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Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite: Geht uns die Arbeit aus?

-Reader zu einem Seminar

Verfasser: Dr. Ernst Leuninger, Dr. Heribert Zingel


IWW - Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung

Phil.-Theol. Hochschule Vallendar

Geht uns die Arbeit aus?

Kontaktstudium/Seminar WS 1998/99

Leitung: Prof. Dr. E. Leuninger

Referent: Dr. theol. Heribert Zingel, dipl. rer. soc., Referent für Kirche und Arbeiterschaft

Das Seminar kann auch modifiziert in der Erwachsenenbildung eingesetzt werden, es will Anregungen zum Thema bieten.


1. Einheit 13.11.98: Einführung "Geht uns die Arbeit aus" (Leuninger/Zingel)

1.1 Kurztext

Kurztext: In Untersuchungen wird die Arbeitslosigkeit vor allem zur Zeit von den meisten Menschen als das bedrückendste Problem unserer Gesellschaft genannt. Ende März waren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland 4.623.393 Menschen arbeitslos. Dies ist eine Arbeitslosenquote von 12,1%, 10,0% in den alten und 20,6% in den neuen Bundesländern Deutschlands. Zählt man noch die verdeckte Arbeitslosigkeit hinzu, so kommt man auf erheblich höhere Zahlen. Durch die Arbeitslosigkeit kommt der Sozialstaat in Schieflage und die Armut in unserem Lande wächst. Dies alles geschieht in einer Zeit höchster Exportraten.

In der katholischen Soziallehre ist die Arbeit Ausdruck der Menschenwürde und das Recht auf Arbeit wird zu den sozialen Grundrechten gezählt. Arbeitslosigkeit in diesem Umfang ist ein menschenunwürdiger Zustand unserer Gesellschaft, der uns keine Ruhe lassen darf. Deshalb gehört die Suche nach Lösungsansätzen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu den dringendsten Aufgaben.

Zur Zielsetzung des Seminars:

Das Seminar will die Ursachen der Arbeitslosigkeit und Lösungsansätze zu deren Abbau aufzeigen. Dabei ist auch ein Blick auf andere Länder und Politikkonzepte zu werfen. Gemeinsam sollen Perspektiven für das persönliche Umgehen mit diesem Thema, die Teilnahme am gesellschaftlichen Gespräch und das Einbringen in die eigenen Aufgabenbereiche erarbeitet werden.

Zielgruppe:

Studierende, hauptamtliche MitarbeiterInnen in Erwachsenenbildung, Jugend, Caritas und Gemeinde, ReligionslehrerInnen, ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Bildungsarbeit, in den Pfarrgemeinderäten, der Verbandsarbeit, MutliplikatorInnen in den verschiedenen Gruppen der Gemeinden und am Thema beruflich und privat Interessierte. Arbeitslose sind herzlich eingeladen.

1.2 Struktur der Einheit

Einführung

  1. Allgemeine Einführung
  2. Zur Situation der Arbeitslosigkeit in Europa und auf der Weltebene
  3. Ablauf des Seminars Vostellung der Kapitel
  4. Referent/in a Theorie: Die ersten 90 Minuten dienen in der Regel der theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema. Sie können durch ein Referat mit Aussprache eingeführt werden. Andere Methoden sind aber auch sehr erwünscht.
  5. Referent/in b Praxis: Der zweite Teil ist als eine Art Werkstattarbeit gedacht. Es soll gemeinsam überlegt werden, wie dieses Thema in einem bestimmten Arbeitsfeld eingebracht werden kann. Dazu sollte von den Vorbereitungen entsprechende Vorarbeit geleistet und Material beigebracht werden. Es soll aber vor allem in Gruppen oder gemeinsam im Seminar gearbeitet werden. Die theoretische und praktische Erarbeitung sollte miteinander abgesprochen sein. Die Anregungen im Reader sind nur als Anregungen zu sehen. Das Seminar könnte damit auch dem Experimentieren und Einüben von Lernmethoden dienen.
  6. Am Abschluß steht jeweils ein kurzer Ausblick auf die nächste Einheit

1.3 Literatur

Franz Xaver Kaufmann, Herausforderungen des Sozialstaates, Frankfurt 1997

Hans-Peter Martin, Die Globalisierungsfalle, der Angriff auf Demokratie und Wohlstand, Reinbeck 1996

Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Bonn 1977, Gemeinsame Texte 9

IAB der Bundesanstalt für Arbeit, Beschäftigungstrends, Mai 98

IG Metall, Daten für Metaller 1997

1.4 Reader

Arbeitslose Deutschland

Ende November 1998

Ausgewählte Merkmale Bundesgebiet Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Arbeitslose Ende November 3.946.020 2.744.797 1.201.223
Arbeitslosenquote aller
ziviler Erwerbspersonen
10,2 8,8 15,9
Offene Stellen 364.295 300.473 63.822

Arbeitslosenstatistik Ende September 1998

Ausgewählte Merkmale *Bundesgebiet *Alte Bundesländer *Neue Bundesländer
Arbeitslose Ende Sept. 3.965.381 2.733.452 1.231.929
Arbeitslosenquote aller
ziviler Erwerbspersonen
10,3 8,8 16,3
Offene Stellen 431.531 350.317 81.214

  Arbeitslosenstatistik Ende Juni 1998

*

Ausgewählte Merkmale  Bundesgebiet  Alte Bundesländer  Neue Bundesländer 
Arbeitslose Ende Juni  4.075.054 2.773.493 1.301.561
Arbeitslosenquote aller ziviler Erwerbspersonen  10,5 8,9 17,2 
Offene Stellen  483.393 384.132 99.261

 

Arbeitslosigkeit in EU unverändert hoch

DER STANDARD
Freitag, 10. Juli 1998, Seite 27

Im Mai waren 17,1 Millionen ohne Job

Luxemburg/Wien - Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der 15 EU-Mitgliedsstaaten blieb heuer im Mai und damit im dritten Monat in Folge unverändert bei 10,2 Prozent.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg, Eurostat, schätzt, daß im Mai rund 17,1 Millionen Menschen ohne Arbeit waren.

Im Euroland, in jenen elf Mitgliedsstaaten (darunter auch Österreich), die an der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion (WWU) teilnehmen, ist die Arbeitslosenquote im Berichtszeitraum leicht von 11,3 auf 11,2 Prozent zurückgegangen. Sie liegt damit aber noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt

Die niedrigste Quote innerhalb der EU-15 hat nach wie vor Luxemburg mit 2,2 Prozent, gefolgt von Österreich mit 4,5 Prozent, den Niederlanden und Dänemark (beide zwischen vier und fünf Prozent, allerdings sind hier nur April-Daten verfügbar

Die höchste Arbeitslosenquote der EU hatte wiederum Spanien mit 18,8 Prozent. Über dem EU-Durchschnitt lagen nur Frankreich mit 11,9 Prozent und Finnland, das auf 12,7 Prozent kommt. Zahlen für Italien und Griechland waren nicht verfügbar, beide Länder dürften aber in der Spitzengruppe liegen.

