Für eine Zukunft
in Solidarität und Gerechtigkeit
Wort
des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
und
der Deutschen Bischofskonferenz
zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland
Herausgegeben
vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herrenhäuser
Straße 12, 30419 Hannover, und vom Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, 53113 Bonn
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
......................................................................................................
Hinführung
.................................................................................................
1. Der
Konsultationsprozeß .....................................................................
1.1 Zeit
des Wandels und der Erneuerung ....................................................
1.2 Anlage
und Verlauf des Konsultationsprozesses......................................
1.3
Ergebnisse und Wirkungen des Konsultationsprozesses...........................
2.
Gesellschaft im Umbruch .....................................................................
2.1 Lang
anhaltende Massenarbeitslosigkeit ..................................................
2.1.1
Belastungen durch Arbeitslosigkeit ................................................
2.1.2
Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern .................................
2.1.3
Ursachen der Arbeitslosigkeit .........................................................
2.2 Krise
des Sozialstaats ............................................................................
2.2.1 Armut
in der Wohlstandsgesellschaft ..............................................
2.2.2
Benachteiligung der Familien ........................................................
2.2.3
Finanzielle Belastungen des sozialen Sicherungssystems ................
2.3
Ökologische Krise .................................................................................
2.4
Europäischer Integrationsprozeß ............................................................
2.5 Globale
Herausforderungen ...................................................................
3.
Perspektiven und Impulse aus dem christlichen Glauben....................
3.1 Die
Frage nach dem Menschen ..............................................................
3.2
Weltgestaltung aus dem christlichen Glauben ..........................................
3.2.1
Weltgestaltung als Gabe und Aufgabe ...........................................
3.2.2
Weltgestaltung aus geschichtlicher und heilsgeschichtlicher Erfahrung
3.2.3
Weltgestaltung als Auftrag der Kirche als Volk Gottes ....................
3.3
Grundlegende ethische Perspektiven ......................................................
3.3.1 Das
Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe ............................
3.3.2
Vorrangige Option für die Armen, Schwachen und Benachteiligten
3.3.3
Gerechtigkeit .................................................................................
3.3.4
Solidarität und Subsidiarität ..........................................................
3.3.5
Nachhaltigkeit ...............................................................................
4.
Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft .............................
4.1
Menschenrechte ....................................................................................
4.2
Freiheitlich-soziale Demokratie................................................................
4.3
Ökologisch-soziale Marktwirtschaft .......................................................
4.4
Menschenrecht auf Arbeit und neues Arbeitsverständnis .........................
4.5 Chancen
und Formen der Solidarität in einer erneuerten Sozialkultur ........
4.6
Internationale Verantwortung .................................................................
5. Ziele
und Wege ....................................................................................
5.1
Arbeitslosigkeit abbauen ........................................................................
5.2 Den
Sozialstaat reformieren ...................................................................
5.2.1 Die
sozialen Sicherungssysteme konsolidieren ................................
5.2.2
Solidarität in der Gesellschaft stärken ............................................
5.3 Den
ökologischen Strukturwandel voranbringen ......................................
5.4 Die
europäische Einigung vertiefen und erweitern ....................................
5.5
Verantwortung in der Einen Welt wahrnehmen ........................................
6. Aufgaben
der Kirchen ........................................................................
6.1 Das
eigene wirtschaftliche Handeln der Kirchen ....................................
6.2
Weltgestaltung und Verkündigung ........................................................
6.3
Der Dienst der Kirchen für eine Zukunft in Solidarität und
Gerechtigkeit .
Der Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche
Bischofskonferenz legen ihr Wort zur wirtschaftlichen und sozialen
Lage in Deutschland in einer Zeit vor, in der mutiges und weitsichtiges
Handeln besonders gefragt ist. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland hat
einen Höchststand nach dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Der Sozialstaat
ist an Belastungs- und Finanzierungsgrenzen gestoßen. Die traditionelle
Sozialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisierung und
Urbanisierung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen
aufgelöst. Anspruchsdenken und Egoismus nehmen zu und gefährden den
solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Geleitet
und ermutigt durch das christliche Verständnis vom Menschen, durch die
biblische Botschaft und die christliche Sozialethik wollen die Kirchen
ihren Beitrag zu der notwendigen Neuorientierung der Gesellschaft und
Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft leisten. Ihr Anliegen ist es, zu
einer Verständigung über die Grundlagen und Perspektiven einer
menschenwürdigen, freien, gerechten und solidarischen Ordnung von
Staat und Gesellschaft beizutragen und dadurch eine gemeinsame
Anstrengung für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit
möglich zu machen. Die Kirchen sehen es dabei nicht als ihre Aufgabe
an, detaillierte politische oder ökonomische Empfehlungen zu geben.
Es ist auch nicht ihre Sache, zu aktuellen politischen Streitfragen
Stellung zu beziehen und eine Schiedsrichterrolle zu übernehmen. Die
Kirchen sehen ihren Auftrag und ihre Kompetenz vor allem darin, für
das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich und zugleich dem
Gemeinwohl dient.
Das
Wort der Kirchen ist in sechs Kapitel gegliedert. Kapitel 1 nimmt eine
Würdigung des Konsultationsprozesses vor, der der Erstellung des
gemeinsamen Wortes vorausgegangen ist. Die Kapitel 2 bis 5 orientieren
sich an dem Strukturprinzip “sehen - urteilen - handeln”. Im
Schlußkapitel soll deutlich gemacht werden, daß das gemeinsame Wort
für die Kirchen auch Selbstverpflichtung bedeutet.
Die
Kapitel 2 bis 5 haben einen unterschiedlichen Charakter. Kapitel 3 und 4
weisen auf die Prinzipien und Maßstäbe hin, die nach Ansicht der
Kirchen unabdingbare Voraussetzung für eine solidarische und
zukunftsgerechte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sind. Vor
allem um diesen Grundkonsens geht es den Kirchen. Dazu erhoffen sie
sich eine breite Zustimmung. Die Konkretisierungen und
Richtungshinweise in den Abschnitten 2 und 5 hingegen sind ein Beitrag
zur öffentlichen Verständigung über Probleme und mögliche
Lösungswege.
Den
sechs Kapiteln vorangestellt ist eine Art Hinführung, die die
Grundgedanken systematisch zusammenfaßt. Dieser “Kurztext” kann
und soll das ausführliche Wort nicht ersetzen. Aber er erleichtert
es, die Intention der Kirchen zu erfassen und sich über ihre
Grundanliegen einen Überblick zu verschaffen.
Der Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche
Bischofskonferenz haben ihr Wort in einem breit angelegten
Konsultationsprozeß vorbereitet. An der Durchführung des Prozesses
haben sich weitere Kirchen beteiligt. Zahlreiche Stellungnahmen sind
eingereicht worden. Allen, die auf die eine oder andere Weise mitgewirkt
haben, ist sehr herzlich zu danken.
Hannover/Bonn,
am 22. Februar 1997
Landesbischof
Bischof
Dr.
Klaus Engelhardt
Dr. Karl Lehmann
Vorsitzender
des Rates der
Vorsitzender der
Evangelischen
Kirche in Deutschland
Deutschen Bischofskonferenz
(1) Das
vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und von der Deutschen
Bischofskonferenz vorgelegte Wort der Kirchen trägt den Titel: “Für
eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit”. Es bezieht sich
auf die aktuelle Diskussion über Maßstäbe der Wirtschafts- und
Sozialpolitik. In ihr sind zwei Begriffe in den Vordergrund
getreten: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Es genügt nicht,
das Handeln an den Bedürfnissen von heute oder einer einzigen
Legislaturperiode auszurichten, auch nicht allein an den Bedürfnissen
der gegenwärtigen Generation. Zu kurzfristigem Krisenmanagement gibt
es manchmal keine Alternative. Aber das individuelle und das
politische Handeln dürfen sich darin nicht erschöpfen. Wer
notwendige Reformen aufschiebt oder versäumt, steuert über kurz
oder lang in eine existenzbedrohende Krise.
(2) Die
Kirchen treten dafür ein, daß Solidarität und Gerechtigkeit als
entscheidende Maßstäbe einer zukunftsfähigen und nachhaltigen
Wirtschafts- und Sozialpolitik allgemeine Geltung erhalten. Sie
sehen es als ihre Aufgabe an, in der gegenwärtigen Situation auf
Perspektiven des christlichen Glaubens für ein humanes Gemeinwesen,
auf das christliche Verständnis vom Menschen
und auf unveräußerliche Grundwerte hinzuweisen. Solidarität
und Gerechtigkeit sind notwendiger denn je. Tiefe Risse gehen durch
unser Land: vor allem der von der Massenarbeitslosigkeit
hervorgerufene Riß, aber auch der wachsende Riß zwischen Wohlstand
und Armut oder der noch längst nicht geschlossene Riß zwischen Ost
und West. Doch Solidarität und Gerechtigkeit genießen heute keine
unangefochtene Wertschätzung. Dem Egoismus auf der individuellen
Ebene entspricht die Neigung der gesellschaftlichen Gruppen, ihr
partikulares Interesse dem Gemeinwohl rigoros vorzuordnen. Manche
würden der regulativen Idee der Gerechtigkeit gern den Abschied
geben. Sie glauben fälschlich, ein Ausgleich der Interessen stelle sich
in der freien Marktwirtschaft von selbst ein. Für die Kirchen und
Christen stellt dieser Befund eine große Herausforderung dar. Denn
Solidarität und Gerechtigkeit gehören zum Herzstück jeder
biblischen und christlichen Ethik.
(3)
Diese Hinführung faßt die Hauptgedanken des Wortes zusammen. Sie tut
das nicht in der Form einer Inhaltsangabe der einzelnen Kapitel, sondern
durch eine systematische, in 10 Thesen entfaltete Darstellung:
1.
Die Kirchen wollen nicht selbst Politik machen, sie wollen
Politik möglich machen.
