Kurs Katholische Soziallehre, Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis. 4. Einheit Autor: Ernst Leuninger

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Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger
Träger: Bildungswerk der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözese Limburg

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Kurs Katholische Soziallehre: 4. Einheit

 

Gerechtigkeit schafft Frieden
- Ein Kurs zur Einführung in die Katholische Soziallehre

Als Internetkurs: http://www.kath-soziallehre.de

Autor: Ernst Leuninger

  4. Einheit    

Themen der Gesellschaftslehre 

und Wege zur Praxis 

 

 

 

 

 

 

01.04.2002

Widmung: Ich widme diese Einheit meinen Eltern und Geschwistern

Impressum

Gerechtigkeit schafft Frieden - Ein Kurs zur Einführung in die Katholische Soziallehre

Einheit 4: Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis
1. Auflage Limburg 2002 Fassung 7.8..2002

Als Internetkurs www.kath-soziallehre.de dort auch alle weiteren Einzelheiten

Es gibt auch einen Einführungsbrief

Autor: Dr. Ernst Leuninger, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg,
Mail: ernst@leuninger.de

Mitarbeit und Organisation: M. Rompel, H. G. Arnold, A. Egenolf,

Als Manuskript gedruckt. © Copyright auf alle von ihm verfassten Teile: Ernst Leuninger

Träger des Kurses: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözesanverband Limburg e.V.
KAB-Bildungswerk Diözesanverband Limburg
Roßmarkt 12, 65549 Limburg, Fon 06431 295 358 Fax
06431 295513


Inhaltsverzeichnis

4. Einheit...................................................................................................................................... 9

Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis...................................................................... 9

0 Einleitung und erste Literaturhinweise.......................................................................................... 9

0.1 Einleitung................................................................................................................................ 9

1. Die Gesellschaft...................................................................................................................... 11

1.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 11

1.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 11

1.0.2 Hinführung................................................................................................................. 12

1.0.2 Literatur.................................................................................................................... 13

1.0.3 Internet...................................................................................................................... 13

1.1 Was ist eine Gesellschaft?..................................................................................................... 13

1.1.1 Zum Begriff............................................................................................................... 13

1.1.2 Unsere Welt ist am Verstädtern.............................................................................. 14

1.1.2.1 Der Prozess der Urbanisierung............................................................................ 14

1.1.2.2 Elemente einer urbanen Kultur............................................................................. 15

1.1.2.3 Die Erlebnisgesellschaft....................................................................................... 16

1.1.3 Unsere Gesellschaft und ihre sich stets ändernde Struktur............................................ 18

1.1.3.1 Die statistische Struktur unserer Gesellschaft........................................................ 18

1.1.3.2 Die  Bevölkerungsentwicklung............................................................................. 18

1.1.3.3 Die Altersstruktur............................................................................................... 18

1.1.3.4 Die Einkommens- und Besitzstruktur................................................................... 19

1.1.3.5 Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung in den 80er Jahren................ 20

1.1.4 Von der Zivil - Bürgergesellschaft............................................................................... 21

1.1.4.1 Das Konzept der Zivilgesellschaft........................................................................ 21

1.1.4.2 Die Zivilgesellschaft als Ideal?............................................................................. 21

1.1.4.3 Weiterentwicklung wohin?.................................................................................. 21

1.2 Ziele der Gesellschaft............................................................................................................ 22

1.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft................................................................. 24

1.4 Fragen zu Kapitel 1 „Die Gesellschaft“.................................................................................. 26

1.4.1 Fragen zu 1.1 „Was ist eine Gesellschaft“................................................................... 26

1.4.2 Fragen zu 1.2 Ziele der Gesellschaft........................................................................... 27

1.4.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft...................................................... 28

2. Familie im Wandel.................................................................................................................. 29

2.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 29

2.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 29

2.0.2 Hinführung................................................................................................................. 30

2.0.3 Literatur und Internet................................................................................................. 30

2.0.3.1 Literatur............................................................................................................. 30

2.0.3.2 Internet............................................................................................................... 30

2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen..................................... 31

2.1.1 Die Entstehung der Familie bis zur orientalischen Familie............................................. 31

2.1.2 Die biblische Familie.................................................................................................. 31

2.1.3 Die Familie in der Antike............................................................................................ 32

2.1.4 Die Familie im Mittelalter........................................................................................... 32

2.1.5. Das Familienbild der Moderne.................................................................................. 33

2.1.6 Das Verschwinden des Familienmodells der Moderne................................................ 34

2.1.7 Entwicklungstrends der europäischen Familie.............................................................. 34

2.1.7.1 Die Rollenstruktur in den Familien hat sich verändert............................................ 34

2.1.7.2 Wandlungen in den Beziehungen der Ehegatten.................................................... 34

2.1.7.4 Änderungen im Werden von Ehe und Familie....................................................... 35

2.1.7.5 Die Eltern-Kind-Beziehungen haben sich gewandelt............................................. 36

2.1.7.6 Auf dem Weg zur Viergenerationenfamilie........................................................... 36

2.1.8 Ökonomische Belastungen der Familie....................................................................... 37

2.1.9 Das Auseinandertriften von individuellen und gesellschaftlichen Werten........................ 38

2.1.10 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz............................................................. 39

2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen.................................................................................... 39

2.2.1 Zum Begriff von Familie............................................................................................. 39

2.2.2 Notwendigkeit der Familie für die Gesellschaft............................................................ 40

2.3. Handeln für die Familie........................................................................................................ 41

2.3.1 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz............................................................... 41

2.3.2 Einige Forderungen des Familienbundes der Katholiken.............................................. 44

2.4 Perspektiven......................................................................................................................... 46

2.5 Fragen zu Kapitel 2 Familie im Wandel................................................................................. 47

2.5.1 Fragen zu 2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen.... 47

2.5.2 Fragen zu 2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen.................................................... 48

2.5.3 Fragen zu 2.3............................................................................................................ 49

3.Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes........................................................................ 51

3.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 51

3.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 51

3.0.2 Hinführung................................................................................................................. 52

3.0.3 Literatur und Internet................................................................................................. 52

3.0.3.1 Literatur............................................................................................................. 52

3.0.3.2 Internet............................................................................................................... 53

3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzten gehorcht sie?........................................................ 54

3.1.0 Hinführung................................................................................................................. 54

3.1.1 Wirtschaften ist Teil des menschlichen Lebens............................................................ 54

3.1.2 Einige Grundbegriffe der Ökonomie........................................................................... 56

3.1.3 Wirtschaftliche Ordnungsvorstellungen........................................................................ 58

3.1.3.0 Hinführung.......................................................................................................... 58

3.1.3.1 Liberale Ordnungsvorstellungen........................................................................... 58

3.1.3.2 Wirtschaftpolitik nach Keynes............................................................................. 59

3.1.3.3 Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft...................................................... 60

3.1.3.3.1 Entwicklung und Inhalt................................................................................. 60

3.1.3.3.2 Die Tarifautonomie und ihre Partner............................................................. 61

3.1.3.3.3 Rechte der Mitbestimmung........................................................................... 63

3.1.3.4 Der kommunistische Kollektivismus..................................................................... 67

3.1.4 Wo stehen wir heute?................................................................................................ 68

3.1.4.1 Zur Verteilungsgerechtigkeit................................................................................ 68

3.1.4.1 Zum Verhältnis von Arbeit und Kapital................................................................ 69

3.1.4.1.1 Kapitalismus global...................................................................................... 69

3.1.4.1.2 Kapitalismus früher...................................................................................... 69

3.1.4.1.3 Heute haben wir "19. Jahrhundert" global..................................................... 69

3.1.5 Wo geht die Wirtschaft hin?....................................................................................... 71

3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen)................................................................... 72

3.2.0 Hinführung................................................................................................................. 72

3.2.1 Von der Bedeutung der Wirtschaft............................................................................. 72

3.2.2 Was ist ein Unternehmen?.......................................................................................... 73

3.2.3 Der Wert der Arbeit.................................................................................................. 74

3.2.4 Vom Verhältnis von Arbeit und Kapital...................................................................... 76

3.2.5 Mitbestimmung.......................................................................................................... 78

3.2.6 Verteilungsgerechtigkeit............................................................................................. 81

3.2.7 Globale Gerechtigkeit................................................................................................ 82

3.2.8 Zusammenfassung...................................................................................................... 84

3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)..................................................................... 84

3.3.0 Eingrenzung............................................................................................................... 84

3.3.1 Die Zukunft der Arbeit............................................................................................... 85

3.3.1.1 Die Zukunftsfähigkeit der Arbeit.......................................................................... 85

3.3.1.2 Ansätze in der Dritten Welt................................................................................. 85

3.3.2 Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess durch Mitbestimmung......................................... 87

3.3.2.1 Weiterer Ausbau der Mitbestimmung bei uns....................................................... 87

3.3.2.2 Weltweiter Demokratisierungsprozess der Wirtschaft........................................... 88

3.3.2.3 Demokratischer Strukturen durch handlungsfähige Partner................................... 89

3.3.3 Die Stärkung der Verteilungsgerechtigkeit................................................................... 89

3.3.3.1 Soziale Gerechtigkeit Grundlage der Verteilungsgerechtigkeit............................... 89

3.3.3.2 Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen........................................... 89

3.3.3.2 Umverteilung der Vermögen................................................................................ 90

3.3.3.2 Perspektiven....................................................................................................... 92

3.3.4 Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftens...................................................................... 92

3.4 Der Markt bedarf der sozialen Kontrolle............................................................................... 93

3.5 Fragen zu Kapitel 3. Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes..................................... 95

3.5.1 Fragen zu 3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzten gehorcht sie?....................... 95

3.5.2 Fragen zu 3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen).................................. 96

3.5.3 Fragen zu 3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)..................................... 97

4. Der Staat................................................................................................................................ 99

4.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 99

4.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 99

4.0.2 Hinführung............................................................................................................... 100

4.0.3 Literatur und Internet....................................................................................................... 100

4.0.3.1 Literatur........................................................................................................... 100

4.0.3.2 Internet............................................................................................................. 100

4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation............................................................ 101

4.1.1 Vorstaatliche Gesellschaften..................................................................................... 101

4.1.2 Staatenbildung im Mittelmeerraum............................................................................ 102

4.1.3 Die großen Flächenstaaten bis in unsere moderne Zeit............................................... 104

4.1.3.0 Eine schwerpunkthafte Darstellung der Flächenstaaten....................................... 104

4.1.3.1 Alexander der Große........................................................................................ 104

4.1.3.2 Das römische Reich.......................................................................................... 105

4.1.3.3 Das Reich im Mittelalter.................................................................................... 106

4.1.4 Die Entwicklung der modernen Staatsidee................................................................ 107

4.1.5 Unterschiedliche Staatsmodelle................................................................................ 107

4.1.6 Zur Geschichte der Demokratie................................................................................ 108

4.1.6 1 Demokratie entwickelt sich............................................................................... 108

4.1.6 1 Die Geschichte der deutschen Demokratie......................................................... 109

4.1.6.1.1 Die näheren geschichtlichen Vorbedingungen der Demokratie..................... 109

4.1.6.1.2 Das Dritte Reich........................................................................................ 109

4.1.6.1.3 Die Nachkriegssituation............................................................................. 110

4.1.6.1.4 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Westdeutschland durch und mit Hilfe der Besatzungsmächte und die weitere Entwicklung bis 1989........................................................................ 111

4.1.6.1.5 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Ostdeutschland unter der Führung der Sowjetunion bis zur Wiedervereinigung 1989........................................................................................... 114

4.1.6.1.6 Die Wiedervereinigung....................................................................................... 116

4.2 Die Ansätze der Demokratie....................................................................................... 117

4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates........................................................................ 118

4.2.1 Die Sicherung des Friedens als Aufgabe des Staates................................................. 118

4.2.2 Unterschiedliche Demokratietheorien........................................................................ 123

4.2.2.1 Eher konservative Auffassungen........................................................................ 123

4.2.2.2 Identitätstheorien von Demokratie..................................................................... 124

4.2.2.3 Realistische Demokratie.................................................................................... 124

4.2.3 Die Grundwerte der Demokratie und Ihre grundlegenden Elemente........................... 125

4.2.3.1 Die Grundwerte................................................................................................ 125

4.2.3.2 Grundelemente der Demokratie......................................................................... 125

4.2.4 Aussagen der Soziallehre......................................................................................... 127

4.2.4.1 Die grundsätzliche Haltung der Kirche zur Demokratie....................................... 127

4.2.4.1 Zum Verhältnis von Kirche und Staat................................................................ 131

4.2.4.1 Der Auftrag an Christen und Kirche.................................................................. 131

4.2.5 Am Beispiel unserer Demokratie.............................................................................. 132

4.2.5.1 Die Grundlagen der Bundesrepublik.................................................................. 132

4.2.5.2 Vom Aufbau unserer Demokratie...................................................................... 132

4.3 Für eine Kultur des Friedens............................................................................................... 133

4.3.1 Frieden Aufgabe des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger............................... 133

4.3.2 Der Mensch ist gemeinschaftsfähig, aber auch gemeinschaftsabhängig........................ 134

4.4 Fragen zu 4. Der Staat........................................................................................................ 138

4.4.1 Fragen zu 4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation........................... 138

4.4.2 Fragen zu 4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates....................................... 139

4.4.3 Fragen zu 4.3 Für eine Kultur des Friedens.............................................................. 140

5. Perspektiven......................................................................................................................... 141

6. Literaturliste.......................................................................................................................... 142


 

4. Einheit

Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis

0 Einleitung und erste Literaturhinweise

0.1 Einleitung

Zu einer Gesellschaft gehört jeder Mensch in einem bestimmten Gebiet (Land) oder einem bestimmten Zusammenhang (z.B. Stamm). Einerseits ist er Teil dieser Gesellschaft, die Einfluss auf sein Leben hat, andererseits ist er selbst Handelnder in dieser Gesellschaft. Gesellschaft meint umfassend in der Regel das Zusammenleben der Menschen in einem Land, heute auch immer mehr auf die Welt hin. Dem Wesen dieser Gesellschaft soll nachgegangen werden. Sie steht heute in großen Umbrüchen. Wir sprechen davon, dass die Industriegesellschaft, die von Naturwissenschaft und Technik geprägt, durch die Informationsgesellschaft abgelöst worden sei. Computer und Internet sind Symbole dieser Gesellschaftsform. Aber auch diese haben schon ihren Höhepunkt überschritten und wir sind auf dem Weg zu einer neuen Gesellschaft, in der menschliche Beziehungen von größter Bedeutung sind.

Dies kann natürlich nicht im einzelnen analysiert werden. Wir müssen uns mit einer Analyse der bestehenden Gesellschaft bescheiden, wohl wissend, dass sie einem Änderungsprozess unterliegt. Die Frage nach dem Wertegrund einer Gesellschaft bleibt aber immer von Bedeutung. Jede Form der Gesellschaft muss sich fragen lassen, ob sie menschenwürdig ist, das heißt ob sie die Würde der Menschen stützt und fördert oder ob sie diese abbaut.

Eine Gesellschaft hat viele Bereiche. Hier werden die Bereiche Familie, Wirtschaft und Staat herangezogen und im Näheren darauf eingegangen. Wir wissen heute auch, dass die Freizeitgesellschaft von großer Bedeutung ist. Sie wäre einer eigenen Untersuchung wert. Dabei wird sich auch herausstellen, dass arbeitsfreie Zeit noch längst nicht Freizeit ist, sondern z.B. umfangreich Familienzeit und gesellschaftliche Zeit. Ist die hier geleistete Arbeit nicht in ein System der volkswirtschaftlichen Bewertung von Arbeit einzubeziehen? Darüber wird an anderer Stelle zu sprechen sein. Wachsende Bedeutung hat auch in einem Sozialstaat der soziale Bereich der Gesellschaft bekommen. Wir scheinen dabei an eine Finanzierungsgrenze gekommen zu sein, die auch oft mit der Überalterung unserer Gesellschaft in Zusammenhang gebracht wird. Vom ständigen Wachstum des Reichtums einer Gesellschaft her sollte dies kein grundsätzliches Problem sein, das zu nicht lösen wäre, es ist ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Genannt sei noch die Bildungsgesellschaft. Bildung entscheidet über die Zukunft eines Menschen. Gerechte Bildungschancen sind immer noch nicht gewährleistet, deshalb wird nach wie vor auch die Verteilungsgerechtigkeit Schaden nehmen. Hinzu kommt, dass Bildung zur Zukunftsfähigkeit eines Volkes gehört; wir benötigen nach Aussagen eine Abiturquote von 40% pro Jahrgang, haben aber nur 27%, dabei gehört Bayern zu den Schlusslichtern mit 20%, Hessen steht mit über 30% recht gut da. Wobei sich ein Bildungssystem nicht nur von der Abiturquote her beurteilen lässt.

All das kann in anderen Zusammenhängen nur angesprochen werden, so wichtig es auch wäre ausführlich darüber zu handeln. Die hier ausgewählten Felder sind Basisfelder der Überlegungen. Ohne Familie, ohne Lebenserwerb zu dem wir eine funktionierende Wirtschaft benötigen, und ohne die Garantie einer Friedensordnung durch den Staat, ist eine Gesellschaft überhaupt nicht möglich, obwohl sie insgesamt viel umfassender ist.

 

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1. Die Gesellschaft

1.0 Hinführung und Literatur

1.0.1 Frage zum Überlegen

Wie würden Sie mit einigen Sätzen unsere Gesellschaft beschreiben?

 

 

 

 


 

1.0.2 Hinführung

Die Soziologie als Wissenschaft von der Gesellschaft ist eine relativ junge Wissenschaft. Sie hat sich eigentlich im 19. Jahrhundert entwickelt und hat etwas mit dem Befreiungsprozess der Menschen aus bestehenden Herrschaftsstrukturen zu tun. Einer ihrer Altmeister war Karl Marx. In der Nachkriegsdiskussion etwa ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts sind vor allem zwei Theorierichtungen von besonderer Bedeutung geworden. Stellvertretend für sie sollen die beiden Namen Niklas Luhmann und Jürgen Habermas stehen.

Niklas Luhmann (1927-1998) entwickelte eine Systemstheorie. Er stellte die Gesellschaft als ein System dar. Diese Theorie ist eine Analyse, also eine auf den Begriff gebrachte Beschreibung der Gesellschaft. Die Haupteigenschaft moderner Gesellschaften ist ihre Komplexität. Der Mensch lebt in einer Überfülle des Möglichen, diese muss, um sie verständlich und auch handhabbar zu machen, auf verstehbare Begriffe zurückgeführt (reduziert) werden. Sonst hat der Mensche keine Chance die Gesellschaft zu verstehen. Dies wird damit versucht, dass ein System von Funktionen und Strukturen entwickelt wird. Was ist ein System? Das System ist z.B. auch eine Waschmaschine. Sie besteht aus technischen Vorrichtungen wie Schlauch, Trommel, Motor, Pumpe. Diese für sich funktionieren noch nicht, ihre Einzelabläufe müssen kombiniert werden um zu funktionieren, das geschieht in der Steuerung. Diese regelt den Prozess. Das ist ja auch der Zweck dieses Systems.

Das gilt auch von sozialen Systemen. Sie bestehen aus Elementen, die miteinander in Kommunikation stehen, dadurch geschieht Systembildung in Organisationen und letztlich auch in der Gesellschaft. Der Unterschied zu Maschinensystemen ist vor allem, dass sie nicht einen Zweck haben, wie z.B. das Waschen, sondern auf Sinngebung gerichtet sind. Ein soziales System muss immer einen Sinn haben, dieses regelt letztlich die Kommunikation dieses Systems, z.B. eines Vereins. Die Personen gehören nicht mit Haut und Haaren zu diesem System, sondern nur dem Anteil gemäß, der zum Funktionieren eines Systems gehört. Bei einem Fußballverein ist es nur der Anteil der Person, der etwas mit Fußballspielen zu tun hat. Das größte aller sozialen Systeme ist die Gesellschaft. In ihr stehen in einer bestimmten Struktur (grundsätzliche Zuordnung, auch als Über- und Unterordnung) viele kleinere und größere Teile sozialer Systeme und Menschen in Kommunikation. Es ist letztlich ein hochdifferenziertes System, aber auch dadurch sehr störanfällig, besonders wenn die gesellschaftliche Kommunikation nicht mehr funktioniert. Wahlen sind z.B. eine Form, wie für den Bürger die komplexen Verhältnisse der Steuerung der Gesellschaft durch den Staat und die Politik reduziert werden. Das ist die Sicht der Gesellschaft nach der „abgeklärten Aufklärung“ (sie setzt die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger voraus). Aufgeklärte Gesellschaften handeln im Sinne dieser Theorie rational (sinnvoll).

Jürgen Habermas (* 1929) dagegen betont, dass Soziologie die Aufklärung auf die Gesellschaft erst anwenden will. Sie hat eine kritische Funktion. Er entwickelt deshalb eine kritische Theorie von Gesellschaft. Letztlich ist jede Gesellschaft von Ideologien durchsetzt. Er nennt sie interessegeleitete Ideen. Wenn „Wohlstand für alle“, je nach dem von wem es gesagt wird, z.B. letztlich die Sicherung der bestehenden Besitzverhältnisse meint, dann muss dies kritisch offengelegt werden. Die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen solche Ideologien erkennen und aufklären. Sie sind am Prozess der Aufklärung zu beteiligen. Als Zielbild ist eine Gesellschaft mit einer angstfreien Kommunikation gemeint. Er will eine demokratische und vernünftige Gesellschaft von mündigen und emanzipierten (aufgeklärten) Bürgerinnen und Bürgern. Von diesem Ziel her müssen bestehende Verhältnisse immer wieder kritisiert und nach Möglichkeit auf das Ziel hin verändert werden. Diese Theorie ist weniger eine Systemtheorie sondern eine Handlungstheorie.

Auch die katholische Soziallehre ist im Verständnis dieses Kurses eher eine Summe von handlungsorientierten (ein offenes System von Sätzen nach Wallraf) Ansätzen. Sie will ja nicht einfach Zustände beschreiben, sondern sie auf Zielvorstellungen hin verändern. Zur Analyse der Zustände kann dann eine Systemtheorie sehr hilfreich sein. Im Dreischritt Sehen-Urteilen-Handeln schärft sie das Sehen, im Urteil werden kritische Handlungsmaßstäbe für die Situation aufgezeigt, im Handeln wird der mühsame Weg der Realisierung begonnen. Dies soll an wichtigen Subsystemen unserer Gesellschaft aufgezeigt werden.

1.0.2 Literatur

Beck, Risikogesellschaft, auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt (9) 1992

Breit, G., Massing, P., Hg., Bürgergesellschaft – Zivilgesellschaft – Dritter Sektor, Schwalbach/Ts. 2000

Habermas, Theorie kommunikativen Handelns, Bd.1 und 2, Frankfurt 1981

Häußermann, H. Siebel, W., Neue Urbanität, Frankfurt 1987

Luhmann, N. Die Gesellschaft der Gesellschaft, Bd. 1 und 2 Frankfurt 1998

Schäfers, B., Gesellschaftlicher Wandel in Deutschland, Stuttgart (6) 1995

Schäfers, B., Grundbegriffe der Soziologie, Opladen (5) 1998

Schulze, G.  Die Erlebnisgesellschaft, Frankfurt ²1992

Treibel, A., Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart (5) Opladen 2000
Dieses Buch bietet eine gute Einführung in die verschiedenen theoretischen Ansätze der Soziologie

1.0.3 Internet

Deutsche Gesellschaft für Soziologie

http://www.dgs2002.de/Themenpapier.htm

Gesellschaftstypen

http://www.teleunterricht.de/teleunterricht2/Materialien/Sozialkunde/Gesellschaftswandel.PDF

Habermas, Jürgen

http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/HabermasJuergen/

http://www.suhrkamp.de/autoren/habermas/texte/habermas_start.htm

Linkliste Gemeinschaftskunde

http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/verweisegmk/#Gesellschaft

Luhmann, Niklas

http://www.suhrkamp.de/autoren/luhmann/luhmann.htm

Zivilgesellschaft

http://mailbox.univie.ac.at/haimo.l.handl/zivilg/zivilg.htm

1.1 Was ist eine Gesellschaft?

1.1.1 Zum Begriff

Gesellschaft ist ein Grundbegriff der Soziologie, der aber nicht eindeutig formuliert ist. Im weitesten Sinne wird darunter eine zeitlich andauernde Gemeinschaft von Lebewesen, hier von Menschen, verstanden. Eine Gesellschaft von Menschen ist eine zeitlich und räumlich (oder auch sozial) begrenzte Menge von Personen. Die Menschen in einer Gesellschaft stehen in Wechselbeziehungen zueinander. Ihr Zusammenleben ist durch allgemeingültige Normen und Gesetze geregelt. Diese Gesellschaft ist ein soziales Gebilde mit Strukturen und Organisationsformen des Zusammenlebens.

Das heißt also, dass die Menschen, die z.B. zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Land leben, die Gesellschaft dieses Landes ausmachen. Sie stehen in Beziehungen zueinander, es gibt ein gegenseitiges Angewiesensein. So sorgen die Eltern für die Kinder, die Kinder für die altgewordenen Eltern, es gibt Sicherungssysteme, Religion, eine staatliche Organisation. Es gibt auch Strukturen z.B. die des Staates oder der Wirtschaft. Es gibt ganz bestimmte Abläufe, wie bei bestimmten Lebensereignissen, so z.B. einer Heirat. Allgemein verbindliche Normen, Gesetze und Alltagsregeln ordnen das Zusammenleben. Ohne diese wäre ein konfliktfreies Zusammenleben nicht möglich.

Zu einer Gesellschaft gehören also nicht nur die Einzelnen, sondern auch die von ihnen gebildeten Strukturen, so die Familie, die Wirtschaft und der Staat, der Freizeit- und der Sozialbereich, aber auch die Religionsgemeinschaften. Gesellschaft ist ein weiter Begriff, der alle Menschen und die von ihnen geschaffene Kultur des Zusammenlebens umfasst. Diese Kultur ist eine Schöpfung der Menschen, sie bedarf der ständigen Pflege, damit sie die Gesellschaft bestehen kann. Die Gesellschaft ist das Haus für alle Menschen in denen es möglich allen gut gehen soll.

Die ethischen Grundbaugesetze der Gesellschaft sind Freiheit und Solidarität. Die einzelne Person soll in Menschenwürde ihr Leben leben können. Sie gehört aber auch zur Gesellschaft und ist für diese verantwortlich, sie muss sich einbringen und Verantwortung übernehmen in Solidarität. Dazu gehört aber auch die soziale Gerechtigkeit, die dafür Sorge trägt, dass die Spannungen in einer Gesellschaft nicht zu groß werden.