In den Vereinigten Staaten lag die Arbeitslosenquote bei 4,4 Prozent, in Japan bei 4,1 Prozent

Arbeitslosigkeit in Entwicklungsländern

In vielen Entwicklungsländern ist das Problem der Arbeitslosigkeit und der Unterbeschäftigung nach wie vor gravierend. Die Erwerbsbevölkerung hat hier im Durchschnitt jährlich um zwei Prozent zugenommen. Zudem haben weite Teile der aktuellen Erwerbsbevölkerung Arbeitsplätze mit niedriger Produktivität im Agrarsektor und im informellen Sektor der Städte, die keine Chance bieten, der bitteren Armut zu entkommen. Für all diese Menschen müssen Arbeitsplätze mit höherer Produktivität und besserer Bezahlung geschaffen werden, vor allem in den Städten, wohin große Teile der ländlichen Bevölkerung zuwandern. Auch durch den höheren Bildungsgrad der auf den Arbeitsmarkt nachrückenden Jahrgänge steigt der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitsplätzen.

Aus: E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung.


2. Einheit 20.11.1998 : Die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit

2.1 Kurztext

a Theorie

Arbeit hat für die menschliche Person eine große Bedeutung. Sie ist eine Menschenwürde. Der Verlust der Arbeit ist ein Verlust an Würde. Dies macht sich auch bei Arbeitslosen bemerkbar, sie erfahren es selber so. Oft werden sie noch für ihre Situation schuldig erklärt. Arbeitslosigkeit ist von einem erheblichen Rückgang des Einkommens gekennzeichnet, dies bedeutet auch, daß viele Dinge für einen Arbeitslosen nicht mehr möglich sind. Die hohe Arbeitslosigkeit führt zu gesellschaftlichen Verwerfungen zwischen Arbeitsbesitzern und Arbeitslosen. Die innergesellschaftliche Spannung wächst, die Segmentierung schreitet voran. Wirtschaftlich ist die Arbeitslosigkeit eine große Belastung für die Volkswirtschaft. Wenn auch die Betriebe nur durch höhere Sozialabgaben betroffen werden, so muß doch die gesamte Volkswirtschaft zusätzliche Aufgaben übernehmen. Hingewiesen sei auch darauf, daß die Masseneinkommen zurückgehen und damit die Kaufkraft geringer wird.

B Praxis

Eine Gruppe der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung will sich in einem dreiteiligen Seminar mit diesem Thema befassen.

2.2 Struktur

2.3 Literatur

Ernst.-H. Hoff, u.a. (Hg9, Arbeitsbiographie und Persönlichkeitsentwicklung, Bern 1985

Thomas Kutsch u.a. (Hg), Arbeitslosigkeit, psychosoziale Belastungen, Meisenheim 1978

Heinrich Fisch, ist der Sozialstaat noch zur retten? Freiburg, 1996

Sozialcourage (3/97), die Armen sieht man nicht

Ernsr-Ulrich Huster, Neuer Reichtum, und alte Armut, Düsseldorf 1993

Franz Xaver Kaufmann, Herausforderungen des Sozialstaates, Frankfurt 1997

2.4 Reader

"Arbeitslosigkeit kostete 166 Milliarden"

Berlin/Nürnberg - Die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit kostete die Steuer- und Beitragszahler nach neuesten Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit im vergangenen Jahr 166 Mrd. DM - Rekord seit der Wiedervereinigung. Die gesamtfiskalischen Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit beliefen sich im Jahr 1997 insgesamt auf 166 Mrd. DM. 1996 lagen die Kosten noch bei 150 Mrd. DM.

55 Prozent der Kosten resultieren vor allem aus den Ausgaben für Arbeitslosengeld- und hilfe, 45 Prozent ergeben sich aus Mindereinahmen, und zwar jeweils zur Hälfte bei Steuern und Sozialbeiträgen.

Dem Fiskus und den Sozialhaushalten entgingen 1997 pro 100 000 Arbeitslose Ausgaben in Höhe von 2,1 Mrd. DM entstanden und Einnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. DM entgangen.

Neben den Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit sind aber auch Ausgaben für die "verdeckte Arbeitslosigkeit" angefallen. Allein für ABM-Maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung wären im vergangenen Jahr 20 Mrd. DM ausgegeben worden. Zudem seien den Sozialversicherungen durch verschiedene vorruhestandsähnliche Regelungen Belastungen in Millardenhöhe entstanden.

Wären diese Maßnahmen ersatzlos gestrichen worden, so hätten sich zwar zunächst Einsparungen in entsprechender Höhe ergeben, aber es wäre schließlich zu höherer registrierter Arbeitslosigkeit und höheren gesamtfiskalischen Kosten gekommen. Man darf daraus jedoch nicht schließen, die Arbeitsmarktpolitik finanziere sich selbst, denn es bleiben Nettokosten übrig. Den Nettokosten seien aber auch die Ergebnisse der Maßnahmen, wie die Bildung von Humankapital durch Qualifizierungsmaßnahmen, gegenüberzustellen. Außerdem könnten mögliche gesellschaftliche Folgen, wie Kriminalität und Radikalismus, vermieden werden. Das alles heißt aber nicht, daß Arbeitsmarktpolitik das wichtigste Heilmittel gegen die Arbeitslosigkeit ist, denn sie birgt auch Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen.

Es ist zu betonen, daß die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in öffentlichen Haushalten entstehen, weil Arbeitslose keine Erwerbseinkommen erzielen. So zahlt die Bundesanstalt für Arbeit das Arbeitslosengeld und führt Beiträge zur Sozialversicherung ab. Außerdem verliere die Bundesanstalt wegen der Arbeitslosigkeit selbst Beiträge. Demgegenüber trägt der Bundeshaushalt die Arbeitslosenhilfe, ihm entgehen aber auch direkte und indirekte Steuern. Auch die Länder und Gemeinden nehmen wegen der Arbeitslosigkeit bei diesen Gemeinschaftssteuern weniger ein. Zusätzlich haben die Gemeinden aber auch noch Mehraufwendungen bei der Sozialhilfe zu leisten, weil oft keine oder zu geringe Ansprüche auf Arbeitslosengeld- oder hilfe bestehen. Hohe Einnahmeverluste würden aber auch die Kranken- und Rentenversicherungen erleiden. Grund: Für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger werden weniger Beiträge gezahlt als im Fall einer Beschäftigung aus dem dann erzielten Arbeitsentgelt. Außerdem entrichten die Arbeitslosen ohne Leistungsanspruch keinerlei Beiträge.

