logo KSL

Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite:Sozialabbau


 

Sozialabbau durch Bundesregierung ein Verstoß gegen soziale Gerechtigkeit

Mit einem großen Sparpaket möchte die Bundesregierung Deutschland aus der Schuldenkrise führen. Das ist ein berechtigtes Anliegen. Bis 2014 sollen mehr als 80 Milliarden Euro gespart werden. Die größten Schnitte gibt es im sozialen Bereich. Höhere Mehrwert- und Einkommensteuer werden ausgeschlossen. Die Rente mit 67 war ja schon von der vorherigen Bundesregierung beschlossen worden. Im Sparpaket der Bundesregierung vom Juni 2010 ist massiver Sozialabbau vorgesehen.

Bei den Sozialleistungen will die Regierung soll vor allem durch Streichung der Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II gespart werden. Bei Hartz-IV-Empfängern will der Staat die Beiträge zur Rentenversicherung einsparen. Das Elterngeld wird insgesamt gekürzt, bei Hartz-IV-Empfänger völlig gestrichen werden.

Bei dem Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird für die Dauer von zwei Jahren ein Zuschuss gezahlt. Er wird nach dem ersten Jahr halbiert. Er beträgt je nach Situation bei erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen mit Partner 2/3. Des Unterschiedsbetrages zu seinen bisherigen Bezügen zwischen ALG I und ALG II. Die Rentenversicherung bei Hartz-IV-Empfängern wird eingespart. Das soll die Kassen um 1,8 Milliarden Euro jährlich entlasten. Gestrichen wird auch der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger. Dies trifft vor allem Rentner und Geringverdiener. Der Zuschuss war 2009 wegen der steigenden Energiepreise eingeführt worden und hatte das Wohngeld, um neun bis rund 25 Euro pro Monat erhöht. Dieser Gesetzesentwurf muss erst durch das Parlament. Hoffentlich scheitert er dort.

Viele gesellschaftliche Gruppen widersprechen dem Sozialabbau. Es finden zahlreiche Demonstrationen statt. DGB, VDK, AWO, Caritas, Diakonie, KAB, ATTAC und andere sind dagegen. Die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann sagte: “Als ich von der Streichung erfahren habe, habe ich mich gefragt, ob Hartz-IV-Empfänger weniger Würde als andere Menschen haben”. Ihrer Meinung nach sei gegen die geplante Streichung des Elterngeldes für ALG II Bezieher sei kirchlicher Widerstand nötig.

Jürgen Borchert, Richter am Hessischen Landessozialgericht (LSG), sieht den Gesetzentwurf als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Er meinte, wenn der Entwurf so Gesetz würde, sei ein neuer Gang zum Bundesverfassungsgericht unvermeidbar.

Dieser Gesetzentwurf erfolgt zu einem Zeitpunkt da das  Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im November 2010 veröffentlichte Studie zum Schluss kommt, dass die Einkommensschere in Deutschland weiter auseinandergeht und die sogenannte Mittelschicht sich am Verflüchtigen ist. Der Anteil relativ oder absolut armer Menschen an der Gesamtbevölkerung ist zwischen 2004 und 2009 von 19 auf 22 Prozent angestiegen. Der Abstand zwischen den Gruppen ist entscheidend größer geworden. Einer der Autoren der Studie sagte angesichts des Sparpaktes, dass der Anteil der Reichen stetig gestiegen sei und sie auch immer mehr verdienten.

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Im gemeinsamen Wort der Kirchen in Deutschlands steht: „Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich, darum belastet er die Stärkeren zu Gunsten der Schwächeren.“ Es geht um die Realisierung der sozialen Gerechtigkeit, (ein Begriff aus der Kath. Soziallehre) da gibt es noch viel zu tun.

Die Rolle rückwärts ist kontraproduktiv. Der Abbau der Schulden darf nicht durch Sozialabbau geschehen, sondern wie es das Sozialwort der Kirchen besagt „durch stärkere Belastung der Reicheren. Das ist wohl der wirklich christlich vertretbare Weg.



 

 

Home Inhaltsverzeichnis Anfang  
Geändert: 24.11.2010 Dr. Ernst Leuninger