Die Gesellschaft ist eine Großgruppe von Menschen. Sie unterscheidet sich nach manchen Soziologen von der Kleingruppe (vor allem in der Primärgruppe Familie), die auch Gemeinschaft genannt wird, dadurch, dass sie nicht so sehr wie diese homogen (einheitlich) verfasst ist und nicht so stark auf Vertrauen und seelische Verbundenheit beruht.

In einer kritischen Gesellschaftstheorie sind das Ziel einer Gesellschaft Menschen, die als gleiche in einer angstfreien Beziehung zueinander stehen. Diese Theorie fordert, dass heute schon nach Möglichkeit immer überlegt wird, wie kann ich die Verhältnisse im Sinne dieser Zielvorstellung besser gestalten. Heute müssen in eine solche kritische Theorie einer Weltgesellschaft, die Umgebung der Gesellschaft in der Umwelt und zukünftige Gesellschaften mit einbezogen werden. Christen zielen eine gerechte Gesellschaft im Sinne des Reiches Gottes an und setzen als kritisches Prinzip ein Handeln in sozialer Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität ein.

1.1.2 Unsere Welt ist am Verstädtern

1.1.2.1 Der Prozess der Urbanisierung

Wir leben weltweit in einer Epoche der Verstädterung. In un­serem Land zeigt sich dies vor allem in den Zusammenballungen um die großen Städte in den Stadtregionen. Aber auch die Landgebiete sind voll von diesem Trend erfasst. Vom Lebensgefühl der Verstädterung ist die ganze Gesellschaft ge­prägt. Die Geschwindigkeit der Verstädterung wird angezeigt durch die Zuwachsrate der städtischen Bevölkerung; dies meint Urbanisierung als Prozess. Der Urbanisierungsgrad bezeichnet die bereits vorhandene Verstädterung eines Landes. Dies ist die quan­titative Komponente.

Qualitativ meint Urbanisierung die Verbreitung einer indu­striellen und städtischen Le­bensform in ursprünglich eher ländlichen Räumen. Dies ist der soziale Aspekt, ver­bunden mit einer Verlagerung der Arbeitskräfte von der Landwirtschaft (primärer Sektor) in die gewerbliche Produktion (sekundärer Sektor) und die Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Dies führt zu höherer Spezialisierung der Arbeitskräfte und zu ei­ner starken räumlichen Verdichtung der Bevölkerung. Dynamisch zukunftsorientierte Städte werden sich vor allem im tertiären Sektor ent­wickeln.

Die Gründe für die Urbanisierung sind unterschiedlich, ebenso deren Auswirkungen. Sie müssen von Erdteil zu Erdteil unter­schiedlich gewichtet werden. Sie haben etwas mit Bevölkerungswachstum und Umstrukturierung der Wirtschaft auf industrielle Produktion und Dienstleistung zu tun, mit Abnahme der Bedeutung der Landwirt­schaft als bedeutender Bereich für den Erwerb des Lebensunterhalts. Der Urbanisierungsprozess ist quantitativ in den Großstädten schon seit Jahren fast ab­ge­schlossen, auf dem Land geht er noch weiter. Es scheint aber, dass zur Zeit auch in den Großstädten ein neuer Schub anläuft. In der Großstadt spielt sich vor al­lem der qualita­tive Urbanisierungsprozess ab, der seinen Einfluss auf die an­deren Be­reiche hat. In den Verdichtungszonen der Großstädte bestehen Vorreiterzentren für die qualita­tive Urbani­sierung. Dieser soll im folgenden kurz nachgegan­gen werden.

1.1.2.2 Elemente einer urbanen Kultur

Elemente einer urbanen Kultur sollen hier in der gebotenen Kürze unter zwei Hinsich­ten dargestellt werden. Es geht ein­mal um die dinglich vergegenständlichte (z.B. in Bauwerken) und geistig in ge­sellschaftlichen Strukturen z.B. gesellschaftlichen Sitten sich darstellende Kultur. Diese be­zieht sich auf eine ganze Gesellschaft, oder geht auch oft noch weit über diese hinaus.

Das andere ist die Kultur, wie sie sich im Leben des einzelnen darstellt, sein persönlicher Lebensstil. Hier übernimmt der Mensch kulturelle Muster, gestaltet sie aber auch in unterschiedlicher Intensität mit.

Beide Sichtweisen von Kultur sind aufeinander bezogen und können nicht unabhängig voneinander existieren, ja bedingen sich gegenseitig.

Städte haben eine Struktur.

·        Die City oder Innenstadt stellt den Ort der Identifikation dar. Sie ist in mehrerer Hin­sicht Mittelpunkt der Stadt. Die Menschen der Großstadt haben zumeist eine emotio­nale Beziehung zur Innenstadt. Die City macht die neuesten Entwicklungen erfahr­bar, in ihr konzentrieren sich die unter­schiedlichsten Dienstleistungen, sie ist Vergnü­gungszentrum, die Bühne gesellschaftlicher Gruppen, sie hat ein kulturelles Angebot und ist nicht zuletzt Heimstatt für viele Wohnsitzlose. In ihr sammelt sich das „Strandgut“ der Gesellschaft, das man aber am liebsten von dort verdrängen würde.

·        Die Vorstadt ist in der Regel im Zuge der Industrialisierung entstanden. Sie ist über­wiegend Wohnviertel mit unterschied­lichen Qualitäten von den Villen bis zu den so­genannten Mietskasernen. Sie war auch Standort für Betriebe. Diese Vororte haben in der Regel ei­gene Stadtteilmittelpunkte. Oft steigen die Mieten zur Zeit rasant und verdrängen her­kömmliche Bewohner, nochmals durch die Verwandlung von Miet- in Wohneigentum.

Häußermann dagegen spricht von einer Dreiteilung der Stadt

·        als Hochglanzstadt

·        als normaler Wohn- und Arbeitsbereich

·        Raum für die Marginalisierten

(H. Häußermann, W. Siebel, Neue Urbanität (Frankfurt 1987).

Die Großstadt ist von besonderen Herausforderungen geprägt, die Vor- und Nachteile beinhalten, manchmal je Bevölkerungsgruppe unterschiedlich. So ist eine Stadt Ort der Kultur, der Wissenschaft, der Gesundheitsfürsorge, eines gut ausgebauten Ver­kehrssystems, in vielen Fällen ist eine hohe Lebensqualität vorhanden. Es lebt sich bei gegebenen Bedingungen gut in der Stadt, es gibt aber auch umweltmäßig sehr belastete Gebiete.

Nachteilig ist die unterschiedliche Wohnqualität, der in den letzten Jahren wachsende Wohnungsmangel für kinderreiche Familien, vor allem bedingt durch höhere Ansprüche an die von jeder Person bewohnten Quadratmetern. Durch Zuzug nehmen z.B. in Frankfurt die durchschnittlichen Belegungszahlen pro Quadratmeter wieder etwas zu. Die Zusammen­ballung von Menschen kann Hektik und Stress hervorru­fen. Die Luft steht unter hohen Belastungen. Der Verkehrslärm, die Kriminalität und die damit ver­bundene Unsi­cherheit auf den Straßen, besonders in der Dunkelheit, sind eine große Belastung.

Ein Strukturprinzip der urbanen Gesellschaft ist ihre hohe „funktionale Differenzie­rung“. Die Gesellschaft spaltet sich dauernd in neue Teilsysteme auf. Der Mensch als Person bleibt von den verselbständigten Teilsystemen nahezu ausgeschlossen (Staat, Wirtschaft, Wissenschaft...). Traditionelle Weltan­sichten lösen sich auf. Die urbane Gesellschaft hat die Lebens­entwürfe pluralisiert (vervielfacht). Ein Milieu ist für den Einzelnen nicht mehr zuständig für seinen Lebensentwurf. Es gibt eine Vielfalt der Werte.

Überkommene Kultur wird aufgelöst. Quer durch alle Segmente schiebt sich das Markt­prinzip, das sich gesellschaftsweit, nicht nur in der Wirtschaft, durchsetzt. Die Indivi­duen wer­den auf vergleichsweise hohem wirtschaftlichen Niveau aus ih­ren sozialen Si­cherheiten herausgelöst, Moral wird ver­braucht, es gilt in allen Bereichen das Marktprinzip. Unsere Gesellschaft ist durchökonomisiert, die Kirchen sind dem schon nahezu geopfert, jetzt ist nach Auffassung der Soziologie die Familie dran.

Die Folge dieser Entwicklung ist ein Prozess der Individualisierung. Dies ist eine um­fassende Freisetzung aus den bisherigen Rollenerwartungen bis hin zur Auflösung der Familie. Diese schafft auf den ersten Blick mehr Freiheit, ist aber im Grunde ein Prozess der Individualisierung, der den Einzelnen wirtschaftlich verfügbarer macht. Sie führt letztlich auch zu großen Unsicherheiten. Die Individualisierung ist eines der großen Probleme unserer Gesellschaft. Sie geht zugleich auf Kosten der Solidarität. Institutionen, die wichtig sind für das Funktionieren einer Gesellschaft, werden in Frage gestellt. Vor allem die Ehe und Familie kommen hier unter Druck; wobei im privaten Bereich die Solidarität noch eine größere Rolle spielt als im gesellschaftlichen. Es bilden sich sogar neue Solidaritäten wie z.B. Bürgerinitiativen.

Untersuchungen haben ergeben, dass die persönliche Freiheit immer mehr an Bedeu­tung gewinnt gegenüber dem Gedanken der Gleichheit. Ein Wissenschaftler (Zulehner) spricht deshalb vom modernen Menschen als dem „Freiheitskünstler“. Die Freiheit ist grundsätzlich zu bejahen, sie muss aber auch das Recht des Nächsten sehen.

Das städtische Bürgertum herkömmlicher Prägung hat ausge­dient. Wirtschaftliche Belange, die von der Politik nur wenig beeinflussbar sind, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die ei­gentlichen Entscheidungen für die Stadtentwicklung werden in den wirtschaftlichen Machtzentren Europas gefällt. Dem ent­spricht der Gedanke des Kon­sums, als innerster Kern des urba­nen Lebensstiles. „Urbanität ist eine Kategorie des Verhaltens und der emotionalen Befindlichkeit geworden. Sie realisiert sich am rein­sten im Konsum. Entsprechend ist die Planung urbaner Räume weitgehend identisch mit der Inszenierung von Konsumwelten, sei es der Fußgängerzone, als Einkaufs- und Freizeitzentrum oder Hotelhalle. Der ,dernier cri’ (letzte Schrei vom Verfasser eingefügt) sind die Passagen, postmodern deko­riert und abschließbar ... Diese Inszenierungen schaffen Urbanität als inselartiges, allseitig beschränktes Phänomen: Sozial beschränkt auf die kaufkräftige Mittelschicht, zeitlich auf Öffnungs- und Geschäftszeiten, räumlich auf wenige städtische Bijous, de­ren Glanz erkauft wird mit der Verödung der dezentralen Standorte (Häußermann)“. Zu Urbanisierung gehört wesentlich die Kommerzionalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche einschließlich der Familie. Werte müssen sich in Geld messen lassen.

Der Lebensstil, der mit dieser Form von Urbanität am meisten verbunden ist (war?), ist der sogenannte „Yuppy“ (young urban pro­fessional). Er ist zumeist familiär nicht gebun­den, pflegt seine Karriere, entwickelt vor allem so etwas wie Passanten- und Surfmen­talität, die sich nie fest bindet und auf jeder Welle reitet. Für ihn ist dieser städtische Innenraum Bühne der Selbstdarstellung.

1.1.2.3 Die Erlebnisgesellschaft

Daneben bildet sich ein Prozess der Segmentierung unserer Gesellschaft, die als Erlebnisgesellschaft zu bezeichnen ist (Schulze). Es bilden sich Milieus heraus. Milieus sind Lebensstile, die bestimmte Gruppen haben. Das geht von der Vorliebe für bestimmte Musik und Kunst, über die Art der Kleidung, die Wohnungseinrichtung bis zum Freizeitverhalten.

Traditionelle Milieus sind:

Das Niveaumilieu: Hier ist man in der Regel Akademiker mit gutem Einkommen. Gepflegter Wohnungsstil geht einher mit entsprechenden kulturellen Bedürfnissen in Museen, Theater, Konzert und Oper. Die Kleidung ist stilvoll und geht eher in Richtung von gemäßigter haute couture. Autos müssen in der Regel repräsentieren, sogenannte Nobelmarken.

Das Harmoniemilieu: Hier trifft sich das untere bis mittlere Bürgertum bis in den Bereich der Arbeiterschaft. Es sind die mittleren bis einfachen Einkommensschichten. Wohnungsausstattung ist das, was man solide und gediegen nennt. Das gilt auch von der Kleidung. Verein, Blasmusik und Volksfest gehören zu diesem Milieu. Das Auto ist eher ein Fortbewegungsmittel.

Das Integrationsmilieu: Das Integrationsmilieu ist die Integration von beiden. Kunst und Kitsch vertragen sich, könnte man kurz sagen. Es ist schwer, dieses Milieu exakt von den beiden abzu­grenzen, es hat aber eher einen anpasserischen Charakter, oder die Menschen leben freier gegenüber Vorgegebenheiten. Es sollte nicht eigens aufgezählt werden, weil es eine Mischung ist. Es ist überwiegend im Mittelstandsbereich zu Hause.

Was hier gesagt wird ist eine Beschreibung, keine Wertung, die Wertung müsste ja nachwei­sen, dass ein Standpunkt objektiv besser wäre. Das geschieht aber immer dann, wenn sich ein Milieu für absolut setzt. Dann werden dort die Wertmaßstäbe gesetzt, die für alle gelten sollen. Wer dann nicht Beethoven liebt sondern Blasmusik, der ist eben unkultiviert. Mit solchen Urteilen muss aber sehr vorsichtig umgegangen werden.

Seit den endsechziger Jahren entwickeln sich zwei neue Milieus.

·        Das Selbstverwirklichungsmilieu: Das Selbstverwirklichungsmilieu, das sich aus dem Niveaumilieu ausgliedert, einen sehr individuellen Lebensstil pflegt, Sakko und Jeans sind typische Kleidung, die Kleinkunstszene und das Straßenkaffee gehören dazu. Dieses Milieu setzt sehr stark die Trends in der Gesellschaft. Typische Kleidung der Männer ist Blue Jeans und Zweireiher. Der Trend geht eher zum noblen schwarzen Anzug insgesamt. Diesem Milieu geht die persönliche Freiheit über alles. Hier sind auch oft die Individualisten zu hause.

·        Das Unterhaltungsmilieu: Vom Harmoniemilieu spaltet sich das Unterhaltungsmilieu ab, sie sind oft die Verlierer der modernen Gesellschaft. Die laute Disko ist ihre Heimat. Dröhnende Musik umgibt sie.

Nennen müsste man in einer Großstadt noch die wachsende Zahl der Marginalisierten, die in einer erlebnisorientierten Gesellschaft abgehängt wurden. Auch sie haben sich ihr Milieu geschaffen, aus dem sie immer wieder verdrängt werden sollen. Hierher gehören z.B. die Obdachlosen, deren Zahl am Wachsen ist (1997). Diese werden die Modernisierungsverlierer genannt.

Andererseits wirkt Stadt auch immer wieder nivellierend. Das Individuum als der eigentliche Wirklichkeitsträger wird in seiner Konkretheit immer unkenntlicher, weil angepasster. Die Anpassung des Urbanen ist vor allem eine Anpassung an das Diktat der Mode, des Trends, die wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Die Gesellschaft wird zu einer Erlebnisgesellschaft. „Ich will um jeden Preis und möglichst schnell“ etwas erleben. Dies charakte­risiert das Wesen unserer Gesellschaft. Erleben wird zum leitenden Prinzip des Lebens (G. Schulze, Die Erlebnisgesellschaft, Frankfurt ²1992). Da muss der über 70jährige noch einmal Bungee Jumping versuchen und wenn der Sommerurlaub nicht wenigstens in Italien oder viel weiter war, dann war er nichts. Bei dieser Orientierung kommen viele nicht mehr mit. Sie haben entweder kein Geld dazu oder auch nicht die Gesundheit.

Unsere Gesellschaft ist am Verstädtern. Von dort her gewinnt sie ihre Lebensstile. Dazu gehören Individualisierung. Kommerzionalisierung und Erlebnisorientierung. Die Sorge um die persönliche Freiheit gewinnt an Gewicht, Solidarität nimmt ab.

Mit diesen Aussagen ist ein qualitativer Wandel in unserer Gesellschaft angesprochen. Alte und neue Einstellungen verbinden sich zu neuen Zusammenhängen und Milieus gleichgelagerter Lebensstile. Diese Entwicklung hat aber auch ihre quantitativen (zu messenden) Grundlagen, die im folgenden bearbeitet werden sollen, dabei lassen beide Bereiche sich nicht säuberlich trennen.

Der 11. September 2001 mit seinem Anschlag auf das World-Trade-Center in New York hat eine starke Verunsicherung gebracht. Die längerfristigen Trends sind noch nicht abzulesen. Das Vertrauen in bisherige Selbstverständlichkeiten ist erschüttert, das betrifft vor allem auch die Wirtschaft.

1.1.3 Unsere Gesellschaft und ihre sich stets ändernde Struktur

1.1.3.1 Die statistische Struktur unserer Gesellschaft

Die Bundesrepublik mit den alten und neuen Bundesländern hatte 1993 über 81 Millionen Einwohner. Sie gehört damit zu den mittelgroßen Ländern auf der Welt. Nach Rußland hat die Bundesrepublik die größte Einwohnerzahl in Europa. Die Bevölkerungsdichte mit 228 Einwohner pro Quadratkilometer ist relativ hoch, die vierthöchste in Europa. Von den Stadtstaaten ist Berlin mit 3909 und von den Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen mit 562 Einwohner pro km² am dichtesten besiedelt. Die dünnste Besiedlung hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 80.

Die Einwohner verteilen sich auf ca. 39,5 Millionen Männer und 41,8 Frauen. Der Überschuss an Frauen erklärt sich aus dem Verlust an Männern durch den Zweiten Weltkrieg und die generell längere Lebenserwartung von Frauen. Bei den Geburten (798 447) haben in der Regel die männlichen Kinder die leicht höhere Rate. Gestorben sind 1993 897.270, also 98.823 mehr als geboren wurden. Eine solche Negativbilanz besteht schon seit Mitte der 70er Jahre.

1.1.3.2 Die Bevölkerungsentwicklung

Die Bevölkerung entwickelt sich seit 1950 mit ca. 68 Millionen relativ kontinuierlich, abgesehen von den Jahren der Stagnation und des leichten Rückgangs von 1972 (Anwerbestopp für Gastarbeiter bis 1988) aufwärts. Damit setzt sich eine 150jährige Entwicklung in Deutschland fort. 1946 hatten wir 46 Millionen Einwohner, dann kamen die etwa 8 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen dazu, die weitere Steigerung bis etwa 1972 ist durch hohe Geburtenüberschüsse bedingt. Dazu kamen die Gastarbeiter und ihre Familien. Mit dem Zusammenbruch des Sozialismus setzt ab 1988 eine neue Zuwanderungswelle ein, darunter viele Spätaussiedler.

Die geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre werden manchmal als die benachteiligte Generation bezeichnet. Es wurde vom „Geburtenberg“, vom „Schülerberg“, vom „Studentenberg“, vom „Berg der Arbeitslosen und Wohnungssuchenden“ und dann einmal vom „Rentnerberg“ gesprochen. Offensichtlich kann sich unsere Gesellschaft nur schwer an diese eigentlich voraussehbaren Situationen anpassen. Damit wären wir auch schon beim Thema der Altersstruktur unserer Gesellschaft.

1.1.3.3 Die Altersstruktur

Eine relativ normale Altersstruktur kann wie eine Pyramide dargestellt werden. Viele Geburten bilden eine breite Basis, die Jahrgangszahlen nehmen dann im Verlaufe der Jahre immer mehr ab, bis sie in einer Spitze enden.

Eine normale Altersstruktur der Bevölkerung gleicht also einer Pyramide, unten viele junge Menschen, oben immer weniger alte. Derzeit haben wird eher eine zerzauste Wetterfichte, unten wenig, dann einige Ausbuchtungen, die stärkste um 60. In 50 Jahren wird sie einem Pilz gleichen, unten wenig, oben ganz viel. Das kann nicht mehr lange gut gehen. Eine Bevölkerung die nur auch alten und sehr alten Menschen besteht verliert an Innovationskraft, verliert wesentliche Elemente des Bildungssystems, verliert Wirtschaftskraft.

Ohne jede Zuwanderung hätte Deutschland in 50 Jahren aber nur noch 58 Millionen Einwohner; davon immerhin 40 Prozent im Alter zwischen 60 und 100 Jahren. Bis Mitte des 21. Jahrhunderts würde in Deutschland - ohne Zuwanderung - die Zahl der Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren von 46 auf 27 Millionen schrumpfen: ein Minus von fast 20 Millionen. Wollten wir das ausgleichen, dann bräuchten wir pro Jahr eine Netto-Zuwanderung (was nach Abwanderung bleibt) von rund 400.000 Personen.

1.1.3.4 Die Einkommens- und Besitzstruktur

Schauen wir uns einmal die Einkommensverteilung in Deutschland an, Stand 1995: Das Geld sammelt sich oben. Vom Nettoeinkommen haben 1/5 nahezu 40 Prozent, während das ärmste Fünf­tel noch nicht einmal auf 10 Prozent kommt. Das gibt aber auch andeutungsweise wieder, wie Reich­tum in Deutschland sich häuft. In den oberen Schichten wird Geld gesammelt. 1993 hatten 1,5 Millionen Haushalte 31,7 Prozent des gesamten Nettovermögens. In diesem Bereich trifft man nur noch Selbständige und solche, die es nicht mehr nötig haben zu arbeiten.

So hat der Staat zu dieser Einkommensverteilung auch sein gerütteltes Maß beigetragen, wie die „Die Steuerentwicklung von 1960 bis 1994“ zeigt. Hier wird deutlich, wie die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer sich unterschiedlich entwickelt haben. 1983 bezahlten die Einkommensmillionäre noch 48,5 Prozent Steuern im Schnitt. 1986 waren es 46,6 Prozent und 1989 waren es nur noch 40 Prozent. Es dürften heute noch weniger sein. Vielleicht bessert sich das nach der Steuerreform etwas, abwarten, aber bisher (2002) sieht es nicht so aus.

Verstärkt wird diese Differenzierung nochmals durch die hohe und vor allem Dauerarbeitslosigkeit. Sie liegt nach wie vor um 4 Millionen. Nicht mehr abbaubar ist die ständig wachende Sockelarbeitslosigkeit. Hier liegt eine neue massive Chancenungerechtigkeit.

Das Privatvermögen, das verzinsliches Geldvermögen und Immobilien abzüglich Bau- und Konsumschulden umfasst, erreichte 1998 in Deutschland laut Einkommens- und Verbrauchs-stichprobe rd. 8,2 Billionen DM. Dabei war die Vermögenssituation in den alten und den neuen Ländern unterschiedlich. Das durchschnittliche Privatvermögen je westdeutschem Haushalt belief sich auf etwa 254.000 DM. In den neuen Ländern wurden mit rd. 88.000 DM etwa 35% dieses Betrags erreicht.

Hinter diesen Durchschnittsbeträgen stand eine erhebliche Ungleichverteilung der Vermögen. So waren 1998 im früheren Bundesgebiet rd. 42% des Privatvermögens im Besitz der Vermö-gendsten 10% der Haushalte, während den unteren 50% der Haushalte nur 4,5% des Vermögens gehörten. Das oberste Zehntel besaß im Durchschnitt ein Vermögen von rd. 1,1 Mio. DM.

Für die untere Hälfte ergab sich dagegen ein durchschnittliches Vermögen von 22.000 DM. In den neuen Ländern war die Ungleichheit der Vermögensverteilung noch größer. Die reichsten 10% der Haushalte besaßen im Durchschnitt rd. 422.000 DM und damit etwa 48% des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte verfügte dagegen ebenso wie im früheren Bundesgebiet lediglich über 4,5% des gesamten Vermögens, bei einem durchschnittlichen Vermögen pro Haushalt von 8.000 DM. Die Ungleichheit der Vermögensverteilung beruht zu einem erheblichen Teil auf der ungleichmäßigen Einkommensverteilung. Vom Einkommen hängt die Sparfähigkeit ab, die neben Erbschaften und Wertzuwächsen die Entwicklung der individuellen Vermögensbestände im Lebensverlauf bestimmt.

Es gibt einerseits:

·      Einkommensmillionäre 1992 25.275, Wachstum jährlich 10%.

Dagegen steht andererseits

·      das Ansteigen der Sozialhilfe. Sozialhilfeempfänger (nur Hilfe zum Lebensunterhalt) von 918.000 (alte Bundesländer) 1973 bis 2,7 Millionen 1996 (darunter 23,6% Nichtdeutsche).

10 Prozent der Einwohner unseres Landes leben unter der Armutsgrenze, die die Europäische Union definiert hat, nämlich als unter 50 Prozent des durchschnittlichen pro Kopf Einkommens für den Kopf der Familie. Von 1973 ist die Zahl der Sozialhilfeempfän­ger (nur Hilfe zum Lebensunterhalt) bis heute um mehr als das Vierfache gestiegen. 1991 lag sie bei über 3 Millionen. Das sind die Menschen, die wenigstens einmal im Jahr Sozialhilfe zum Lebensunterhalt bekommen haben.

Als Fazit kann festgehalten werden: in unserer Gesellschaft findet eine massive Verschiebung zugunsten der Reichen statt.

1.1.3.5 Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung in den 80er Jahren

Bei uns ist es üblich geworden, die Gesellschaft geschichtet zusehen, da Unterschiede ja offensichtlich vorhanden sind. Diese Schichtentheorie wurde vor allem von dem Soziologen Geiger 1949 vorgetragen. In diesem Modell gibt es durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Schichten, aber keinen Klassenkampf. Er sieht vor allem ein Besitzbürgertum, den Mittelstand und die Arbeiterschaft. Schelsky (Soziologe 1912-1984) ergänzte diese. Er sprach davon, dass die Arbeiterklasse aufgestiegen sei, das Besitzbürgertum aber abgestiegen. Es entwickele sich eine nivellierende Mittelstandsgesellschaft, bei der die Schichten nicht mehr so stark abgegrenzt sind, letztlich sich alles sich in einem breiten Korridor als Mittelstand treffe.