Insgesamt ist das Ausmaß der Unterbeschäftigung 1997 mit 6,3 Millionen zu beziffern: 4,4 Millionen registrierte Arbeitslose und 1,9 Millionen Personen in der Stillen Reserve." Allerdings hat die lang anhaltende Unterbeschäftigung zu einer ungünstigen Struktur der Arbeitslosigkeit geführt. Dabei kann die Unterbeschäftigung nur im Zuge eines mittelfristigen Wachstums- und Investitionsprozesses abgebaut werden, der von arbeitszeitpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen begleitet wird.

Quelle: DIE WELT, 25.5.1998


3. Einheit 4.12.98: Die Gründe der Arbeitslosigkeit

3.1 Kurztext

a) Theorie

Entscheidend für die Bekämpfung der seit Jahrzehnten bestehenden Massenarbeitslosigkeit ist die Erkenntnis ihrer Ursachen. Denn nur wer die Ursachen richtig erkannt hat, kann die richtigen Schritte zur Therapie einleiten. Dabei ist im Unterschied zur naturwissenschaftlichen Erkenntnis sozialwissenschaftliche auch immer eine interessengeleitete. Dies gilt in ganz besonderer Weise für die Arbeitsmarktpolitik: Eine Konsens über die verschiedenen Ursachen ist ebenso in Sicht wie ein solcher über entsprechende Handlungsstrategien. Allenfalls besteht zwischen den verschiedene politischen Lagen und Gruppeninteressen Übereinstimmung in der Frage, daß die gegenwärtige Arbeitslosigkeit nicht konjunkturell sondern strukturell bedingt sind. Was aber sind strukturelle Ursachen der Arbeitslosigkeit? Und wie lassen sie sich miteinander in Beziehung setzen? Und welches Gewicht kommt den verschiedenen Ursachenkomplexen zu?

b) Praxis

Es sollte ein Seminar zu dem Thema konzipiert werden, in dessen Zentrum der Zusammenhang von Produktivitätsentwicklung( technischer Fortschritt), Wachstumsabschwächung und Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (West) thematisiert wird.


3.2 Struktur

3.3 Literatur

Reuter, Norbert
Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität. Wirtschaftspolitische Leitbilder zwischen Gestern und heute. Marburg 1998

Reuter, Norbert
Arbeitslosigkeit bei ausbleibendem wirtschaftlichem Wachstum - das Ende der Arbeitsmarktpolitik?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997, 22 August 1997

Lutz, Burkhardt
Der kurze Traum immerwährender Prosperität. Frankfurt - New York 1984

Mendius, Hans Gerhard
Arbeitsgesellschaft am Ende oder vor zukunftsfähigen Perspektiven? Überlegungen zu einer überfälligen Neuorientierung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997, 22. August 1997

Klopfleisch, Roland / Sesselmeier, Werner / Setzer, Martin
Wirksame Instrumente einer Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997, 22. August 1997

Dahlmann, Gert,Mehr Markt für den Arbeitsmarkt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35/1997. 22. August 1997

3.4 Reader

Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich in Deutschland mehr und mehr die Überzeugung durch, daß die im Rahmen der neu geschaffenen Sozialen Marktwirtschaft bereitgestellten Instrumente zur wirtschaftspolitischen Steuerung von Marktergebnissen sozialökonomische Fehlentwicklungen der Vergangenheit, wie die schwere Wirtschaftskrise der späten 1920er Jahre und ihre weitreichenden Folgen dauerhaft verhindern könnten. ... In den 50er Jahren wuchs die Wirtschaftsleistung Jahr für Jahr enorm an. Im Durchschnitt lag das Wachstum in dieser Zeit bei jährlich acht Prozent. Höhepunkt war das Jahr 1955 mit einer knapp zwölfprozentigen Steigerung des Bruttoinlandsproduktes. Hiermit war ein kontinuierlicher Abbau der Arbeitslosigkeit verbunden, die 1950 noch bei knapp 1,6 Millionen Erwerbsloser gelegen und sich in einer Arbeitslosenquote von 10,3 Prozent niedergeschlagen hatte. Ab diesem Zeitpunkt sank die Arbeitslosigkeit beständig, so daß im Jahre 1960 der Vollbeschäftigungszustand verkündet werden konnte. ...Das Phänomen der Arbeitslosigkeit schien endgültig der Vergangenheit anzugehören, was als Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft interpretiert wurde.....

Der sprunghafte Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahre 1967 auf 459.000 gegenüber 161.000 registrierte Arbeitslose im Vorjahr löste vor dem Hintergrund der mustergültigen Entwicklung seit 1950 einen gesellschaftlichen Schock aus, da das gebannt geglaubte Gespenst sich wieder zeigte. .... Die Tatsache (aber, H.Z.), daß die Arbeitslosenzahlen innerhalb von nur drei Jahren unter das 1966er Niveau zurückgeführt werden konnten, kann rückblickend aber eher als Bestätigung denn als Widerlegung (der mit der Sozialen Marktwirtschaft verbundenen Hoffnung auf endgültige Beseitigung der Arbeitslosigkeit, H.Z.) gewertet werden. Die Soziale Marktwirtschaft schien in der Lage, Problemen auf dem Arbeitsmarkt wirksam zu begegnen.

Das Jahr 1974 markiert jedoch eine historische Wende auf dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Seit diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr gelungen, die Arbeitslosigkeit nach einem rezessionsbedingten Anstieg im folgend Aufschwung wieder auf das Ausgangsniveau zurückzuführen.

Aus heutiger Sicht ist deutlich zu erkennen, daß das tatsächliche Wachstum nicht den in den 60er Jahren erwarteten Verlauf genommen hat. Die Entwicklung des realen Sozialproduktes verlief nicht exponentiell, sondern folgte im wesentlichen "nur" einem linearen Trend. Lineares im Gegensatz zu exponentiellen Wachstum bedeutet, daß jährlich keine steigender, sondern jeweils nur ein real konstanter Sozialproduktszuwachs erfolgt, der für die Bundesrepublik seit 1960 beständig um den langfristigen Durchschnitt des Sozialproktzuwachses in Höhe von rund 50 Mrd. DM schwankt.

Vor diesem Hintergrund stellen die abnehmenden Wachstumsraten des Sozialprodukts keinen Trendbruch dar, sondern sind lediglich Ausdruck einer seit Bestehen der Bundesrepublik anhaltenden Entwicklung, die auch für vergleichbare Industrieländer charakteristisch ist. Ins besondere mit Blick auf den Arbeitsmarkt hat dieses hinter den Erwartungen zurückbleibende Wachstum den Effekt, daß wesentlich weniger Arbeit benötigt wird, als zunächst angenommen wurde. Hätte sich das Wachstum allein von 1960 an mit prognostizierten Wachstumsraten von konstant vier Prozent pro Jahr entwickelt, würde unter den gegenwärtigen westdeutschen Produktionsbedingungen heute rund 14 Millionen Erwerbstätige mehr zur Erwirtschaftung dieses Sozialproduktes benötigt. In diesem Fall gäbe es also keinen Arbeitsplatz- , sondern einen nicht unerheblichen Arbeitskräftemangel.