(4) Das
Wort der Kirchen ist kein alternatives Sachverständigengutachten und
kein weiterer Jahreswirtschaftsbericht. Die Kirchen sind nicht
politische Partei. Sie streben keine politische Macht an, um ein
bestimmtes Programm zu verwirklichen. Ihren Auftrag und ihre
Kompetenz sehen sie auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialpolitik
vor allem darin, für eine Wertorientierung einzutreten, die dem
Wohlergehen aller dient. Sie betrachten es als ihre besondere
Verpflichtung, dem Anliegen jener Gehör zu verschaffen, die im
wirtschaftlichen und politischen Kalkül leicht vergessen werden, weil
sie sich selbst nicht wirksam artikulieren können: der Armen,
Benachteiligten und Machtlosen, auch der kommenden Generationen und
der stummen Kreatur. Sie wollen auf diese Weise die Voraussetzungen für
eine Politik schaffen, die sich an den Maßstäben der Solidarität und
Gerechtigkeit orientiert.
(5)
Der Konsultationsprozeß ist dafür ein vorzügliches Beispiel. In ihm
vollzog sich ein intensiver Prozeß der Bewußtseinsbildung und des
gemeinsamen Lernens. Das hat mit politischem Handeln viel mehr zu
tun, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Handlungsfähigkeit und
Handlungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie
entscheidend durch Einstellungen und Verhaltensweisen aller
Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Der kirchliche Beitrag, wie etwa im
Konsultationsprozeß, ist um so erfolgreicher, je mehr es ihm gelingt,
Einstellungen und Verhaltensweisen zu verändern und dadurch die
politischen Handlungsspielräume zu erweitern, und umgekehrt um so
erfolgloser, je weniger er in dieser Hinsicht auslöst und bewirkt. In
einer Demokratie sind die Handlungsspielräume der Politik abhängig
von den Einstellungen und Verhaltensweisen der Wählerinnen und
Wähler. Aus der Verantwortung aber, die vorhandenen und die neu
geschaffenen Handlungsspielräume mutig zu nutzen, kann die Politik
nicht entlassen werden.
2.
Die Qualität der sozialen Sicherung und das Leistungsvermögen
der Volkswirtschaft bedingen einander.
(6) Die
Diskussionsgrundlage, mit der die Kirchen im November 1994 den
Konsultationsprozeß angestoßen haben, wurde häufig als “Sozialpapier”
bezeichnet. Das ist eine Verkürzung, die weder der Intention der
Kirchen noch der gestellten Aufgabe gerecht wird. Um beides soll es
gehen: um die soziale und die wirtschaftliche Lage. Denn
die Qualität und finanzielle Stabilität der sozialen Sicherung und
das Leistungsvermögen der Volkswirtschaft bedingen einander.
Verteilt werden kann nur das, was in einem bestimmten Zeitraum an
Gütern und Dienstleistungen erbracht worden ist. Wird dieser
Sachverhalt ignoriert und das gesamtwirtschaftliche
Leistungsvermögen dauerhaft durch einen überproportionalen
Anstieg der vom Staat vorgenommenen Umverteilung überfordert, dann
werden die finanziellen Fundamente der sozialen Sicherung
unterspült.
(7) Der
dynamische Charakter des marktwirtschaftlichen Systems, der dem Westen
Deutschlands vor allem in den 50er und 60er Jahren zugute gekommen ist,
wirkt sich gegenwärtig zugunsten anderer Anbieter in der
globalisierten Wirtschaft aus. Daraus entsteht ein Anpassungsdruck auf
die deutsche Volkswirtschaft, der sich auch im Abbau von
Arbeitsplätzen niederschlägt. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze
hält damit nicht Schritt. Die mit dieser Entwicklung verbundenen
Gefahren dürfen nicht verniedlicht und kleingeredet werden. Es
besteht dringlicher Handlungsbedarf.
(8)
Die wirtschaftliche und soziale Situation in Deutschland darf aber auch
nicht schlechtgeredet werden. Die anhaltenden Exportüberschüsse
belegen die nach wie vor hohe Leistungsfähigkeit großer Teile der
deutschen Volkswirtschaft. Die Lohnstückkosten sind ein
wesentlicher, freilich nicht der alleinige ökonomische Faktor.
Tarifpartnerschaft und soziale Sicherung haben zu einem sozialen
Frieden geführt, der sich als bedeutsamer Standortvorteil
erwiesen hat.
3.
Die Soziale Marktwirtschaft braucht eine strukturelle und
moralische Erneuerung.
(9)
Eine Wirtschafts- und Sozialordnung kommt nicht ohne rahmengebende
rechtliche Normierungen und Institutionen aus. Appelle genügen nicht.
Dieser Einsicht hat das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft Rechnung
getragen. Es wird in der Bundesrepublik Deutschland seit fünf
Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Die Freiheit des Marktes und
der soziale Ausgleich waren dabei die beiden tragenden
Säulen. Die Kirchen sehen im Konzept der Sozialen Marktwirtschaft
weiterhin - auch für die andauernde, mit großen Härten verbundene
wirtschaftliche Konsolidierung der neuen Bundesländer und für die
Vertiefung und Erweiterung der europäischen Einigung - den
geeigneten Rahmen für eine zukunftsfähige Wirtschafts- und
Sozialpolitik. Das Leistungsvermögen der Volkswirtschaft und die
Qualität der sozialen Sicherung sind wie zwei Pfeiler einer Brücke.
Die Brücke braucht beide Pfeiler. Heute ist die Gefahr groß, daß die
Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der sozialen Sicherung gestärkt
werden soll. Nicht nur als Anwalt der Schwachen, auch als Anwalt der
Vernunft warnen die Kirchen davor, den Pfeiler der sozialen Sicherung
zu untergraben.
(10)
Eine wesentliche Bedingung für den Erfolg der Sozialen
Marktwirtschaft war ihre beständige Verbesserung. Das setzt Reformfähigkeit
voraus. Heute dagegen sind Besitzstandswahrung und
Strukturkonservatismus weit verbreitet, und zwar auf allen Seiten.
Besitzstandswahrung darf nicht zu einem Kampfbegriff in der Diskussion
um den Umbau des Sozialstaats werden. Auch die Verteidigung von
Besitzständen an Subventionen und steuerlichen Vorteilen
verhindert Reformen.
(11)
Grundlegend muß die Erneuerung der wirtschaftlichen Ordnung auf ihre
Weiterentwicklung zu einer sozial, ökologisch und global
verpflichteten Marktwirtschaft zielen. Wer die natürlichen
Grundlagen des Lebens nicht bewahrt, zieht aller wirtschaftlichen
Aktivität den Boden unter den Füßen weg. Solidarität und
Gerechtigkeit können ihrem Wesen nach nicht auf das eigene
Gemeinwesen eingeschränkt, sie müssen weltweit verstanden
werden. Darum müssen zur sozialen die ökologische und globale
Verpflichtung hinzutreten. Die Erwartung, eine Marktwirtschaft ohne
solche Verpflichtungen, eine gewissermaßen adjektivlose, reine
Marktwirtschaft könne den Herausforderungen besser gerecht werden, ist
ein Irrglaube.
(12)
Die Strukturen allein reichen allerdings nicht. Eine sozial,
ökologisch und global verpflichtete Marktwirtschaft ist moralisch
viel anspruchsvoller, als im allgemeinen bewußt ist. Die
Strukturen müssen, um dauerhaften Bestand zu haben, eingebettet
sein in eine sie tragende und stützende Kultur. Der individuelle
Eigennutz, ein entscheidendes Strukturelement der
Marktwirtschaft, kann verkommen zum zerstörerischen Egoismus. Die
offenkundigste Folge sind Bestechung, Steuerhinterziehung oder der
Mißbrauch von Subventionen und Sozialleistungen. Es ist eine
kulturelle Aufgabe, dem Eigennutz eine gemeinwohlverträgliche
Gestalt zu geben.
(13)
Die Kirchen haben in der biblischen und christlichen Tradition einen
reichen Schatz, der wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft
kulturprägend wirksam gemacht werden kann. Sie stehen für eine Kultur
des Erbarmens. Die Erfahrung des Erbarmens Gottes, von der Befreiung
Israels aus Ägypten an, ist in der Bibel die Grundlage für das
Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe. Den Blick für das fremde
Leid zu bewahren ist Bedingung aller Kultur. Erbarmen im Sinne der
Bibel stellt dabei kein zufälliges, flüchtig-befristetes Gefühl dar.
Die Armen sollen mit Verläßlichkeit Erbarmen erfahren. Dieses
Erbarmen drängt auf Gerechtigkeit.
4.
In der sozialen Sicherung spricht nichts für einen
Systemwechsel, Reformen aber sind unerläßlich.
(14)
Die verschiedenen Säulen der sozialen Sicherung sind in Deutschland
über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren als ein
anpassungsfähiges System solidarischer Risikogemeinschaft
aufgebaut worden. Dieses System verdient es, in seiner Grundidee und
seinen Grundelementen erhalten und verteidigt zu werden. Nach wie
vor ist Deutschland eines der reichsten Länder der Erde. Das
Bruttosozialprodukt war noch nie so hoch wie zur Zeit. Die derzeit
diskutierten Alternativ-Modelle stellen keine zukunftsweisenden
Lösungen dar, die langwierige und risikobeladene
Umstellungsverfahren rechtfertigen könnten. Die Hinweise auf die
Verhältnisse in den USA verkennen die unterschiedliche
soziokulturelle Tradition und werfen Fragen der sozialen
Gerechtigkeit auf.
(15) Im
Rahmen des gegenwärtigen Systems sozialer Sicherung sind allerdings, um
die finanzielle Stabilität zu gewährleisten, spürbare Änderungen
nötig. Dazu gehören auch strukturelle Änderungen, durch die die
einzelnen an Verhaltensweisen zu Lasten der Versichertengemeinschaft
gehindert werden. Anspruchsberechtigung und Leistungsverpflichtung
müssen spürbarer aneinander gekoppelt werden. Das nötigt auch zu
Einschnitten bei den sozialen Leistungen. Sie werden nur im Streit
zustande kommen. Dieser Streit hat - neben den nötigen
gesetzgeberischen Entscheidungen - vor allem in der Auseinandersetzung
der Tarifpartner seinen sinnvollen Ort.
(16)
Eine beträchtliche Schwäche des gegenwärtigen Systems sozialer
Sicherung liegt in der vorrangigen Bindung an das Erwerbseinkommen.
Das hat schwerwiegende Auswirkungen vor allem auf die Situation von
Frauen, und es steht der Orientierung an einem umfassenderen
Arbeitsverständnis, das nicht auf Erwerbsarbeit fixiert ist, im
Wege. Aber auch in dieser Hinsicht sind langsame Schritte der
Anpassung erfolgversprechender als der große Wurf einer radikalen
Umstellung.