Dieses Modell bewahrheitete sich aber nicht. Seit etwa Ende der 70er Jahre werden die Differenzen wieder deutlicher. Es geschieht eine kontinuierliche Umverteilung von unten nach oben. Manche sprechen von einer 2/3 Gesellschaft, korrekt ist es zu sagen, dass etwa 20% von der gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt sind mit wachsender Tendenz. Dies verschärft aber nochmals die Spannungen.

Heute wird von Soziologen ein modifiziertes Schichtenmodell vertreten. Dabei wird betont, dass sich die Schichten nicht sauber gegeneinander abgrenzen lassen und die Grenzen durchlässig sind, sowohl für Gruppen, als für einzelne Auf- und Absteiger. Rainer Geißler (Die Sozialstruktur Deutschlands 1992) stellt es (in Weiterführung eines Modells von Dahrendorf) als ein Gesellschaftshaus dar. Dies betrifft die 80er Jahre. Die Randschichten dürften inzwischen auf wenigstens 10% gewachsen sein.

Den untersten Keller bilden die Randschichten, die Ausgegrenzten, wie sie oben beschrieben wurden. Sie dürften inzwischen weit über 10% liegen.

Einen Anbau bilden die Ausländer, die zum Teil im untersten Keller leben. Die meisten von ihnen leben schon im oberen Keller mit den un- und angelernten Arbeiter/innen. Mitten durch diese Gruppe geht die Armutsgrenze in unserer Gesellschaft.

Die Wände und Decken sind verstellbar und durchlässig. Die Gruppen sind nicht mehr so scharf abgegrenzt bis auf die Randgruppen. Es gibt Auf- und Abstiege. Diese wird die vertikale oder soziale Mobilität genannt, wobei der letztere Ausdruck umfassender ist, weil er einen Wechsel im Segment einer Schicht mit einschließt. Insgesamt nimmt die vertikale Mobilität zu.

Bis in die 80er Jahre hinein haben sich die Aufstiegschancen verbessert, es stiegen weniger ab, denn auf. Dies hat inzwischen stagniert oder sogar einen Knick bekommen, vor allem durch die Arbeitslosigkeit und die Frühverrentung. Bis in zu Beginn der 70er Jahre war Kurzstreckenmobilität die Regel, man stieg eine Schicht weiter. Dann nahm nach einer Untersuchung für die Jahrgänge 1930-1949 die Langstreckenmobilität über mehrere Generationen zu. Jeder 5.stieg in die nächste Schicht auf, jeder 10. über 2 Schichten, jeder 50. über drei Schichten. Ein Abstieg über drei Schichten drohte nur jedem 100. Dies hat sich durch die Bildungsreform noch einmal gesteigert. Die offenen Bildungsschichten gewinnen gegenüber den bisherigen geschlossenen Besitzschichten an Dominanz, nicht aber gegenüber dem Großkapital, das immer noch zur Machtelite gehört.

Die Unterschicht wurde aber trotzdem insgesamt sozial aufgewertet, z.B. durch die Reduzierung von Tarifen unter der Sozialhilfe und Steigerung der Einkommen insgesamt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verbesserung der Rente. Inzwischen gibt es Tendenzen, einiges wieder zurückzunehmen. Nach wie vor sind die Aufstiegschancen von Arbeiterkindern begrenzt. Über 60% der Kinder aus Arbeiterfamilien werden wieder Arbeiter/innen. Die frühere Unterschicht wurde überwiegend durch Ausländer/innen ersetzt.

1% an der Spitze machen die sogenannten Machteliten der Gesellschaft aus. Sie haben das Sagen in Wirtschaft und Politik. Früher kamen sie aus dem Adel. Dieser hat seine Position am längsten im Militär gehalten. Bei Aufstieg zu den oberen Dreitausend dominiert die obere Mittel- und die Mittelschicht. Die andern Schichten haben kaum Chancen. Um in die Elite zu gelangen muss man Abitur und möglichst Studium haben. Für Frauen ist der Aufstieg in diesen Kreis noch schwieriger als für Kinder aus unteren Schichten. Besondere Chancen haben die Juristen.

Die Arbeitszeit in der Spitze beträgt in der Regel 70 Wochenstunden. 75% der Wirtschaftsführer und 20% der Spitzenpolitiker gaben 1987 an, mehr als 200 000 DM Jahreseinkommen zu haben.

1.1.4 Von der Zivil-Bürgergesellschaft

1.1.4.1 Das Konzept der Zivilgesellschaft

Das Konzept der Zivilgesellschaft ist in den 60er Jahren in den USA entstanden. Es hat vor allem bei den Bürgerrechtsbewegungen in den ehemaligen Staaten des Ostblocks eine Rolle gespielt. Absicht ist eine Demokratisierung der Gesellschaft von der Basis her bei hoher Partizipation in allem gesellschaftlichen Geschehen. Wichtige Aspekte der Demokratisierung sind, Schutz vor Übergriffen des Staates in die Privatsphäre, die Kontrolle staatlicher Macht, Sammlung demokratischer Eliten für staatliche Entscheidungsinstanzen, die Herstellung von Öffentlichkeit, die Demokratisierung auf der örtlichen Ebene und die Entwicklung einer Kultur der Konfliktaustragung.

Wichtiger Grundkonsens sind die Normen von Gewaltfreiheit, Toleranz und Fairness.

Zu einer Zivilgesellschaft gehören Bürgerinitiativen, Nachbarschaftsorganisationen, Verbände, organisierte Gruppen und viele zivile Zusammenschlüsse, sie geben der Bürgergesellschaft eine Struktur, die dann in diesen Kooperationen gesellschaftlich handlungsfähig wird.

1.1.4.2 Die Zivilgesellschaft als Ideal?

Mit Zivilgesellschaft (oder Bürgergesellschaft) wird eine bestimmte Form politischer Kultur bezeichnet. Verschiedene Kräfte aus Staat, Markt, bürgerlicher Öffentlichkeit und bürgerlicher Privatheit handeln ausgewogen zueinander. Diese Ausgewogenheit entspricht dem idealen Gedanken einer demokratischen, sich im gesellschaftlichen Gespräch befindlichen und am Geschehen teilhabenden Bürgergesellschaft.

Nationen, Regionen und Kommunen unterscheiden sich danach, wie weit sie diesem Ideal nahe kommen. Die alten Demokratien Europas sind weiter als die Staaten mit relativ jungen Demokratien oder viele osteuropäische Staaten.

Eine der wichtigsten Unterschiede ist ob ein Land eine Staats- oder Gesellschaftskultur hat. In einer umfassenden Staatskultur ist alles eine Veranstaltung des Staates. In einer Bürgerkultur ist die nichtstaatliche Gesellschaft daran beteiligt oder übernimmt viele Bereiche eigenständig. Es muss zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen beiden kommen, damit keine dominiert. Wichtig ist in vielen Ländern überhaupt, dass es neben dem Staat zivile Initiativen gibt. Geachtet werden muss aber darauf, dass nicht die Stärksten sich dabei durchsetzen und die soziale Gerechtigkeit eingehalten wird.

1.1.4.3 Weiterentwicklung wohin?

Unsere Gesellschaft heute wird als unstrukturierter Flickenteppich bezeichnet. Ein klares Muster sei nicht zu erkennen. Beschrieben wird es kurz wie folgt: Wirtschaftlich leben wir im Postfordismus. Ford fragte, wie er den Arbeitsplatz am rationalsten einsetzen könne, der Postfordismus fragt, wie er den Arbeitsplatz einsparen kann. Etwa ab 1970 ist die Informationstechnologie dominant. Die sozialen Unterschiede wachsen, die soziale Mobilität ist sehr groß. Die Familie besteht aus Restfamilie, Lebensabschnittspartnern und Alleinerziehenden. In der Wirtschaft dominiert der tertiäre Sektor (Dienstleistung). Technisch sind bedeutsam PC und Internet sowie vor allem Biotechnik. Diese Gesellschaft wird Informationsgesellschaft genannt. Wo aber geht sie hin? Wird es eine Gesellschaft sein in der es entschieden wird, wer über die geistigen und biologischen Ressourcen der Zukunft zu verfügt. Der Kampf darum hat schon begonnen.

Wir wollen uns aber des weiteren mit den Zielen der Gesellschaft und dem Handeln das daraus folgt auseinandersetzen.

1.2 Ziele der Gesellschaft

Mit diesem Thema beschäftigt sich intensiv das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“:

Die gegenseitige Abhängigkeit von menschlicher Person und menschlicher Gesellschaft

25. Aus der gesellschaftlichen Natur des Menschen geht hervor, daß der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachsen der Gesellschaft als solcher sich gegenseitig bedingen. Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muß auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftlichen Lebens durchaus bedarf. Da also das gesellschaftliche Leben für den Menschen nicht etwas äußerlich Hinzukommendes ist, wächst der Mensch nach allen seinen Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen durch Begegnung mit anderen, durch gegenseitige Dienstbarkeit und durch den Dialog mit den Brüdern. Unter den gesellschaftlichen Bindungen, die für die Entwicklung des Menschen notwendig sind, hängen die einen, wie die Familie und die politische Gemeinschaft, unmittelbarer mit seinem innersten Wesen zusammen; andere hingegen gehen eher aus seiner freien Entscheidung hervor. In unserer gegenwärtigen Zeit mehren sich beständig aus verschiedenen Ursachen die gegenseitigen Verflechtungen und Abhängigkeiten, und so entstehen mannigfache Verbindungen und Institutionen öffentlichen oder privaten Rechts. Obschon dieser Vorgang, den man als "Sozialisation" bezeichnet, gewiß nicht ohne Gefahren ist, bringt er doch viele Vorteile für die Festigung und Förderung der Eigenschaften der menschlichen Person und für den Schutz ihrer Rechte mit sich. Wenn nun die menschliche Person zur Erfüllung ihrer Berufung, auch der religiösen, dem gesellschaftlichen Leben viel verdankt, so kann dennoch nicht geleugnet werden, daß die Menschen aus den gesellschaftlichen Verhältnissen heraus, in denen sie leben und in die sie von Kindheit an eingefangen sind, oft vom Tun des Guten abgelenkt und zum Bösen angetrieben werden. Ganz sicher stammen die so häufig in der gesellschaftlichen Ordnung vorkommenden Störungen zum Teil aus der Spannung in den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Gebilden selbst. Doch ihre tieferen Wurzeln sind Stolz und Egoismus der Menschen, die auch das gesellschaftliche Milieu verderben. Wenn aber einmal die objektiven Verhältnisse selbst von den Auswirkungen der Sünde betroffen sind, findet der mit Neigung zum Bösen geborene Mensch wieder neue Antriebe zur Sünde, die nur durch angestrengte Bemühung mit Hilfe der Gnade überwunden werden können.

Die Förderung des Gemeinwohls

26. Aus der immer engeren und allmählich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhängigkeit ergibt sich als Folge, daß das Gemeinwohl, d. h. die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen, heute mehr und mehr einen weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe muß den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen5. Gleichzeitig wächst auch das Bewußtsein der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist. Es muß also alles dem Menschen zugänglich gemacht werden, was er für ein wirklich menschliches Leben braucht, wie Nahrung, Kleidung und Wohnung, sodann das Recht auf eine freie Wahl des Lebensstandes und auf Familiengründung, auf Erziehung, Arbeit, guten Ruf, Ehre und auf geziemende Information; ferner das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz seiner privaten Sphäre und auf die rechte Freiheit auch in religiösen Dingen. Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohl der Personen orientieren; denn die Ordnung der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt. So deutete der Herr selbst es an, als er sagte, der Sabbat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Sabbats willen6. Die gesellschaftliche Ordnung muß sich ständig weiterentwickeln, muß in Wahrheit gegründet, in Gerechtigkeit aufgebaut und von Liebe beseelt werden und muß in Freiheit ein immer humaneres Gleichgewicht finden, Um dies zu verwirklichen, sind Gesinnungswandel und weitreichende Änderungen in der Gesellschaft selbst notwendig. Der Geist Gottes, dessen wunderbare Vorsehung den Lauf der Zeiten leitet und das Antlitz der Erde erneuert, steht dieser Entwicklung bei. Der Sauerteig des Evangeliums hat im Herzen des Menschen den unbezwingbaren Anspruch auf Würde erweckt und erweckt ihn auch weiter.

Die Achtung vor der menschlichen Person

27. Zu praktischen und dringlicheren Folgerungen übergehend, will das Konzil die Achtung vor dem Menschen einschärfen: alle müssen ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein "anderes Ich" ansehen, vor allem auf sein Leben und die notwendigen Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens bedacht. Sonst gleichen sie jenem Reichen, der sich um den armen Lazarus gar nicht kümmerte. Heute ganz besonders sind wir dringend verpflichtet, uns zum Nächsten schlechthin eines jeden Menschen zu machen und ihm, wo immer er uns begegnet, tatkräftig zu helfen, ob es sich nun um alte, von allen verlassene Leute handelt oder um einen Fremdarbeiter, der ungerechter Geringschätzung begegnet, um einen Heimatvertriebenen oder um ein uneheliches Kind, das unverdienterweise für eine von ihm nicht begangene Sünde leidet, oder um einen Hungernden, der unser Gewissen aufrüttelt durch die Erinnerung an das Wort des Herrn: "Was ihr einem der Geringsten von diesen meinen Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40). Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers.

Die Achtung und die Liebe gegenüber dem Gegner

28. Achtung und Liebe sind auch denen zu gewähren, die in gesellschaftlichen, politischen oder auch religiösen Fragen anders denken oder handeln als wir. Je mehr wir in Menschlichkeit und Liebe inneres Verständnis für ihr Denken aufbringen, desto leichter wird es für uns, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Diese Liebe und Güte dürfen uns aber keineswegs gegenüber der Wahrheit und dem Guten gleichgültig machen. Vielmehr drängt die Liebe selbst die Jünger Christi, allen Menschen die Heilswahrheit zu verkünden. Man muß jedoch unterscheiden zwischen dem Irrtum, der immer zu verwerfen ist, und dem Irrenden, der seine Würde als Person stets behält, auch wenn ihn falsche oder weniger richtige religiöse Auffassungen belasten. Gott allein ist der Richter und Prüfer der Herzen; darum verbietet er uns, über die innere Schuld von irgend jemandem zu urteilen. Christi Lehre fordert auch, die Beleidigung zu verzeihen; sie dehnt das Gebot der Liebe als das Gebot des Neuen Bundes auf alle Feinde aus: "Ihr habt gehört, daß gesagt wurde: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen, und betet für eure Verfolger und Verleumder" (Mt 5,43-44).

Die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit

29. Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muß die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden. Gewiß, was die verschiedenen physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen geistigen und sittlichen Kräfte angeht, stehen nicht alle Menschen auf gleicher Stufe. Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß jene Grundrechte der Person noch immer nicht überall unverletzlich gelten; wenn man etwa der Frau das Recht der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder die gleiche Stufe der Bildungsmöglichkeit und Kultur, wie sie dem Mann zuerkannt wird, verweigert. Obschon zwischen den Menschen berechtigte Unterschiede bestehen, fordert ferner die Gleichheit der Personwürde doch, daß wir zu humaneren und der Billigkeit entsprechenden Lebensbedingungen kommen. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern in der einen Menschheitsfamilie erregen Ärgernis; sie widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der menschlichen Personwürde und dem gesellschaftlichen und internationalen Frieden. Die privaten und öffentlichen menschlichen Institutionen sollen sich darum bemühen, der Würde und dem Ziel des Menschen zu dienen, indem sie gegen jedwede gesellschaftliche oder politische Verknechtung entschieden ankämpfen und die Wahrung der Grundrechte des Menschen unter jedem politischen Regime sichern. Ja die Institutionen dieser Art müssen allmählich ein entsprechendes Verhältnis finden auch zu den eigentlich geistigen Werten, die an Rang am höchsten stehen, auch wenn manchmal zur Erreichung des erstrebten Zieles eine ziemlich lange Zeit nötig sein wird.

53. In der Person des Menschen selbst liegt es begründet, daß sie nur durch Kultur, das heißt durch die entfaltende Pflege der Güter und Werte der Natur, zur wahren und vollen Verwirklichung des menschlichen Wesens gelangt. Wo immer es daher um das menschliche Leben geht, hängen Natur und Kultur engstens zusammen. Unter Kultur im allgemeinen versteht man alles, wodurch der Mensch seine vielfältigen geistigen und körperlichen Anlagen ausbildet und entfaltet; wodurch er sich die ganze Welt in Erkenntnis und Arbeit zu unterwerfen sucht; wodurch er das gesellschaftliche Leben in der Familie und in der ganzen bürgerlichen Gesellschaft im moralischen und institutionellen Fortschritt menschlicher gestaltet; wodurch er endlich seine großen geistigen Erfahrungen und Strebungen im Lauf der Zeit in seinen Werken vergegenständlicht, mitteilt und ihnen Dauer verleiht zum Segen vieler, ja der ganzen Menschheit.

Der Mensch als Schöpfer der Kultur

55. Immer größer wird die Zahl der Männer und Frauen jeder geselIschaftlichen Gruppe und Nation, die sich dessen bewußt sind, selbst Gestalter und Schöpfer der Kultur ihrer Gemeinschaft zu sein. Immer mehr wächst in der ganzen Welt der Sinn für Autonomie und zugleich für Verantwortlichkeit, was ohne Zweifel für die geistige und sittliche Reifung der Menschheit von größter Bedeutung ist. Diese tritt noch deutlicher in Erscheinung, wenn wir uns die Einswerdung der Welt und die uns auferlegte Aufgabe vor Augen stellen, eine bessere Welt in Wahrheit und Gerechtigkeit aufzubauen. So sind wir Zeugen der Geburt eines neuen Humanismus, in dem der Mensch sich vor allem von der Verantwortung für seine Brüder und die Geschichte her versteht.“

Zielvorstellungen einer solchen Gesellschaft sind die umfassende Menschenwürde in Freiheit und Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit. Dies gilt es in einer Kultur des umfassenden Friedens aufzubauen.

1.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft

Alle sind eingeladen, das von Menschen geschaffene Haus der Gesellschaft zu erhalten, sofern es einer Kultur des Friedens dient, und menschenwürdig weiter zu gestalten. In diesem Sinne ist Arbeit alle Anstrengung die dem Erhalt, der Ermöglichung und der Schaffung von menschenwürdigen Verhältnissen in unserer Welt dient, die dem einzelnen ein Leben in einer menschenwürdigen Gesellschaft in Achtung und Würde ermöglicht. Das ist dann Kultur im ursprüngliche Sinne des Wortes (agricultura=Ackerbau).

So wird Arbeit zu einem kulturellen Gestaltungsvorgang. Der Mensch baut mit anderen an einer menschenwürdigen Gesellschaft. Sein Leben, sein Verhalten gegenüber den anderen, sein Umgang mit der Schöpfung macht seinen Lebensstil aus. Dieser Lebensstil sollte im Kern von Freiheit und Solidarität geprägt sein.

Sein Lebensstil mit anderen gelebt und ausgetauscht kann einen kleinen Kulturraum gleichgelagerter Lebensstile z.B. in der Gruppe eines Verbandes, ein Milieu (Ort gleichgelagerter Lebensstile) prägen. Hier in diesen Kleinmilieus kann Kultur gestaltbar werden. Der Mensch ist also keineswegs machtlos der Gesellschaft ausgeliefert. Er fängt an diese mitzugestalten. Hier gilt das afrikanische Sprichwort: Wenn viel kleine Leute, an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun können sie die Welt verändern.

Wenn er sich mit anderen zu Netzwerken eines Lebensstiles der Freiheit und Solidarität verbindet, dann kann sich dieser Lebensstil über vernetzte Milieus in der Gesellschaft verbreiten und verändert auf die Kultur einer Gesellschaft Einfluss nehmen. Es geht um ein menschenwürdiges Leben für alle in einer menschenwürdigen Kultur. Dazu gehört auch das Wort von der sozialen Gerechtigkeit, das in den letzten Jahren gerade über engagierte Gruppen eine weite Verbreitung in der Gesellschaft gefunden hat. Denken wir dabei auch an die Erlassjahrkampagne. Oder nehmen wir den Begriff der Nachhaltigkeit, der vor wenigen Jahren noch nahezu unbekannt war. Über Netzwerke hat er sich verbreitet.

In den überregionalen Zusammenschlüssen, die wegen der immer größer werdenden Gesellschaftsräume immer notwendiger werden, geht dann auch der Einfluss auf die Gesellschaft selbst und in größere gesellschaftliche Strukturen. Wer auf Dauer mitwirken will findet hier einen Weg dazu. Wenn viele ihn gehen, wird er Erfolg haben.

Das Gespräch über den Wert einer Gesellschaft, über ihre Wertegrundlagen ist äußerst wichtig. Im Dialog miteinander müssen diese immer wieder neu erarbeitet und fest- und fortgeschrieben werden. Auf neue Herausforderungen muss im gesellschaftlichen Dialog reagiert werden. Nur so kann auf Dauer eine menschenwürdige, freie und zugleich solidarische Gesellschaft erhalten werden.

Gesellschaftliche Felder sollen nun im folgenden aufgezeigt werden. Es gibt sicher mehr als die hier dargestellten. Aber es macht schon Sinn, sich mit diesen Schlüsselfeldern, nämlich Familie, Wirtschaft und Staat auseinander zusetzen.


1.4 Fragen zu Kapitel 1 „Die Gesellschaft“

1.4.1 Fragen zu 1.1 „Was ist eine Gesellschaft“

1. Was verstehen Sie unter Gesellschaft?

 

 

 

 

2. Beschreiben Sie kurz die Verstädterung der Gesellschaft!

 

 

 

 

3. Nennen Sie die Milieus der Erlebnisgesellschaft!

 

 

 

 

4. Welches Milieu müsste ergänzt werden?

 

 

 

 

5. Wo sehen Sie Elemente zur Beschreibung unserer Gesellschaft?

 


1.4.2 Fragen zu 1.2 Ziele der Gesellschaft

1. Was ist die Grundlage jeder Gesellschaft?

 

 

 

 

2. Kann der Mensch sich ohne Gesellschaft entfalten?

 

 

 

 

3. Was versteht man unter Gemeinwohl?

 

 

 

 

4. Wie ist mit denen umzugehen, die anders denken als wir

 

 

 

 

5. Wie ist die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit begründet?

 

 

 

 

6. Was halten sie von der Idee der sozialen Gerechtigkeit auch auf die Möglichkeit ihrer Realisierung hin?


1.4.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft

1. Wie hängen Lebensstil, Milieu und Kultur zusammen?

 

 

 

 

 

2. Besteht eine Chance, dass Gruppen sich an der Prägung des Lebensstiles beteiligen?

 

 

 

 

 

3. Entwerfen Sie für eine Gruppe ein Gesprächskonzept für eine Grundsatzfrage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.

 

 

 

 

 

4. Versuchen Sie diese zu vernetzen!

 

 

 

 

 

5. Wie könnten Sie Öffentlichkeit für Ihr  Anliegen herstellen?

 

 


2. Familie im Wandel

2.0 Hinführung und Literatur

2.0.1 Frage zum Überlegen

Was stellt Ihrer Meinung nach heute die größte Herausforderung für die Familie dar?


2.0.2 Hinführung

1972 erschien ein Buch von Horst-Eberhard Richter mit dem Titel „Patient Familie“. Wenn auch der Inhalt sich vor allem mit der Therapie von Ehen und Familien beschäftigt, könnte der Titel doch symptomatisch für die Familie sein. Ist der Patient inzwischen gestorben? Reimer Gronemeyer stellt 1992 fest: „Aber mit dem Ende der Moderne bricht diese Sozialform zu­sammen“. Es wird seiner Auffassung nach zwar familienähnliche Gebilde geben, aber die post­moderne Familie ist für ihn vom Begriff her schon eine „Mogelpackung“, ein „karierter Hund“ (R. Gronemeyer, Ohne Seele, ohne Liebe, ohne Haß, Düsseldorf 1992, S. 39).

Auch wenn man dieser Auffassung nicht unmittelbar zustimmen will, muss doch konstatiert werden, dass die Familie in einem erheblichen Änderungsprozess begriffen ist und un­ter großen Belastungen steht. „Familie im Wandel“ könnte überhaupt über die Geschichte der Familie geschrieben werden. Gesellschaftliche Änderungen haben auch immer wieder tiefgreifende Spuren an der Institution der Familie hinterlassen.

Nach wie vor ist Familie eine gesuchte Institution. Die Menschen wollen in Familie leben. Die Familie ist unverzichtbar und ohne Alternative. Sie ist aber einem Wandel unterworfen. So soll im ersten Schritt "Sehen" die geschichtliche Entwicklung der Familie und ihr jetziger Zustand untersucht werden, danach geht es im "Urteilen" um die Bewertung der Situation der Familie und dann im "Handeln", um die Schritte, die zur Verbesserung der Situation der Familie gegangen werden müssen.

2.0.3 Literatur und Internet

2.0.3.1 Literatur

Baltes P.B. u.a. Hg., Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, Berlin 1992

Bundesministerium für Familie und Senioren, Fünfter Familienbericht, Bonn 1994

Cleven, M., Lebensräume – Familienträume, Manuskript Dez. Erwachsenenarbeit Bischöfl. Ordinariat Limburg 1999

Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie -in guter Gesellschaft", Die deutschen Bischöfe 61, Hrsg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Bonn 1999

Gronemeyer R., Ohne Seele, ohne Liebe, ohne Hass, Düsseldorf 1992

Internationales Jahr der Familie, Familienreport 1994, Bonn 1994 (umfangreiche Literaturangaben)

Johannes Paul II., Brief an die Familien. 1994 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 112,

Nave-Herz R., Markefka M. Hg, Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd.1, Neuwied 1989

Segalen M., Die Familie, Frankfurt 1990

2.0.3.2 Internet

Hinweis auf das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
< http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp >

5. Familienbericht der Bundesregierung 1994
<http://www.bmfsfj.de/top/liste/Politikbereiche/Familie/Publikationen/ix4781_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=79&script >
6. Familienbericht der Bundesregierung (Spezialbericht über Familien ausländischer Herkunft) Bonn 2000
<http://www.bmfsfj.de/top/liste/Politikbereiche/Familie/Publikationen/ix4781_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=79&script >

Grundlagenprogramm des Familienbundes der Deutschen Katholiken
< http://www.familienbund.org  >

KAB: Familien- und Erwerbsarbeit gleichwertig, KAB-Pressemitteilung 2002
< http://www.kab.de > unter Pressemitteilungen

Beste Sammlung von Texten der Soziallehre
http://www.helmut-zenz.de/links53.htm

Grundlagentext zur Christlichen Gesellschaftslehre
http://home.t-online.de/home/overkott/sozial.htm ???

http://www.ruf.uni-freiburg.de/theologie/forsch/sozenzy.htm
Texte der Enzykliken

2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen

2.1.1 Die Entstehung der Familie bis zur orientalischen Familie

Hier soll nur kurz auf Formen der Familie in den Frühzeiten der Menschheit eingegangen werden. Das Matriarchat war über Jahrtausende die Organisationsform der Familie, die Männer lebten eher am Rande, außer der Zeugung ohne grö­ßere Bedeutung für die Weiterexistenz der Großgruppe. Das war Angelegenheit der Frauen. Sie waren Mitte des Geschehens. Mit ihrer Jagd trugen die Männer nur wenig für die Ernährung der Sippe bei. Im Übergang zum Ackerbau wuchs ihre Rolle, auch im Außenbereich. Die Frauen blieben zwar auf das Innen bezogen, auf Hauswesen und Kindergroßziehen, aber das Außen gewann an Bedeutung und damit die Rolle der Männer. Das Außen wurde zum öffentlichen Bereich der Domäne der Männer. Das Matriarchat wandelte sich in das Patriarchat, ein Phänomen, das uns überall im Mittelmeerraum ab dem zweiten Jahrtausend vor Christus begegnet.