Bei ausbleibenden hohen Wachstumsraten führt die voranschreitende Produktivitätsentwicklung notwendigerweise zu einer zurückgehenden Arbeitskräftenachfrage. Eine sich ständig steigernde Mechanisierung der Produktion ermöglicht, daß mit immer weniger Arbeitseinsatz ein gleiches oder sogar steigendes Sozialprodukt erwirtschaftet wird. ....Das der Produktivitätsfortschritt sich fortsetzt und eine grundsätzliche Wachstumswende nicht zu erwarten ist, muß auch in Zukunft mit einem tendenziell weiter zurückgehenden Arbeitsvolumen gerechnet werden.

aus: N.Reuter, Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität. Wirtschaftspolitische Leitbilder zwischen Gestern und Morgen. Marburg 1998, 31 - 40 (in Auszügen)


4. Einheit 11.12.98: Das Problem der Globalisierung

4.1 Kurztext

a) Theorie

Wohl kaum ein Stichwort beherrscht die internationale Diskussion um Wachstum und Arbeitsplätze so sehr wie das der ‚Globalisierung. Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer, zunehmende weltwirtschaftliche Verflechtung und Firmenzusammenschlüsse sind Stichworte dieser Debatte. Dabei sind konkretes Ausmaß und Formen der Globalisierung alles andere als unstrittig. Sicher scheint jedoch zu sein, daß sowohl die nationalen Arbeitsmarkte wie die nationalen sozialen Standards davon betroffen sind. Zu klären sind jedoch neben anderen vor allem diese Fragen:

  • Was bezeichnet der Begriff ‚Globalisierung' eigentlich? Deutet sich in dem Begriff ein tiefgreifender weltwirtschaftlicher Wandel an oder ist er lediglich eine ideologische Formel, die zur Durchsetzung von Kapitalinteressen dient?
  • Auf welchen Feldern zeichnen sich Globalisierungstendenzen ab und wie weit reicht die Globalisierung?
  • Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die multinationalen Konzerne und die internationalen Finanzmärkte?
  • Welche Bedeutung kommt dem Nationalstaat und den sozialstaatlichen Regelungen im Prozeß der Globalisierung zu?

b) Praxis

Erarbeitet werden sollte ein Seminar zu Globalisierung, in dem vor allem die Ziele und die Struktur genauer strukturiert werden.

4.2 Struktur

4.3 Literatur

Martin, Hans - Peter/ Schumann, Harald
Die Globalisierungsfalle. Der Angriff auf Demokratie und Wohlstand. Hamburg 1996

Steger, Ulrich (Hg.)
Globalisierung der Wirtschaft. Konsequenzen für Arbeit, Technik, Umwelt. Berlin 1996

Reich, Robert
Die neue Weltwirtschaft. Das Ende der nationalen Ökonomie. Frankfurt - Berlin 1993

Altvater, Elmar/ Mahnkopf, Birgit
Grenzen der Globalisierung. Ökonomie. Ökologie und Politik in der Weltgesellschaft. München 21997

Beck, Ulrich
Was ist Globalisierung. Frankfurt 1997
Aus Politik und Zeitgeschichte. B 33 - 34/97. 8. August 1997

4.4 Reader

Fakt ist - Stichwort Globalisierung -, daß der mittlerweile berühmte indische Ingenieur, der die Blaupausenarbeit des deutschen Kollegen via Internet übernimmt, immer noch die Ausnahme ist und daß deutsche Unternehmen, die den Niedriglohnsektor in den osteuropäischen Gesellschaften ausnutzen wollten, z.T. reumütig in das hochregulierte und teure, aber zugleich hochproduktive und sozial stabile Deutschland des "rheinischen Kapitalismus" zurückkehren. Fakt ist auch, daß die Globalisierung zur Zeit eher die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik erhöht, denn schließlich sind es die Überschußrekorde im Außenhandel der "standortgeplagten" bundesdeutschen Wirtschaft, die die Beschäftigung im industriellen Sektor wesentlich stützen, und daß auch der Aufkauf von ausländischen Großkonzernen durch die deutschen Großunternehmen nicht zu einem behaupteten Arbeitsplatzexport führt....

Fakt ist darüber hinaus, daß aufgrund der schnellen Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Bundesrepublik das geleistete gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen zurückgeht bei einem gleichzeitig enorm angewachsenen, in Geld bewerteten Sozialprodukt - ein Trend der seit Beginn der Industrialisierung zu beobachten ist und der in seinen ökonomischen und sozialen Folgen immer noch am prägnantesten von Karl Marx herausgearbeitet wurde: als Ersatz der "lebendigen" durch die "tote" Arbeit..., was bei ihm bekanntlich in das "Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate" mündet. Zugleich sinkt empirisch nachweisbar mit dem Preis der hohen Produktivität, nämlich mit der hohen Kapitalintensität in der Industrie, die Beschäftigungsintensität von Investitionen, deren Rentabilität zudem immer mehr mit Renditeerwartungen im internationalen Finanzsektor konkurrieren muß (die Rede von der Globalisierung hat hier wohl am ehesten ihre Bedeutung). ( aus: J. Hoffmann, Jenseits von Horrorszenarien" und "Weiter so", in: Gewerkschaftliche Monatshefte, Heft 6 - 7/1998, 372f)

Die gesellschaftspolitische wie auch sozialwissenschaftliche Diskussion wird seit längerem vom Schlagwort der Globalisierung geprägt. Ausgegangen wird von einem ökonomischen Globalisierungschub, der spätestens zu Beginn der 80er Jahre seinen Anfang genommen hat und sich beständig intensiviert. Als sein besonderes Merkmal gilt der Machtzuwachs international organisierter Konzerne und Kapitalgesellschaften, die große Kapitalmassen akkumulieren und ihre Aktivitäten immer weiter über den Erdball ausdehnen. Sie werden als die ‚strategischen Akteure' der fortschreitenden Globalisierung angesehen. Die Aktivität solcher ‚Global Player' führen, so weiterhin die Diskussion, zu einer Verselbständigung der weltweiten ökonomischen Beziehungen gegenüber den regulativen Einflüssen der Nationalstaaten. Die Globalisierung erzwingt einen Wettbewerb ganzer Volkswirtschaften um das international floatierende Kapital und die Investitionen der internationalen Konzerne. (aus: H. Hirsch-Kreinsen, Globalisierung der Industrie: ihre Grenzen und Folgen, in: WSI Mitteilungen 7/1997, 487)


5. Einheit 15.01.99: Kurze und mittelfristige Lösungsmodelle

5.1 Kurztext

a) Theorie

Die Arbeitslosigkeit darf nicht zu einer Dauersituation werden. Es müssen verschiedene Wege gegangen werden, sie abzubauen. Übergänge in einen normales Arbeitsverhältnis sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Sie sind solange notwendig, wie Menschen in großem Maße arbeitslos sind. Weiterhin darf die Arbeitszeitverkürzung nicht zurückgestellt werden. Die schnelle wachsende Arbeitsproduktivität macht sie notwendig. Das hohe Maß an Überstunden muß reduziert werden.