(17)
Erhebliche Probleme ergeben sich aus dem Altersaufbau der
Bevölkerung. Deutschland gehört zu den Ländern Europas mit der
geringsten Geburtenziffer. Unter den jüngeren Generationen hat die
Kinderlosigkeit stark zugenommen, die Gesellschaft polarisiert sich in
private Lebensformen mit und ohne Kinder und gefährdet damit ihre
Zukunftsfähigkeit.
(18)
Quantitative und qualitative Veränderungen im Gefüge des
Sozialstaats sind sorgfältig zu unterscheiden. Auch in den 60er und
70er Jahren verdienten die Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland
den Namen Sozialstaat. Es ist nicht ausgemacht, daß unter veränderten
Bedingungen alle Errungenschaften der Vergangenheit in
ungeschmälerter Höhe festgehalten werden können.
5.
Die vordringlichste Aufgabe der Wirtschafts- und Sozialpolitik
ist in den nächsten Jahren der Abbau der Massenarbeitslosigkeit.
(19)
Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit ist ein gefährlicher
Sprengstoff: im Leben der betroffenen Menschen und Familien, für die
besonders belasteten Regionen, vor allem weite Teile Ostdeutschlands,
für den sozialen Frieden. Ohne Überwindung der
Massenarbeitslosigkeit gibt es auch keine zuverlässige Konsolidierung
des Sozialstaats. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit führt zu
Einnahmeausfällen bei der Sozialversicherung und verursacht hohe
Kosten vor allem im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und der
Sozialhilfe. Insofern ist nicht der Sozialstaat zu teuer, sondern die
Arbeitslosigkeit.
(20)
Diese Einsicht darf jedoch nicht davon abhalten, die unter den
Bedingungen fortdauernder Arbeitslosigkeit möglichen Schritte zu
einer Entlastung und Stabilisierung des Systems der sozialen
Sicherung zu tun. Dazu gehört die schrittweise Herausnahme
versicherungsfremder Leistungen aus der Sozialversicherung. Diese
Leistungen können zwar nicht alle wegfallen und müssen über Steuern
finanziert werden. Aber es geht bei einer solchen Verschiebung darum,
die Lohnnebenkosten spürbar zu senken, alle leistungsfähigen
Bürgerinnen und Bürger an den Aufwendungen für die
versicherungsfremden Leistungen zu beteiligen und nicht länger
einseitig die Arbeitsplätze zu belasten.
(21)
Energische und dauerhafte Anstrengungen zum Abbau der
Massenarbeitslosigkeit sind in den nächsten Jahren eine
vorrangige Gemeinschaftsaufgabe. Sie dienen auch einer
gleichberechtigten Teilnahme der Frauen am Erwerbsleben. Bund, Länder
und Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften sowie die verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen müssen hier zusammenwirken.
Patentrezepte gibt es nicht. Es kommt darauf an, verschiedene Wege
zu nutzen. Priorität hat nach wie vor die Schaffung
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Dem dient es, wenn die
Arbeitskosten gesenkt werden. Hier tragen die Tarifpartner eine hohe
Verantwortung. Mehr wirtschaftliches Wachstum allein wird aber auf
absehbare Zeit nicht eine hinreichende Zahl an Arbeitsplätzen schaffen.
Deshalb müssen ergänzende Mittel hinzukommen: vor allem die Teilung
von Erwerbsarbeit, wie sie von vielen Frauen, aber auch von Männern
zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewünscht wird, die
Umwandlung jedenfalls eines Teils der geleisteten Überstunden in
reguläre Voll- und Teilzeitarbeitsplätze und das Instrument der
öffentlich geförderten Arbeit, mit dem Arbeit statt
Arbeitslosigkeit finanziert werden kann.
6.
Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich. Darum belastet er
die Stärkeren zugunsten der Schwächeren.
(22)
Der soziale Ausgleich ist ein integraler Bestandteil des Konzepts der
Sozialen Marktwirtschaft. Wer das Prinzip einer begrenzten
Korrektur der Einkommensverteilung in Frage stellt, stellt den
Sozialstaat in Frage. Nur ein finanziell leistungsfähiger Staat kann
als Sozialstaat funktionieren. Er braucht die Mittel, um der
Verpflichtung zum sozialen Ausgleich nachkommen zu können. Bei den
sinnvollen Schritten zur “Verschlankung” des Staates darf er nicht
“ausgehungert” werden und am Ende so sehr “abmagern”, daß er
seine Aufgabe als Sozialstaat nur noch unzureichend erfüllen
kann.
(23)
Der zutreffende Grundsatz, daß Leistung sich im wirtschaftlichen
Bereich lohnen muß, darf nicht dazu führen, daß die Bezieher hoher
Einkommen einseitig von ihren Beiträgen zum sozialen Ausgleich
entlastet werden. Leistungsfähigkeit für die solidarische
Finanzierung des sozialen Ausgleichs bestimmt sich im übrigen nicht nur
nach dem laufenden Einkommen, sondern auch nach dem Vermögen. Wird im
Blick auf das Vermögen die Substanz- und Besitzstandswahrung für
unantastbar erklärt, dann ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums
in einer wichtigen Beziehung drastisch eingeschränkt oder sogar
aufgehoben. Mehr und mehr breitet sich das Argument aus, viele
Bürgerinnen und Bürger fänden die Abgabenbelastung zu hoch und darum
müsse sie gesenkt werden. Oder: Wegen der hohen steuerlichen
Belastung breite sich Schwarzarbeit aus, und darum müsse die
steuerliche Belastung reduziert werden. Solche Argumente und
Stimmungen müssen von der Politik ernst genommen werden, doch dürfen
sie nicht vorrangiger Bezugspunkt von Entscheidungen werden. Vielmehr
muß das Gemeinwohl Vorrang haben. Es gebietet angesichts der
Unerträglichkeit der Massenarbeitslosigkeit, die Möglichkeiten zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verbessern. In dem Maße, in dem
sie dazu beiträgt, ist die Senkung der Steuer- und Abgabenlasten
richtig und notwendig.
(24)
Nicht nur Armut, auch Reichtum muß ein Thema der politischen Debatte
sein. Umverteilung ist gegenwärtig häufig Umverteilung des Mangels,
weil der Überfluß auf der anderen Seite geschont wird. Ohnehin
tendiert die wirtschaftliche Entwicklung dazu, den Anteil der
Kapitaleinkommen gegenüber dem Anteil der Lohneinkommen zu
vergrößern. Um so wichtiger wird das von den Kirchen seit langem
vertretene Postulat einer breiteren Vermögensstreuung. Dafür wurde
eine Reihe von Investivlohnmodellen entwickelt.
(25)
Sozialer Ausgleich und soziale Balance sind auch dann gefordert, wenn
die Lasten neu verteilt werden. Veränderungen und Anpassungen des
Sozialstaats dürfen nicht nur und auch nicht in erster Linie den
Geringerverdienenden, den Arbeitslosen und den
Sozialhilfeempfängern zugemutet werden. Das
Gerechtigkeitsempfinden wird empfindlich gestört, wenn nicht zur
gleichen Zeit bei denen Abstriche gemacht werden, die sie ohne Not
verkraften können, und entschiedene Anstrengungen zur Bekämpfung
von Steuerhinterziehung und Steuerflucht unternommen werden.
7.
Der Sozialstaat muß so weiterentwickelt werden, daß die
staatlich gewährleistete Versorgung durch mehr Eigenverantwortung
und Verantwortung der kleinen sozialen Einheiten gestützt wird. Er
bedarf einer ihn tragenden und ergänzenden Sozialkultur.
(26)
Der Sozialstaat bedarf gerade angesichts der Finanzierungsprobleme der
Weiterentwicklung: Eigenverantwortung und Verantwortung der kleinen
sozialen Einheiten müssen gestärkt werden. Die traditionelle
Sozialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisierung und
Urbanisierung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen
aufgelöst. Ansätze zu einer neuen Sozialkultur zeichnen sich ab. Sie
müssen gefördert werden. Darum spielen die Familien und neue
Formen und Chancen der Solidarität, etwa in den Netzwerken
assoziativer Selbsthilfe, in den Bürgerbewegungen und Ehrenämtern
oder in der wechselseitigen Nachbarschaftshilfe, im Wort der
Kirchen eine hervorgehobene Rolle. Eine neue Sozialkultur kann und
soll nicht das staatliche System sozialer Sicherung ersetzen, aber
sie kann Leistungen hervorbringen, die man bisher allzu schnell vom
Staat erwartete. Eine entwickelte Sozialkultur trägt auch dazu bei,
Vereinsamung und soziale Kälte zu überwinden, und schafft so
Voraussetzungen für eine menschenwürdigere Gesellschaft.
(27)
Um eben diese Sachverhalte geht es im Begriff der Subsidiarität.
Treffend ist Subsidiarität mit Vorfahrt für Eigenverantwortung
übersetzt worden. Dazu zählt auch mehr betrieblicher
Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeitregelung und beim
Lohnabschluß. Es darf nicht zu viel verbindlich für alle
vereinbart werden. Die unteren Ebenen sind den betroffenen
Menschen näher und können zu sachgerechteren und
menschengerechteren Lösungen kommen. Subsidiarität ist nach seinem
ursprünglichen Sinn ein Prinzip, das die Einzelperson und die
kleinen und mittleren Einheiten davor schützt, daß ihnen entzogen
wird, was sie aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten
können. Ein anderer Akzent wird hingegen dort gesetzt, wo unter
Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip Aufgaben nach unten
abgegeben und dann ehrenamtliche Leistungen eingefordert und Risiken
sowie Kosten auf den einzelnen übertragen werden. Bei der
Subsidiarität geht es darum, die Einzelpersonen und die
untergeordneten gesellschaftlichen Ebenen zu schützen und zu
unterstützen, nicht jedoch, ihnen wachsende Risiken zuzuschieben.
Subsidiarität und Solidarität, Subsidiarität und Sozialstaat
gehören insofern zusammen. Subsidiarität heißt: zur
Eigenverantwortung befähigen, Subsidiarität heißt nicht: den
einzelnen mit seiner sozialen Sicherung allein lassen.
