgehalts I zwischen dem 4. und 7. Lebensjahr
des Kindes optional mit einem Zeitkonto auszugestalten, so daß die
einkommensunabhängige Leistung (4 Jahre) bis zum 16. Lebensjahr des Kindes in Anspruch
genommen werden kann.
(b) 8. bis max. 18. Lebensjahr und danach (erwerbszeitunabhängig/einkommensabhängig)
(Erziehungsgehalt II):
Grundbetrag (1 Kind): 1.400 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 600 DM p.M. pro Kind (bis 18. Jahr)
Ab dem vollendeten 7. Jahr des (jüngsten) Kindes soll das Erziehungsgehalt vom
verfügbaren Haushaltseinkommen abhängen (Bemessungsgrundlage lt. Einkommenssteuertarif);
Einkommen i.S. des Einkommenssteuerrechts (Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermögen
etc.) werden nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zu 50% auf den Anspruch für das
Erziehungsgehalt II angerechnet.
Bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes werden Grundbetrag und Zusatzbetrag gezahlt.
Anschließend besteht ein dauerhafter Anspruch auf den Grundbetrag in Höhe von derzeit
1.400 DM p.M. bis zum Rentenzugang (Grundsicherung als negative Einkommenssteuer für
Erziehende). Bei mehreren Kindern im Alter von sowohl unter wie über acht Jahren entsteht
sowohl ein Anspruch auf das Erziehungsgehalt I wie auf das einkommensabhängige
Erziehungsgehalt II. Aufgrund der Einkommensabhängigkeit entsteht in diesen Fällen ein
Anspruch auf das Erziehungsgehalt II nur bei geringen sonstigen Haushaltseinkommen.
Offen ist, inwieweit neben der Geldleistung auch ein Anspruch auf einen
Erziehungsgutschein zum Hortbesuch für Kinder vom 7. bis 12. (14.) Lebensjahr geschaffen
werden soll.
Modellhaft könnte auch ein "Partnerschaftszuschlag" in Höhe des Zuschlags für
Alleinerziehende (15% auf Grund- und Zusatzbetrag) gezahlt werden, wenn beide Elternteile
sich nachweislich verpflichten, ihre Arbeitszeit im Verhältnis 50%/50% (bzw. bei älteren
Kindern ggf. auch bis zu 75%/75%) einer Vollerwerbstätigkeit zu teilen.
Berechnet wird aufgrund zahlreicher Diskussionsbeiträge während der Entwicklung dieser
Konzeption weiterhin eine erwerbszeitunabhängige Variante des
Erziehungsgehalt 2000. Das Erziehungsgehalt ist in dieser Variante eine allein vom Alter
des Kindes abhängige Pauschalzahlung, die in den ersten sieben Jahren
einkommensunabhängig (Erziehungsgehalt I) und später einkommensabhängig
(Erziehungsgehalt II) gestaltet ist.
Sonstige Regelungen:
Das Erziehungsgehalt ist - mit Ausnahme des Erziehungsgutscheins - oberhalb des
freigestellten Existenzminimums steuerpflichtig. Sozialversicherungsabgaben werden bis zu
einer umfassenden Reform vor allem der Renten- und Krankenversicherung nicht erhoben.
Sofern das Erziehungsgehalt aufgrund anderer (politischer) Präferenzen
sozialversicherungspflichtig sein soll, sind die hier vorgeschlagenen Beträge um den
Sozialversicherungsanteil entsprechend zu erhöhen. Vorgeschlagen wird zum Anschluß an
die bestehenden Sozialversicherungssysteme im einzelnen:
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Fortführung und Ausbau der
Kindererziehungszeiten auf 7 Jahre.
B. Arbeitslosenversicherung: Ansprüche auf Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung aus der Zeit vor dem Bezug des Erziehungsgehalts ruhen während
des Bezugs des Erziehungsgehalts. Erforderlich sind kontinuierliche Fort- und
Weiterbildungsangebote während des Erziehungsurlaubs sowie eine massive Ausweitung der
Wiedereingliederungshilfen nach der Erziehungsphase.
C. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: zunächst Fortführung der
Familienmitversicherung. Denkbar wäre (nach Einführung des Erziehungsgehalts) eine
Beschränkung der Familienmitversicherung auf Kinder und nichterwerbstätige Erziehende
mit Kindern unter 18 Jahren. Für Alleinerziehende ohne Erwerbseinkommen wird der
Versicherungsbeitrag durch den Bundesfamilienfonds übernommen.
D. Gesetzliche Unfallversicherung: Pflichtversicherung, dokumentiert produktive
(berufsähnliche) Arbeitskultur und Gleichwertigkeit mit Erwerbssektor.
E. Das Erziehungsgehalt soll bestimmte Leistungen ersetzen (z.B. Erziehungsgeld,
Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Allein-/Erziehende). Nicht ausdrücklich genannte
Transferleistungen (v.a. Kindergeld, Wohngeld) bestehen weiter bzw. werden in angemessener
Weise fortgeschrieben. Das Kindergeld als Lastenausgleich und Auslagenersatz für den
Kindesunterhalt deckt den Mindestbedarf derzeit nicht. Insoweit muß das Erziehungsgehalt
(wie alle Erwerbseinkommen) einen Unterhaltsanteil für Kinder beinhalten. Langfristig
wäre zu bedenken, inwieweit das Kindergeld stärker in Richtung auf ein
"Grundeinkommen für Kinder" weiterentwickelt werden könnte, um die
wirtschaftliche Chancengleichheit von Kindern zu fördern.
- Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, der die überwiegende Erziehungstätigkeit
trägt und gegenüber dem Bundesfamilienfonds deklariert. Eine Teilung des
Erziehungsgehalts zwischen den Eltern wird in den ersten sieben Lebensjahren des Kindes
(der Kinder) ausdrücklich gefördert, wenn beide Eltern weniger als Vollzeit
erwerbstätig sind.
- Das Erziehungsgehalt soll keine Anreize zur Zuwanderung setzen. Als Bezugsvoraussetzung
sollen deshalb ein mindestens fünfjähriger erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt sowie
der Aufenthalt der Kinder in Deutschland gelten. Ggf. sind Regelungen mit dieser Intention
zu entwickeln, die mit dem geltenden EU-Recht kompatibel sind.
- Das Erziehungsgehalt soll einen Beitrag zur Komplementarität von Familien- und
Erwerbsarbeit leisten. Wer seine Erwerbsarbeitsleistung zugunsten der Familienarbeit
reduziert oder aufgibt, darf keine Nachteile bei einem späteren Wiedereinstieg erleiden.
Die derzeitige Wiedereinstellungsgarantie für maximal 3 Jahre nach dem
Erziehungsurlaubsgesetz wird durch ein Erziehungsgehalt nicht überflüssig, sondern muß
erweitert werden. So sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber der Frage des beruflichen
Wiedereinstiegs nach einer teilweisen oder vollständigen Phase der Familienarbeit und dem
Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit durch neue und
anspruchsvollere Teilzeitmodelle in künftigen Tarifverträgen weitaus größeres Gewicht
beimessen als bisher. Denkbar sind Erweiterungen der gesetzlichen Fristen und spezifische
Lösungen für Groß- wie für Klein- und Mittelbetriebe. Hierzu gehört auch eine
Erweiterung der Arbeitszeitgesetzgebung, die einen Wechsel auf Teilzeitarbeit vor allem
während und nach der Inanspruchnahme des Erziehungsgehalts und eine Rückkehr auf
Vollzeittätigkeit garantiert, ebenso ein Anspruch auf betriebliche und überbetriebliche
Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Erziehungsgehalt. Erst bei der Garantie
für einen freien Wechsel zwischen Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit leistet das
Erziehungsgehalt einen Beitrag zur eigenständigen wirtschaftlichen und sozialrechtlichen
Sicherung von Frauen und Männern.
- Das Erziehungsgehalt öffnet den finanziellen Spielraum für Eltern, einen angemessenen
Anteil der Kosten für professionelle pädagogische Angebote für Kinder (Kindergärten,
Horte, Ganztageseinrichtungen) eigenverantwortlich zu übernehmen. Dies ermöglicht den
Eltern, einen stärkeren Einfluß auf die pädagogischen und zeitlichen
Angebotsbedingungen zu nehmen.