Hinzu kommen aber noch eine Reihe von mittelfristigen Maßnahmen. Dazu gehören Energiesteuer, um damit die Arbeitskosten zu senken, Erschließung neuer Arbeitsfelder im bisher ehrenamtlichen Bereich und Einbeziehung der Erziehungsarbeit in die volkswirtschaftliche Bilanz auch auf der Einnahmenseite z.B. in einem Erziehungsgehalt.

Praxis

Ein Familienkreis will zum Thema des Erziehungsgehaltes ein Wochenende gestalten. Zeit ist von Freitag 20.00 bis Sonntag 12.00 Uhr.

5.2 Struktur

5.3 Literatur

Frankfurter Rundschau, Wie aus Überstunden Arbeitsplätze werden,18.2.98, 19

Publik Forum Manifest, Einschiffen statt ausbooten; Europa, Neue Wege gegen Arbeitslosigkeit, 27.2.98

IG Metall, Deutschland hat die Wahl, Frankfurt 1998

IG-Metall, Innovieren statt entlassen, Arbeitsplätze durch neue Produkte, Januar 1996

Christian Leipert / Michael Opielka, Erziehungsgehalt 2000, Bonn Freiburg 1998

5.4 Reader

Erziehungsgehalt 2000

Dr. Christian Leipert / Dr. Michael Opielka
Überarbeitete Fassung - Stand 17.01.1998 (aus dem Internet)

Kurzfassung Erziehungsgehalt 2000. Konzeption

Erwerbs- und Familienarbeit sind gleichwertig. Mit einem Erziehungsgehalt soll zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beigetragen werden, der die Familienarbeit materiell anerkennt und eine Balance zwischen Familienarbeit und außerhäuslicher Erwerbsarbeit fördert. Ziel des Erziehungsgehalts ist es, daß Väter und Mütter frei zwischen beiden Arbeitsformen entscheiden können. Weiterhin sollen

  • Väter einen wirtschaftlichen Anreiz zur Familienarbeit erhalten,
  • der Markt für qualifizierte Betreuungsarbeit massiv belebt werden,
  • ein Beitrag zur Reduzierung der Massenerwerbslosigkeit geleistet werden
  • und Erziehende eine langfristige Risikosicherung gegen Armut erhalten.

1. bis 7. Jahr (bzw. bis Schuleintritt) des jüngsten Kindes
(Erziehungsgehalt I: erwerbszeitabhängig/einkommensunabhängig):
Grundbetrag (bei einem Kind): 2.000 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 1.000 DM p.M.

Die Höhe des Erziehungsgehalts ist unabhängig von sonstigen Haushaltseinkommen, jedoch abhängig von der außerhäuslichen Erwerbsbeteiligung der Eltern. Ab der 6. Stunde (bei Paaren: ab der 46. Stunde) Erwerbstätigkeit pro Woche reduziert sich der Anspruch auf das Erziehungsgehalt um 2 Prozentpunkte pro Stunde. Das bedeutet beispielsweise: bei 100% außerhäuslicher Erwerbstätigkeit (40 Stunden) erhält man 30%, bei 50% (20 Stunden) 70%, bei 0 bis 12,5% (0-5 Stunden) 100% des Erziehungsgehalts. Das volle Erziehungsgehalt wird gezahlt, wenn 50% der möglichen Erwerbsarbeitszeit beider Partner für Erziehungstätigkeit reserviert wird.
Im Kindergartenalter (4. bis 7. Lebensjahr) kann optional ein Teil des Erziehungsgehalts (ca. 600,- pro Kind) in Form eines "Erziehungsgutscheins" für eine qualifizierte außerhäusliche Halbtagsbetreuung (Kindergarten o.ä.) in Anspruch genommen werden.

ab dem 8. Jahr (bzw. ab Schuleintritt) des jüngsten Kindes
(Erziehungsgehalt II: einkommensabhängig/erwerbszeitunabhängig):
Grundbetrag (bei einem Kind): 1.400 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 600 DM p.M. (nur bis 18. Jahr)

Ab dem vollendeten 7. Jahr ist das Erziehungsgehalt abhängig vom verfügbaren Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage lt. Einkommenssteuertarif); Einkommen i.S. des Einkommenssteuerrechts (Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermögen etc.) werden nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zu 50% auf den Anspruch für das Erziehungsgehalt II angerechnet (Grundsicherung als negative Einkommenssteuer für Erziehende). Bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes werden Grundbetrag und Zusatzbetrag gezahlt. Anschließend besteht ein dauerhafter Anspruch auf den Grundbetrag in Höhe von derzeit 1.400 DM bis zum Rentenzugang.

Das Erziehungsgehalt ist - mit Ausnahme des optionalen Erziehungsgutscheins - steuerpflichtig. Sozialversicherungsabgaben nicht erhoben. Die Kindererziehungszeiten in der GRV werden auf 7 Jahre pro Kind ausgeweitet, bewertet mit dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen. Alleinerziehende erhalten einen einkommensabhängigen Zuschlag von 300 DM auf den Grundbetrag (150 DM auf den Zusatzbetrag pro weiteres Kind).

Das Erziehungsgehalt wird durch einen neu einzurichtenden "Bundesfamilienfonds" verwaltet.

Die Finanzierung des Bruttofinanzvolumens der beiden Säulen des Erziehungsgehalts (I und II) erfolgt aus umfassenden Einsparungen, über expansive Effekte und über einen Familienzuschlag zur Einkommenssteuer, auf alle Alterseinkommen und auf die Erbschaftssteuer.

Zielsetzungen des Erziehungsgehalts 2000

Erwerbs- und Familienarbeit sind gleichwertig. Mit einem Erziehungsgehalt soll zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beigetragen werden, der die Familienarbeit materiell anerkennt und eine Balance zwischen Familienarbeit und außerhäuslicher Erwerbsarbeit fördert. Ziel des Erziehungsgehalts ist es, daß Väter und Mütter frei entscheiden können, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit vereinbaren.
Neben dem Hauptziel der Anerkennung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit durch eine gerechte Bezahlung der Arbeitsleistung werden direkt oder indirekt weitere Ziele verfolgt, insbesondere

  1. sollen Väter wirtschaftliche Anreize erhalten relevante Familienarbeit zu leisten;
    II. soll, wie mit jedem anderen Leistungsentgelt, Armut verhindert werden;
    III. soll ein wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Massenerwerbslosigkeit geleistet werden, indem der Markt für qualifizierte häusliche und außerhäusliche Betreuungsarbeit massiv belebt wird und indem ein finanzieller Spielraum für den teilweisen oder zeitweise vollständigen Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Familienarbeit besteht;
    IV. sollen Unternehmen motiviert werden, die Teilzeitarbeitsplätze und Fortbildungsmöglichkeiten für Familienarbeitende anbieten, und
    V. soll durch die Errichtung eines Bundesfamilienfonds eine nachhaltige Lobby für junge Familien geschaffen werden.