8.
Die Ungleichheit der Lebensverhältnisse im Westen und im Osten
Deutschlands wird noch für lange Zeit spürbar bleiben. Das
Geschenk der Einheit muß wirtschaftlich und sozial mit Leben erfüllt
werden.
(28)
Die wirtschaftliche Lage im Osten Deutschlands hat sich nach dem tiefen
Einbruch von 1990/91 bemerkenswert verbessert. Dennoch ist die
unterschiedliche ökonomische Situation in den neuen Bundesländern
gegenüber der Situation in den alten Bundesländern alltäglich
erfahrbar. Den Menschen im Osten Deutschlands, insbesondere vielen
Frauen, die die Hauptlast der Beschäftigungskrise zu tragen haben,
sind durch die Vereinigung schmerzliche Anpassungsprozesse abverlangt
worden. Sie halten weiter an.
(29)
Für Westdeutsche ist es eine jahrzehntelange Erfahrung: Freiheit hat
ihren Preis; sie kann mißbraucht werden. Für viele Ostdeutsche mischte
sich in die Freude über die neugewonnene Freiheit das Erschrecken
über die Auflösung sozialer Bindungen und die Rücksichtslosigkeit
in der Verfolgung eigensüchtiger Interessen. Der Preis für den Auszug
aus der beherrschenden, aber auch betreuenden Diktatur der DDR war
insbesondere ein Verlust an Sicherheitsgefühl und staatlich geplanter
Fürsorge.
(30)
Die ökonomischen Leistungen, die den Westdeutschen für den Aufbau
der wirtschaftlichen Verhältnisse in den neuen Bundesländern für
längere Zeit abverlangt werden, sind unübersehbar. Es handelt sich
um einen Teil der Kriegsfolgelast Deutschlands. Die Opfer der
Solidarität, die im übrigen auch von den Menschen in den neuen
Bundesländern erbracht werden, sind vollauf gerechtfertigt. Die
Bereitschaft, die erforderlichen Lasten zu tragen, ist auch Grund zum
Dank. Stimmen, die auf einen raschen Abbau dieser Leistungen drängen,
sollte nicht nachgegeben werden.
(31)
Die Unterschiede der realen Lebensverhältnisse sind eine Folge der
getrennten Entwicklung in unterschiedlichen Systemen. Ihre
Überwindung gehört zu den Aufgaben der erneuerten Einheit der
Deutschen. Sollte es in dem reichen Deutschland nicht gelingen, das
West-Ost-Gefälle auszugleichen und die Lebensverhältnisse einander
anzunähern - wie sollte man noch die Hoffnung bewahren, daß im Blick
auf die weit auseinanderklaffenden Lebensverhältnisse in Europa und
darüber hinaus ein größeres Maß an sozialer Gerechtigkeit
geschaffen werden kann? Dabei geht es nicht einfach darum, den Osten
im Produktions‑, Konsum- und Infrastrukturniveau auf “Weststandard”
zu bringen. Um den Erfordernissen einer zukunftsfähigen
Gesellschaft zu entsprechen, müssen sich im Prozeß des weiteren
Zusammenwachsens beide Teile Deutschlands verändern.
9.
Die Menschen teilen die Welt mit den anderen Geschöpfen
Gottes. Deutschland lebt in der Welt zusammen mit anderen Ländern.
Solidarität und Gerechtigkeit sind unteilbar.
(32)
Grundbedingung für eine zukunftsfähige Entwicklung ist die Erhaltung
der natürlichen Grundlagen des Lebens. Kein Land der Erde wird auf
lange Sicht dadurch reicher, daß es diese Grundlagen zerstört. Als
Verteilungsregel sollte daher gelten: Recht und Billigkeit der
Ressourcennutzung müssen sowohl unter der jetzt lebenden
Weltbevölkerung als auch im Ablauf der Generationen gewährleistet
sein. Um die Tragekapazität der ökologischen Systeme nicht zu
überschreiten, können der Natur nicht unbegrenzt Rohstoffe entnommen
und nur so viele Rest- und Schadstoffe in sie eingebracht werden, wie
sie ohne Schaden aufzunehmen vermag. Diese Kriterien der
Nachhaltigkeit nötigen dazu, den ökologischen Strukturwandel
voranzubringen. Er setzt Änderungen des Lebensstils voraus, und er
zieht solche Änderungen nach sich. Die Kirchen tragen dazu bei, eine
Politik des ökologischen Strukturwandels möglich zu machen, wenn sie
den biblischen Gedanken der Umkehr auf Änderungen des Lebensstils
hin auslegen und an der Gleichsetzung von “gut leben” und “viel
haben” Kritik üben.
(33)
Die Kirche hat eine Botschaft an alle Menschen. Für sie kann der
Horizont von Solidarität und Gerechtigkeit über Deutschland und
Europa hinaus nur ein weltweiter sein. Das ist von besonderer
Aktualität zu einem Zeitpunkt, an dem die Weltwirtschaft von
Globalisierungsschüben erfaßt ist. Diese Globalisierung ereignet
sich jedoch nicht wie eine Naturgewalt, sondern muß im Rahmen der
Wirtschafts- und Finanzpolitik gestaltet werden. Sie kann
zahlreichen wirtschaftlich wenig entwickelten Ländern neue
Chancen geben. Die Chancen bestehen freilich nur so lange, wie die
reichen Länder bereit sind, ihre Märkte offenzuhalten und weiter
zu öffnen. Das verlangt den Menschen in Deutschland Umstellungen
ab und ist für manche Wirtschaftszweige mit Einbußen
verbunden. Die Kirchen treten in dieser Situation dafür ein, auch
eine solche Entwicklung zu bejahen und zu fördern. Man kann nicht
zuerst nach Chancen wirtschaftlicher Entwicklung für die ärmeren
Länder rufen, aber dann zurückzucken, wenn es einen selbst etwas
kostet. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ärmeren
Länder zu fördern, ist zudem nicht nur ein Gebot weltweiter
Solidarität und Gerechtigkeit, es ist auch ein Gebot des
Selbstinteresses: Es ist unerläßlich, um die Fluchtursachen zu
bekämpfen. Es ist Teil einer vorausschauenden Friedenspolitik.
10.
Das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in
Deutschland ist kein letztes Wort.
(34)
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche
Bischofskonferenz verantworten das vorgelegte Wort. Sie haben in der
Vorbereitung die Beiträge des Konsultationsprozesses sorgfältig
ausgewertet, auf unterschiedliche Stimmen aufmerksam gehört und
die dabei geltend gemachten Argumente abgewogen. Das Wort, das
daraus entstanden ist, kann der Natur der Sache nach keine
abschließende Stellungnahme sein. Rat der EKD und Deutsche
Bischofskonferenz laden zur kritischen Auseinandersetzung ein. Das Wort
ist Teil in dem weitergehenden öffentlichen Gespräch, welchen
vorrangigen Zielen das wirtschaftliche und soziale Handeln
verpflichtet sein muß und auf welchen Wegen diese Ziele am besten zu
erreichen sind.
(35) An
der Schwelle eines neuen Jahrtausends befinden sich nicht nur
Deutschland und Europa, sondern alle Industrie- und Entwicklungsländer
in einer Phase ebenso rascher wie tiefgreifender Veränderungen und
Umbrüche. Durch die deutsche Einigung, den europäischen
Integrationsprozeß, das Ende des mit der Nachkriegsordnung
verbundenen Ost-West-Konflikts, das Tempo des technischen Fortschritts
und den Ausbau der modernen Informations-, Kommunikations- und
Verkehrstechnologien ergeben sich Entwicklungen, deren Wirkungen im
einzelnen noch nicht absehbar sind. Die internationalen Verflechtungen
nehmen zu, die weltweite Integration der Märkte ebenso wie der
weltwirtschaftliche Austausch von Gütern, Kapital und
Dienstleistungen schreiten voran, der Wettbewerb verschärft sich.
Hinzu kommen demographische und soziale Verschiebungen, die mit den
weltweiten Wanderungsbewegungen, der Alterung der
Industriegesellschaften, der Individualisierung der Lebensformen und
der Differenzierung der Lebensstile einhergehen. All das nötigt zu
kontinuierlichen und zum Teil einschneidenden Anpassungsprozessen.
(36)
Die vielfältigen Veränderungen und Umbrüche wirken sich in
unterschiedlicher Form und Intensität auf nahezu alle Lebensbereiche
aus. Sie sind verbunden mit Zukunftschancen, haben zugleich aber
auch zu Problemen und Erschwernissen für viele Menschen geführt. Sie
machen es nötig, bisherige Gewohnheiten, Überzeugungen und
scheinbare Selbstverständlichkeiten auf ihre Tragfähigkeit zu
prüfen, und dies auf deutscher, europäischer und globaler Ebene. Das
vereinigte, aber noch längst nicht zusammengewachsene Deutschland
steht vor der Frage, wie bei der notwendigen Angleichung der
Lebensverhältnisse zwischen West und Ost die sozial und
ökologisch verpflichtete marktwirtschaftliche Ordnung
weiterentwickelt werden kann, welche Reformen nötig sind, um die
anhaltende Massenarbeitslosigkeit zu überwinden und das System der
sozialstaatlichen Sicherung zu bewahren, und inwieweit ein
grundsätzliches Umdenken und Umsteuern erforderlich ist, um die
Herausforderungen der Zukunft zu bestehen. Auf europäischer Ebene
stellt sich die Aufgabe, die wirtschaftliche Integration durch die
Währungsunion, eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik sowie Außen-
und Sicherheitspolitik zu vertiefen und das Einigungswerk mit einer
politischen Union zu vollenden. Gleichzeitig müssen sich Idee und
Praxis der Friedenssicherung durch politische Integration, die in
den vergangenen 40 Jahren in Westeuropa entwickelt wurden, auch in
Mittel- und Osteuropa bewähren. Dies schließt die Bereitschaft ein,
mittel- und osteuropäische Länder bei den schwierigen
Transformationsprozessen in eine freiheitliche Demokratie und
marktwirtschaftliche Ordnung nach Kräften zu unterstützen. Auf
der globalen Ebene geht es schließlich darum, in gemeinsamer
Verantwortung und Partnerschaft eine solidarische, gerechte und
darum tragfähige Ordnung zu schaffen, die geeignet ist, die im Gang
befindlichen und absehbaren Veränderungen zum Nutzen aller zu
gestalten und eine nachhaltige, d. h. zukunftsfähige
Entwicklung nicht zuletzt der armen Länder zu ermöglichen.