Auch die Sinnstiftung in den Gottheiten war in den matriarchalischen Strukturen weiblich, denken Sie nur an die Muttergottheiten. Auf einmal werden die führenden Gottheiten männlich. Dies geschieht gleichzeitig mit dem Machtwechsel in der Gesellschaft. Dabei gibt es auch Mischsituationen und nahezu partnerschaftliche Gesellschaften, wie z.B. die altägyptische.

2.1.2 Die biblische Familie

In diese entstehende patriarchalische Struktur gehört das Entstehen des Volkes Israel, gehört die orientalische Familie des biblischen Zeitalters. Nur den Begriff „Familie“ gibt es in der Bibel überhaupt nicht, der Begriff ist römisch. Das „Zelt“ und das „Haus“ sind die entsprechenden Begriffe. Wir kennen aus der Bibel die Großfamilien der Patriarchen mit bis zu vier Frauen bzw. Frauen und Nebenfrauen, Kindern und Kindeskindern; eine Familienform, wie sie Nomaden und Halbnomaden entspricht, in der die Mitglieder ihre umfassende Sicherung aus dem Verband beziehen.

Ist das der Typus der Familie: der Mann Abraham, der seine Frau aus Angst an den Pharao verkuppelt und Jakob, der seinen Bruder um das Erstgeburtsrecht betrügt und letztlich vier Frauen hat. Eine davon klaut den Eltern das Hausheiligtum und lügt dann noch wie gedruckt. Gott weiß das, aber trotzdem gibt er ihnen seinen Segen. Sie werden zu Stammeltern Israels, des auserwählten Volkes.

Noemi, die Mutter von Ruth ist Alleinerziehende, sie bringt später in mehr als problematischer Form die Schwiegertochter Ruth bei dem Löser Boaz an (der Löser hat vom Gesetz her die Pflicht, die Frau eines verstorbenen Verwandten zu heiraten, so er noch nicht verheiratet ist). Ruth wird zur Stammmutter Jesu. Alle sind sie gesegnet von Gott, also keineswegs Paradefamilien im Sinne kirchlicher Verlautbarungen.

Die Familie Jesu ist ja auch nicht ohne Fragen. War er Einzelkind? Wie war das mit der Beziehung Josefs zu Maria, wie ist das mit den Geschwistern Jesu? War es doch auch wiederum eine Großfamilie, oder waren es gar leibliche Geschwister, wie manche Exegeten wider die Tradition meinen annehmen zu müssen?

Die Äußerungen Jesu sind keineswegs immer sehr familienfreundlich. Seine Familie wollte ihn ja zurückrufen. Aber er fragt, wer denn seine Familie sei: „jeder der den Willen Gottes tut“. Wir kennen das dritte Kapitel bei Markus. Mit Jesus ist das Gottesreich gekommen, dies wird zum entscheidenden Kriterium des menschlichen Zusammenlebens. Das Gebot der Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe wird zur Grundlage jeglicher gelungener menschlicher Beziehung und damit auch der Familie. Menschliche Beziehungen bekommen durch ihn eine neue Dimension. Freundlicher war er zur Ehe, vor allem um der Frauen willen, denen er in der Infragestellung des einseitig vom Mann auszustellenden Scheidebriefes eine grundsätzlich neue Stellung gab. Wer heute über diese unauflösliche Ehe stöhnt, der sollte diesen Hintergrund nicht vergessen. Die Einehe war zur Zeit Jesu in Israel, wenn auch mit unterschiedlichen Frauen nach einander möglich, selbstverständlich.

2.1.3 Die Familie in der Antike

Auch die Griechen kannten den Begriff der Familie überhaupt nicht. Das Haus war die Grundlage des Zusammenlebens; dort war der Bereich der Mutter. Freude und Unterhaltung suchte der Mann nicht dort, sondern bei Knaben und Hetären. Ein Gerichtsredner erklärte im 4. Jahrhundert vor Christus: „Die Freudenmädchen haben wir um der Lust willen, die Geliebte um der Pflege unserer täglichen Körperbedürfnisse, die Ehefrauen aber, damit sie uns rechtmäßige Kinder schenken und treue Wächterinnen unseres Hauses seien.“

Die strenggläubigen Juden in der Diaspora, aber auch die Römer mit ihrer strengeren Familienmoral, konnten mit diesem Verständnis von Ehe und Familie wenig anfangen. Grundlage war bei den Römern die Einehe und Großfamilie mit der starken Bedeutung des „pater familias“ (Familienvaters), aber auch die Frau hatte ihre Rolle. Familie kommt von „famulus“ = Diener. Mit der Familie war ursprünglich die gesamte Dienerschaft in einem größeren Anwesen gemeint, später dann alle Hausgenossen, die unter der Leitung des Patriarchen (des herrschenden Vaters) standen. Das war nun sicher die Keimzelle der Gesellschaft. Sklaven konnten nur im begrenzten Umfang frei heiraten, Familie gründen konnten sie nahezu nie. Antike Großstädte wie Korinth hatten bis zu 70% Sklaven als Bewohner, die Armen mit ihren meist eingeschränkten Rechten gar nicht mitgerechnet.

Diese Großfamilien sind gemeint, wenn Paulus, wie in Philippi, ein ganzes „Haus“ tauft. Diese Großfamilien waren auch gemeint, wenn die Kirchenväter von der Familie als Hauskirche und Hausheiligtum sprachen. Ob sie damit die Kleinfamilie von heute gemeint haben, ist sehr zweifelhaft und viele warnen, dass es eine Überforderung der Familie von heute wäre, wie dies in offiziellen Kirchentexten gerne geschieht. Die Familie als Hausheiligtum zu bezeichnen, dazu seien die Unterschiede doch zu groß.

2.1.4 Die Familie im Mittelalter

Im Mittelalter dominierte die bäuerliche Großfamilie, zu der auch das Hofpersonal gehörte. Unterschiedlich gestaltete sich diese wieder, wenn es um Gebiete mit Erbteilung unter den Kindern, wie bei den Franken, ging, oder ob die Höfe an einen Sohn fielen. Handwerker und Kaufleute vor allem bil­deten die Bürger der emporkommenden Städte. Für diese war die Einheit von Lebens- und Arbeitsraum gegeben, das galt auch immer für die Frauen. Eine Arbeitsteiligkeit, im Sinne der Familie der Moderne zwischen Innenbereich für die Frau und Außenbereich für den Mann, gab es nicht. Die Hörigen waren in ihren Rechten, auch bezüglich Ehe und Familie, massiv eingeschränkt. Sie lebten eher am Rande solcher Institutionen. Ihre Zahl war im Mittelalter nicht gering. Auch das Christentum hat Sklaven bis in die Neuzeit hinein nicht das freie Familiengründungsrecht zugebilligt.

2.1.5. Das Familienbild der Moderne

Unser heutiges überkommenes Familienbild ist geprägt von den Entwicklungen des Industriezeitalters. Es beinhaltet in der Regel das Zusammenwohnen von zwei Generationen, eine davon das Ehepaar, die andere die Kinder. Der Mann ist in der gesellschaftlichen Rollenaufteilung für den Außenbereich zuständig, die Frau für den Innenbereich. Einkommensorientierte Arbeit ist Sache des Mannes, Hausarbeit und Erziehung ist Sache der Frau. So sollte es im herkömmlichen Idealfall sein. Die Realität sah sehr oft an­ders aus.

In der Soziologie wurde für diese Familie ein Lebenszyklus mit sechs bis acht Phasen beschrieben. Aufbauphase, Primärsozialisation, Familie mit schulpflichtigen Kindern, Adoleszenzphase, Kontraktionsphase (das Nest ist leer) und Altersphase werden genannt (G. Scheller, in Nave-Herz/Markefka, Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd. 1 Familienforschung S 151-175). Die Familienbiographien werden aber komplexer. Insgesamt steigt die Lebenserwartung der Menschen.

Die vom Industriezeitalter und der Aufklärung geprägte Familie geht offensichtlich ihrem Ende entgegen. Sie war im Kern eine von der Industriegesellschaft geforderte Arbeitsteiligkeit in Produktion (Erwerbsarbeit) und Reproduktion (Zeugen und Erziehen von Kindern), in Außen und Innen, in technischer Rationalität und menschlicher Emotionalität, in Männer und Frauen. Der Mann musste hinaus ins „feindliche Leben“. Dort herrschten Konkurrenz, Kampf, Härte, Durchsetzungsvermögen, Technik und Politik. Im Hause waltete die „züchtige Hausfrau“. Hier sollte der emotionale Ausgleich geschaffen, die Kinder für die Arbeitswelt aufgezogen werden, das Gesetz der Liebe walten. Dies wurde von einer großen einflussreichen deutschen Tageszeitung noch einmal in etwa so deutlich gemacht: „Konkurrenz herrscht in der Wirtschaft, Solidarität ist für die Familie“.

Die Familie war in die­sem Konzept der Puffer zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft, der Schmierfilm, der das Le­ben in der Gesellschaft erträglich machte. „Ohne die Familie hätte es die Industrialisierung nicht gegeben“ (Gronemeyer).

Selbst im vorigen Jahrhundert war die Arbeitssituation für Frauen und Männer extrem familienfeindlich, 18-20 Stunden täglich wurden gearbeitet. Eine Wohnung war nicht zu bekommen, die Zahl der un­ehelichen Kinder war groß. In vielen Stadtwohnungen war ein Bett oder ein Sofa an einen Verwandten gegeben, es wurden auch Betten stundenweise an „Schläfer“ vermietet. Das alles war einem Familienleben nicht förderlich. Die Arbeiter waren in vielen Fällen zur „wilden Ehe“ gezwungen (M. Segalen, Die Familie, Frankfurt 1990, S. 171). Von einer schö­nen heilen Familienwelt kann nicht die Rede sein.

Aber auch dieses Konzept war Wandlungen unterworfen. Bis in die zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren um die zehn Kinder in der Familie noch Realität, dann war die Dreikinderfamilie das Ideal, heute ist es meist nur noch ein Kind, im Schnitt exakt 1,3.

2.1.6 Das Verschwinden des Familienmodells der Moderne

Die entscheidenden Gründe für das Verschwinden des mo­dernen Familienkonzeptes werden in der totalen Durchökonomisierung der Gesellschaft gesehen. Kein Lebensbereich scheint davon ausgenommen. Hinzu kommt, dass die Familie nicht der umfassende Ort der Lebenssicherung ist, ja nicht mehr sein kann. Ohne ein ge­sellschaftliches System von Sicherheit könnte die Familie nicht mehr überleben. Von der Ausbildung bis zur Altersversorgung werden der Familie mehr und mehr Funktionen abgenommen, die zu leisten sie selbst gar nicht in der Lage wäre. Das sehr arbeitsteilige System verlangt zum Funktionieren andere Formen der Ausbildung, als sie die Familie in der Regel leisten kann.

2.1.7 Entwicklungstrends der europäischen Familie

2.1.7.1 Die Rollenstruktur in den Familien hat sich verändert

Im modernen Familienhaushalt leben in der Regel Mutter, Vater und deren leibliche Kinder zusammen (zum Kapitel siehe R. Nave-Herz, M. Markefka). Durch die Verlängerung des Lebens und die Veränderung des Partnerschaftsverhaltens sind aber die Ehebiographien komplexer geworden. Die eben genannte Grundkonstellation wird ergänzt durch viele andere Kombinationen im Mitwohnen von Eltern, anderen Verwandten, durch Kinder aus der ersten Ehe, das Ausscheiden eines Elternteiles, um nur einige zu nennen. Kinder sind, trotz vieler Eigenständigkeiten, letztlich durch Ausbildung und Studium, viel länger von den Eltern abhängig. So wird Familie zu einem differenzierten Beziehungsgeflecht mit vielfältigen Ehebiographien.

2.1.7.2 Wandlungen in den Beziehungen der Ehegatten

Es ist keineswegs so, dass in früheren Zeiten die Ehen stabiler waren als heute. Häufige Wiederverheiratung gehörten zur Tagesordnung, denn gerade die Sterblichkeit der Frauen im Kindbett war sehr hoch. Die Ehe musste auch viele Kinder haben, da oft nur wenige Kinder die ersten Lebensjahre überlebten. Durch die Verlängerung der Lebenserwartung, vor allem der Frauen, ist die Zahl der Wiederverheiratungen zurückgegangen, sie ist auch keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit mehr, wie sie es früher einmal war.

Die Partnerwahl hat sich entschieden verändert. Selbstbestimmte Ehepartnerwahl hat es zwar immer gegeben, da ärmere Schichten erst später heiraten konnten, wenn die Eltern manchmal schon gar nicht mehr lebten oder die Kinder Gesinde in anderen Gebieten waren. Vor allem in der bäuerlich-besitzenden Schicht war die Auswahl der Ehepartner eine Sache der ganzen Familie, meist aber der Eltern. Emotionalität spielte dabei eine geringere Rolle. Es ist heute nicht sicher, aber wahrscheinlicher als früher, dass eine Heirat eine Liebesheirat ist. An Bedeutung gewinnt das umfassende, auch sexuelle „Zueinanderpassen“.

Historische Ehen waren in der Regel durch ein erhebliches Machtgefälle zwischen Mann und Frau gekennzeichnet. Das gilt besonders von den Ehen in der industriellen Moderne. Dieses hat sich massiv verschoben. Heute ist es nahezu selbstverständlich, dass auch eine Frau eine quali­fizierte Ausbildung hat und den erlernten Beruf auch ausüben will. Dazu gehört, dass sie auch entsprechendes Verfügungsrecht über selbst erworbenes Geld haben möchte. Auch die längere Lebenserwartung macht eine Berufstätigkeit wahrscheinlicher, da die Frau nach dem Erwachsenwerden der Kinder wieder ins Berufsleben inte­griert werden möchte. Wenn Frauen im Schnitt etwa 80 Jahre (mit stark wachsender Tendenz) alt werden, dann ist die primäre Erziehungsphase mit 10-12 Jahren abgeschlossen, das Nest wird etwa nach 20 Jahren frei. Was macht eine Frau dann für den verbleibenden größten Teil des Lebens? Das ist aber meist damit verbunden, dass der Mann zwischenzeitlich auf der Karriereleiter uneinholbar nach oben gestiegen ist. Hier müssen Lösungen gesucht werden.

Frauen sind aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung länger verwitwet. Eine Witwenrente ist in vielen Fällen noch keine solide Lebensgrundlage. Durch wenige Jahre der Berufstätigkeit ist bei vielen alten Frauen die eigene Rente auch nicht sehr hoch. Armut im Alter ist meist weiblich. Einiges ist inzwischen zur Entlastung geschehen. Die Frau ist dazu herausgefordert ins Berufsleben einzutreten. Tut die Frau dies schon in der Erziehungsphase, dann kommt eine erhebliche zusätzliche Belastung auf sie zu, da bisher die Männer kaum bei der Aufgabenverteilung in der Kindererziehung und dem Haushalt bei Berufstätigkeit der Frau eingetreten sind. In den letzten Jahrzehnten ist von Seiten der Wirtschaft die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften gestiegen, nur in Rezessionsphasen ertönt das Lied von den „Doppelverdienern“. Frauen wissen aber inzwischen auch, dass Berufsarbeit ein Recht für sie ist.

2.1.7.4 Änderungen im Werden von Ehe und Familie

Die Eheschließung wird gegenüber früher aufgeschoben, Das gilt vor allem auch für Frauen, die einen Beruf gelernt haben. Das Ehe- und Familieneinstiegsalter steigt mit der beruflichen Qualifikation der Frauen. Nach meist mehrjährigen Zusammenleben ist die Erwartung des 1. Kindes oft die Entscheidung zur Eheschließung. Es gibt gegenüber früher nur noch einen entscheidenden Grund die Ehe zu schließen und das ist die Erwartung oder der Wunsch nach einem Kind. Andere Gründe spielen nahezu keine Rolle mehr. Dies erklärt auch die starke Zunahme der nichtehelichen Partnerschaften. Diese werden nicht als Konkurrenz zur Ehe verstanden, sondern es gibt überwiegend eine "Kinderorientierte Ehegründung" (Nave-Herz).

2.1.7.5 Die Eltern-Kind-Beziehungen haben sich gewandelt

Insgesamt hat sich der Erziehungsstil auf partnerschaftliche Erziehung hin gewandelt. Der alte Konflikt Vater-Sohn existiert kaum noch. Kinder werden früher Entscheidungen zugemutet. Die sogenannte Verhandlungsstrategie beginnt zum Teil schon in der Kleinkindphase. Vernunftargumente werden ins Spiel gebracht. Die Eltern versuchen ihren erwachsen werdenden Kindern mehr als Freunde denn als Autoritäten zu begegnen. Nach wie vor liegt aber die Bedeutung der Eltern nach Einschätzung der Jugendlichen bei etwa 3,5 (von 4 möglichen) noch sehr hoch, bei einer gewissen Präferenz der Mutter. Noch ist die Prügelstrafe nicht endgültig abgeschafft, aber dies dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein. Damit wird Gewaltpotential aus den Familien und auch aus der Gesellschaft verschwinden. Leider ist die Rate der Gewalttätigkeit in den Familien, auch gegen die Partner - vor allem von den Männern ausgehend - noch immer zu hoch. Familie ist auch oft der Ort, an dem Stress abgebaut wird, aber auch an dem Stress entsteht.

Lernen durch Mitleben und Mitarbeiten weicht einer frühen außerhäusigen Erziehung, die sich über viele Jahre hinstreckt. Vom Kindergarten bis zur Universität kann dies nahezu 25 und mehr Jahre dauern. Vor zu früher Pädagogisierung der Kindheit wird gewarnt, eine ganzheitliche Erziehung muss gewährleistet sein. Die Jugendlichen fühlen sich zwar früher selbstständig, hängen aber wesentlich länger, vor allem finanziell, von den Eltern ab. Das Stöhnen von Eltern: „Ich hätte gerne vor meiner Pensionierung alle Kinder beruflich unter“ ist nicht nur ein Witz, sondern in vielen Fällen Realität. Kinder fordern gegenüber früher wie selbstverständlich freie Berufswahl und können bei der Ausbildung trotzdem mit der Unterstützung der Eltern rechnen. Die Weltbilder zwischen Eltern und Kindern sind oft sehr unterschiedlich. Das betrifft nicht nur den religiösen, sondern auch den politischen und gesellschaftlichen Bereich.

2.1.7.6 Auf dem Weg zur Viergenerationenfamilie

Die Ehen dauern trotz einer hohen Scheidungsquote im Schnitt länger, weil die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen, vor allem der Frauen, sich in den letzten einhundert Jahren mehr als verdoppelt hat. Dies lässt die Menschen sehr oft auch die vierte Generation erleben, was früher eine Ausnahme war. Die Kinder haben kaum noch die Chance Seitenverwandte (Geschwister) kennen zu lernen, dafür aber vier Großeltern, acht Urgroßeltern und vielleicht bald auch noch die 5. Generation. Das hat es als Großfamilie geschichtlich noch nie gegeben. 75% der 65jährigen sind Großeltern und 50% derselben Altersgruppe sind Urgroßeltern (P.B. Baltes u.a. Hg., Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, Berlin 1992, S. 475). Untereinander stehen die Generationen, wenn auch räumlich getrennt, in einem regen Austausch. Die Familie ist zwar horizontal schmäler geworden, vertikal aber sehr viel ausgedehnter. Dadurch werden die Herausforderungen an die arbeitende Generation entschieden größer.

Auf die ältere Generation kommt die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder zu. Oft ist eine Berufstätigkeit der Frau gar nicht möglich, wenn die Großeltern nicht einen wesentlichen Teil der Aufsicht über die Kinder und deren Erziehung mit übernehmen. Bei Erkrankung von Kindern oder Familienangehörigen springen sie wie selbstverständlich ein. Auch das finanzielle Engagement in die Enkelkinder ist in der Regel sehr groß.

Die Zahl der pflegebedürftigen alten Angehörigen nimmt zu. Das trifft oft zuerst einmal die Ehefrauen, da sie meist jünger als die Männer sind und eine höhere Lebenserwartung haben. Wenn sie selbst pflegebedürftig werden, sind sie auf die Töchter angewiesen. Über 70% aller Pflegebedürftigen werden unter großem Einsatz in der Familie gepflegt. Die Familie ist das größte Pflegeheim der Gesellschaft.

So bringt die horizontale Verlängerung der Familienbiographie zusätzliche familiäre Aufgaben mit sich. Der Dreigenerationenvertrag weicht dem Viergenerationenvertrag, die belastbaren Kinder werden zahlenmäßig gegenüber den älteren Menschen immer weniger.

2.1.8 Ökonomische Belastungen der Familie

Kinder zu haben ist ein teures Geschäft, so könnte man sagen. Die notwendigen Investitionen sind sehr hoch. Familien mit mehreren Kindern verlieren erheblich an Einkommen gegenüber Alleinstehenden und Paaren ohne Kinder.

Der Anteil am Bruttosozialprodukt der Gesellschaft, der von der Familie im verborgenen erbracht wird, taucht in den offiziellen Berechnungen nicht auf. Familie ist vor allem interessant als Konsument.

1986 wurde berechnet, dass Ehepaare zwischen 25-35 Jahren 3400,00 DM Haushaltsnettoeinkommen hatten, Familien mit einem Kind lediglich 2770,00 DM bei gestiegenen notwendigen Ausgaben durch das Kind. Das Familieneinkommen sinkt mit dem zweiten Kind nochmals. Für die Familien, die bei der heute recht späten Heirat der Frauen zwei Kinder haben, wurde im Alter von 35-45 Jahren ein monatlicher Mittelwert von 3380,00 DM berechnet, für Ehepaare ohne Kinder 4051,00 DM. Die Ausgabenposition für ein minderjäh­riges Kind beläuft sich im Durchschnitt auf 60% der Ausgaben für einen Erwachsenen. Damit ist das Pro-Kopf-Einkommen für Familien mit Kindern nochmals geschmälert. Es bleiben dem verheirateten Paar mit Kindern etwa 2400,00 DM. Wesentlich problematischer ist es noch bei Alleinerziehenden; oft ist dies der Weg in die Armut. Diese Daten sind nicht gerade motivierend für die Gründung einer Familie (Nave-Herz u.a., S. 249). Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu schon geäußert, indem es anmahnte, das Existenzminimum nicht zu versteuern. Auch in die gesetzlichen Änderungen in der letzten Zeit haben noch keine grundsätzliche Änderung gebracht.

Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit einem Kinde unter 10 Jahren liegt in der EU (1990) bei 52% in der Bundesrepublik Deutschland bei 44%. Die Doppelbelastung der Frauen durch Beruf und Erziehung (+Haushalt) ist groß. Mit dem am 5. Februar 2002 gefassten Urteil hat das höchste deutsche Gericht auch die Gleichwertigkeit von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit in der Ehe anerkannt. Das Karlsruher Urteil bricht daher für alle Ehefrauen eine wichtige Lanze, die ein eigenständiges Aus- und Einkommen in der Gesellschaft erwerben wollen.

Seit Januar 2002 wird das Kindergeld monatlich in folgender Höhe gezahlt: 154 Euro: jeweils für das erste bis dritte Kind, 179 Euro: für jedes weitere Kind. Welches Kind bei einem Elternteil erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten.

Erziehungsgeld wird je nach Einkommenssituation (bei einer Teilbeschäftigungsgrenze von 30 Stunden pro Woche) als Höchstsatz 460 Euro monatlich 1 Jahr oder 307 Euro zwei Jahre gezahlt (Stand 2001).

Bestimmte Familiensituationen, Erwerbssituation und Bildungsstatus sind nach wie vor ein erhöhtes Armutsrisiko.

"Familien mit Kindern in der Sozialhilfe

Bemerkenswert ist vor allem, dass 56% der Sozialhilfe beziehenden Kinder in Haushalten von allein Erziehenden und nur 44% in anderen Familienkonstellationen wohnen (s. Tabelle II.3).Von den deutschen Kindern mit Sozialhilfebezug wohnen sogar 64% in Haushalten von allein Erziehenden gegenüber 36% in anderen Haushalten. Anders als deutsche leben ausländische Kinder zu rund 70% in Zwei-Eltern-Familien und nur zu rund 30% in Ein-Eltern-Familien. Familien mit Kindern haben in Deutschland mit 6,1% eine höhere Sozialhilfequote als alle Haushalte (4%). Dies ist vor allem durch die hohe Quote der allein Erziehenden (18,4%) bedingt, während von den Paarfamilien mit Kindern nur 2,6% HLU beziehen. Bei den Paarfamilien nimmt der HLU Hilfe zum Lebensunterhalt)-Bezug erst ab drei Kindern deutlich zu: Paare mit drei oder mehr Kindern sind zu 5,4% auf HLU angewiesen. (5. Familienbericht)"

Der fünfte Familienbericht spricht in diesem Zusammenhang vom Humanvermögen einer Gesellschaft. Es wird ja oft der Einwand erhoben, Kinder seien ein ideeller Wert für die Familie und nicht mit Geld auszugleichen. Das ist richtig. Andererseits sind Kinder aber für eine Gesellschaft das Humanvermögen, ohne die sie nicht existieren kann. Im Schnitt betrugen 1994 die jährlichen Aufwendungen für zwei Kinder im mittleren Alter knapp 17.000,00 DM. Hinzu kommt der Betreuungsaufwand der Eltern, berechnet mit 23,00 DM die Stunde, macht einen Unterhalts- und Betreuungsaufwand für zwei Kinder im Jahr von etwa 40 000,00 DM (Minimalrechnung) aus. Die Wertschöpfung der Familie geht weit über das hinaus, was sie von der Gesellschaft davon zurückerhält. Die vorsichtige Bewertung aller Leistungen der Familie wurden 1990 auf über 15 Billionen DM geschätzt, das was sie an darstellbarem (reproduzierbaren) Sachvermögen zurückerhält liegt bei knapp 7 Billionen.