Das "Erziehungsgehalt 2000" ist ein konkreter Vorschlag zur öffentlichen Diskussion.
 

1. Leistungshöhe und -dauer des Erziehungsgehalts 2000

 
(a) 1. bis 7. Jahr (bzw. bis Schuleintritt (erwerbszeitabhängig/einkommensunabhängig) (Erziehungsgehalt I):
Grundbetrag (bei einem Kind): 2.000 DM p.M. (Alleinerziehende: 2.300 DM)
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 1.000 DM p.M. (Alleinerziehende: 1.150 DM)
Das Erziehungsgehalt ist wie jedes andere Erwerbs- oder Vermögenseinkommen zu versteuern.
Die Leistungen für eine/n Erziehende/n mit drei Kindern unter 8 Jahren sollen das durchschnittliche Einkommen aus abhängiger Erwerbsarbeit erreichen.
Das Erziehungsgehalt ist nicht unabhängig von sonstiger außerhäuslicher Erwerbstätigkeit. Erziehungs- und Betreuungsarbeit ist keine Freizeitbeschäftigung, die man beliebig unterlassen kann. Sie ist notwendige gesellschaftliche Arbeit und der gewerblichen Erwerbstätigkeit gleichwertig. Die Höhe des Erziehungsgehaltes I (bis einschl. 7. Jahr) hängt deshalb ab von der Erwerbsbeteiligung des bzw. der Bezugsberechtigten. Ab der 6. Stunde (bei Alleinerziehenden; bei Paaren: ab der 46. Stunde) außerhäuslicher Erwerbstätigkeit pro Woche reduziert sich der Anspruch auf das Erziehungsgehalt um 2 Prozentpunkte pro Stunde. Das bedeutet beispielsweise:

  • bei 100% Erwerbstätigkeit (40 Stunden) erhält man 30% des Erziehungsgehaltes
  • bei 50% (20 Stunden):                                          70%
  • bei 0 bis 12,5% (0-5 Stunden):                               100%

Als Anreiz zur partnerschaftlichen Teilung der Erziehungsarbeit sollen die Erwerbszeiten beider Eltern berücksichtigt werden. Entsprechend dem Steuer- und weiten Teilen des Sozialrechts wird der Familienhaushalt (Ehe) als Betriebsgemeinschaft betrachtet. Die für Kinder zur Verfügung stehenden Zeitressourcen werden insgesamt berücksichtigt. Das volle Erziehungsgehalt wird gezahlt, wenn 50% der möglichen Erwerbsarbeitszeit beider Partner für Erziehungstätigkeit reserviert wird. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Verteilungsoptionen von Erwerbszeit und Erziehungsgehalt:

Während einer Ausbildung wird das Erziehungsgehalt (wie heute das Erziehungsgeld) in vollem Umfang gezahlt. Ein Elternteil, das arbeitslos gemeldet ist und Leistungen der BfA bezieht, wird hinsichtlich des Erziehungsgehaltsanspruchs im entsprechenden Umfang der Meldung als erwerbstätig bewertet.
In der politischen Diskussion ist eine erwerbszeitabhängige Gestaltung des Erziehungsgehalts umstritten. In der Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten soll deshalb als Variante ein erwerbszeitunabhängiges Erziehungsgehalt geführt werden. Es wäre auch denkbar, in einer modellhaften Phase der Einführung des Erziehungsgehalts beide Varianten - Erwerbszeitabhängigkeit und Erwerbszeitunabhängigkeit - daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie jeweils auf die Beteiligung der Väter an der Erziehungsarbeit und der Teilnahme von Frauen an Erwerbsarbeit haben.
Zwischen dem 4. und dem 7. Jahr kann ein Teil des Erziehungsgehalts auf Wunsch in Form eines steuerfreien "Erziehungsgutscheins" ausgezahlt werden (ca. 600 DM pro Kind). Der Baranteil des Erziehungsgehalts schrumpft dann auf 1.400 DM für das 1. Kind und auf 400 DM für jedes weitere Kind. Die wahlweise Aufspaltung des Erziehungsgehalts in einen Baranteil und in einen Erziehungsgutschein zur Kindergartenbetreuung kommt der Tatsache entgegen, daß heute die Betreuung von 3- bis 6jährigen Kindern in einem öffentlich anerkannten Kindergarten von allen gesellschaftlichen Kräften befürwortet wird. Auch bei Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile soll ein Betrag verbleiben, der zur Deckung der Kindergartenkosten (4.-7. Jahr) voll ausreicht.
Denkbar ist auch, den Baranteil des Erziehungsgehalts I zwischen dem 4. und 7. Lebensjahr des Kindes optional mit einem Zeitkonto auszugestalten, so daß die einkommensunabhängige Leistung (4 Jahre) bis zum 16. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann.
 

(b) 8. bis max. 18. Lebensjahr und danach (erwerbszeitunabhängig/einkommensabhängig) (Erziehungsgehalt II):
Grundbetrag (1 Kind): 1.400 DM p.M.
Zusatzbetrag für jedes weitere Kind: 600 DM p.M. pro Kind (bis 18. Jahr)

Ab dem vollendeten 7. Jahr des (jüngsten) Kindes soll das Erziehungsgehalt vom verfügbaren Haushaltseinkommen abhängen (Bemessungsgrundlage lt. Einkommenssteuertarif); Einkommen i.S. des Einkommenssteuerrechts (Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermögen etc.) werden nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zu 50% auf den Anspruch für das Erziehungsgehalt II angerechnet.
Bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes werden Grundbetrag und Zusatzbetrag gezahlt. Anschließend besteht ein dauerhafter Anspruch auf den Grundbetrag in Höhe von derzeit 1.400 DM p.M. bis zum Rentenzugang (Grundsicherung als negative Einkommenssteuer für Erziehende). Bei mehreren Kindern im Alter von sowohl unter wie über acht Jahren entsteht sowohl ein Anspruch auf das Erziehungsgehalt I wie auf das einkommensabhängige Erziehungsgehalt II. Aufgrund der Einkommensabhängigkeit entsteht in diesen Fällen ein Anspruch auf das Erziehungsgehalt II nur bei geringen sonstigen Haushaltseinkommen.
 