(37)
Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine
menschengerechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen
Angelegenheiten wahrzunehmen und dabei besonders für die Belange der
Armen, der Schwachen und Benachteiligten einzutreten. Der Rat der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche
Bischofskonferenz haben sich darum in der gegenwärtigen
Umbruchsituation entschlossen, ein gemeinsames Wort zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen
breiten Diskussionsprozeß über die Grundbedingungen des
wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders
anzustoßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die
Gesellschaft.
(38)
Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der
Veröffentlichung einer Diskussionsgrundlage eingeleitet. Damit verband
sich die Einladung zum Dialog: einem Dialog sowohl innerhalb der
Kirchen als auch mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und
gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deutsche
Bischofskonferenz bei der Vorbereitung des von ihnen zu
verantwortenden Wortes zu beraten und im Austausch von Erfahrungen und
Argumenten den gesellschaftlichen Grundkonsens zu verbreitern. Über
die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz hinaus haben weitere
Kirchen am Konsultationsprozeß mitgewirkt. Die Diskussionsgrundlage
wurde in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den
Kirchen selbst, in Parteien, Wirtschaftsverbänden und
Gewerkschaften, vor allem auch zwischen kirchlichen und
gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern fand eine große
Zahl von Begegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem zentralen
Wissenschaftlichen Forum am 12. September 1995 wurde der Rat
ausgewählter Fachleute eingeholt. Abgeschlossen
wurde der Konsultationsprozeß in einer zusammenfassenden
Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin. Im Verlauf des
Konsultationsprozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnahmen
mit einem Umfang von über 25.000 Seiten eingereicht.
(39)
Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das
den Konsulta-tionsprozeß in
Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte. Dem ist es voll gerecht
geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden: “Die
Diskussionsgrundlage will und kann nicht das vorgesehene gemeinsame
Wort vorwegnehmen. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des
Konsultationsprozesses und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse
in der Verantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
und der Deutschen Bischofskonferenz entstehen.”
Im
Laufe des Jahres 1996 haben ein Beraterkreis und eine
Redaktionsgruppe, die von den beiden kirchlichen Leitungsgremien
berufen worden waren, wichtige Vorarbeiten geleistet für die
Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschiedung des
gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche
Bischofskonferenz.
(40)
Mit dem Konsultationsprozeß haben die Kirchen Neuland betreten. Er war
für alle Beteiligten ein Lernprozeß. Das Experiment ist insgesamt
gelungen. Das Verfahren des Konsultationsprozesses bot vorzügliche
Möglichkeiten, dem berechtigten Interesse an einer breiteren
innerkirchlichen Beteiligung an der Wahrnehmung öffentlicher
Verantwortung der Kirchen Rechnung zu tragen. Zugleich verstärkte
dieses Verfahren den Dialog von Kirche und Gesellschaft auf allen
Ebenen.
(41)
Der Konsultationsprozeß hat zahlreiche wichtige inhaltliche Beiträge
und Einsichten gebracht. Er hat erkennen lassen, was den meisten in
der gegenwärtigen Lage unter den Nägeln brennt und welche
vorrangigen Handlungsziele und -möglichkeiten sie sehen. Unter anderem
sind hier zu nennen:
•
Gegenüber der Massenarbeitslosigkeit darf es keine Resignation
geben. Massenarbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Verhängnis.
Es gibt Möglichkeiten, sie abzubauen.
•
Eine allgemeine soziale Sicherung, die allen Bürgerinnen und
Bürgern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die gerechte
Teilhabe an den gesellschaftlichen Gütern garantiert, ist für die
Gesellschaft konstitutiv. Die Systeme der sozialen Sicherung in
Deutschland bieten die Voraussetzung, einer veränderten Lage gerecht
und ihr angepaßt zu werden, wie dies auch in der Vergangenheit in
vergleichbarer Situation möglich war.
•
Nur was die Lage der Schwächeren bessert, hat Bestand. Bei allen
grundlegenden Entscheidungen müssen die Folgen für die
Lebenssituation der Armen, Schwachen und Benachteiligten bedacht
werden. Diese haben ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, auf
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an den gesellschaftlichen
Chancen sowie auf Lebensbedingungen, die ihre Würde achten und
schützen.
•
Es muß intensiver über die Lebenssituation der Familie, der
Frauen, der Kinder, der Jugendlichen und über die Wahrung ihrer
Belange nachgedacht werden.
•
Die innere Einheit in Deutschland ist mehr als einfach nur eine
Angleichung der Lebensverhältnisse des Ostens an die des Westens.
Beide Teile müssen sich im Prozeß des Zusammenwachsens deutlich
umorientieren.
Der
Konsultationsprozeß hat aber, gemessen an dem quantitativen Umfang, der
den einzelnen Themen in den Stellungnahmen gewidmet ist, auch erkennen
lassen, daß die großen Zukunftsaufgaben - die Bewahrung der
natürlichen Grundlagen des Lebens, die Veränderung des
vorherrschenden Wohlstandsmodells, die europäische Einigung und die
Herstellung von mehr internationaler Gerechtigkeit - gegenüber den
bedrängenden sozialen Problemen vor der eigenen Haustür in den
Hintergrund treten. Alle diese Befunde mußten bei der Vorbereitung
des hier vorgelegten Wortes sorgfältig bedacht und gewürdigt werden,
ohne daß damit schon über die Schwerpunkte und inhaltlichen Akzente
des Wortes entschieden war. Der Konsultationsprozeß umfaßt die
ganze Bandbreite der in Kirche und Gesellschaft vertretenen
Auffassungen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Er kann von
seiner Natur und Anlage her die inhaltlichen Entscheidungen über das
Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht vorwegnehmen. Worin
liegt dann aber sein Sinn? Fünf Aspekte sind hier vor allem zu nennen:
(42)
Erstens: Der Konsultationsprozeß hat die inhaltliche Vorbereitung
des Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in hohem Maße
bereichert. Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz können und
wollen sich zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen nicht äußern,
ohne sich eingehend beraten zu lassen. Dies geschieht bisher
weitgehend so, daß Kommissionen aus Fachleuten unterschiedlicher
Disziplinen ihnen zuarbeiten. Diese bewährte Form der Erarbeitung
kirchlicher Äußerungen wird auch in Zukunft beibehalten werden und
bestimmend bleiben. Das Verfahren des Konsultationsprozesses verbreitert
und vertieft die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.
Maßgebend kann und darf nicht nur der Rat von Wissenschaftlern und
Experten sein, sondern es hat eine eigenständige Bedeutung, den weiten
Kreis der Akteure und Betroffenen des wirtschaftlichen und sozialen
Lebens zu hören. Der Vergleich zwischen der Diskussionsgrundlage und
dem hier vorgelegten Wort zeigt, welche Einsichten und Anregungen der
Konsultationsprozeß erbracht hat. Von besonderem Gewicht ist die
Einführung eines eigenen Abschnitts, der sich den Herausforderungen
für die Kirchen selbst widmet. Die Kirchen - so hatten viele
Beiträge im Konsultationsprozeß gemahnt - können sich nicht zu
Maßstäben für das wirtschaftliche und soziale Handeln äußern,
ohne ihr eigenes Handeln auf diesen Gebieten an denselben Maßstäben
zu messen. Insbesondere von Frauen ist auf den Mangel aufmerksam
gemacht worden, daß die Diskussionsgrundlage weithin die besondere
Situation der Frauen unberücksichtigt gelassen habe. Dem war Rechnung
zu tragen.
(43)
Zweitens: Der Konsultationsprozeß kann den politischen
Handlungsspielraum erweitern. In einer Demokratie sind die
Handlungsspielräume der Politik abhängig von Einstellungen und
Verhaltensweisen der Wählerinnen und Wähler. Der
Konsultationsprozeß ist dafür nicht ohne Bedeutung. Er ist ein
Beitrag zu Bewußtseinsbildung und sozialem Lernen. Wenn - wie es im
Konsultationsprozeß geschehen ist - Menschen nicht mit einem
fertigen Ergebnis konfrontiert werden, das sie nur noch akzeptieren
oder ablehnen können, sondern selbst in die Überlegungen und
Abwägungen einbezogen sind, geschehen Bewußtseinsbildung und
Lernen intensiver. Solche Prozesse haben mit dem politischen
Handeln viel mehr zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Die
Politikerschelte, die angesichts von Mißständen des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens üblich ist, greift nämlich zu
kurz. Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft der Politik werden
in der Demokratie entscheidend durch Einstellungen der
Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Der Konsultationsprozeß ist
deshalb um so erfolgreicher, je mehr es ihm gelingt, Einstellungen und
Verhaltensweisen zu verändern und dadurch die politischen
Spielräume zu erweitern - und umgekehrt um so folgenloser, je
weniger ihm dies gelingt.
(44)
Drittens: Der Konsultationsprozeß bietet einen Rahmen, in dem der
gesellschaftliche Grundkonsens gebildet, gestärkt und verbreitert
wird. Die mit der Veröffentlichung der Diskussionsgrundlage
verbundene Einladung zu einem öffentlichen Dialog ist auf eine ungemein
breite Zustimmung gestoßen. Die Diskussionsgrundlage war Impuls oder
Plattform für zahlreiche Gespräche: zwischen den Kirchen und den
Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, innerhalb der Kirchen und
der gesellschaftlichen Gruppen, zwischen den verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen, auf der örtlichen Ebene wie auf der Ebene
von Leitungsgremien. Damit diente der Konsultationsprozeß der
Bildung, Stärkung und Verbreiterung des gesellschaftlichen
Grundkonsenses. Polemik gegen die Konsenskultur ist kurzsichtig.
Konsens meint keineswegs die Abwesenheit oder den Ausschluß von
Konflikten. Aber Konflikte lassen sich gemeinwohlverträglich eher
austragen, Kompromisse als Ausgleich zwischen unterschiedlich oder
gegensätzlich bleibenden Interessen lassen sich leichter erreichen,
wenn die Konfliktpartner auf dem Boden eines gemeinsamen
Grundkonsenses stehen.