Um die Jahrhundertwende 1900 wurde in der Nationalökonomie die These vertreten, in die Natur und in das Nachwachsen der Arbeitskraft brauche man nicht zu investieren, das ginge von selbst. So ganz von selbst geht dies aber offensichtlich nicht. Die Familien bringen durch die Erziehung einen unschätzbaren Beitrag in das Humanvermögen einer Gesellschaft ein, das verlangt nach den Gesetzen der Gerechtigkeit auch Anerkennung durch die Gesellschaft. Der steuerlich Lastenausgleich der Familien wird z.B. zu 32% (1994) von diesen selbst finanziert.

Im Wohnraum besteht eine massive Unterversorgung, vor allem für einkommensschwache Familien, junge Familien, unvollständige Familien und Familien ausländischer Arbeitnehmer. Im großstädtischen Regionen betrifft dies nahezu alle Familien mit mehreren Kindern. Im Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen sagt dazu unter dem Stichwort Armut:

"68...Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen Wohnung, davon sind in Deutschland immer mehr Menschen, darunter verstärkt Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und Jugendliche betroffen..."

Für Familien mit mehreren Kindern ist es oft sehr schwer, geeigneten Wohnraum zu finden.

Der fünfte Familienbericht (1994) spricht insgesamt von „struktureller Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“.

2.1.9 Das Auseinandertriften von individuellen und gesellschaftlichen Werten

Eine besondere Herausforderung der Familie stellt die Wertesituation in unserer Gesellschaft dar. Bleiben wir zuerst im Bereich der individuellen Werte. Ende der 60er Jahre ist ein Werteumbruch von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung festzustellen. An die Stelle von Pflichterfüllung tritt Selbstverwirklichung, an die Stelle von Gehorsam tritt Verantwortung. Dies hat sich inzwischen in unserer Gesellschaft in nahezu allen Generationen durchgesetzt. Dahinter gibt es kein zurück.

Unter der Voraussetzung der biblischen Freiheit wird Familie zu einem Ort, an dem sich die Freiheit des Einzelnen entfalten kann. Emanzipation - von „aus der Hand des Vaters geben“ in der Antike kommend - ist auch in der Familie angesagt. Das betrifft nicht nur die Frau, die Erziehung ist ein Emanzipationsprozess, auch wenn die Ergebnisse manchmal nicht berauschend sind.

Die Untersuchungen sagen uns aber, dass die Menschen als Individuen auch Toleranz und Hilfe für den Nächsten hoch einschätzen. In den Familien ist dieser Wert, der letztlich Solidarität beinhaltet, gleichrangig zur Freiheit zu sehen. Nächsten- und Selbstliebe haben im Gebot gleichrangige Bedeutung. Die Selbstliebe wird zum Maß der Nächstenliebe.

In der Gesellschaft aber gilt nur noch der eine Wert: Geld, wie es verkürzt ein Soziologe gesagt hat. Wir sind in einem gesellschaftlichen Prozess der Durchökonomisierung aller Lebensbereiche. Der erfasst auch die Familie. Die Familie gerät in Spannung zwischen gesellschaftlichen und individuellen Werten. Welche sind letztendlich verbindlich? In diesem kognitiven Stress bleiben mehr und mehr im Leben die individuellen Werte auf der Strecke. Hier müssen viele behilflich sein, damit auch unsere Gesellschaft von den beiden Werten Freiheit und Solidarität gespeist wird, wenn sie nicht am Egoismus auseinanderbrechen will; sonst werden diese Werte privatisiert und gehen letztlich unter. Kürzlich betonte eine Zeitung, in der Gesellschaft gelte der Konkurrenzkampf, in der Familie Solidarität und Liebe. Dieses Denken scheint Allgemeingut zu sein und überfordert die Familien.

Noch an anderen Punkten geraten Familien- und gesellschaftliche Werte in Konflikt. Hierbei droht auch die Familie zu unterliegen. Familie braucht Stabilität. Mit Kindern dreimal im Schulalter umziehen, das heißt schulisch und von der Sozialisation der Freundschaften her, erheblichen Unbill auf sich nehmen. Kirchlich wissen wir, dass hier eine der entscheidenden Probleme der Entkirchlichung liegt. Der dritte Versuch, sich mit einer Familie in einer Gemeinde zu integrieren, unterbleibt meistens. Unsere Gesellschaft braucht Flexibilität; schauen Sie einmal auf die Vorwürfe, die Arbeitslose sich machen lassen müssen, wenn sie nicht bereit sind, durch ganz Deutschland der Arbeit hinter her zu laufen. Familien aber brauchen Stabilität. Wer bleibt hier auf der Strecke?

2.1.10 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz

Zusammenfassend schreibt die Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie -
 in guter Gesellschaft" 1999 (Die deutschen Bischöfe 61)

"2.3     Familien werden vielfach benachteiligt

Schließlich erschweren wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen Familien das Leben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist Familie belastet durch höhere Ausgaben für die Versorgung und Ausbildung der Kinder, niedrigeres Einkommen aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung, eingeschränkte Möglichkeiten der Vermögensbildung aufgrund des deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Einkommens und schließlich durch eine geringere Alterssicherung aus der Rentenkasse. Letzteres ist in besonderem Maße ungerecht, da Familien durch ihre Sorge für die nachwachsende Generation den Beitrag zum Generationenvertrag erbringen, der Rentenleistungen in Zukunft erst möglich macht. Hinzu kommt eine fehlende Rücksichtnahme vieler Einrichtungen und gesellschaftlicher Bereiche auf die Belange von Familien. Erschwerend für den Alltag von Familien ist auch, daß Kinder und ihre Bedürfnisse immer mehr Menschen fremd werden."

2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen

2.2.1 Zum Begriff von Familie

Normalerweise wird „Ehe“ und „Familie“ immer in einem Satz gesagt. Das ist auch nach unserer Verfassung so geregelt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (GG 6,1).“ Die Ehe hat in unserem Staat gegenüber allen eheähnlichen Gemeinschaften eine „meistbegünstigten Klausel“. Die Verfassung versteht unter der Familie die moderne Kleinfamilie mit Eltern und Kindern. Es ist aber durchaus rechtens, um der Kinder willen, Rechte der so verstandenen Familie auf Alleinerziehende oder eheähnliche Bindungen zu übertragen; aber darf das besondere Privileg der Ehe tangiert werden?

Neben der Kleinfamilie gibt es heute gleichzeitig eine pluriforme Situation von Familie. Allein­erziehende, die Eltern pflegende Kinder, Großeltern und Enkel, Familien mit Elternpaaren in nichtehelicher Gemeinschaft, um nur einige zu nennen.

In der Kleinfamilie differenziert die Kirche nochmals. Da sind die Wiederverheirateten. Wenn sie aus Witwer- oder Witwensituationen kommen, steht einer kirchlichen Eheschließung nichts im Wege, kommen sie aus gescheiterten Ehen, dann tut die Kirche sich schwer. Dann gibt es die Stief­elternfamilie (Kind mit einem nichtleiblichen und leiblichen Elternteil) und die Fortsetzungsfamilie (Patschworkfamilie), die sich aus Teilen bisheriger Familien und neuen Kindern (meine/deine/unsere Kinder) zusammensetzt. Solche Familien gibt es viele bei einer Scheidungsquote 1991 von 30% (davon ca. 50% ohne Kinder). Offensichtlich heiraten von diesen aber die meisten wieder und gründen auch eine neue Familie. So waren an den standesamtlichen Eheschließungen 1991 ca. 25% Geschiedene beteiligt. Dabei ist aber das Durchschnittsalter der wiederverheirateten Frauen mit 37,9 Jahren (altes Bundesgebiet) zu beachten.

1991 gab es bei den 35- bis unter 40jährigen 65,4% Ehepaare mit Kindern, 13,8% Ledige, 10,4% Ehepaare ohne Kinder, 5,4% Verwitwete, Geschiedene, getrennt lebende Verheiratete und 5% Alleinerziehende.

Ehe und Familie in der modernen Form werden auch Normalfamilie, besser eine bewährte Form von Familie genannt (Die Ehe ist nach dem Sozialbrief der evangelischen und katholischen Kirche eine bewährte Grundlage von Familie). 80% der Kinder werden darin groß.

Definieren könnte man Familie als primäre Solidaritätsgemeinschaft, die wenigstens zwei Generationen umfasst. In dieser Definition gibt es drei Elemente:

·      Generationenbeziehung in der Regel abstammungsmäßig als Eltern-Kind, aber auch anders Zusammenleben

·      Institutionelle Absicherung, in der Regel auch gemeinsame Ehe

·      Dabei ist meist eine Generation auf Hilfe angewiesen (Kinder und Pflegebedürftige).

Das Zusammenleben in zwei Generationen wird es auch weiterhin geben. Zur Sozialisation der menschlichen Person ist dies unabdingbar, notwendig ist es auch zur Regelung des Verhältnisses zur Gesellschaft. Die Frage ist nur, wie sich die Familie weiter entwickeln muss. Ein zurück zur Familie des industriellen Zeitalters gibt es nicht mehr.

Die Familie der Zukunft wird pluralistischere Familienbiographien haben als früher, der Generationenverband kann sich, zeitlich unterschiedlich intensiv, auf vier (und fünf) Generationen erstrecken. Es bedarf der Änderung von inneren und äußeren Bedingungen der Familie, damit sie den Herausforderungen der Zukunft einigermaßen gewachsen ist. Ohne Familie gibt es kein Überleben der Gesellschaft.

2.2.2 Notwendigkeit der Familie für die Gesellschaft

Das Zweite Vatikanische Konzil sagt zur Familie in Gaudium et spes 52:

„So ist die Familie, in der verschiedene Generationen zusammenleben und sich gegenseitig helfen, um zu größerer Weisheit zu gelangen und die Rechte der einzelnen Personen mit den anderen Notwendigkeiten des gesellschaftlichen Lebens zu vereinbaren, das Fundament der Gesellschaft."

Die Synode behandelt in ihrem Beschluss „Ehe und Familie“ auch mehr die Ehe. Sie betont, dass es keine gesellschaftliche Einrichtung gibt, die einen solchen Dienst am Kind leistet. „Die Bindungen, die in ihr eingeübt und geprägt werden, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Mensch in unserer schnellebigen und konfliktreichen Gesellschaft bestehen kann.“

Familie wird aber die Institution bleiben, in der Primärsozialisation in unserer Gesellschaft eingeübt wird. Ohne diese kann Gesellschaft gar nicht überleben. Die Reproduktion und Primärsozialisation ist die unverzichtbare Aufgabe der Familie (Schaffung von Humanvermögen). Dies ist die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft. In diesem Bereich müssen auch die ökonomischen Voraussetzungen der Familie wesentlich verbessert werden. Dies betrifft vor allem auch die Frauen in der Familie und ihre Lebens-, Berufs- und Altersversorgungsperspektive.

Für den einzelnen Menschen ist sie immer noch eines der erstrebenswerten Güter, weil er hier menschlich Rückhalt und Geborgenheit findet. Neben der Gesundheit ist in unserer Gesellschaft immer noch die Familie eines der angestrebtesten Güter.

Hier sind Überlegungen notwendig, wie die Familienarbeit auch zu ökonomisch relevanter Arbeit gemacht werden kann. Gerade bei den knapper werdenden Arbeitsplätzen sind dies wichtige Überlegungen. Entsprechende Modelle liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. Gesellschaftliche Wertung von Arbeit geschieht wesentlich über das Geld. Deshalb ist Familienarbeit auch so unterbewertet, zumal sie auf die Rente noch keinen hinreichend positiven Einfluss hat.

"(71) Statistische Erhebungen zeigen, daß der Lebensstandard einer Familie mit zwei Kindern erheblich unter dem eines entsprechenden kinderlosen Ehepaares liegt. Die Maßnahmen des Familienlastenausgleichs vermögen im Durchschnitt nicht einmal die unmittelbaren durch Kinder bedingten Aufwendungen, geschweige denn das durch den Rückgang der Erwerbsbeteiligung sinkende Haushaltseinkommen auszugleichen. Meh­rere Kinder zu haben ist heute zu einem Armutsrisiko geworden. Schwe­rer noch als die finanziellen Einschränkungen wiegen jedoch für junge Familien andere Benachteili­gungen: Sie suchen für Kinder geeigneten Wohnraum und erleben, sofern sie ihn über­haupt bezahlen können, daß ihnen Kinderlose vorgezogen werden. Mehrkinderfamilien sind hier so­gar extrem benachteiligt. Sie erfahren Be­nachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, da sie in räumlicher und zeitlicher Hinsicht we­niger flexibel sind. Auch der fortlaufende Verlust an gemeinsamer Zeit (etwa durch Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit) trifft die Familien. Besondere Belastungen treten infolge von Arbeitslosigkeit und Überschuldung auf. Ge­gen die Wahrnehmung von Elternverantwortung verhalten sich Wirtschaft, Staat und soziale Dienste zwar nicht ablehnend, aber vielfach indifferent, d. h. sie behandeln Eltern und Kinderlose grundsätzlich gleich. Daraus resultiert eine strukturelle Benachteiligung der Familien. Deutschland gehört zu den Ländern Europas mit der geringsten Geburtenrate und dem größten Anteil an Einpersonenhaushalten. (Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland 1997)

2.3. Handeln für die Familie

2.3.1 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie in guter Gesellschaft" (Die deutschen Bischöfe 61, Bonn 1999) ruft dazu auf, dass Familien zuerst selbst die Initiative ergreifen.

3.1 Familien müssen selber die Initiative ergreifen

Vor allen anderen sind die Ehepaare und Familien selbst aufgerufen, aktiv zu werden: “Die Familien müssen als erste sich dafür einsetzen, daß die Gesetze und Einrichtungen des Staates die Rechte und Pflichten der Familien nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern positiv stützen und verteidigen. In diesem Sinne sollen die Familien sich dessen immer mehr bewußt werden, daß in erster Linie sie selbst im Bereich der sogenannten ‘Familienpolitik’ die Initiative ergreifen müssen.” So hat Papst Johannes Paul II. die Familien im Apostolischen Schreiben “Familiaris consortio” ausdrücklich dazu aufgerufen, ihren gesellschaftlichen Auftrag auch in Form politischen Handelns wahrzunehmen. Familien haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Interessen einzubringen. Neben verantwortlichem gesellschaftspolitischem Engagement einzelner Familienmitglieder in Staat, Kirche und Gesellschaft kann dies insbesondere über gemeinschaftliches Handeln in Zusammenschlüssen von Ehepaaren und Familien erfolgen. In Familiengruppen, -kreisen und -verbänden können sich Familien gegenseitig austauschen, stärken und unterstützen sowie gemeinsam Projekte für sich und andere Familien voranbringen. Den Familienverbänden kommt in der Vertretung der politischen Interessen der Familien eine herausragende Rolle zu, da Familien hier aus ihrem eigenen Erfahrungsschatz heraus politisch handeln.

In der Eigeninitiative von Familien geht so Selbsthilfe einher mit gesellschaftspolitischem Engagement, mit Hilfeleistungen und dem Eintreten für andere. Wichtig ist, daß die Eigeninitiative von Ehepaaren und Familien in Gemeinden herausgefordert, unterstützt und gebündelt wird."

Die Politik muss sich noch mehr als bis jetzt für eine familienförderliche Politik einsetzen.

"3.2     Die Politik muß gerechte und förderliche Bedingungen für Ehe und Familie sichern

Ehe und Familie haben für die Entfaltung des Einzelnen wie für die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegende Bedeutung. Zurecht stellt deshalb das Grundgesetz in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es bekräftigt damit auch die einzigartige Stellung, die der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften im staatlichen Recht zukommt. Diese Sonderstellung ist keine Privilegierung der Ehe und keine Benachteiligung anderer Lebensformen, sondern Ausdruck des besonderen Charakters und der besonderen Leistungen von Ehe in ihrem Zusammenhang mit Familie. Deshalb ist am besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie ihn die Verfassung bekräftigt, aus Gründen des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit unbedingt festzuhalten. Schutz und Förderung von Ehe und Familie im politischen Raum gründet auf einer geistigen Grundlage. Diese darzulegen, zu vermitteln und zu bewahren ist Voraussetzung allen weiteren Handelns.

Auf die Förderung von Ehe und Familie müssen sich dann allerdings auch die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen richten. Sie müssen gewährleisten, daß gerechte Bedingungen das Leben in Ehe und Familie und das Zusammenleben der Generationen absichern. Drei grundlegende Leitlinien ergeben sich daraus:

-    Verschiedene Bereiche unserer Gesellschaft tragen mit ihren unterschiedlichen Leistungen zum Erhalt und zur Entwicklung unserer Gesellschaft bei. Politik muß im Interesse der gesamten Gesellschaft darauf achten, daß diese unterschiedlichen Beiträge die ihnen gemäßen Entfaltungsbedingungen finden und gerecht bewertet werden. Unsere Gesellschaft steht dabei in der Gefahr einer “Familienvergessenheit”: in der Gefahr zu vergessen, wie wichtig Familie für die Menschwerdung des Menschen und damit für das gesellschaftliche Leben ist; in der Gefahr zu übersehen, welche Bedingungen Familien für ihr Leben brauchen. Die daraus resultierenden vielfältigen “strukturellen Rücksichtslosigkeiten” belasten und gefährden Familien und verhindern Familiengründungen. Sie schaden damit der gesamten Gesellschaft. Es ist deshalb eine deutliche Akzentverschiebung der Politik zu fordern. Sie muß den Lebensbedingungen von Familien die gleiche Aufmerksamkeit schenken wie etwa den Standortbedingungen der Wirtschaft.

-   Familien dürfen gegenüber Menschen ohne Kinder nicht benachteiligt werden. Die Rahmenbedingungen müssen zumindest so gestaltet werden, daß eine Gesellschaft Familien nicht Lasten auferlegt, die sie anderen nicht zumutet. Darüber hinaus ist für einen gerechten, anteiligen Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen zu sorgen, die Familien durch die Versorgung und Erziehung von Kindern in Kauf nehmen.

-    Schließlich bedürfen die in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht besonders benachteiligten Familien auch einer besonderen Unterstützung. Es gibt Not- und Bedarfslagen, wie beispielsweise plötzliches Eintreten von Krankheit, körperliche oder psychische Überforderung von Eltern oder Überschuldung, die ergänzende Hilfen von außen erforderlich machen. Diese Dienste sind wichtig, damit Belastungssituationen von Familien die Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Kinder nicht dauerhaft beeinträchtigen.

Die Konsequenzen und Maßnahmen, die sich hieraus im einzelnen ergeben, sind im Sozialwort der Kirchen “Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit” eingehender dargestellt. Es macht deutlich, daß die Sorge für Ehe und Familie eine Querschnittsaufgabe ist. Sie berührt viele verschiedene Bereiche der Politik. An dieser Stelle soll besonders hervorgehoben werden:

-   Familien benötigen eine ausreichende finanzielle Absicherung, damit sie den erhöhten Aufwand, den die Sorge für Kinder mit sich bringt, tragen können. “Kindbedingte Armut” ist ein Phänomen, das auf krasse Weise vor Augen führt, wie schwierig es auch in unserem Lande sein kann, sich für mehrere Kinder zu entscheiden. Viele Familien nehmen um ihrer Kinder willen bereits erhebliche wirtschaftliche und soziale Nachteile in Kauf. Von staatlicher Seite muß die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums der Familie von steuerlichen Belastungen sichergestellt werden und darüber hinaus über das Kindergeld eine bedarfsorientierte Förderung erfolgen. Die Leistungen müssen der Höhe nach so ausgestaltet werden, daß Kinder jedenfalls nicht die Ursache für Armut sein können und keine Familie - auch nicht in den niedrigeren Einkommensbereichen - lediglich auf Grund der Tatsache, daß sie Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist. Weiterhin muß sichergestellt sein, daß Kinder nicht mit besonderen Benachteiligungen aufwachsen müssen und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.     
Zu berücksichtigen ist dabei, daß die wirtschaftliche Situation von Familien durch Entscheidungen auf allen politischen Ebenen beeinflußt wird. Entlastungen und Belastungen von Familien müssen auf kommunaler Ebene, Landesebene und Bundesebene so aufeinander abgestimmt sein, daß sie sich für Familien nicht widersprüchlich oder gar benachteiligend auswirken.

-   Durch Erwerbsarbeit sichern sich Familien ihre Lebensgrundlagen; sie ist zugleich ein wesentlicher Teil der Lebensperspektive von Männern und Frauen. Familien sind bis in die inneren Beziehungen hinein durch die Arbeitsbedingungen, noch mehr durch Arbeitslosigkeit und ihre Folgen betroffen. Familiengerechte Erwerbsarbeit ist auf das Ziel gerichtet, Familie und Erwerbsarbeit im Blick auf die familialen Interessen und Bedürfnisse in Einklang zu bringen. In manchen Familien besteht der Wunsch, daß beide Eltern zeitgleich mit der Erziehungsphase ihrer Kinder erwerbstätig sein wollen; in anderen Familien scheidet ein Elternteil - meist zeitlich begrenzt während der ersten Erziehungsphase, bis das Kind in den Kindergarten oder in die Schule kommt - aus der Erwerbstätigkeit aus. Häufig gibt es für Familien zur Sicherung des Familieneinkommens keine Alternative zur Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter. Rahmenbedingungen haben jedoch sicherzustellen, daß für Familien eine echte Wahlmöglichkeit besteht. Dazu gehört neben einer heute oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern deren stärkere finanzielle Anerkennung, die Vätern und Müttern auch eine Verringerung der Erwerbstätigkeit erleichtert. Erforderlich ist weiterhin ein Angebot an Kindertageseinrichtungen, das in Umfang und Qualität den Bedürfnissen der Kinder und den Erfordernissen der Eltern gerecht wird. Schließlich sind Arbeitszeiten notwendig, die es ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren. Teilzeitangebote - auch für qualifizierte Stellen - sind dabei besonders wichtig.

-   Die Wohnung, der Wohnort und dessen Infrastruktur haben für Familien grundlegende Bedeutung. Erst angemessene Wohnverhältnisse bieten einen Rahmen, in dem Familienleben sich entfalten kann. Wohnraum muß für Familien bezahlbar sein; das Wohngeld, die Wohneigentumsförderung, der soziale Wohnungsbau und die Mietgesetzgebung müssen auf den Bedarf von Familien ausgerichtet sein. Über ein familiengerecht ausgestaltetes Erbbaurecht können Familien direkt unterstützt werden. Ziel muß ein Wohnungsbau sein, der Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe und das Zusammenleben in Gemeinschaft fördert.

Auch die Kirche muss handeln, deshalb müssen z.B. die Pfarreien in besonderer Weise für die Familien da sein.

"3.3     Die Pfarrgemeinde soll ein Raum für Ehepaare und Familien sein

Die Kirche bemüht sich auf vielfältige Weise um die Unterstützung und Förderung von Ehe und Familie. Grundlegend ist für sie, die Menschen nicht nur als unverwechselbare Individuen zu verstehen, sondern auch als Personen, die in Beziehung stehen und meist in Familien leben: Sie sind Mann, Frau, Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern. In Familie eingebunden zu sein, ist für die meisten Menschen die wichtigste Dimension ihres Lebens. Die Familie ist ein wichtiger Raum, in dem der Glaube verwirklicht wird. Ihr muß deswegen in der Feier des Glaubens im Gottesdienst, in der Verkündigung und Auslegung des Wortes Gottes und im Dienst am Nächsten hohe Aufmerksamkeit zukommen. Familie ist Ort der Kirche, in Familie wird Glaube gelebt, und die Glaubenserfahrungen von Familien sind unverzichtbar für den Glauben der Kirche. Familienpastoral bedeutet deswegen nicht zuerst die Schaffung besonderer Angebote für Familien, sondern fordert auf, in allen kirchlichen Vollzügen im Blick zu haben, daß die Glieder der Pfarrgemeinde zumeist Mitglieder von Familien sind.

Besonders wichtig ist, daß die Pfarrgemeinden offen sind für alle Familien. Die “vorrangige Option für die Armen” verlangt eine besondere Aufmerksamkeit für die Familien, die sozialen Belastungen ausgesetzt sind: die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, die am Rande des Existenzminimums leben, die fremd sind in Deutschland. Auch die Familien, die den kirchlichen Vorstellungen und Erwartungen nicht voll entsprechen, gehören zur Gemeinde und dürfen Offenheit und einladendes Entgegenkommen erwarten.

Pfarrgemeinden als Gemeinschaften, als Geflecht von sozialen Beziehungen, können Familien in verschiedener Hinsicht unterstützen: als Orte, in denen Familien Heimat haben und Kontakte finden, als Glaubensgemeinschaften, in denen Familien Orientierung finden, als Netze, die in schweren Situationen tragen und halten. Gerade in Situationen des Scheiterns, des Abschiednehmens, des Sterbens und der Trauer muß die Kirche als heilende und helfende Gemeinschaft erfahrbar sein, die so die Nähe Gottes glaubwürdig bezeugt. In einer Seelsorge für Ehe und Familie, die um die Verletzlichkeit menschlicher Beziehungen, um Verhängnis, Schuld und Tod weiß, wird Gemeinde auch zum Lebensraum, wo Getrennte, Verwitwete und Geschiedene Hilfe finden, um das Ende ihrer Beziehung als Teil der eigenen Lebensgeschichte annehmen zu können und die Trauer über durchkreuzte Lebenspläne aus der Kraft des Glaubens zu bewältigen. Sie bezeugen so die Menschenfreundlichkeit Gottes, der den Kreislauf von Scheitern, Schuld, Versagen und Tod aufbricht und zu neuen Lebensmöglichkeiten aufweckt.