2. Organisation des Erziehungsgehalts (Bundesfamilienfonds)
I. Die Einführung des Erziehungsgehalts soll Bestandteil eines Umbaus des Sozialstaats
sein, der auf dem Faktor Arbeit lastende Beitragsleistungen reduziert, der die Kosten der
sozialen Solidarität nach Leistungsfähigkeit der gesellschaftlichen Gruppen verteilt und
der die zukünftigen Generationen nicht stärker belastet.
II. Das Erziehungsgehalt soll durch eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen
Rechts verwaltet werden (Bundesfamilienfonds, BFF). Der Bundesfamilienfonds ist ein
unabhängiger Fonds in Form eines Sondervermögens mit Selbstverwaltungsorganen, in denen
Vertretern der Familienverbände eine wesentliche Rolle zufallen wird. Der
Bundesfamilienfonds ist die federführende Institution für die administrative
Durchführung des Erziehungsgehalts sowie weiterer Maßnahmen des Familienleistungs- und
lastenausgleichs, wobei er sich der Mithilfe der Finanzverwaltung bedient (Kindergeld,
Kindererziehungszeiten etc.). Mit dem Bundesfamilienfonds wird eine nachhaltige Lobby für
die Interessen von Familien geschaffen.
III. Grundsatz der Arbeit des BFF ist, daß dessen Leistungen auch für
Nichterwerbstätige existenzsichernd sind. Sie liegen grundsätzlich oberhalb der
Leistungen des BSHG und werden entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten
jährlich angepaßt. Berücksichtigt werden für die Bemessung des Erziehungsgutscheins
die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten qualifizierter Kinderbetreuungseinrichtungen.
Überlegenswert ist, ob das Erziehungsgehalt zusätzlich am Produktivitätszuwachs des
Erwerbssystems beteiligt wird.
IV. Die Leistungen des Erziehungsgehalts gehen wie die Ausgaben für andere öffentliche
Güter in die Bemessung des Bruttoinlandsprodukts ein.
3. Finanzierung des Erziehungsgehalts
Die Finanzierung des Bruttofinanzvolumens der beiden Säulen des
Erziehungsgehalts (I und II) erfolgt aus Einsparungen, über expansive Effekte und über
einen Familienzuschlag zur Einkommenssteuer, auf alle Alterseinkommen und auf die
Erbschaftssteuer:
- Faktische Einsparungen, da bisherige Leistungsansprüche durch das Erziehungsgehalt
befriedigt werden (v.a. Erziehungsgeld, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, BSHG, teilweise
BaföG); aufgrund des "Erziehungsgutscheins" bzw. der alternativ ausgezahlten
Barmittel in Höhe von 600 oder 400 DM können institutionelle Zuschüsse an vorschulische
Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindergärten) stark reduziert werden. Die
Vollkostenfinanzierung des Kindergartenbesuchs entspricht dem Vollkostenpinzip, das heute
schon bei der Bemessung der Gebühren für zahlreiche kommunale Leistungen gilt.
- Sozialpolitisch gestaltete Einsparungen und Umschichtungen, da das Erziehungsgehalt
wesentliche Zielsetzungen bisheriger Leistungssysteme effektiver und sozial ausgewogener
erfüllt; hierzu zählen insbesondere:
- A. Fortfall der Hinterbliebenenrenten für Neurentner/Neupensionäre vor
Altersrentenzugang sowie Abbau der Hinterbliebenenrenten/-pensionen für Bestandsrentner,
B. Fortfall des Ehegattensplittings,
C. Abschaffung der Familienzulagen im öffentlichen Dienst;
D. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und -hilfe aufgrund des Sinkens der Arbeitslosigkeit
(direkte Beschäftigungseffekte);
E. Einsparungen bei einkommenssteuerlichen Subventionen durch die Abschaffung sämtlicher
Steuerabzugsmöglichkeiten ("Schlupflöcher") mit Ausnahme realwirtschaftlicher
Abschreibungen und Verluste sowie der Spenden an gemeinnützige Einrichtungen.