(45)
Viertens: Der Konsultationsprozeß hat auf der persönlichen und
lokalen Ebene praktische Veränderungen bewirkt und die Netzwerke
solidarischer Hilfe gestärkt. Der Dialog hat bei vielen
Beteiligten kleine und große Veränderungen bewirkt, Lernprozesse in
Gang gesetzt und scheinbar unverrückbare Fronten bewegt. Die
Verknüpfungen der verschiedenen Probleme wurden entdeckt, größere
Zusammenhänge erkannt. Vorurteile wurden in Frage gestellt,
Argumente, die bisher in den Wind geschlagen worden waren, wurden
aufmerksam gehört. Im Verlauf des Konsultationsprozesses ist
beispielsweise ein hohes Maß an Solidarität und Anteilnahme mit
dem Schicksal von Arbeitslosen zutage getreten. Es haben sich
Initiativen und Gruppen gebildet, die einen wirksamen Beitrag der
praktischen Unterstützung und Solidarität leisten wollen, und es
ist eine Vielzahl konkreter, auch unkonventioneller Maßnahmen der
Hilfe und Unterstützung bis hin zu persönlichen materiellen
Verzichtsleistungen in Gang gekommen.
(46)
Fünftens: Die Kirchen haben im Konsultationsprozeß gelernt. Es
gibt innerhalb der Kirchen zwar eine hohe Sensibilität für ihren
Dienst an der Gesellschaft und eine Fülle beeindruckender
Aktivitäten, aber auch nicht wenige Gemeinden und Christen, die in
besorgniserregender Weise selbstbezogen sind und den Vorgängen in der
Gesellschaft zu wenig Aufmerksamkeit schenken. Daß das Eintreten für
Solidarität und Gerechtigkeit unabdingbar zur Bezeugung des Evangeliums
gehört und im Gottesdienst nicht nur der Choral, sondern auch der
Schrei der Armen seinen Platz haben muß, daß “Mystik”, also
Gottesbegegnung, und “Politik”, also der Dienst an der
Gesellschaft, für Christen nicht zu trennen sind - das alles ist im
Konsultationsprozeß nachdrücklich hervorgetreten. Eine wertvolle
Erfahrung war nicht zuletzt die erneute Bestätigung, daß ein
gemeinsames sozialethisches Sprechen und Handeln der Kirchen möglich,
aber auch notwendig ist.
(47)
Insgesamt wird deutlich: Der Konsultationsprozeß darf nicht allein an
dem Wort gemessen werden, das jetzt vorgelegt wird. Im Vorwort zur
Diskussionsgrundlage stehen die Sätze: “In gewisser Weise gilt: Der
Weg ist das Ziel. Schon das gemeinsame engagierte Gespräch, das
ernsthafte gemeinsame Nachdenken, die vielen Versuche, Lösungen zu
finden, machen diesen Konsultationsprozeß wertvoll und geben ihm eine
eigenständige Bedeutung neben dem endgültigen Ergebnis.” Damit war
niemals gemeint, der Weg könne und dürfe das Ziel eines gemeinsamen
Wortes überflüssig machen. Aber auch und gerade im Rückblick bleibt
es dabei: Die im Laufe des Konsultationsprozesses erzielten Ergebnisse,
Wirkungen und Nebenwirkungen haben eine eigenständige Bedeutung
neben dem von Rat der EKD und Deutscher Bischofskonferenz
verantworteten gemeinsamen Wort.
(48)
Die Entwicklung in den meisten westeuropäischen Ländern war nach dem
Zweiten Weltkrieg durch den politischen Willen geprägt, den
wirtschaftlichen Fortschritt mit einem sozialen Ausgleich zu
verbinden. Diese sozialstaatliche Tradition, die ins 19. Jahrhundert
zurückreicht, fand in der Bundesrepublik Deutschland ihre Ausprägung
im Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft. Inzwischen steht
Deutschland mit vielen anderen Ländern vor neuen, zum Teil
weltweiten Herausforderungen: Rationalisierungsprozesse, der
europäische Integrationsprozeß und vor allem die
Internationalisierung der Güter- und Kapitalmärkte gehen mit einem
einschneidenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel einher
und wirken sich nicht zuletzt nachhaltig auf den Arbeitsmarkt aus. Die
ökologischen Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung fordern
Veränderungen, die nicht mehr länger aufgeschoben werden können.
Die langanhaltende Massenarbeitslosigkeit und die mit ihr
verbundenen Probleme des Sozialstaates gefährden den solidarischen
Zusammenhalt und bedrohen den sozialen
Frieden.
(49)
In Deutschland und in den anderen Mitgliedsstaaten der EU stellt die
anhaltende Massenarbeitslosigkeit die drängendste politische,
wirtschaftliche und soziale Herausforderung dar. Die katastrophale
Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weder für die betroffenen Menschen noch
für den sozialen Rechtsstaat hinnehmbar. Auch im Konsultationsprozeß
gehörte die Arbeitslosigkeit zu den Themenbereichen, die in den
Eingaben die größte Beachtung fanden. In den Stellungnahmen werden die
Parteien und Gebietskörperschaften, die Tarifpartner und die
Verantwortlichen der Finanzpolitik sowie alle Träger
beschäftigungspolitischer Maßnahmen nachdrücklich aufgefordert,
ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit zu
leisten.
(50)
Bereits vor mehr als 20 Jahren überschritt die Zahl der in
Westdeutschland registrierten Arbeitslosen erstmals wieder seit Anfang
der 50er Jahre die Millionengrenze. Seitdem hat sich die
Arbeitslosigkeit strukturell verfestigt und die Anzahl derer, die selbst
zu Zeiten konjunktureller Belebung keine Stelle finden, ist stetig
gewachsen. In West- und Ostdeutschland zusammen waren im Januar 1997 4,6
Millionen Frauen und Männer als arbeitslos gemeldet; in den Ländern
der EU waren es Ende Dezember 1996 etwa 18,1 Millionen. Nicht
eingerechnet sind dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, in Kurzarbeit
oder im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt sind, im
vorgezogenen Ruhestand leben oder sich resignierend zurückgezogen
haben. Eine besondere beschäftigungspolitische Herausforderung
stellt die Jugendarbeitslosigkeit dar. Eine wachsende Zahl von
Jugendlichen, insbesondere von jungen Frauen, läuft Gefahr, niemals
in das Beschäftigungssystem integriert zu werden.
(51)
Die westdeutsche Gesellschaft ist wohlhabend, ihre Wirtschaft gehört
zu den erfolgreichsten der Welt; dennoch weist sie seit Jahrzehnten eine
steigende Arbeitslosigkeit auf. Die Vorstellungen über Erwerbsarbeit
sind zwar immer noch weitgehend an dem herkömmlichen Leitbild
industrieller Arbeit orientiert. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
im industriellen Bereich verlieren gegenüber dem
Dienstleistungssektor jedoch an Gewicht und Bedeutung. Zugleich nehmen
die sogenannte geringfügige Beschäftigung und die
Scheinselbständigkeit zu. Diese Umbrüche in den
Beschäftigungsverhältnissen rühren an Grundstrukturen einer
Gesellschaft, in der die Erwerbsarbeit für das geregelte Einkommen,
die soziale Integration und die Möglichkeiten der
Persönlichkeitsentwicklung zentral ist.
(52)
Obwohl die Arbeitslosigkeit ein gesamtwirtschaftliches Problem
darstellt, ist das Vorurteil weit verbreitet, sie beruhe auf
individuellem Versagen. Viele Arbeitslose beziehen solche
Schuldzuweisungen auf sich, ziehen sich aus Scham zurück und fühlen
sich vielfach ausgegrenzt. Sie vermissen die Chance, ihren
Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, Kontakte zu pflegen, sich
weiter zu qualifizieren und am gesellschaftlichen Leben verantwortlich
zu beteiligen.
(53)
Die lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit verschärft die Auswahl- und
Verdrängungsprozesse des Arbeitsmarktes: Sind Personengruppen
bestimmten Leistungsanforderungen nicht gewachsen, so finden sie, wenn
sie einmal arbeitslos geworden sind, nur noch sehr schwer eine
Anstellung. So fühlen sich Hunderttausende Langzeitarbeitslose nicht
mehr gefragt. Arbeitslose, die längere Zeit keine Arbeit finden, werden
schließlich in vielen Fällen unfähig, Arbeit zu suchen, und werden zu
Menschen ohne Erwartungen. Verbitterung und Resignation zerstören das
Vertrauen in die demokratische Gestaltbarkeit der Gesellschaft.
Perspektivlosigkeit und Angst vor dem sozialen Abstieg sind ein
Nährboden für Gewaltbereitschaft und Fremdenfeindlichkeit.
(54)
Seit den 80er Jahren konzentriert sich die Langzeitarbeitslosigkeit
zunehmend auf die Gruppe der Älteren. Etwa zwei Drittel der
registrierten Langzeitarbeitslosen sind über 45 Jahre alt. In einer
besonders schwierigen Situation sind alleinerziehende Frauen. Häufig
haben sie aufgrund ihrer besonders belastenden Lebenssituation keine
Chance, einen Arbeitsplatz zu bekommen und damit ein eigenes
Einkommen zu erzielen. Sie werden von der Sozialhilfe abhängig und
sind kaum in der Lage, soziale Kontakte außerhalb der Kindererziehung
aufzunehmen.
(55)
Aufgrund der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen
sind es vor allem die Frauen, die Arbeit in Familie und Ehrenamt
übernommen haben. Nimmt man ihren Anteil an der Erwerbsarbeit hinzu, so
werden etwa zwei Drittel der gesellschaftlich anfallenden Arbeit von
Frauen geleistet. Weil Frauen immer noch den größten Teil der
familiären Arbeit leisten, werden sie häufig noch zusätzlich bei den
Einstellungsentscheidungen benachteiligt. Deshalb haben sie an der
Erwerbsarbeit nicht in dem Maße teil, wie es ihrer Ausbildung und
Qualifikation entspräche.
(56)
Besonders belastend ist die Massenarbeitslosigkeit in den neuen
Bundesländern. Sie ist hier in einem Tempo und Umfang gestiegen, wie
es in den alten Bundesländern weithin ohne Beispiel ist. Durch den
Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft, die abrupte
Einführung marktwirtschaftlicher Verhältnisse ohne hinreichende
strukturpolitische Begleitung, die mit der Währungsunion verbundene
Aufwertung und den Verlust der bisherigen östlichen Märkte sind ganze
Industriezweige weggebrochen. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten
mußten ihre Betriebe verlassen und sich um neue Arbeitsplätze
bemühen.