Die Räumlichkeiten, die Gemeinden in der Regel haben, ermöglichen Begegnung und Austausch von Familien und sollten für Familien nutzbar sein. Im Gegensatz zu Erfahrungen “struktureller Rücksichtslosigkeit” in der Gesellschaft sollten Gemeinden sich bemühen, Orte “struktureller Familienfreundlichkeit” zu sein. Sie kann sich beispielsweise in einer entsprechenden Gestaltung des Kindergartens und seiner Öffnungszeiten, in der flexiblen Nutzung der Räumlichkeiten der Pfarrei oder im Familienwahlrecht bei Pfarrgemeinderatswahlen zeigen. Schließlich gehört dazu ein öffentliches Eintreten der Kirche und der Gemeinde für die berechtigten Anliegen der Familien. Gerade auf kommunaler Ebene kann der Stimme der Pfarrgemeinde nicht selten ein erhebliches Gewicht zukommen.

Familie ist der “erste und wichtigste Weg der Kirche (Brief an die Familien, Johannes Paul II. 1994)”, sie ist Ort der Menschlichkeit und Grundlage der Gesellschaft. Wir danken all denen, die durch ihr Wirken im Großen und im Kleinen ermöglichen, daß Familie dies sein kann, und bitten sie, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen."

2.3.2 Einige Forderungen des Familienbundes der Deutschen Katholiken

Im Grundlagenprogramm des Familienbundes der Deutschen Katholiken werden unter anderem Aussagen zur Familienarbeit und Erwerbsarbeit gemacht:

"Es muss in der Entscheidungsfreiheit der Eltern liegen, wie sie Familienleben und Beruf/Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren. Dabei sind die Eheleute verpflichtet, also Frauen und Männer, bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbsarbeit die gebotene Rücksicht auf den Partner und auf die Belange der Familie zu nehmen. Dazu müssen in Wirtschaft und Erwerbsarbeitswelt entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Schließlich hat der Staat die Verpflichtung, Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Wahlfreiheit zu schaffen, die eine gleichberechtigte Aufteilung der Erwerbsarbeit und der Familientätigkeit für Mütter und Väter ermöglichen.

Eine partnerschaftliche Verteilung von Erwerbsarbeit, Familientätigkeit und anderen gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten entspricht dem veränderten Rollenverständnis von Frau und Mann. In den Lebensentwürfen von Frauen und Männern müssen Erwerbsarbeit und das Leben mit Kindern in der Familie gleichwertige Optionen sein können.

Eine gerechte Gesellschaft der Zukunft muss daher den speziellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Familien entsprechen und folgende Aspekte aufgreifen:

§        familiengerechte Arbeitszeiten;

§        mehr qualifizierte zeitflexible Arbeitsplätze für Frauen und Männer;

§        Betreuungsangebote für Kinder;

§        verlängerte und flexible, nachhaltig finanziell abgesicherte Freistellung für Erziehungsarbeit ("Elternzeit").

Diese Erfordernisse müssen auf dem Weg zur Tätigkeitsgesellschaft Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und unternehmerischen Selbstverständnisses sein, allein schon, da sie langfristig im eigenen Interesse von Wirtschaft und Unternehmern liegen. In diesem Maße verliert die entlohnte Erwerbsarbeit mehr und mehr ihr Monopol als Quelle von Lebenssinn. Die bestehende Dominanz der bezahlten gegenüber der bisher unbezahlten Arbeit, die gegenwärtig in unserer Gesellschaft zu Lasten der Eltern geht, muss überwunden werden.

Neben dem Gesetzgeber sollten die Tarifvertragsparteien flankierend wichtige Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer familienorientierten Unternehmenspolitik schaffen, zumal diese gesellschaftspolitische Aufgabe in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Der Familienbund der Katholiken sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Gleichwertigkeit der Lebensbereiche von Erwerbsarbeitswelt und Familie. Er betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass auch künftig ein Mindestmaß an gemeinsamer freier Zeit für familiäres Zusammenleben gesichert werden muss.

Die Organisation der Erwerbsarbeitswelt hat den Freiraum der Familie für Muße und Kultur zu respektieren. Dazu gehört das erwerbsarbeitsfreie Wochenende. Vor allem aber stellt der Sonntag in seinem sozialen und religiös-kulturellen, gemeinschaftsstiftenden Stellenwert einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Kultur dar."

Familiengemäßes Einkommen wird vom Familienbund gefordert.

"Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschweren die Entscheidung für die Lebensform Familie. Materielle und soziale Sicherheit sind nach wie vor ganz vorrangig an eine lebenslange Erwerbsbiografie gekoppelt und behindern daher die Entscheidung zur Lebensform Familie. Die Erwerbsarbeitsgesellschaft und ihre Arbeitswelt sind zentrale Bestimmungsgrößen für die Lebensmöglichkeiten der Familie. Unter dem Vorzeichen von zunehmend geforderter Flexibilität und Mobilität dringen sie bis in die privaten Lebensräume der Menschen ein und beeinflussen die Gestaltung des familiären Zusammenlebens. Zugleich ist die Teilhabe an Erwerbsarbeit der zentrale Faktor für die wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere

der Familien. Dies wird besonders deutlich, wenn Familien von der Teilhabe an Erwerbsarbeit durch Arbeitslosigkeit oder Familienarbeit ausgeschlossen sind. Eine verantwortliche Familienpolitik muss gerechte wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen schaffen, die es Familien erleichtern, ein dauerhaftes Lebenskonzept mit Kindern zu realisieren.

Damit Familien den erhöhten Aufwand, der mit der Erziehung und Versorgung der Kinder verbunden ist, tragen können, benötigen sie eine ausreichende und dauerhafte finanzielle Absicherung. Kindbedingte Armut ist ein Skandal, der auf krasse Weise die vielfältige strukturelle Benachteiligung der Familie dokumentiert. Gefordert ist daher eine Familienpolitik, die sich als umfassende gesellschaftsgestaltende Strukturpolitik versteht und in materieller und sozialer Hinsicht verlässliche Rahmenbedingungen schafft damit Familie gelingen kann und Kinder sich entfalten können.

Nicht nur Familien haben aufgrund ihres besonderen Bedarfs einen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Auch die Gesellschaft ist auf die materielle Verlässlichkeit im Miteinander der Generationen angewiesen und hat daher einen solidarischen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Familie als eines verborgenen und allzu oft vergessenen Leistungsträgers zu erbringen.

Ein vorrangiges Ziel muss die Beseitigung kindbedingter Armut sein. Transferleistungen für Familien ohne bzw. mit niedrigem Einkommen müssen so bemessen sein, dass Familien nicht der Kinder wegen auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.

Darüber hinaus ist verfassungsrechtlich das sozial‑kulturelle Existenzminimum vollständig steuerrechtlich freizustellen. Bei der Festsetzung des Existenzminimums von Kindern und Familien müssen die einzelnen Kostenfaktoren realitätsgerecht bewert werden. Zum Existenzminimum von Kindern gehört auch der elterliche Betreuungs‑ und Erziehungsaufwand.

Jenseits der Steuergerechtigkeit haben Familien einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Förderung (Familienlastenausgleich in Orientierung an der Bedarfsgerechtigkeit). Dazu zählt vor allem der Teil des Kindergeldes, der als Familienförderung zum Ausgleich der familienbedingten Mehrkosten beiträgt. Weitere Transferleistungen wie Erziehungsgeld oder Ausbildungsförderung dienen zumindest teilweise dem Leistungsausgleich, der bisher erst am Anfang steht. Sie sind situationsgerecht weiterzuentwickeln.

Diese und andere Transferleistungen sind so auszugestalten, dass Erziehungsleistung und Familienarbeit angemessen und gleichwertig zur Erwerbsarbeit berücksichtigt und die Entwicklungschancen der Kinder verbessert werden. Sämtliche kindbezogenen Leistungen sind zu dynamisieren.

Eine planvolle Weiterentwicklung der bestehenden Erziehungsgeldregelung kann so mittelfristig in eine nachhaltige, auch einkommenswirksame Anerkennung der familiären Betreuungs- und Erziehungsleistungen einmünden. Im Wandel der Erwerbsarbeitsgesellschaft hin zur Tätigkeits- und Teilhabegesellschaft" könnte neben dem aus Erwerbstätigkeit begründeten Einkommen eine aus gesellschaftlich wichtiger Erziehungsleistung begründete und gesellschaftlich (mit)finanzierte materielle und soziale Existenzsicherung ihren Platz haben.

Eine solche Einkommenssicherung berücksichtigt auch die externen Effekte, die mit der sozialen Dienstleistung der familiären Kinderbetreuung und -erziehung verbunden sind. Sie enthält Elemente eines knappen "öffentlichen Gutes", das künftig immer weniger ohne einkommenswirksame Anerkennung zu haben sein wird.

Die Ausbildungsförderung ist grundsätzlich mit dem Ziel zu reformieren, den Familien die Unterstützung zukommen zu lassen, die zur Sicherstellung der Ausbildung ihrer Kinder notwendig ist. Die Leistungen nach dem BAföG sind so hoch zu bemessen, dass die Eltern in erforderlichem Maße entlastet werden."

2.4 Perspektiven

Die Gesellschaft muss bedenken, welche Leistungen die Familie für ihren Bestand erbringt und sie dabei angemessen unterstützen. Die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens werden in der Familie gelegt. Unser Gemeinwesen und unsere Wirtschaft hängen von einer gelungenen sozialen Erziehung ab. Unverzichtbar sind auch die großen Leistungen, die die Familie in Notfällen erbringt. Deshalb muss Familienarbeit wenigstens so hoch eingeschätzt werden wie Erwerbsarbeit. Die Familien selbst sind als erste aufgerufen, Lobby für ihre Situation zu machen. Sie müssen mit ihren Problemen an die Öffentlichkeit gehen. Hierbei sind sie von familienorientierten Verbänden zu unterstützen. Die Familien haben ein Recht auf Öffentlichkeit, weil sie ja die entscheidende Leistung für die gesamte Gesellschaft erbringen.


2.5 Fragen zu Kapitel 2 Familie im Wandel

2.5.1 Fragen zu 2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen

1. Wie war die Rollenverteilung im Matriarchat?

 

 

 

 

2. Beschreiben Sie kurz das Familienbild der Antike

 

 

 

 

 

3. Was kennzeichnet die Familie der Moderne?

 

 

 

 

 

4. Wie hat sich die Familie ihrer Ausdehnung nach in den letzten Jahrzehnten verändert?

 

 

 

 

 

5. Wo sehen Sie die ökonomischen Herausforderungen der Familie heute?


2.5.2 Fragen zu 2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen

1. Beschreiben Sie kurz Familienformen?

 

 

 

 

 

2. Wie nennt das Sozialwort die Verbindung von Ehe und Familie?

 

 

 

 

 

3. Wie viel Prozent Kinder werden in dieser Sozialform groß?

 

 

 

 

 

 

4. Welche Elemente definieren die Familie?

 

 

 

 

 

5. Warum ist Ihrer Meinung nach die Familie notwendig?


2.5.3 Fragen zu 2.3

1. Wie kann Familie die Initiative für die Verbesserung ihrer Situation ergreifen?

 

 

 

 

 

 

2. Was muss vor allem durch die Politik getan werden?

 

 

 

 

 

3. Wie ist das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Familienarbeit einzuschätzen?

 

 

 

 

 

4. Wie sind aus der Sicht der Familie die Rahmenbedingungen für Arbeit zu gestalten?

 

 

 

 

 

5. Was könnte in Ihrer Umgebung (z.B. Pfarrei) für die Familie getan werden?


3.Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes

3.0 Hinführung und Literatur

3.0.1 Frage zum Überlegen

Welches Ziel hat Ihrer Auffassung nach letztlich die Wirtschaft zu verfolgen!

 


3.0.2 Hinführung

Natürlich kann und soll in einem solchen Kurs nicht eine ganze Volks- und Betriebswirtschaftslehre dargestellt werden. Aber es muss doch näher dargelegt werden, was Wirtschaft ist. Dafür sind zuerst einmal die Wirtschaftswissenschaften zuständig, vor allem in der Weltwirtschafts-, der Volkswirtschafts- und der Betriebswirtschaftslehre. Sie verstehen sich zuerst einmal als Wissenschaften, die die Gesetzlichkeiten der Wirtschaft aufspüren und darstellen und damit zu einem sachgerechten Funktionieren der Wirtschaft führen wollen. Missachten dieser Gesetzlichkeiten führt zur Schädigung der Wirtschaft. Reglementieren von außen bringt eher Schäden denn Nutzen, so meinen die Vertreter der reinen Lehre der Wirtschaftswissenschaften.

Kritisch dazu steht die Wirtschaftsethik, die gerade auch für die Wirtschaft ethische Fragen stellt, die einfach die Situation, wie sie sich darbietet nicht hinnimmt, sondern darauf verweist, dass Wirtschaft Handeln von Menschen für Menschen ist und jedes menschliche Handeln hat eine ethische Seite. Dies muss also auch für die Wirtschaft gelten. Dient die Wirtschaft zum Beispiel nur der Gewinnmaximierung oder ist auch Verteilungsgerechtigkeit angesagt? Diese ethischen Fragen spielen für unseren Brief die entscheidende Rolle.

Wie aber kann das gehen, das Zusammen von wirtschaftlichen und ethischen Gesetzen? Wir haben dafür in Deutschland das System der sozialen Marktwirtschaft entwickelt. Es hat sich im Prinzip bewährt, es besteht aber auch der Verdacht, dass es heute nicht mehr die Bedeutung hat wie früher einmal. Hat es noch seine Gültigkeit oder kennen wir bessere Modelle? Wenn es sich bewährt hat, dann geht es also darum, Schritte zu erarbeiten, wie es stabilisiert und weiter verbessert werden kann. Darüber soll nachgedacht werden.

Genau gesehen ist dann das Kapitel wieder nach dem Dreischritt "Sehen - Urteilen - Handeln" aufgebaut.

3.0.3 Literatur und Internet

3.0.3.1 Literatur

Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Wirtschaftliche Gerechtigkeit für alle: Die Katholische Soziallehre und die amerikanische Wirtschaft, DBK Stimmen der Weltkirche 26, 1986

Beck, Ulrich, Kapitalismus ohne Arbeit. Über Mythen der Politik, globale Wirtschaft und die Zukunft der Demokratie, in: Der Spiegel, 4/1998, S. 21-30.

Borg-Manché, Charles, Zusammenstellung, herausgegeben von Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Diözesanverband München und Freising e.V., Zitate aus der katholischen Soziallehre zum Thema: Mitbestimmung, München 2002

Buballa, G., Das Mitarbeitervertretungsrecht im Bistum Limburg, Frankfurt 1993

Deutsche Bischofskonferenz, Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, DBK Gemeinsame Texte 9, Bonn 1997

Guidici, Vittorio, Die Geschichte der Wirtschaft, München 2000

Hamm, Heinrich, Christliche Gesellschaftslehre im wirtschaftlichen Unternehmen, Trier 2000

Hengsbach, Friedhelm u.a., Reformen fallen nicht vom Himmel, Was kommt nach dem Sozialwort der Kirchen, Freiburg 1997

Höffner, Joseph, Christliche Gesellschaftslehre, Kevelaer 2000

Huster, Ernst-Ulrich, Neuer Reichtum und alte Armut, Düsseldorf 1993

Jünemann, E., Ludwig, H., Hg., Vollbeschäftigung ist möglich! Makroökonomische Simulation der Wirkungen eines zusätzlichen Erziehungseinkommens mit einer Darstellung des Erziehungseinkommensmodells der Weidener Erklärung, Merzig 2002

Kessler, Wolfgang, Wirtschaft für alle, Eine kritische Einführung in die wirtschaftlichen Probleme der Bundesrepublik Deutschland, Konstanz 1999

Kessler, Wolfgang, Wirtschaften im dritten Jahrtausend, Leitfaden für ein zukunftsfähiges Deutschland, Oberursel 1996

Mehlinger, R. Grundlagen des Personalvertretungsrechts, München 1996

Nell-Breuning, Oswald von, Gerechtigkeit und Freiheit, Grundzüge katholischer Soziallehre, Wien 1980

Rifkin, Jeremy, "Access" Das Verschwinden des Eigentums. Wenn alles im Leben zur bezahlten Ware wird, Frankfurt am Main 2000,

Rifkin, Jeremy, Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft, Frankfurt 2001

Rifkin, Jeremy, Wenn die Menschen in der Wirtschaft keinen Platz mehr finden. Die dritte technische Revolution, die Zukunft der Erwerbsarbeit und die Rolle des Staates. Frankfurt 1995

Wagener, Hans-Jürgen, Demokratisierung der Wirtschaft, Möglichkeiten und Grenzen im Kapitalismus, Frankfurt 1980

Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, Missio Aachen, Missio München und Renovabis, Bonn 1999
http://katholische-kirche.de/Service/download.htm

Woll, Artur, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, München8 1984

DBK Beschäftigung erweitern, Arbeitslose integrieren, Zukunft sichern:
Neun Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik, Memorandum einer Expertengruppe berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 1998

3.0.3.2 Internet

Die Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes
http://www.dgb.de

Wissenschaftliche Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, Missio Aachen, Missio München und Renovabis, Bonn 1999
http://katholische-kirche.de/Service/download.htm

gewerkschaftliche Monatshefte
http://www.gmh.dgb.de/

Wohlstand für alle Vortragssammlung
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/dgs-mills/wealth/reichtum.html

Seiten zur katholischen Soziallehre und Wirtschaftsfragen
http://www.leuninger.de

Beste Sammlung von Texten der Soziallehre
http://www.helmut-zenz.de/links53.htm

3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzen gehorcht sie?

3.1.0 Hinführung

Jeder von uns hat es fast täglich mit wirtschaftlichen Vorgängen zu tun. Das beginnt beim Einschalten des Lichtes, beim Verbrauch von Wasser, dem Einschalten der Heizung und wird fortgeführt beim Autofahren und beim Einkaufen. In der Arbeit ist der Mensch dann noch als aktiver Faktor in dieses Geschehen mit einbezogen. Im Folgenden geht es darum, über diesen Begriff etwas nachzudenken um ihn besser zu verstehen. Wirtschaft bezeichnet nach einer gängigen Beschreibung der Wirtschaftswissenschaften alle Aktivitäten, die der Produktion, der Verteilung dem Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen dienen. Ziel der Wirtschaft ist es, die knappen Mittel an Geld und Gütern, sowie Dienstleistungen so einzusetzen, dass sich möglichst die menschlichen Bedürfnisse befriedigen lassen. Darüber gilt es weiter nachzudenken. Dabei können natürlich nur die wichtigsten Elemente für unser Verständnis herausgearbeitet werden. Das beginnt mit einer kurzen geschichtlichen Darstellung, über Grundbegriffe und Konzepte der Wirtschaft bis zu heutigen Perspektiven.

3.1.1 Wirtschaften ist Teil des menschlichen Lebens

Die erste Form, den Lebensunterhalt zu gewinnen, war die Jagd und das Sammeln von Früchten. Man nennt es die Zeit der Jäger und Sammler. Im Alten Testament ist Nimrod erwähnt, der ein großer Jäger vor dem Herrn war (Genesis 10.16). Es wurden schon Werkzeuge aus Stein geschaffen und Geräte aus Horn und Knochen. Die Menschen waren auf der Suche nach Nahrung auf dauernder Wanderschaft. Es gab noch keine Vorratswirtschaft. Als die Zeiten mal wieder etwa wärmer wurden kam der Fischfang hinzu. Diese Zeit erstreckte sich von Anfang des Menschen bis etwa 15.000 vor Christus. Die Steinzeit mit Steinwaffen und Werkzeugen dauerte etwa noch bis 8.000 v.C.

Etwa um 15.000 v.C. begann das Kultivieren von Pflanzen und das Domestizieren von Tieren, Ackerbau und Viehzucht. In der Bibel finden wir das bei den Gestalten von Kain und Abel. Kain wurde Ackerbauer, Abel Viehhirte (Genesis 4,1). Wildgetreide z.B. Gerste wurden kultiviert. Damit änderte sich auch das Wanderleben zu größerer Sesshaftigkeit. Verfeinerte Geräte zum Ackerbau, z.B. Hacken, deshalb auch Hackbau, wurden hergestellt und ebenso die Vorratshaltung erfunden. Der Hund war schon früh domestiziert als Jagdgehhilfe, jetzt kamen Rinder, Schafe und andere Tiere hinzu. Mit dieser ersten Form von Arbeitsteiligkeit zwischen Hirten und Bauern begann der Tausch und damit die Wirtschaft im eigentlichen Sinne. In den ältesten Dörfern finden wir keine Unterschiede zwischen den Häusern, offensichtlich gab es den Unterschied zwischen arm und reich noch nicht.

Dann bildeten sich vor allen in den größeren Siedlungen die Handwerker heraus, die auf bestimmt Produkte, z.B. Ackergeräte spezialisiert waren. An die Stelle des Steins treten Kupfer, ab dem 3. Jahrtausend v.C. Bronze und etwa ab 700 v.C. Eisen. Bergbau, Metallverarbeitung, Keramik und Weberei breiteten sich aus. Die Bedeutung des Handwerks nahm zu und zugleich auch die Bedeutung des Handels durch umfangreiche Tauschgeschäfte und dazwischen geschaltete Spezialsten (die späteren Kaufleute) oft über weite Strecken hinweg.

In den großen Flusslandschaften der Welt, im Orient vor allem am Euphrat und Tigris und am Nil breiteten sich die ersten Hochkulturen aus. Ur in Chaldäa beginnt um 4500 v.C. Die Griechen waren als seefahrendes Volk große Händler. Das Geld, vor allem wurde als Tauschwert erfunden um 700 v.C. gibt es die ersten geprägten Münzen, in Amerika bei den Indianern als Muschelperlen. Über die Bildersprache und in Ugarit über die alphabetische Sprache kam es zu erleichterter Kommunikation. Handelsverträge konnten in Stein geschlagen oder auf Tontafeln dargestellt werden. Von Bedeutung waren auch durch ihre Seefahrt die Karthager und die Etrusker.

Die griechisch-römische Epoche war vor allem durch den Großgrundbesitz geprägt. Der römische Adel wurde durch den Reichtum aus den eroberten Gebieten immer reicher. Die Arbeit auf den Latifundien machten in der Regel die Sklaven. Hauptanbau waren Getreide, Öl und Wein. Die Weidewirtschaft wurde im Sommer auf den Bergen und im Winter in den Tälern betrieben. Der Handel wurde vor allem über das Mittelmeer abgewickelt. Die Agora wird zum politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Mittelpunkt aller griechischen Städte. Handwerk, Bildhauerei und Baukunst spielten eine große Rolle. Innerhalb des Reiches herrschte die Pax Romana, das heißt der römische Frieden, das offene Land war auch nachts sicher. Das war natürlich für den Handel besonders günstig. Das Militär schluckte einen großen Teil der Staatsausgaben. Das römische Reich förderte zuerst aus militärischen Gründen, dann auch für den Handel, den Straßenbau. Das Geldsystem war solide. Das römische Reich verfiel aus inneren und äußeren Gründen, ihm fehlte der Reichtums- und Sklavenzuwachs aus neuen Eroberungen und der Druck der Nachbarvölker wurde zu groß. Die Städte entvölkerten sich. Im 5 Jahrhundert n.C. brach das weströmische Reich zusammen, das oströmische lebte gestützt auf Landwirtschaft, Verwaltung und Militär und innerlich verbunden durch das Christentum noch 1.000 Jahre weiter.

Zuerst einmal brach das römische Wirtschaftssystem im europäischen Mittelalter zusammen. In dieser Zeit blühte der chinesisch-asiatische Raum. Seide und Spezereien später auch Porzellan kamen von dort. Vom 6. Jh. v.C. ist die Seidenstraße bekannt, die den Mittelmeerraum mit China verband. Getauscht wurden vor allem chinesische Produkte gegen Gold Silber und Pferde.

Der arabisch-islamische Raum hatte von 750 n.C. bis etwa 1258 eine wirtschaftliche Hochphase. Sie kontrollierten die Karawanenwege, auf denen vor allem Gold und schwarze Sklaven gehandelt wurden. Sie erfanden den Wechsel und erließen wirtschaftspolitisch protektionistische Maßnahmen. Es gab abgesehen von Kriegszeiten Handel auch mit Christen. 1453 wurde Konstantinopel erobert, es gab innerhalb des Islam wieder einen Aufschwung, aber ab dem 16. Jahrhundert schottete sich dieses Gebiet ab.

Im europäischen Gebiet war nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches durch die Wanderungsbewegungen und die Einfälle der Sarazenen, Wikinger und Ungarn trotz aller Versuche eher eine desolate Situation, die sich vor allem darin äußerte, dass erstmals in der Geschichte die Städte ihre wirtschaftlich vorherrschende Funktion verloren. Die Geldwirtschaft ging verloren, das System wurde überwiegend wieder agrarisch. Gewisse Handwerke überlebten in den Städten, die eigentliche wirtschaftliche Funktion hatten die Wirtschaftshöfe des Adels. Erst ab dem 11. Jahrhundert blühten die Städte wieder auf. Durch den Bevölkerungswachstum im 10. Jahrhundert gab es eine landwirtschaftliche Revolution z.B. in der Dreifelderwirtschaft und vielen Neurodungen. Die Bevölkerung in Europa stieg von 25 Millionen um das Jahr 1000 auf 90 Millionen um 1400. Die Klöster spielten landwirtschaftliche Vorreiterrolle. Kaufleute schlossen sich in Gilden zusammen, der Handel bekam wieder überregionale Bedeutung. Venedig und die Hanse stehen für den Aufschwung der Seefahrt, auch durch die Erfindung des Kompass und den Bau neuer Schiffstypen. Norditalien und Antwerpen förderten die Geldwirtschaft, es wurde mit Wechseln gearbeitet. Handel und Märkte förderten an vielen Orten die Wirtschaft.

Neue Schiffspassagen wurden entdeckt, Afrika umsegelt und der Weg nach Amerika erschlossen, das förderte den Reichtum Europas. Der 30-jährige Krieg war vor allem für Deutschland ein entscheidender Rückschlag. Gleiches gilt für die Pestwellen in Europa, die im 14. Jahrhundert begannen. Durch entsprechende Waffensysteme wurde die Vorherrschaft auf den Meeren gesichert. Der Reichtum an Gold Amerikas förderte vor allem die Wirtschaft Englands, wo die Spanier die immensen Summen Geld aus Amerika vor allem ausgaben. Darunter litten vor allem die Indianer und die Einwohner von Afrikas durch die Sklaverei. England fördert durch die Gründung der Ostindienkompanie den Handel mit Asien und gründete fast überall Kolonien. England wurde zur entscheidenden Wirtschaftsmacht der Welt.