Offen ist, inwieweit neben der Geldleistung auch ein Anspruch auf einen Erziehungsgutschein zum Hortbesuch für Kinder vom 7. bis 12. (14.) Lebensjahr geschaffen werden soll.
Modellhaft könnte auch ein "Partnerschaftszuschlag" in Höhe des Zuschlags für Alleinerziehende (15% auf Grund- und Zusatzbetrag) gezahlt werden, wenn beide Elternteile sich nachweislich verpflichten, ihre Arbeitszeit im Verhältnis 50%/50% (bzw. bei älteren Kindern ggf. auch bis zu 75%/75%) einer Vollerwerbstätigkeit zu teilen.
Berechnet wird aufgrund zahlreicher Diskussionsbeiträge während der Entwicklung dieser Konzeption weiterhin eine erwerbszeitunabhängige Variante des Erziehungsgehalt 2000. Das Erziehungsgehalt ist in dieser Variante eine allein vom Alter des Kindes abhängige Pauschalzahlung, die in den ersten sieben Jahren einkommensunabhängig (Erziehungsgehalt I) und später einkommensabhängig (Erziehungsgehalt II) gestaltet ist.

Sonstige Regelungen:
 Das Erziehungsgehalt ist - mit Ausnahme des Erziehungsgutscheins - oberhalb des freigestellten Existenzminimums steuerpflichtig. Sozialversicherungsabgaben werden bis zu einer umfassenden Reform vor allem der Renten- und Krankenversicherung nicht erhoben. Sofern das Erziehungsgehalt aufgrund anderer (politischer) Präferenzen sozialversicherungspflichtig sein soll, sind die hier vorgeschlagenen Beträge um den Sozialversicherungsanteil entsprechend zu erhöhen. Vorgeschlagen wird zum Anschluß an die bestehenden Sozialversicherungssysteme im einzelnen:

 

  1. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Fortführung und Ausbau der Kindererziehungszeiten auf 7 Jahre.
    B. Arbeitslosenversicherung: Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aus der Zeit vor dem Bezug des Erziehungsgehalts ruhen während des Bezugs des Erziehungsgehalts. Erforderlich sind kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote während des Erziehungsurlaubs sowie eine massive Ausweitung der Wiedereingliederungshilfen nach der Erziehungsphase.
    C. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: zunächst Fortführung der Familienmitversicherung. Denkbar wäre (nach Einführung des Erziehungsgehalts) eine Beschränkung der Familienmitversicherung auf Kinder und nichterwerbstätige Erziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Für Alleinerziehende ohne Erwerbseinkommen wird der Versicherungsbeitrag durch den Bundesfamilienfonds übernommen.
    D. Gesetzliche Unfallversicherung: Pflichtversicherung, dokumentiert produktive (berufsähnliche) Arbeitskultur und Gleichwertigkeit mit Erwerbssektor.
    E. Das Erziehungsgehalt soll bestimmte Leistungen ersetzen (z.B. Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Allein-/Erziehende). Nicht ausdrücklich genannte Transferleistungen (v.a. Kindergeld, Wohngeld) bestehen weiter bzw. werden in angemessener Weise fortgeschrieben. Das Kindergeld als Lastenausgleich und Auslagenersatz für den Kindesunterhalt deckt den Mindestbedarf derzeit nicht. Insoweit muß das Erziehungsgehalt (wie alle Erwerbseinkommen) einen Unterhaltsanteil für Kinder beinhalten. Langfristig wäre zu bedenken, inwieweit das Kindergeld stärker in Richtung auf ein "Grundeinkommen für Kinder" weiterentwickelt werden könnte, um die wirtschaftliche Chancengleichheit von Kindern zu fördern.
    • Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, der die überwiegende Erziehungstätigkeit trägt und gegenüber dem Bundesfamilienfonds deklariert. Eine Teilung des Erziehungsgehalts zwischen den Eltern wird in den ersten sieben Lebensjahren des Kindes (der Kinder) ausdrücklich gefördert, wenn beide Eltern weniger als Vollzeit erwerbstätig sind.
    • Das Erziehungsgehalt soll keine Anreize zur Zuwanderung setzen. Als Bezugsvoraussetzung sollen deshalb ein mindestens fünfjähriger erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt sowie der Aufenthalt der Kinder in Deutschland gelten. Ggf. sind Regelungen mit dieser Intention zu entwickeln, die mit dem geltenden EU-Recht kompatibel sind.
    • Das Erziehungsgehalt soll einen Beitrag zur Komplementarität von Familien- und Erwerbsarbeit leisten. Wer seine Erwerbsarbeitsleistung zugunsten der Familienarbeit reduziert oder aufgibt, darf keine Nachteile bei einem späteren Wiedereinstieg erleiden. Die derzeitige Wiedereinstellungsgarantie für maximal 3 Jahre nach dem Erziehungsurlaubsgesetz wird durch ein Erziehungsgehalt nicht überflüssig, sondern muß erweitert werden. So sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber der Frage des beruflichen Wiedereinstiegs nach einer teilweisen oder vollständigen Phase der Familienarbeit und dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit durch neue und anspruchsvollere Teilzeitmodelle in künftigen Tarifverträgen weitaus größeres Gewicht beimessen als bisher. Denkbar sind Erweiterungen der gesetzlichen Fristen und spezifische Lösungen für Groß- wie für Klein- und Mittelbetriebe. Hierzu gehört auch eine Erweiterung der Arbeitszeitgesetzgebung, die einen Wechsel auf Teilzeitarbeit vor allem während und nach der Inanspruchnahme des Erziehungsgehalts und eine Rückkehr auf Vollzeittätigkeit garantiert, ebenso ein Anspruch auf betriebliche und überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Erziehungsgehalt. Erst bei der Garantie für einen freien Wechsel zwischen Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit leistet das Erziehungsgehalt einen Beitrag zur eigenständigen wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Sicherung von Frauen und Männern.
    • Das Erziehungsgehalt öffnet den finanziellen Spielraum für Eltern, einen angemessenen Anteil der Kosten für professionelle pädagogische Angebote für Kinder (Kindergärten, Horte, Ganztageseinrichtungen) eigenverantwortlich zu übernehmen. Dies ermöglicht den Eltern, einen stärkeren Einfluß auf die pädagogischen und zeitlichen Angebotsbedingungen zu nehmen.

 
2. Organisation des Erziehungsgehalts (Bundesfamilienfonds)

  • I. Die Einführung des Erziehungsgehalts soll Bestandteil eines Umbaus des Sozialstaats sein, der auf dem Faktor Arbeit lastende Beitragsleistungen reduziert, der die Kosten der sozialen Solidarität nach Leistungsfähigkeit der gesellschaftlichen Gruppen verteilt und der die zukünftigen Generationen nicht stärker belastet.
    II. Das Erziehungsgehalt soll durch eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltet werden (Bundesfamilienfonds, BFF). Der Bundesfamilienfonds ist ein unabhängiger Fonds in Form eines Sondervermögens mit Selbstverwaltungsorganen, in denen Vertretern der Familienverbände eine wesentliche Rolle zufallen wird. Der Bundesfamilienfonds ist die federführende Institution für die administrative Durchführung des Erziehungsgehalts sowie weiterer Maßnahmen des Familienleistungs- und lastenausgleichs, wobei er sich der Mithilfe der Finanzverwaltung bedient (Kindergeld, Kindererziehungszeiten etc.). Mit dem Bundesfamilienfonds wird eine nachhaltige Lobby für die Interessen von Familien geschaffen.
    III. Grundsatz der Arbeit des BFF ist, daß dessen Leistungen auch für Nichterwerbstätige existenzsichernd sind. Sie liegen grundsätzlich oberhalb der Leistungen des BSHG und werden entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten jährlich angepaßt. Berücksichtigt werden für die Bemessung des Erziehungsgutscheins die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten qualifizierter Kinderbetreuungseinrichtungen. Überlegenswert ist, ob das Erziehungsgehalt zusätzlich am Produktivitätszuwachs des Erwerbssystems beteiligt wird.
    IV. Die Leistungen des Erziehungsgehalts gehen wie die Ausgaben für andere öffentliche Güter in die Bemessung des Bruttoinlandsprodukts ein.
  • 3. Finanzierung des Erziehungsgehalts