(57) In
den ersten 4 Jahren nach 1989 sank die Zahl der Erwerbstätigen von 10
Millionen auf etwa 6 Millionen. Ende 1996 lag die Arbeitslosenquote
über 15 %. Mehr als ein Drittel der Arbeitslosen sind länger als
ein Jahr arbeitslos. Eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit ist zu
befürchten, wenn es nicht zu grundlegenden Änderungen kommt.
(58)
Ein besonderes Problem der Arbeitslosigkeit in den neuen
Bundesländern ist die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Während in der DDR über 90 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter
berufstätig waren, wurden gerade sie nach der Wende verstärkt vom
Arbeitsmarkt verdrängt. Viele von ihnen haben auf Dauer keine
Aussicht auf einen Arbeitsplatz. So sind mehr als 75 % der
ostdeutschen Langzeitarbeitslosen Frauen, häufig gut qualifizierte
jüngere Frauen. Sie haben die Hauptlast der Beschäftigungskrise zu
tragen.
(59)
Die ostdeutschen Eingaben im Rahmen des Konsultationsprozesses haben
gezeigt, daß sich viele Bürgerinnen und Bürger der neuen
Bundesländer trotz der umfangreichen westdeutschen Hilfe im Stich
gelassen fühlen. Weil zu DDR-Zeiten die Erwerbsarbeit weit mehr als im
Westen die Funktion hatte, die Menschen in das soziale Gefüge eines
Betriebs zu integrieren, wird nunmehr die Arbeitslosigkeit stärker
als ein Verlust von sozialen Bindungen und Möglichkeiten der
Beteiligung am gesellschaftlichen Leben erfahren. Auch die
Sozialleistungen der westdeutschen Sicherungssysteme, die in der
Gesamtsumme beeindruckend sind, konnten nicht verhindern, daß viele
Ostdeutsche heute eine höhere Unsicherheit ihrer materiellen
Lebensgrundlagen und ihres sozialen Status empfinden. Die
Arbeitslosigkeit hat über Jahrzehnte erworbene Arbeitserfahrungen und
berufliche Qualifikationen entwertet. Bei den Menschen in den neuen
Bundesländern verfestigt sich der Eindruck, daß sie von vielen
Westdeutschen wegen ihrer Vergangenheit falsch eingeschätzt werden. Ein
großer Teil der Westdeutschen, so machen sie geltend, habe keine
rechte Vorstellung von ihren Nöten.
(60)
Die Ursachen der seit 1973 trendmäßig zunehmenden strukturellen
Arbeitslosigkeit in Deutschland sind vielfältig und in der
politischen Öffentlichkeit wie in der wirtschaftswissenschaftlichen
Diskussion umstritten. Entsprechend gingen auch die Meinungen im
Verlauf des Konsultationsprozesses auseinander. Eines ist jedoch
gewiß: Arbeitslosigkeit kann nicht monokausal erklärt werden.
(61) In
den letzten Jahren hat sich das wirtschaftliche Wachstum deutlich
verlangsamt. Die wirtschaftlichen Wachstumskräfte allein reichen
offensichtlich nicht mehr aus, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig
abzubauen. Es ist zwar gelungen, die Zahl der Arbeitsplätze von Mitte
der 80er bis Anfang der 90er Jahre deutlich zu erhöhen, dies genügte
aber nicht, um eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit zu
verhindern. Das lag daran, daß in den vergangenen Jahren weitaus mehr
Menschen zusätzlich Erwerbsarbeit nachgefragt haben und sich dadurch
das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht hat. Seit einigen
Jahren ist ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen zu verzeichnen, der
sich in letzter Zeit weiter beschleunigt hat.
(62)
Hinzu kommt, daß der strukturelle Wandel im industriellen Bereich im
Zuge des technischen Fortschritts mit einer enormen Steigerung der
Arbeitsproduktivität einherging, ohne daß der
Beschäftigungsrückgang im gleichen Maße durch eine Verringerung der
Arbeitszeit oder die Ausweitung der Produktion kompensiert worden wäre.
Der Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungssektor hat nicht
ausgereicht, den Verlust von Arbeitsplätzen im industriellen
Bereich auszugleichen.
(63)
Eine der Hauptursachen der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland wird
nach einer verbreiteten Auffassung in den weltpolitischen Änderungen
und der Globalisierung der Wirtschaft und des Wettbewerbs gesehen,
die weitreichende Anpassungen in der internationalen Arbeitsteilung
ausgelöst und dazu geführt hätten, daß sich auch die deutschen
Unternehmen einem zweifellos härter gewordenen weltweiten
Wettbewerb stellen müssen. Sie sähen sich in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit wesentlich eingeschränkt, insbesondere durch
die hohen Lohnkosten, kurze Arbeitszeiten und das Ausmaß der Abgaben-
und Steuerbelastung. Weitere Beeinträchtigungen ergäben sich aus
subventionsbedingten Wettbewerbsverzerrungen, hohen Energiepreisen,
einer hohen Bürokratisierung und Regulierung, Ressentiments gegen
bestimmte neue Technologien, fehlendem Risikokapital und
Währungsschwankungen. Das Problem zeige sich auch daran, daß deutsche
Unternehmen zunehmend ihre Produktion in das Ausland verlagern, während
ausländische Direktinvestitionen in Deutschland zurückgehen.
(64)
Andere hingegen sehen dies anders. Sie verweisen darauf, daß die
Arbeitsmarktkrise keine Besonderheit der deutschen Wirtschaft sei.
Alle entwickelten Industrieländer seien durch dauerhafte
Wachstumsverlangsamung und langfristig hohe Arbeitslosigkeit
gekennzeichnet. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit
(West-)Deutschlands sei zugleich außerordentlich hoch. Kein anderes
Land exportiere einen so hohen Anteil seiner Produktion. Die
Handelsbilanzen mit den südostasiatischen Schwellenländern und den
osteuropäischen Reformstaaten seien ausgeglichen, weil diese Länder
jede durch Exporte nach Deutschland verdiente Mark wieder für Importe
von Industriegütern aus Deutschland ausgeben. Auch die hohen
Direktinvestitionen im Ausland seien keine wirkliche Belastung für die
deutsche Wirtschaft, denn sie dienten langfristig der Erschließung
und Absicherung von Exportmärkten. In dieser Situation seien deshalb
die aus der betriebswirtschaftlichen Sicht der Unternehmen naheliegenden
nationalen Kostensenkungsstrategien (Lohn- und Lohnnebenkosten,
Sozialstandards, Unternehmenssteuern, Umweltstandards) zur weiteren
Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit jedenfalls
volkswirtschaftlich gesehen kein Heilmittel. Derartige Strategien
würden die ungleiche Verteilung der Einkommen verschärfen und die
Lasten der Anpassung durch ruinösen Wettbewerb einseitig den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufbürden. Die Kaufkraft würde
damit sinken.
(65)
Die Globalisierung des Wettbewerbs ist in bestimmten Bereichen in der
Tat mit einer erheblichen Reduzierung von Arbeitsplätzen verbunden.
Länder mit niedrigem Lohnniveau übernehmen mehr und mehr die
Produktion arbeitsintensiver Produkte. Deutschland und andere
entwickelte Länder konzentrieren sich mehr auf die Herstellung von
Produkten, die einen hohen Kapitaleinsatz und eine hohe berufliche
Qualifikation verlangen. Der Bedarf an gering qualifizierten
Arbeitsplätzen in Deutschland sinkt, der Bedarf an höher
qualifizierten Arbeitsplätzen hingegen steigt. Das hat zur Folge,
daß Menschen, die höheren Anforderungen nicht gewachsen sind,
schwerer einen Arbeitsplatz finden.
(66)
Als Ursache für die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland spielen hohe
Lohnstückkosten eine wichtige Rolle. Beim Übergang von der Plan- in
die Marktwirtschaft war die Produktivität in den ostdeutschen
Betrieben zu gering, um nach der 1:1-Umstellung der Löhne und den
folgenden Tarifabschlüssen, die auf eine zügige Anpassung an das
westdeutsche Lohnniveau zielten, wettbewerbsfähig zu sein. Außerdem
führten der Zusammenbruch der Comecon-Staaten (RGW), das Interesse der
Bevölkerung an Westprodukten und die Einkaufspraxis des
Großhandels zu Nachfrageproblemen. Die ungeklärten
Eigentumsverhältnisse, die aufgrund des Prinzips »Rückgabe vor
Entschädigung« entstanden, sowie der Kauf und die baldige Schließung
ostdeutscher Betriebe durch ihre westdeutschen Konkurrenten
verschärften und verschärfen die Schwierigkeiten.
(67)
Der Sozialstaat war in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die
entscheidende Voraussetzung dafür, daß der soziale Friede gewahrt
werden konnte. Nach wie vor bietet er der großen Mehrheit der
Bevölkerung soziale Sicherheit auf einem hohen Niveau. Jedoch stellen
grundlegende Veränderungen in der Sozialstruktur, die lang anhaltende
Massenarbeitslosigkeit, die demographische Entwicklung und die
Situation der öffentlichen Haushalte das System sozialer Sicherung vor
große Herausforderungen.
(68) In
den letzten 20 Jahren ist mit dem Reichtum zugleich die Armut in
Deutschland gewachsen. Die Armut in Deutschland unterscheidet sich
grundlegend von der Armut in den Ländern der Dritten Welt. Dennoch
ist die Armut in der Wohlstandsgesellschaft ein Stachel. Armut hat viele
Gesichter und viele Ursachen. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut.
Häufig kommen bei bedürftigen Menschen mehrere Belastungen zusammen,
wie etwa geringes Einkommen, ungesicherte und zudem schlechte
Wohnverhältnisse, hohe Verschuldung, chronische Erkrankungen,
psychische Probleme, langandauernde Arbeitslosigkeit, soziale
Ausgrenzung und unzureichende Hilfen. Diese Armutssituationen treffen
besonders diejenigen, die mehrere Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen
Wohnung, davon sind in Deutschland immer mehr Menschen, darunter
verstärkt Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und
Jugendliche betroffen. Verläßliche bundesweite Daten über das gesamte
Ausmaß akuter Wohnungsnotfälle, von Wohnungs- und Obdachlosigkeit
liegen nicht vor, zumal es darüber keine einheitlichen Maßstäbe und
Kriterien gibt. Allein die Zahl der Obdachlosen, die amtlich
untergebracht (“ordnungsrechtlich versorgt”) sind, wird auf 250.000
bis 300.000 geschätzt.