Von dort ging Ende des 18. Jahrhunderts die Industrialisierung aus, die mit Zeitverzögerung auf große Teile von Europa und die USA übergriff. In den verschiedenen Wellen (in der 2. Einheit ausführlich in Kapitel 1 beschrieben), dauerte sie bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Die Entwicklung neuer Technologien trug entscheidend dazu bei und ergriff viele Länder der Welt. Über Eisenbahn, Dampfschiff, Strom, Auto, Flugzeug und neue Kommunikationstechnologien entwickelt sich ein neues System der Wirtschaft. Neue Energiequellen wurden erschlossen. Das Kapital bekommt wachsende Bedeutung. Hinzu kommt, mitbedingt durch die Entwicklung der Medizin, ein erhebliches Bevölkerungswachstum.

Das Zeitalter der Globalisierung bricht an. Die postindustrielle Revolution hat die Wirtschaft verändert. Gekennzeichnet wird sie von transnationalen Unternehmen, weltweite Spekulationen, Ersatz der Arbeitskraft durch moderne Technologien und Entwicklung der damit auch zusammenhängenden Informationstechnologie (siehe 3. Einheit 3. Kapitel). Große Wirtschaftsregionen entstehen, zugleich weltweite Geflechte.

3.1.2 Einige Grundbegriffe der Ökonomie

Das Wort "Wirtschaft" wird zumeist mit dem Fremdwort "Ökonomie" wiedergegeben. Das kommt aus der griechischen Sprache und meint die Verwaltung eines Hauses. Ein Haus war ja eine Einrichtung mit vielen Bewohnern und entsprechenden Versorgungsproblemen, die oft in Selbstversorgung geleistet wurden. Dieser Begriff konnte dann aber auch auf größere Einheiten wie eine Stadt, eine Region oder ein Reich angewandt werden. Es ging um die alltägliche Existenzsicherung der jeweiligen Einheit mit Gütern und Dienstleistungen, ein entscheidendes Element für die Existenz eines Hauses, das aus den Bedürfnissen der Bewohner entstand. Im folgenden sollen die Grundbegriffe des Wirtschaftens, so wie sie von der Wissenschaft erarbeitet wurden, kurz dargestellt werden.

Es geht als zuerst einmal in der Ökonomie um die Bedürfnisse. Der Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Jeder Mensch hat Wünsche mit dem Empfinden diese auch zu erfüllen. Dies nennt man Bedürfnisse. Man kann sie nach den verschiedenen Dringlichkeiten unterscheiden. Da sind zuerst einmal die Existentialbedürfnisse, die Ding die lebensnotwendig sind weil sie die physische Existenz sichern. Dazu gehören Nahrung, Kleidung und Unterkunft, um die wichtigsten zu nennen. Danach kommen die Kulturbedürfnisse die die kulturelle Existenz sichern, dazu gehören z.B. alle Formen von Ausbildung. Dann folgen die Luxusbedürfnisse, die zum Überleben nicht notwenig sind, aber den Lebensstandard erhöhen. Im Verlauf der Menschheitsgeschichte haben sich die Bedürfnisse erheblich gesteigert, der Mensch der Frühzeit musste mit der Erfüllung der einfachsten Bedürfnisse überleben, während in unserer heutigen Gesellschaft die Bedürfnisse ins Immense angewachsen sind, zugleich aber auch hier aufgrund der Situation in der Welt große Unterschiede innerhalb der Völker und unter den Völkern bestehen.

Die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung bezeichnen wir ganz allgemein als Güter. Wenn nun alle Güter zur Verfügung stünden wie im Schlaraffenland, dann brauchte man nicht zu wirtschaften. Diese können Sachgüter oder Dienstleistungen sein. Die Sachgüter wiederum werden aufgeteilt in Verbrauchsgüter (Konsumgüter) und Gebrauchsgüter (Investitionsgüter). Es gibt knappe Güter und freie Güter. Nicht alle Güter sind knapp, zu den freien Gütern gehören Luft, Licht und noch Wasser, dies aber ist für viele Menschen kein freies Gut mehr. Wir spüren auch wie die freien Güter in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Erfahrung lehrt dass die meisten Güter und Dienstleistungen knapp sind. Die menschlichen Bedürfnisse sind unendlich groß. Auch die Mittel zu ihrer Befriedigung sind knapp. Dies wird als Knappheit der Güter und Dienstleistungen bezeichnet. Die Bedürfnisse der Menschen stoßen auf knappe Güter und Dienstleistungen. Das macht es notwendig zu wirtschaften. Wenn 30 € zur Verfügung stehen, kann ich dafür entweder einen Pullover kaufen, oder drei Mahlzeiten, beides geht nicht. Ich muss wirtschaften.

Knappe Güter kosten einfach ihr Geld. Und da auch die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel begrenzt sind, muss man genau überlegen, für was man sein Geld ausgeben möchte. Natürlich möchte man sein Geld so ergiebig wie möglich einsetzen, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Man versucht also nach dem ökonomischen Prinzip zu handeln. Das Maximalprinzip hat das Ziel, mit den gegebnen Mitteln möglichst viel zu erreichen, während das Minimalprinzip das Ziel hat, ein gegebenes Ziel mit dem möglichst geringsten Einsatz von Mitteln zu erreichen. Die Summe aller in einem Jahr hergestellten Güter und Dienstleistungen bezeichnet man als Bruttoinlandprodukt (BIP).

Um ein konsumreifes Gut zu produzieren (Produktion) bedarf es der Produktionsfaktoren. Drei Produktionsfaktoren werden genannt. Da ist zunächst die Natur (auch Boden genannt). Als Boden bezeichnet man alle natürlichen Hilfsquellen wie Felder, Bodenschätze, Wälder und Gewässer. Unter Arbeit wird alle manuelle und geistige Beschäftigung verstanden, die für die Produktion wichtig ist und das Ziel hat, Einkommen zu erwirtschaften. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es eine leitende oder mehr ausübende Arbeit ist. Zuerst einmal wird alle diese Arbeit als Produktionsfaktor verstanden. Als Kapital werden alle am Produktionsprozess beteiligten Mittel wie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen bezeichnet. Das Kapital besteht aus Gütern, die in vorherigen Prozessen erarbeitet wurden. Geldkapital ist nicht eigentlich Kapital in diesem Sinne, da es aber Verfügungsmacht über Realkapital schafft, wird Geld oft Kapital genannt. Die Summe aller in einem Jahr hergestellten Güter und Dienstleistungen bezeichnet man als Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dieses stellt das Produktionsergebnis dar.

Die Wachstumsmehrung hängt von Bevölkerungsvermehrung, Kapitalakkumulation (Kapitalhäufung) und technischem Fortschritt zusammen. Wichtig ist auch für das Prinzip der Wohlstandsmehrung die Arbeitsteilung (auch Spezialisierung). Müsste heute jeder wie weiland Robinson noch alles selbst für sich produzieren was er für sein Leben benötigt, dann wären die Menschen schlecht versorgt und müssten ein beschwerliches Leben führen. Die Wirkungen der Arbeitsteilung bestehen darin, dass zur Produktion einer bestimmten Gütermenge Arbeitskräfte sowohl ökonomisch besser genutzt werden, als auch eingespart werden. Es lässt sich eben mehr produzieren, wenn jemand immer nur eine Spezialarbeit ausübt, außerdem entfallen Umstellungszeiten in unterschiedlichen Produktionsakten. Berufliche Arbeitsteilung führt zur Spezialisierung und zu neuen Berufen. Betriebliche Arbeitsteilung schafft Rationalisierung der Funktionsbereiche der Unternehmen. Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung schafft größere internationale Konkurrenzfähigkeit. Heute gehen wir schon einer Arbeitsteilung in internationalen Regionen und weltweit entgegen, die die transnationalen Unternehmen im internationalen Wettkampf unmittelbar konkurrenzfähiger machen soll. Anderseits gibt es auch Nachteile der Arbeitteilung, die eng umgrenzte Interessengruppen entstehen lassen. Genannt muss auch die Eintönigkeit überspezialisierte Handgriffe an Maschinen, dieses entfällt aber heute zumeist, da dies durch rechnergesteuerte Maschinen übernommen wird.

Die Arbeitsteilung führt zum Tausch. Arbeitsteilung schafft Abhängigkeiten voneinander. Moderne Volkswirtschaften sind ein Netzwerk von Tauschabhängigkeiten. Dies nennt man die Interdependenz der Wirtschaft. Ursprünglich gab es den Naturaltausch, dann die Geldwirtschaft. Der Tausch von Gut gegen Gut, Naturaltausch ist die ursprüngliche Form, die in Krisenzeiten des Geldes immer wieder durchbricht, denken wir bei uns an den Schwarzhandel nach dem Krieg. Wenn ich zum Beispiel verderbliche Güter gegen nichtverderbliche tausche, dann kommen Weg und Entfernung mit ins Spiel. Ich musste auch gerade immer den suchen, der das hatte was ich wollte und ich musste haben, was dieser wollte, so konnte z.B. Brot gegen Wolle unmittelbar getauscht werden. Mit der Einführung des Geldes als generelles Tauschgut wurde dies vermieden. Das können aber auch besondere Tauschgüter sein wie Gold oder beim Schwarzmarkt Zigaretten. Beim Tausch von Gut zu Gut muss auf beiden Seiten Interesse an dem jeweiligen Austauschprodukt bestehen, beim Tausch von Gut über Geld zu Gut muss dieses nur zum Geld gegeben sein. Die formale Definition von Geld in diesem Sinne ist die derartige Ausstattung eines Gutes, dass es bei allen Menschen Aufnahmebereitschaft findet. Dass es dabei auch Probleme gibt, wissen wir aus Erfahrung, die Notenbanken können an der Druckschraube drehen und damit den Wert des (Primär-) Geldes senken, das Sekundärgeld wie z.B. das Giralgeld hat auch seine Probleme. Es kann von Betrügern ohne die Sicherung von Gegenwert eingesetzt werden. Aber ohne Geld kann die heutige Wirtschaft nicht mehr leben.

Es gibt einen Kreislauf von Gütern und Geld. Auf der einen Seite stehen die Haushalte, die konsumieren (verbrauchen) und Arbeit anbieten, auf der anderen Seite die Unternehmen die Güter zum Verbrauch anbieten, sie fragen Arbeit nach. Die Haushalte bieten zugleich also auch den Faktor Arbeit an um das Geld zu erhalten, mit dem sie in die wirtschaftlichen Güter nachfragen können. Damit gibt es zwei Marktparteien. Die Unternehmer fragen Arbeit nach, um Güter herstellen zu können. Die Haushalte und die Unternehmer die zugleich Nachfrager und Anbieter sind. Im bestimmten Umfang produzieren die Haushalte aber auch selbst z.B. in der Essenszubereitung oder wenn die Preise für ein Gut zu hoch sind im "do it yourself". Am Ende des Kreislaufes in einem beliebigen Zeitrahmen muss es eine Entsprechung von Güterstrom und Geldstrom geben.

3.1.3 Wirtschaftliche Ordnungsvorstellungen

3.1.3.0 Hinführung

Die Gesetze der Wirtschaft bestimmen noch nicht die Ziele. Die müssen eigens definiert werden. Das geschieht im folgenden für die Wirtschaft in der Zeit der Industrialisierung. Dabei wird zuerst das liberale Ordnungsmodell vorgestellt, weil es in Weiterentwicklung die älteste und bis heute noch existierende Ordnungsvorstellung der Wirtschaft ist. Das System einer kommunistischen Planwirtschaft oder von Planwirtschaft überhaupt, hat zwar zur Zeit nach dem Zusammenbruch des Kommunismus nicht die überwältigende Bedeutung, aber es ist nicht einfach als völlig erledigt zu betrachten. Danach wird das zur Zeit in Deutschland wie auch immer bestehende Modell der sozialen Marktwirtschaft dargestellt. Es gibt natürlich noch Differenzierungen dieser und anderer Vorstellungen, es kann aber hier nicht alles erarbeitet werden.

3.1.3.1 Liberale Ordnungsvorstellungen

Der ökonomische Liberalismus wurde von Adam Smith (1723-1790) begründet und wird in dieser Form auch Paläoliberalismus (Altliberalismus) genannt. Smith fasste seine Vorstellungen in fünf Thesen zusammen:

1. Es gibt eine natürliche Ordnung der Wirtschaft. Unter dem Einfluss der damals herrschenden Philosophie glaubte man an die Ordnung der Natur in den Menschen, den wirkenden Kräften und auch in der Ordnung der Gesellschaft und damit der Wirtschaft. Wenn man die natürlichen Kräfte sich entfalten lässt, dann wird die natürliche Ordnung, die gewissermaßen wie eine vorher eingestiftete Harmonie in allem herrscht, zur Geltung kommen. Wenn der Mensch planwirtschaftlich eingreift, dann kommt alles in Unordnung. Andere verglichen die Ordnung des gestirnten Himmels mit der Ordnung der Wirtschaft.

2. Die natürliche Ordnung auch der Wirtschaft ist mit unserer Vernunft zu erkennen. Die natürlichen Gesetze können von der Vernunft erkannt werden, dazu hat jeder von Natur aus genügend vernünftiges Licht.

3. Das Grundprinzip der natürlichen Wirtschaftsordnung ist die individualistische Idee der Freiheit. Die Freiheit des Menschen, seines Eigentums, von Vertrag, Wettbewerb, Handel und Gewerbe sind angesagt. Der Staat habe Sorge dafür zu tragen, dass alle Begünstigungs- und Beschränkungssysteme abgeschafft werden. Die Aufgabe des Staates ist es das Land vor äußeren Feinden zu sichern und im Land die Rechtsordnung zu wahren. Unrentable Einrichtungen wie Straßen und Schulen darf er betreiben. Aus der Wirtschaft hat er sich aber völlig herauszuhalten, "Laissez faire, laissez passer" (machen lassen, und geschehen lassen) war das Grundprinzip wirtschaftlicher Freiheit.

4. Die natürliche Antriebskraft der Wirtschaft ist der Eigennutz. Es taugt in diesem Sinne wenig zu sagen, man würde das Beste der Allgemeinheit suchen. Wer nichts zu erwerben hat, der hat auch kein Interesse an der Arbeit, das zeigt die Geschichte der Sklavenarbeit, die letztlich die teuerste war. Die Lehre vom "Altruismus des Egoismus" war für viele Zeitgenossen die eigentlich neue Offenbarung der natürlichen Ordnung. Man glaubte, dass Gott durch den Eigennutz Ordnung unter den Menschen schaffe. Die natürlichen Interessen der Menschen und ihre Neigungen entsprechen genauestens den Interessen der Allgemeinheit. So sieht es der aufklärerische Deismus (Lehre von der natürlichen Erkenntnis Gottes, der das höchste Wesen, aber nicht im Sinne der Bibel ist). Die Menschen sind in diesem Sinne Mitarbeiter Gottes und die führen damit in der Verwirklichung unseres Eigennutzes die Pläne Gottes aus. Sie arbeiten oft unbewusst mit am großen und kunstvollen Bau in Gottes Planung.

5. Die Ordnung der Wirtschaft ist der Wettbewerb. Bei der Umsetzung des Egoismus in Altruismus (für andere da sein) bedient sich "die unsichtbare Hand Gottes" des Mittels des Wettbewerbs. Das Eigeninteresse ist der Motor der Wirtschaft, der Wettbewerb das ordnende Steuer. Jeder darf seinem Eigennutz folgen, solange er nicht die Gesetze verletzt. Der Wettbewerb garantiert das Gemeinwohl. Wenn der Wettbewerb behindert oder sogar verhindert wird, dann ist das ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit.

Leistungen und Krisen des vom Liberalismus geistig getragenen Wirtschaftssystems. Das Industriezeitalter (2. Einheit Kapitel 1, vor allem 1.1), das von diesem Liberalismus geistig getragen wurde, ging davon aus, dass es letztlich das Glück aller Menschen bewirke. Es wurden in der Tat große industrielle Leistungen vollbracht. Die freie Konkurrenz entwickelte eine große Kraft in der Entwicklung neuer Produktionsmodelle. Auch das Durchschnittslebensalter stieg von 35 auf 70 Jahre, aber es entwickelt sich auch eine soziale Missstimmung, die Soziale Frage. Selbst Adam Smith hatte schon auf das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeiter und Kapitalisten hingewiesen. Der Proletarier entstand. Nichtvorhergesehene Konjunkturkrisen schüttelten immer wieder das System und dies trotz des von der Theorie vorhergesagten guten Wirtschaftsverlaufs bei genügendem Bedarf und genügend Arbeitskräften. Beides war vorhanden, aber die Krisen kamen trotzdem.

Diese Schwächen der Theorie versuchte der Neoliberalismus zu überwinden. Sie wurden vor allem in marktfeindlichen monopolistischen Strukturen (einer hat das Angebot eines ganzen Marktsektors in der Hand und kann damit die Preise bestimmen) gesehen. Vier Voraussetzungen wurden für die Marktwirtschaft aufgestellt:

1. Der Markt allein sichert nicht die freie Konkurrenz. Monopole beschränken diese Freiheit. Die Beherrschung der Märkte durch Monopole, Kartelle (Absprachen bis Zusammenschlüsse, Syndikate (z.B. gemeinsame Organisation von Einkauf oder Absatz), Konzerne (Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Einheiten unter einheitlicher Leitung) usw. muss unterbunden werden. Notwendige Monopole bedürfen der staatlichen Kontrolle.

2. Der Staat muss den freien Markt sichern z.B. durch das Verbot von Monopolen. Er muss das Privateigentum sichern. Subventionen werden abgelehnt. Der Staat ist nicht einfach ein "Nachtwächterstaat" sondern hat bezüglich der Wirtschaft regulierende Aufgaben. Das ist nach dieser Auffassung ein dritter Weg zwischen Kapitalismus und Kollektivismus (Die Gemeinschaft, Partei oder Staat, bestimmt die ganze Wirtschaft).

3. Es gibt Bereiche, die der Markt nicht abdecken kann, z.B. für solche, die dem Markt nicht gewachsen sind. Das sind die Behinderten. Kranken oder Alten um einige zu nennen, alle die, die auf marktgerechte Weise nicht selbst für sich sorgen können. Ihre Anliegen sind aber für die menschlichen Belange von großer Bedeutung.

4. Nach wie vor beharrt aber auch der Neoliberalismus auf dem Standpunkt, dass der Markt seine eigenen Gesetze habe und nicht danach laufen könne, was die Menschen für gut hielten.

3.1.3.2 Wirtschaftpolitik nach Keynes

John Maynard Keynes war englischer Nationalökonom und lebte von 1883-1946. Er war Delegationsführer des britischen Schatzamtes bei der Friedenskonferenz von 1919 in Paris. Er trat aber von diesem Amt zurück, weil er seine Vorstellungen nicht verwirklichen konnte. Er sagte die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages voraus und prophezeite, dass die hohen Reparationszahlungen in Deutschland zum Nationalismus und Militarismus führen würden. 1944 war er Delegationsführer bei der Finanz- und Währungskonferenz der Vereinten Nationen von Bretton Wood und befürwortete die Gründung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und die Entwicklung eines Internationalen Währungsfonds. Seine Theorien, von seinen Nachfolgern weiterentwickelt, beeinflussten die Wirtschaftspolitik der Industrienationen etwa von 1945 bis 1975 entscheidend.

Der Keynesianismus setzte gegen die Theorie von der Vollbeschäftigung, (wenn zu viele Arbeitskräfte vorhanden sind, dann müssen die Löhne gesenkt werden, und dann baut sich die Arbeitslosigkeit von selbst ab, so wird Vollbeschäftigung erreicht), die Theorie von Unterbeschäftigungsgleichgewichten. Er vertraute nicht den "Selbstheilungskräften" der Wirtschaft. Bei Vollbeschäftigung könnten die Unternehmer weniger in Maschinen investieren und die Maschinenbauer verlören ihre Arbeit, es würde weniger Geld verdient und damit würden auch Arbeiter der Verbrauchsgüterindustrie ihren Arbeitsplatz verlieren. Dieser Effekt führt die Industrie auf ein niedrigeres Niveau bezüglich Beschäftigung, Einkommen und Produktion. Das ist dann das Unterbeschäftigungsgleichgewicht. Es gibt keine Selbstheilungskräfte in der Wirtschaft, die diesen Zustand beenden könnten. Nur staatliche Eingriffe können hier helfen z.B. Steuersenkung oder Erhöhung der Staatsausgaben könnten die Vollbeschäftigung zurückbringen. Private Nachfrage müsse durch öffentliche Nachfrage ersetzt werden. Dies könnten dann dazu führen, dass die Arbeiter wieder selbst mehr Güter kaufen könnten, die Wirtschaft würde sich wieder beleben. Die Rezession ging zu Ende.

Dieses Modell wurde in der New Deal-Politik von Roosevelt in den USA aber auch in England angewandt. In Deutschland hat in den frühen 60iger Jahren Wirtschaftsminister Schiller durch seine nachfragerorientierte Wirtschaftspolitik den Lebensstandard der Bevölkerung stark angehoben. Die Gewerkschaften stehen noch heute zu dem Ansatz von Keynes.

Nach 1970 setzte sich in der Theorie und Praxis mehr und mehr der Ansatz des Monetarismus durch (Milton Friedman *1912 in New York). Er ist der profilierteste Vertreter des Monetarismus. Ende der sechziger Jahre kam es bei Vollbeschäftigung und steigendem Lebensstandard zu hohen Inflationsraten. Die Monetaristen lehnen alle Eingriffe des Staates ab und vertrauten wieder auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Nach Milton kann der Staat am besten durch eine Zentralbank die Wirtschaftsstabilität fördern, wenn diese die Geldmenge kontrolliert (z.B. durch Hochzinspolitik, wenn die Geldmenge zu schnell wächst) und die Geldmenge nur in dem Umfang wachsen lässt, wie das Bruttoinlandsprodukt steigt. Das würde zu einem Gleichgewicht des Marktes führen. Er beeinflusste maßgeblich die Regierung von Reagan und Thatcher (Thatcherismus) bis hin zu Kohl. Die Kräfte der freien Marktwirtschaft sind nach Miltons Auffassung in der Lage von sich aus eine ausgewogene und nichtinflationäre Wirtschaftswachstumsrate hervorzubringen.

Für heute (um 2000) scheint sich eine Form des Neoliberalismus zu entwickeln die im „Shareholder-value" (Gewinn der Aktionäre) das einzige oder weniger extrem das entscheidende Ziel der“ Wirtschaft sieht. Dann besteht die Gefahr, dass letztlich alle sozialen Regelmechanismen wegfallen. Die Absolute Konkurrenz ist angesagt. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus macht sich dieses Denken fast unkritisiert breit, es braucht ja keine politische Rücksicht mehr zu nehmen.

3.1.3.3 Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft

3.1.3.3.1 Entwicklung und Inhalt

Nach dem 2. Weltkrieg war es in Deutschland klar, dass Fehler der Vergangenheit vermieden werden mussten. Gedanken eines christlichen Sozialismus konnten sich nicht durchsetzen. Auch Überlegungen einer besseren Beteilung der arbeitenden Menschen am Kapital hatten keinen Erfolg. Im Ahlener Programm von 1947 mit seiner kapitalismuskritischen Einstellung hatte die CDU noch die Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien und ein ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht für die Arbeiter verlangt. Man wollte den Kräften der Wirtschaft weniger Einflussmöglichkeiten auch auf die Politik geben.

Schon 1948 konnte sich Ludwig Erhard (1887-1977) mit seiner Idee der sozialen Marktwirtschaft durchsetzen. Er war Wirtschaftswissenschaftler in Nürnberg und wurde schon 1945 Wirtschaftsminister in Bayern, als Direktor des vereinigten Wirtschaftsgebietes bereitete er die Währungsreform vor und von 1949 - 1963 war er Bundeswirtschaftsminister und einige Jahre Bundeskanzler. Er starb 1977.

Den Begriff der sozialen Marktwirtschaft prägte Alfred Müller-Armack (1901-1978). Er war Nationalökonom (Freiburger Schule) und gehörte zu den Begründern dieser Marktwirtschaft in Deutschland. Er leitete unter Erhard die Grundsatzabteilung im Wirtschaftsministerium.

Die Soziale Marktwirtschaft ist ein wirtschaftspolitischer Entwurf, der die freie Marktwirtschaft mit begrenzten Eingriffen des Staates verbindet, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten. Laut unserer Verfassung (Grundgesetz) leben wir in einem Sozialstaat. Da steht es in dem Artikel 20.1: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Das gilt auch für die Länder und die europäische Entwicklung. Das ist einer der entscheidenden Verfassungsgrundsätze. Er wurde in den Jahren der Bundesrepublik Deutschland realisiert - durch die soziale Marktwirtschaft - durch das soziale Versicherungssystem. Im Hintergrund dieses gedanklichen Modells steht sowohl auch aus der christlichen Soziallehre her kommend (1840 ein Priester in Sizilien) der Gedanke nach einem Staat in sozialer Gerechtigkeit. Hier handelt es sich auch deutlich um ein Erbe des Widerstandes um den 20. Juli. Die Frauen und Männer von damals wollten überwiegend, besonders wenn sie aus der Arbeiterbewegung - gleich welcher Richtung - kamen, eine andere Demokratie, in der nicht das Kapital das Sagen hatte, sondern der Mensch und seine Würde. Deshalb steht hier auch die Menschenwürde vor aller Staatlichkeit am Anfang des Grundgesetzes.

Die Idee der sozialen Gerechtigkeit ist gewissermaßen die gesellschaftliche Utopie, die hinter unserer Verfassung stand, wobei das Verständnis von sozialer Gerechtigkeit sicher unterschiedlich war. Nur hat sich dies auch nicht völlig in unserer Verfassung durchsetzen lassen, da gegenüber dem Anspruch auf soziale Gerechtigkeit, das Eigentumsrecht einen solchen Vorrang hat, dass es sich auch bei der Einigung als Problem herausstellte. Für die christliche Soziallehre ist das Eigentum ein Ordnungsrecht, die Schöpfung gehört grundsätzlich allen, Eigentum ist kein primäres "Naturrecht“, wie das in der früheren Philosophie ausgedrückt wurde. Es kann und muss vom Staat geordnet werden, damit der Frieden unter den Menschen gewahrt bleibt. In unserer Verfassung ist das Eigentumsrecht aber nahezu zu einem solchen Naturrecht erster Ordnung geworden, die über dem Sozialen stehen scheint. Es verliert immer mehr von dem ihm eigenen Doppelfunktion einer Individual- und Sozialkomponente. Die Individualkomponente ist herrschend.