F Zusätzliche Staatseinnahmen insbesondere durch expansive Effekte:
G. Anstieg des privaten Konsums durch die Umverteilung von Einkommen von Haushalten mit
niedriger zu solchen mit teilweise sehr hoher marginaler Konsumquote, was zu einem Anstieg
des Bruttoinlandsproduktes und zu steigenden Mehrwertsteuereinnahmen führt;
H. dadurch werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, deren Umfang durch den
Konsummultiplikator angegeben wird (indirekte Beschäftigungseffekte). Dies führt
zu weiteren Steuer- und Beitragseinnahmen.
- Das verbleibende Nettofinanzvolumen soll durch einen Familienzuschlag auf die
Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer und auf alle Alterseinkommen aufgebracht werden
(Erweiterung der Steuerbasis im Rahmen des Mehrgenerationenvertrages).
4. Stufenplan zur Einführung des Erziehungsgehalts
Berechnet werden sollen die Wirkungen einer sofortigen Einführung des vollständigen
Modells und alternativ die Wirkungen eines Stufenplans mit folgenden Stufen:
I. Stufe I umfaßt Neueltern für das
erwerbszeitabhängige/einkommensunabhängige Erziehungsgehalt I sowie alle Eltern mit
Kindern bis einschließlich 12 Jahren für das
erwerbszeitunabhängige/einkommensabhängige Erziehungsgehalt II.
II. Stufe II umfaßt die vollständige Einführung des Modells
"Erziehungsgehalt 2000". Sie wird mit Abschluß von 7 Jahren nach Beginn der
Stufe I erreicht.
6. Einheit 22.01.99: Langfristige Lösungsmodelle (EL)
6.1 Kurztext
a) Theorie
Insgesamt wird der Abbau von Arbeit weitergehen. Viele Bereiche sind durch Steigerung
der Produktivität gefährdet, ganze Berufsgruppen werden in Zukunft nahezu verschwinden,
vor allem auch im klassischen Dienstleistungsbereich, weil sie mit den Möglichkeiten der
Informationsgesellschaft nicht mehr gebraucht werden. Hier sind umfassende Konzepte zu
diskutieren, in die kurz- und mittelfristige Lösungen mit einfließen. Wird es zu einer
Gesellschaft kommen, in der nur noch wenige Vordenker arbeiten und der Rest unterhalten
wird? Gibt es neue Arbeitsfelder und eine völlige Neuorganisation unserer
Arbeitsgesellschaft, die Arbeit für alle möglich macht? Dazu gibt es Überlegungen, die
in dieser Einheit diskutiert werden sollen.
Praxis
In einer Stadt möchte das Bildungswerk eventuell mit andern Trägern zu diesem Thema
ein Podiumsdikussion veranstalten. Oder mit Interessierten einen Studientag.
6.2 Struktur
6.3 Literatur
Berliner Memorandum, Innovation, Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerb; Kurz- und
Langfassung, Berlin 1997
Oria Giarini, Patrick M. Liedtke, Wie wir arbeiten werden, der neue Bericht an den Club
of Rome, Hamburg 1998
Erster Entwurf zum Leitantrag der KAB Westdeutschlands zum Thema
Tätigkeitsgesellschaft
6.4 Reader
Es wurden verschiedene Modelle diskutiert
- Arbeitszeitmodelle
- Arbeitszeitverkürzung
- Überstundenabbau
- Lebensarbeitszeitverkürzung
- Innovationen
- Erfahrungen anderer Länder
- Berliner Memorandum
- Leitantrag der KAB
- Familiengehalt
- Neue Arbeitsfelder
Team:
Prof. Dr. Ernst Leuninger
Hubertusstr. 21
65549 Limburg
Tel: 06431 282 390
Fax: 06431 282391 Meine
Email:
http://www.leuninger.de
Dr. Heribert Zingel
Bischöfliches Ordinariat Dez. Erwachsenenarbeit
65549 Limburg
Tel: 06431 295 386 Fax: 06431 295 437
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