    Die Finanzierung des Bruttofinanzvolumens der beiden Säulen des Erziehungsgehalts (I und II) erfolgt aus Einsparungen, über expansive Effekte und über einen Familienzuschlag zur Einkommenssteuer, auf alle Alterseinkommen und auf die Erbschaftssteuer:

    • Faktische Einsparungen, da bisherige Leistungsansprüche durch das Erziehungsgehalt befriedigt werden (v.a. Erziehungsgeld, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, BSHG, teilweise BaföG); aufgrund des "Erziehungsgutscheins" bzw. der alternativ ausgezahlten Barmittel in Höhe von 600 oder 400 DM können institutionelle Zuschüsse an vorschulische Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindergärten) stark reduziert werden. Die Vollkostenfinanzierung des Kindergartenbesuchs entspricht dem Vollkostenpinzip, das heute schon bei der Bemessung der Gebühren für zahlreiche kommunale Leistungen gilt.
    • Sozialpolitisch gestaltete Einsparungen und Umschichtungen, da das Erziehungsgehalt wesentliche Zielsetzungen bisheriger Leistungssysteme effektiver und sozial ausgewogener erfüllt; hierzu zählen insbesondere:
    • A. Fortfall der Hinterbliebenenrenten für Neurentner/Neupensionäre vor Altersrentenzugang sowie Abbau der Hinterbliebenenrenten/-pensionen für Bestandsrentner,
      B. Fortfall des Ehegattensplittings,
      C. Abschaffung der Familienzulagen im öffentlichen Dienst;
      D. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und -hilfe aufgrund des Sinkens der Arbeitslosigkeit (direkte Beschäftigungseffekte);
      E. Einsparungen bei einkommenssteuerlichen Subventionen durch die Abschaffung sämtlicher Steuerabzugsmöglichkeiten ("Schlupflöcher") mit Ausnahme realwirtschaftlicher Abschreibungen und Verluste sowie der Spenden an gemeinnützige Einrichtungen.
      F Zusätzliche Staatseinnahmen insbesondere durch expansive Effekte:
      G. Anstieg des privaten Konsums durch die Umverteilung von Einkommen von Haushalten mit niedriger zu solchen mit teilweise sehr hoher marginaler Konsumquote, was zu einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes und zu steigenden Mehrwertsteuereinnahmen führt;
      H. dadurch werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, deren Umfang durch den Konsummultiplikator angegeben wird (indirekte Beschäftigungseffekte). Dies führt zu weiteren Steuer- und Beitragseinnahmen.
       
      • Das verbleibende Nettofinanzvolumen soll durch einen Familienzuschlag auf die Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer und auf alle Alterseinkommen aufgebracht werden (Erweiterung der Steuerbasis im Rahmen des Mehrgenerationenvertrages).

    4. Stufenplan zur Einführung des Erziehungsgehalts

    Berechnet werden sollen die Wirkungen einer sofortigen Einführung des vollständigen Modells und alternativ die Wirkungen eines Stufenplans mit folgenden Stufen:

  • I. Stufe I umfaßt Neueltern für das erwerbszeitabhängige/einkommensunabhängige Erziehungsgehalt I sowie alle Eltern mit Kindern bis einschließlich 12 Jahren für das erwerbszeitunabhängige/einkommensabhängige Erziehungsgehalt II.
    II. Stufe II umfaßt die vollständige Einführung des Modells "Erziehungsgehalt 2000". Sie wird mit Abschluß von 7 Jahren nach Beginn der Stufe I erreicht.

  • 6. Einheit 22.01.99: Langfristige Lösungsmodelle (EL)

    6.1 Kurztext

    a) Theorie

    Insgesamt wird der Abbau von Arbeit weitergehen. Viele Bereiche sind durch Steigerung der Produktivität gefährdet, ganze Berufsgruppen werden in Zukunft nahezu verschwinden, vor allem auch im klassischen Dienstleistungsbereich, weil sie mit den Möglichkeiten der Informationsgesellschaft nicht mehr gebraucht werden. Hier sind umfassende Konzepte zu diskutieren, in die kurz- und mittelfristige Lösungen mit einfließen. Wird es zu einer Gesellschaft kommen, in der nur noch wenige Vordenker arbeiten und der Rest unterhalten wird? Gibt es neue Arbeitsfelder und eine völlige Neuorganisation unserer Arbeitsgesellschaft, die Arbeit für alle möglich macht? Dazu gibt es Überlegungen, die in dieser Einheit diskutiert werden sollen.

    Praxis

    In einer Stadt möchte das Bildungswerk eventuell mit andern Trägern zu diesem Thema ein Podiumsdikussion veranstalten. Oder mit Interessierten einen Studientag.

    6.2 Struktur

    6.3 Literatur

    Berliner Memorandum, Innovation, Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerb; Kurz- und Langfassung, Berlin 1997

    Oria Giarini, Patrick M. Liedtke, Wie wir arbeiten werden, der neue Bericht an den Club of Rome, Hamburg 1998

    Erster Entwurf zum Leitantrag der KAB Westdeutschlands zum Thema Tätigkeitsgesellschaft

    6.4 Reader

     Es wurden verschiedene Modelle diskutiert

    • Arbeitszeitmodelle
    • Arbeitszeitverkürzung
    • Überstundenabbau
    • Lebensarbeitszeitverkürzung
    • Innovationen
    • Erfahrungen anderer Länder
    • Berliner Memorandum
    • Leitantrag der KAB
    • Familiengehalt
    • Neue Arbeitsfelder

    Team:

    Prof. Dr. Ernst Leuninger

    Hubertusstr. 21

    65549 Limburg

    Tel: 06431 282 390

    Fax: 06431 282391 Meine Email:

    http://www.leuninger.de

    Dr. Heribert Zingel

    Bischöfliches Ordinariat Dez. Erwachsenenarbeit

    65549 Limburg

    Tel: 06431 295 386 Fax: 06431 295 437


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    Geändert: 01.08.1999 Dr. Ernst Leuninger