Das Eigentum ist grundsätzlich anerkannt. Es soll seine Freiheit haben im Spiel des Marktes. Der Markt sollte aber ebenso bewusst neben der freiheitlichen eine soziale Komponente haben, die dafür Sorge trägt, dass in unserem Land kein kruder Kapitalismus mehr um sich greift, sondern ein durch Gedanken der sozialen Gerechtigkeit gedämpfter Kapitalismus in einem freien Markt für einen freien und sozialen Markt. Es zeigte sich aber in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland immer deutlicher die Gefahr, dass der Anspruch auf Gerechtigkeit gegenüber dem Eigentum zurücktreten musste.

Von daher wird deutlich, dass in der Gründung sicher von sehr vielen Verfassungsmüttern und -vätern "frei" und "sozial" gleichrangige Komponenten unserer Verfassung sein sollten. Eine Wirtschaftsordnung legte das Grundgesetz nicht fest. Dies geschah dann in der sozialen Marktwirtschaft. Diese und das soziale Sicherungssystem sind die Eckpfeiler der vom Grundgesetz geforderten Sozialstaatlichkeit.

Wirtschaftliche Grundpfeiler dieses Systems sind:

  • Eine Geldpolitik die an Preisstabilität orientiert ist, dafür hat eine unabhängige Notenbank zu sorgen.
  • Die Garantie eines hohen Maßes an Freiheit, aber zugleich auch die Eingrenzung der Monopole und der politischen Macht der Wirtschaft.
  • Der Staat hat im Wirtschaftsprozess nur die Rahmenbedingungen zu setzen.

Deshalb wird diese Form gelegentlich "staatlich gelenkte Marktwirtschaft" genannt.

Die soziale Marktwirtschaft stellt den Versuch einer Synthese zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit dar.

3.1.3.3.2 Die Tarifautonomie und ihre Partner

Die Tarifautonomie und ihre Partner sind ein wichtiges Instrument des Sozialstaates. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 Absatz 3 das Recht der Tarifpartner ohne staatliche Einmischung Tarifverträge abzuschließen. Dies geschieht durch die Sozialpartner. Diese Autonomie beinhaltet auch das Recht auf Streik und Aussperrung. Notwendig für eine Tarifautonomie sind kompromissbereite Tarifparteien, die in der Sozialpartnerschaft in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte zusammengearbeitet haben und sich bemühen, die bestehenden Interessenkonflikte kooperativ zu lösen. Diese Tarifpartner sind die Arbeitgeberverbände auf der einen Seite und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.

Die einzelnen Arbeitgeberverbände sind tariffähig. Sie sind das Gegenüber der Gewerkschaften, so z. B. der Gesamtverband Metall. 1949 haben sie sich in einem Spitzenverband dem  Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen. Dieser selbst ist nicht tariffähig. Hauptaufgabe ist die Wahrung gemeinsamer sozialpolitischer Interessen der Arbeitgeber.

Mitglieder der BDA sind Tarifträgerverbände und ihre Spitzenorganisationen aus den Bereichen Industrie, Dienstleistungen, Handwerk und Landwirtschaft. Über die 54 auf Bundesebene organisierten Branchenverbände (50 Fachspitzenverbände und 4 Gäste) und 14 Landesvereinigungen werden über 1.000 rechtlich und wirtschaftlich selbständige Arbeitgeberverbände erreicht. Der Organisationsgrad ist in den auf der freiwilligen Mitgliedschaft beruhenden Arbeitgeberverbänden unverändert sehr hoch. Etwa 75 % der Unternehmen mit 80 % der Belegschaft werden in Deutschland über die Arbeitgeberverbände betreut. Oberstes Gremium ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist für die grundlegenden Richtungsentscheidungen zuständig. Das Präsidium leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der vom Vorstand gesetzten Richtlinien. Präsident ist Dr. Dieter Hundt. Auf Vorschlag des Präsidenten beruft der Vorstand die Hauptgeschäftsführung. Sie ist für die Erledigung der laufenden Geschäfte zuständig. < http://www.bda-online.de >

Die Gewerkschaften sind der andere Tarifpartner und zwar die Einzelgewerkschaften. In der Weimarer Zeit waren die Gewerkschaften parteipolitisch gebunden. Das führte zu vielen unnotwendigen Auseinandersetzungen. Deshalb beschloss man nach 1945 einen gemeinsamen Weg zu gehen und gründete die Einheitsgewerkschaften. Versuche, wieder das alte System einzuführen z.B. mit Christlichen Gewerkschaften, haben geringe eher nur regionale Bedeutung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bildete sich 1949 aus den in den drei westlichen Besatzungszonen bestehenden Gewerkschaftsbünden. Der DGB ist neben der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (hat sich 2001 über die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem DGB verbunden) und dem Deutschen Beamtenbund (1.200.000 Mitglieder 2002) die größte gewerkschaftliche Organisation in der Bundesrepublik Deutschland. Er gibt mehrere Zeitschriften heraus (Welt der Arbeit u. a.). 1995 waren im DGB 9 354 670 Arbeitnehmer organisiert: 5 727 395 Arbeiter, 2 651 502 Angestellte und 748 151 Beamte. Diese Gesamtzahl hat sich durch Arbeitslosigkeit und andere Faktoren bis 2000 auf 7.772.795 reduziert, um durch die Zusammenschlüsse 2001 wieder anzusteigen z.B. durch Mitglieder der Deutschen Angestelltengewerkschaft um 450.000.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist Dachverband für acht deutsche Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf. Er ist ein nicht rechtsfähiger Verein und hat einen Bundesvorstand, dessen Vorsitzender ist seit 1994 Dieter Schulte. Oberstes Organ ist der alle drei Jahre zusammentretende Bundeskongress. Der Bundesausschuss, bestehend aus 100 Vertretern der Einzelgewerkschaften, dem Bundesvorstand und den Landesbezirksvorsitzenden, arbeitet in der übrigen Zeit. Der DGB vertritt die gemeinsamen Interessen der acht Einzelgewerkschaften (IG Bauen-Agrar-Umwelt, IG Bergbau, Chemie, Energie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, IG Metall, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Gewerkschaft der Polizei, Transnet Gewerkschaft GdED, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di)) und wird durch diese finanziert, diese sind auch das Gegenüber der jeweiligen Arbeitgeberverbände bei den Tarifverhandlungen.

"Die Aufgaben von DGB und Gewerkschaften

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab.

Er arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.

Für den DGB gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. Er ist – wie seine Mitgliedsgewerkschaften – pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.

Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz.(< http://www.dgb.de >)"

Die Tarifautonomie ist in der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz gesichert. Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den StreikDies geschieht in der garantierten Tarifautonomie, ohne Bevormundung des Staates. Die Verträge werden in den Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartner ausgehandelt. Manchmal wird eine Vermittlung zugezogen, sie ist beratend. Die Schlichtung gehört zum Verfahren. Der einvernehmlich berufene Schlichter versucht mit dem paritätisch besetzten Vermittlungsausschuss die gütliche Einigung oder macht einen Schiedsspruch, die Tarifparteien sind aber frei, diesen anzunehmen.

Zum Tarifautonomie gehört der Streik. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren die Gewerkschaften den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung. Durch den Streik versuchen die Arbeitnehmer in einer organisierten Arbeitsniederlegung bestimmte Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Der Streik ist ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Das Streikrecht wird in Deutschland aus der in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) gesicherten Koalitionsfreiheit hergeleitet. Umfänglich gesetzlich geregelt ist das Streikrecht nicht, es ist mehr durch die Rechtsprechung geregelt. Streiken dürfen nur tariffähige Gewerkschaften. Der Streik muss ein tarifrechtliches Ziel haben, politische Streiks sind nicht zulässig. Das Arbeitsverhältnis ruht während eines Arbeitskampfes, deshalb wird für diese Zeit auch kein Lohn gezahlt. Vor dem Streik finden Urabstimmungen mit einer notwendigen hohen Zustimmung zum Streiks statt.

Die Arbeitgeber haben als letztes Mittel im Arbeitskampf die Möglichkeit zur Aussperrung. Aussperrungen waren Reaktionen auf Streiks, Angriffsausperrung hat es nach 1945 noch nicht gegeben. Die Aussperrung ist auch rechtlich geregelt. Sie muss sich auf die umkämpften Tarifgebiete beschränken, muss alle MitarbeiterInnen umfassen.

3.1.3.3.3 Rechte der Mitbestimmung

Vorbereitende Gedanken

Über den Weg von Produktionsgenossenschaften wollte Bischof Ketteler in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Mitbeteiligung der Arbeiter an der Unternehmensführung erreichen. Franz Hitze und Franz Brandts richteten gegen Ende dieses Jahrhunderts "Arbeiterausschüsse" in den Textilbetrieben Brandts in Mönchengladbach ein. Erzberger (Matthias 1875-1921, Politiker, Zentrum) schlug "Werkgenossenschaften" mit 50 Prozent Anlagevermögen der Arbeiter vor. Bernhard Letterhaus forderte auf dem "Kongress der katholischen Arbeiter-Internationale" 1928 Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte. Der Gedanke der Mitbestimmung ist altes Traditionsgut der katholischen Arbeiterbewegung in Deutschland.

Erste Gesetzgebung

Erste Gesetze zum Beispiel zur Bildung von freiwilligen Arbeiterausschüssen kamen um die Wende zum 20. Jahrhundert zustande. Beispielhaft war die Umwandlung des Betriebes von Ernst Abbe Zeiss in eine Stiftung, um die Mitarbeiter materiell und durch Mitsprache daran zu beteiligen. Das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst von 1916 besagte, dass in kriegswichtigen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern - ähnlich bei Angestellten - Arbeiterausschüsse zu bilden sind. Nach dem 1. Weltkrieg fanden Arbeiterräte politische Anerkennung und es kam 1921 zu einem ersten Betriebsrätegesetz in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. 1922 kam es zu einem Gesetz, das die Entsendung von zwei (in kleineren einem) Betriebsratsmitglied in die Aufsichträte vorsah. Ab 1933 ging nichts mehr.

Von der Montanmitbestimmung zum Betriebsverfassungsgesetz

Die Gewerkschaften hatten nach dem Zweiten Weltkrieg weitreichende Neuordnungsvorstellungen von der Sozialisierung bis zur Wirtschaftsplanung. Dafür ließen sich aber keine parlamentarischen Mehrheiten finden. Deshalb wandte man sich der Mitbestimmung zu, viele glaubten auch, dass hier der bessere Weg zur Wirtschaftsdemokratie als über Planung und Sozialisierung gegeben sei.

Schon 1947 hatte die britische Militärregierung in ihrer Besatzungszone die paritätische Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie und im Bergbau eingeführt. Das war mit den Altbesitzern der rheinisch-westfälischen Montangesellschaften ausgehandelt worden, dadurch sollten weitergehende Vorstellungen der Gewerkschaften verhindert werden. Es wurde die paritätische Mitbestimmung eingeführt. IG Metall und IG Bergbau hofften, dieses Modell auch in der Bundesrepublik übernehmen zu können. Es sollte ihrer Auffassung nach über den Montanbereich hinaus auf alle Großunternehmen übertragen werden.

1950 legte Bundeswirtschaftsminister Erhard einen Gesetzentwurf zur Betriebsverfassung der Großunternehmen ohne paritätische Mitbestimmung vor. Das führte zu erheblichen Protesten und Streikvorbereitungen der Gewerkschaften. Sie wollten die bestehende paritätische Mitbestimmung sichern und noch weiter ausdehnen. Weitere Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, der die Sicherung der paritätischen Mitbestimmung dort gewährleitstete, wo sie bereits auf der Grundlage von Bestimmungen der Besatzungsmächte galt. Dafür verzichteten die Gewerkschaften auf die Ausdehnung auf andere Branchen. Das Gesetz wurde 1951 vom Bundestag verabschiedet. Es besagt, dass der Aufsichtsrat montanmitbestimmter Unternehmen sich wie seither je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften zusammen setzt, die beiden Parteien einigen sich auf ein weiteres, neutrales Aufsichtsratsmitglied. Der Arbeitsdirektor wird einvernehmlich mit den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats bestellt.

Die DGB-Gewerkschaften hielten an ihrem Ziel fest, das Montan-Mitbestimmungsmodell auf die gesamte Wirtschaft zu übertragen, aber die Ausdehnung des Montanmodells auf alle Großunternehmen gelang nicht. 1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Es bestimmte, dass Betriebsräte in Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern zu wählen seien. Sie bekamen Einspruchsrechte bei Kündigungen und Einstellungen, ihre wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte waren auf Stillegungen und die Änderung des Betriebszwecks eingeschränkt. Betriebsräte und Gewerkschaften sollten strikt getrennt bleiben. Wollten die Gewerkschaften betriebsnahe Interessenvertretung sicherstellen, blieb ihnen nach diesem Gesetz nichts anderes übrig, als gewerkschaftliche Vertrauensleutekörper zu bilden. In den Großunternehmen erhielten die Arbeitnehmer ein Drittel der Aufsichtratsmandate. Einen Arbeitsdirektor wie in der Montanindustrie gab es nicht mehr.

Die Novellierung 1972 stärkte die betriebliche Mitbestimmung, klammerte jedoch die unternehmerische aus. Die Montanmitbestimmung wurde durch Wegfall der Voraussetzungen immer bedeutungsloser. 1981 wurde bestimmt, dass das Recht in diesem Fall noch sechs Jahre weitergelte. 1989 wurde dies nochmals bekräftigt, für die Fälle, z.B. für Montanobergesellschaften, wenn die Wertschöpfung der montanmitbestimmten Töchter mindestens 20% beträgt oder diese Unternehmen mindestens 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 1994 sind bei bestimmten EU-grenzüberschreitenden Geschäften nach der EU-Fusionsrichtlinie eine Mitbestimmungsbeibehaltung vorgesehen. Kleinere Aktiengesellschaften bis 500 Beschäftigten wurden bei Neugründung oder Rechtsumwandlung in diese von der Montanmitbestimmung freigestellt. 1996 wurde ein Gesetz für europäische Betriebsräte geschaffen, welche das Recht der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung sichern soll.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung der Betriebsverfassung erheblich abgenommen. Während 1984 noch 50 Prozent der Arbeitnehmer durch Betriebsräte vertreten waren, waren es zehn Jahre später, 1994, nur noch 39,5 Prozent, die Tendenz ist weiter fallend. Eine Novellierung war angesagt. Sie wurde 2001 verabschiedet. Sie beinhaltet unter anderem die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten (vor allem Vereinfachung des Wahlverfahrens in kleineren Betrieben), die Einbeziehung von besonderen Beschäftigungsformen (z.B. FremdfirmenarbeitnehmerInnen), die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten (Erweiterung der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern) des Betriebsrates und des Schutzes seiner Mitglieder, die Stärkung der Betriebsratsrechte insbesondere bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, die Verbesserung der Einbindung der einzelnen Arbeitsnehmer in die Betriebsverfassung, die Integration des Betrieblichen Umweltschutzes in die Betriebsverfassung, die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb, die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestärkt, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

Das Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht will eine Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen sichern. Sie führt sich, wie das Mitbestimmungsrecht, auf den Grundsatz der Würde des Menschen zurück, der eine totale Unterordnung ausschließt. Weiterhin muss eine möglichst vielschichtige Teilhabe an allen Dingen die Personen betreffen gegeben sein, die Sozialverträglichkeit bedarf der Prüfung. Die Führungsinstrumente einer Dienststelle greifen auch umso besser, je mehr sie von der Motivation der Mitarbeiterschaft getragen werden. Es geht um einen Ausgleich zwischen den Individualinteressen und den Interessen der Dienststelle. Soweit das Personalvertretungsrecht nicht in einigen Länderverfassungen gesichert ist, hat es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Grundgesetz.

Die Personalvertretung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der Behörden und Verwaltungen gewählt. Sie hat unter anderem die gesetzliche Aufgabe Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden, Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken, die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern, die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten, Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung eng zusammenzuarbeiten. So wird es in einem der entsprechenden Gesetze dargestellt.

Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihr sind die Unterlagen vorzulegen, die die Dienststelle zur Vorbereitung der von ihr beabsichtigten Maßnahmen beigezogen hat. Bei Einstellungen beschränkt sich die Vorlagepflicht auf die Bewerbungsunterlagen einschließlich der der Mitbewerberinnen und Mitbewerber.

Mitglieder der Personalvertretungen dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert, benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung

Das Personalvertretungsrecht steht in der Spannung zwischen einer möglichst an das Betriebsverfassungsrecht angeglichenen Beteiligung der Personalräte am Betriebsgeschehen. Andererseits sind die Anforderungen des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips zu beachten. Die Letztverantwortlichkeit der Dienststelle muss deshalb noch gewährleistet werden.

Hessisches Personalvertretungsrecht
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/326-9-hpvg/hpvg.htm

Thüringen
http://www.fh-erfurt.de/personalrat/68.htm

Bundesgesetz

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bpersvg/BJNR006930974BJNG000400314.html

Sachen-Anhalt
http://www.oetv-sachsen-anhalt.de/bpersvg.pdf

Bayern
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p005.htm

Der eigene Weg der Kirchen im sogenannten Dritten Weg

Der kirchliche Dienst wird von den Bischöfen unter dem Leitbild einer Dienstgemeinschaft gestellt. Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen haben durch ihre Arbeit gemeinsam dazu beitragen, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann. Die Kirchen haben nach Artikel 140 des Grundgesetzes (in Verbindung mit Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung) die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts. Auf grundsätzliche Fragen wird zum Beispiel in der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Limburg hingewiesen:

„PRÄAMBEL

Grundlage und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der Kirche. Diese Sendung umfaßt die Verkündigung des Evangeliums, den Gottesdienst und sakramentale Verbindung der Menschen mit Jesus Christus sowie den aus dem Glauben erwachsenen Dienst am Nächsten. Daraus ergibt sich als Eigenart des kirchlichen Dienstes seine religiöse Dimension.

Als Maßstab für ihre Tätigkeit ist sie Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgegeben, die als Dienstgemeinschaft den Auftrag der Einrichtung erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitwirken.

Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfaßtheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Deshalb wird aufgrund des Rechtes der katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, unter Bezugnahme auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993, die im Bistum Limburg am 01. Januar 1994 in Kraft getreten ist, die folgende Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.“

Die katholische Kirche setzt dies im Arbeitsvertragsrecht mit dem sogenannten dritten Weg um. Die Anerkennung einer Dienstgemeinschaft bedeutet nicht, dass es im kirchlichen Dienst keine Interessenkonflikte gibt. Sie verlangt aber, dass unterschiedliche Interessen bei Dienstgebern und Mitarbeitern unter Beachtung des Grundkonsenses aller über den kirchlichen Auftrag ausgeglichen werden. Die Entscheidungen erfolgen in paritätisch zusammengesetzten Kommissionen unter Anerkennung des Einspruchsrechtes der Bischöfe. Damit sollen der Streik (Streik widerspräche dem Wesen einer kirchlichen Dienstgemeinschaft wird argumentiert) und die Mitwirkung von Gewerkschaften ausgeschlossen werden. Im Grunde übernehmen die Kirchen dann im wesentlichen die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes, die dort ggf. erstreikt wurden. Dies wird von manchen auch tarifliche Trittbrettfahrerei genannt.

Dem Leitbild der Dienstgemeinschaft dient schließlich die Regelung der kirchlichen Betriebsverfassung durch das Mitarbeitervertretungsrecht. Hier ist zum Beispiel die Mitwirkung bei Personalfragen geregelt.

Eine Lösung wäre durchaus im tariflichen System möglich, zumal auch kirchliche MitarbeiterInnen Koalitionsfreiheit beanspruchen können. So sehen es durchaus auch renommierte Arbeitsrechtler und Sozialethiker. Wichtig wäre aber auf jeden Fall, dass die Ergebnisse nicht hinter denen des Personalvertretungsrechtes zurückbleiben.

Eine Resolution der Mitarbeitervertreter in der Bundesarbeitsgemeinschaft mag deutlich machen, wo diese einige Probleme derzeit sieht.

„Resolution der außerordentlichen Mitgliederversammlung der BAG-MAV beschlossen in Fulda am 16.04.2002: 

Die in Fulda versammelten Delegierten der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften begrüßen die Absicht des Verbandes der Diözesen Deutschlands, die MAVO zu novellieren. Sie begrüßen auch die Absicht, das Anhörungsverfahren transparenter und mehrstufig auszugestalten, um Betroffenen und Beteiligten mehrfach Gelegenheit zu geben, zum Stand des Gesetzesvorhabens Stellung zu nehmen. 

Die Delegierten stellen jedoch überrascht fest, dass die beabsichtigten Inhalte der Novellierung in keinster Weise mit den hohen Erwartungen, die durch das Gesetzgebungsverfahren geweckt wurden, korrespondieren. Vielmehr entsteht der Eindruck, als sollten nur die allernotwendigsten und unvermeidbaren Änderungen vorgenommen werden. Dagegen unterbleiben offenbar alle Entwicklungen, die geeignet wären, das Mitarbeitervertretungsrecht der katholischen Kirche zumindest gleichwertig in eine Reihe mit dem profanen Mitbestimmungsrecht zu stellen. Auch die für die Kirche verpflichtenden Vorgaben des Europarechts werden nur unzureichend umgesetzt (z.B. Betriebsübergang).

Dies enttäuscht umso mehr, da nicht in Abrede gestellt werden kann, dass Teile des caritativen Bereichs der Kirche immer mehr von Formen und Inhalten, wie sie in Wirtschaftsbetrieben üblich sind, dominiert werden. Diesen neuen Formen des Managements und der Betriebsführung ist die derzeitige MAVO nicht mehr gewachsen. Insbesondere fehlt der Bereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung. Desgleichen entsprechen weder die Arbeitsmöglichkeiten der MAVen noch die der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften den gestiegenen und geplanten Anforderungen. 

Die gleichwertige soziale Verantwortung innerhalb der Dienstgemeinschaft muss schon aus der Katholischen Soziallehre heraus in der neuen MAVO endlich ihren Ausdruck finden.

Die Delegierten fordern den Verband der Diözesen Deutschlands auf, den Sachverständigen und die Projektgruppe anzuweisen, die Novellierung mutiger und kreativer anzupacken. Es muss endlich eine MAVO gestaltet werden, die den sich stetig ändernden Entwicklungen in zunehmend marktorientierten kirchlichen Einrichtungen entspricht. (Fulda, den 16.04.2002)“

3.1.3.4 Der kommunistische Kollektivismus

Der Überlegung, dass Privateigentum eine gerechte Gesellschaftsordnung unmöglich mache, hat viele Denker schon lange bewegt. In seiner Schrift "der Staat" hat Platon (um 428 bis ca. 347 v. Chr.) eine kommunistische Gesellschaftsutopie entwickelt. Ähnlich dachten der Christ (gestorben als Martyrer) und Staatsmann St. Thomas More in seinem Werk Utopia 1516 und Tommaso Campanelle in seinem Sonnenstaat von 1623. Aus der Apostelgeschichte "2:44 "Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. 45 Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte." wird gelegentlich ein früher Liebeskommunismus erschlossen. Später wird nochmals betont: "4:32 Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele. Keiner nannte etwas von dem, was er hatte, sein Eigentum, sondern sie hatten alles gemeinsam." Hieraus lässt sich ein Allgemeingebrauch des Eigentums erschließen. Ausleger verweisen darauf, dass der Verkauf freiwillig war. Es war auch ein Weg zur Vollkommenheit, wie er von Jesus dem reichen Jüngling nach Lukas 18:22 als Weg zur Vollkommenheit empfohlen wurde: "Als Jesus das hörte, sagte er: Eines fehlt dir noch: Verkauf alles, was du hast, verteil das Geld an die Armen, und du wirst einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann komm und folge mir nach!" Jedenfalls hat gerade die Apostelgeschichte in der Kirchengeschichte immer wieder zu Gemeinschaften des "vollkommen Lebens" den Orden geführt, die kein Privateigentum kennen. Sie verstanden Privateigentum schon als etwas, das in seinem Besitz egoistisch machte und der Vollkommenheit im Weg stünde. Als Gesellschaftsordnung wird dann ein Kommunismus im Jesuitenstaat in Paraguay versucht (1609-1769). Ausdrücklich als Gesellschaftsordnungen gegen bestehende Ordnungen werden solche Gesellschaftsmodelle im Zusammenhang mit der Französischen Revolution von sozialistischen Denkern entwickelt die den Weg über die wirtschaftliche Aufteilung des Staates in Genossenschaften gehen wollen wie Charles Fourier (1772-1837).

Der Kollektivismus ist der Ausdruck für ein Wirtschaftssystem, in welchem die Produktionsmittel und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen von den Menschen als Gruppe kontrolliert werden. Diese Gruppe ist zumeist der Staat. Dieses System ist genau das Gegenteil vom Kapitalismus. Hier sind die Produktionsmittel im Besitz von Privatleuten, die Verteilung der Güter und Dienstleistungen erfolgt über den freien Markt.

Der Kollektivismus ist auch in etwa das Konzept des theoretischen Sozialismus. Der Kommunismus geht noch etwas weiter, indem er das Privateigentum überhaupt abschafft. (Zur Geschichte der sozialistischen und kommunistischen Ideen siehe 2. Einheit 1.2 besonders 1.2.3.1 Von Weitling bis Marx und Engels) Für Marx ist das Privateigentum der Sündenfall. Er hat zu Klassengesellschaften geführt und zur Ausbeutung der jeweils unterdrückten Klasse. Die Arbeiterklasse wird am Ende in der Weltrevolution das Privateigentum abschaffen und damit die klassenlose Gesellschaft herbeiführen. So schreibt er im kommunistischen Manifest:

"Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern. Wenn das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des Klassengegensatzes, der (80) Klassen überhaupt und damit seiner eigenen (81) Herrschaft als Klasse auf."

Lenin hat nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland den Sozialismus in der Prägung von Marx eingeführt. Die Klasse der Kapitalisten wurde abgeschafft, an die Stelle trat fast im gleichen System der Staat. Die Arbeiterschaft fühlte sich nun vom Staat ausgebeutet. Vor allem auch das Umleiten vieler wirtschaftlicher Ressourcen in den Rüstungsbereich trug mit dazu bei, dass dieses System in den achtziger Jahre in die Krise kam und im Ostblock unterging.

Diese Form des Sozialismus wurde nach dem 2. Weltkrieg der "Real existierende Sozialismus" genannt. Es war die Bezeichnung für das im Ostblock herrschende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche System, das es sich selbst beigelegt hatte. Der Untergang dieses Systems in diesem Bereich wird von vielen als Widerlegung der Richtigkeit dieser Thesen angesehen. Auf der anderen Seite darf ein sich krude (hart) gebärdender Kapitalismus nicht einfach als der selbstverständlichen Sieger angesehen werden.