Zuwanderungsdiskussion

Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite: Zuwanderungsdiskussion

 

Presseerklärung zur aktuellen Zuwanderungsdebatte:

Der Bischöfliche Beauftragte für Bosnien und Kosovo, Dr. Ernst Leuninger und der Bischöfliche Beauftragte für Flüchtlingsfragen im Bistum Limburg, Bernhard Zepf erklären gemeinsam im Hinblick auf die aktuelle Zuwanderungsdebatte:

·         Wir begrüßen die Diskussion hin zu Aufnahmebereitschaft und Integration weg von Abwehr und Abschottung gegenüber Fremden.

·         Wir begrüßen es, dass heute  offen über Chancen und Lasten von Zuwanderung diskutiert wird.

·         Wir erhoffen uns einen Abbau des institutionellen Misstrauens gegenüber den nach Deutschland Flüchtenden.

Maßstab für einen glaubwürdigen Neuansatz in der Zuwanderungsfrage sind für uns nicht ausschließlich Nützlichkeitserwägungen. In den Mittelpunkt gehört die politische Verantwortung für die Menschen, sowohl für die von Zuwanderung tangierten Arbeitslosen in Deutschland, als auch für besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen. Ein echter Neuansatz muss daher die nachfolgenden Punkte einbeziehen:

1.

Wir halten es für notwendig, dass die Bestrebungen zur Qualifizierung und Beschäftigung der Arbeitslosen in Deutschland verstärkt werden.

Es darf keineswegs die Situation entstehen, dass durch verstärkte Zuwanderung die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Politik und Wirtschaft in den Hintergrund gerückt wird.

2.

Wir halten eine klare Trennung von Asylrecht und Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte für unerlässlich!

Nützlichkeitserwägungen und ökonomische Fragen sind wichtige Aspekte im Teilbereich Arbeitsmigration, sie dürfen aber nicht entscheidend sein für Zuwanderungsgruppen, die aufgrund humanitärer Verpflichtungen aufzunehmen sind. Es ist  unverantwortlich  bei den Themen Asyl und Familiennachzug durch restriktive Hürden rechnerisch „Zuwanderungspotential einzusparen“ , wie es der CDU-Entwurf vorschlägt, damit bei  derselben Zuwandererzahl  mehr Fachkräfte angeworben werden können.

3.

Wir meinen: Die Verabschiedung humanitärer Regelungen für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge müssen Vorrang haben vor neuen Zuwanderungs-regelungen für andere Gruppen. So werden Zuwanderungsfragen pragmatisch gelöst.

In den Vorlagen der Zuwanderungskommissionen fehlen substanzielle Vorschläge zur Beseitigung langjähriger Schwachstellen im Asylrecht (Beseitigung der Schutzlücken bei nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, Erlass einer gesetzlichen Härtfallregelung).

4.

Wir sind davon überzeugt, dass mit den vorgelegten Konzepten weder der unerlaubten Einwanderung begegnet noch die Situation der illegal hier Lebenden verbessert wird.

Die vorgelegten Konzepte der Zuwanderungskommissionen enthalten keine bzw. keine hinreichenden Lösungsansätze für die komplexe Problemsituation von Illegalen (Menschen ohne Aufenthaltsrecht). Die CDU-Kommission setzt hier lediglich auf die Bekämpfung der Illegalen durch die Polizei; die Süssmuth-Kommission beschreibt zutreffend die Notlagen der betroffenen Menschen, bringt jedoch keine substanziellen Lösungsvorschläge hervor.

 Limburg; den 21.6.2001

 Diese Erklärung der Bischöflichen Beauftragten wird unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft Bosnien / Kosovo im Bistum Limburg, in der der Diözesancaritasverband, das Referat Weltkirche im Bischöflichen Ordinariat ,die Pax -Christi-Bistumsstelle Limburg, der Malteser Hilfsdienst sowie der Caritasverband Wiesbaden zusammenarbeiten.

Für Rückfragen steht Herr Bernhard Zepf, Tel.Nr. 06431-997-179 zur Verfügung.

Weitere Links zum Thema z.B. Proasyl

(Öffnet die Suchmaschine, dort Zuwanderung eingeben)

Sammlung (Zipdatei 2.2 MB) von Texten und Stellungnahmen (Stand 1.9.01)


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Geändert: 17.12.04  Dr. Ernst Leuninger