(69)
Armut wird heute immer noch stark tabuisiert. Der Streit über den
Armutsbegriff ähnelt dem Streit, wie er Anfang der 70er Jahre über
die Umwelt geführt wurde, als Probleme mit dem Hinweis geleugnet
wurden, sie ließen sich nicht wissenschaftlich verläßlich
nachweisen. Es gilt jedoch, die tatsächlich bestehende Armut zur
Kenntnis zu nehmen. Hinter den unterschiedlichen Definitionen von
Armut verbergen sich beunruhigende Fakten:
•
die “Einkommensarmut” oder “relative Armut”: Legt man die
Armutsgrenze bei 50 % des durchschnittlichen
Haushaltsnettoeinkommens der Bevölkerung fest, wie dies aus
pragmatischen Gründen der Vergleichbarkeit international üblich ist,
so lebten nach dieser Rechnung in den Jahren 1984 bis 1992 750.000
Menschen ununterbrochen unter der Armutsgrenze, etwa 4,5 Millionen
Menschen waren in diesem Zeitraum fünf Jahre oder länger arm. Da die
sozialen Ungleichheiten aufgrund der ökonomischen Umbrüche in den
neuen Bundesländern sehr schnell entstanden sind, erscheinen sie hier
besonders kraß;
•
die “Sozialhilfebedürftigkeit”: In Deutschland hat die
Sozialhilfe die Aufgabe, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu
ermöglichen. Damit wird ein Mindesteinkommen im Sinne einer
individualisierten und bedarfsorientierten Grundsicherung
angestrebt. Am Jahresende 1994 bezogen über 2,25 Mio. Bürgerinnen
und Bürger Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Der Trend hat sich in den letzten Jahren von der Altersarmut zur
Kinderarmut verlagert. Die stärksten Zunahmen sind bei den Kindern
unter sieben Jahren zu verzeichnen; ihre Zahl ist bis Ende 1994 auf
409.000 gestiegen. Das überdurchschnittliche Armutsrisiko von Kindern
ist besonders deshalb so besorgniserregend, weil es sich leicht zu
dauerhaften Benachteiligungen verfestigt. Seit dem Jahr 1992 ist
außerdem wieder ein stärkerer Anstieg deutscher
Sozialhilfeempfänger zu beobachten;
•
die “verdeckte Armut”: Viele Bürgerinnen und Bürger leben
in sog. verdeckter Armut, d. h. sie hätten eigentlich einen
Sozialhilfeanspruch, nehmen diesen jedoch aus Scham, Unwissenheit
oder großer Scheu vor Behörden nicht wahr. Zu ihnen zählen viele
kinderreiche Familien mit nur einem Erwerbseinkommen. Nach der
Armutsuntersuchung des Deutschen Caritasverbandes kommen auf vier
Sozialhilfebezieher noch einmal drei verdeckt arme Menschen. Dies
waren 1993 rund 1,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger. Damit erhält nur
knapp über die Hälfte der Sozialhilfeberechtigten tatsächlich
entsprechende Leistungen.
Entscheidend
ist, nicht beim Streit über den Begriff der Armut stehen zu bleiben und
Armut nicht auf den Einkommensaspekt einzuengen. Es geht darum, die
betroffenen Menschen sowie das Faktum Armut in der
Wohlstandsgesellschaft zu sehen und die Notwendigkeit zu erkennen, sich
für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.
(70)
Eltern erfahren ihr Zusammenleben mit Kindern als große Bereicherung
ihres Lebens. Um ihrer Kinder willen nehmen sie viele
Einschränkungen in Kauf. Aber die gesellschaftlichen
Verhältnisse haben sich in den letzten Jahrzehnten so verändert,
daß Eltern im Vergleich zu den Kinderlosen immer größere
wirtschaftliche und persönliche Verzichte abgefordert werden und auch
die Tragfähigkeit der familialen Beziehungen immer häufiger
überlastet wird. Die wirtschaftliche Belastung von Familien mit
Kindern kann dazu führen, daß sie weniger Kinder bekommen, als sie
sich eigentlich wünschen. Die zunehmende Zahl von Kinderlosen in
der Bundesrepublik Deutschland offenbart darüber hinaus, daß sich
die Einstellung zu Kindern verändert hat.
(71)
Statistische Erhebungen zeigen, daß der Lebensstandard einer
Familie mit zwei Kindern erheblich unter dem eines entsprechenden
kinderlosen Ehepaares liegt. Die Maßnahmen des
Familienlastenausgleichs vermögen im Durchschnitt nicht einmal die
unmittelbaren durch Kinder bedingten Aufwendungen, geschweige denn das
durch den Rückgang der Erwerbsbeteiligung sinkende
Haushaltseinkommen auszugleichen. Mehrere Kinder zu haben ist heute
zu einem Armutsrisiko geworden. Schwerer noch als die finanziellen
Einschränkungen wiegen jedoch für junge Familien andere
Benachteiligungen: Sie suchen für Kinder geeigneten Wohnraum und
erleben, sofern sie ihn überhaupt bezahlen können, daß ihnen
Kinderlose vorgezogen werden. Mehrkinderfamilien sind hier sogar
extrem benachteiligt. Sie erfahren Benachteiligungen auf dem
Arbeitsmarkt, da sie in räumlicher und zeitlicher Hinsicht
weniger flexibel sind. Auch der fortlaufende Verlust an gemeinsamer
Zeit (etwa durch Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit) trifft die Familien.
Besondere Belastungen treten infolge von Arbeitslosigkeit und
Überschuldung auf. Gegen die Wahrnehmung von Elternverantwortung
verhalten sich Wirtschaft, Staat und soziale Dienste zwar nicht
ablehnend, aber vielfach indifferent, d. h. sie behandeln Eltern
und Kinderlose grundsätzlich gleich. Daraus resultiert eine
strukturelle Benachteiligung der Familien. Deutschland gehört zu den
Ländern Europas mit der geringsten Geburtenrate und dem größten
Anteil an Einpersonenhaushalten.
(72)
Eine wesentliche Ursache der Finanzierungsschwierigkeiten der
Sozialhaushalte ist die hohe Arbeitslosigkeit. Durch die
Massenarbeitslosigkeit gehen den Sozialversicherungen erhebliche
Beitragseinnahmen und den öffentlichen Haushalten entsprechende
Lohnsteuereinnahmen verloren, während andererseits die Ausgaben der
Arbeitslosen- und der Rentenversicherung steigen. Geringere Einnahmen
und steigende Ausgaben führen zu Beitragserhöhungen, die wiederum
als Anstieg der Lohnnebenkosten die Beschäftigung beeinträchtigen
können.
(73)
Zur Höhe der Lohnnebenkosten trägt wesentlich bei, daß die Kassen der
Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Gesetzliche
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung u. a.) durch
Aufwendungen für die Finanzierung der deutschen Einheit und für die
aktive Arbeitsmarktpolitik erheblich belastet werden. Diese Leistungen
sind eigentlich Aufgaben des Staates, sie wurden aber den
Sozialversicherungen übertragen. Weil die Finanzierung dieser sog.
“versicherungsfremden Leistungen” durch Zuschüsse des Bundes
nicht abgedeckt wird, mußten die Beitragssätze zu den
Sozialversicherungen mehrfach angehoben werden. Hinzu kommt, daß von
den Möglichkeiten der Frühverrentung exzessiv Gebrauch gemacht wurde,
um den Arbeitsmarkt zu entlasten.
(74)
Die Sozialleistungsquote ist nicht zuletzt deshalb so hoch - sie liegt
bei etwa einem Drittel des Bruttosozialprodukts -, weil sie in den neuen
Ländern aus Gründen des wirtschaftlichen Strukturwandels gegenwärtig
rund 60 % beträgt. In den alten Ländern dagegen ist sie so
niedrig wie seit Jahren nicht mehr.
(75)
Schwierigkeiten für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
in Deutschland ergeben sich weiterhin daraus, daß sich ihre
ursprünglichen Voraussetzungen in den letzten Jahrzehnten
grundlegend geändert haben. Zum einen orientieren sich die
Lebensentwürfe jüngerer Frauen ganz überwiegend zugleich an
Erwerbsarbeit und Familie, und die Frauenerwerbstätigkeit hat
insbesondere mit dem Wachstum der Büro- und Dienstleistungstätigkeiten
stark zugenommen. Gleichzeitig sind jedoch die Familienbindungen
instabiler geworden. Der Anteil der Alleinerziehenden nimmt
dementsprechend zu. Zudem bewirken die Verknappung des Angebots an
Erwerbsarbeit und die Veränderung der Beschäftigungsstrukturen eine
Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen mit wenig gesicherten
Beschäftigungsverhältnissen. Damit steigt der Anteil derjenigen, deren
Lebensläufe nicht den Normalitätsannahmen des sozialen
Sicherungssystems entsprechen und die infolgedessen eher von Armut
bedroht und auf Sozialhilfe angewiesen sind.
(76)
Hauptursachen des Anstiegs der Sozialhilfeausgaben sind
Massenarbeitslosigkeit, Kürzungen bei den
Sozialversicherungsleistungen, unzulängliche Familienförderung und
die Aufwendungen für Asylbewerber und Zuwanderer. Offenbar wurden und
werden die der Sozialhilfe vorgelagerten Sicherungssysteme ihren
Anforderungen nicht mehr gerecht. Die Sozialhilfe als letztes
Auffangnetz im System sozialer Sicherung wurde in den letzten Jahren
dadurch belastet, daß sie mehr und mehr zu einer Regelversorgung für
einen wachsenden Teil der Gesellschaft geworden ist.
(77)
Über die aktuellen Finanzierungsschwierigkeiten hinaus stellt die
Bevölkerungsentwicklung das System der sozialen Sicherung vor
zusätzliche Herausforderungen. Eine anhaltend niedrige Geburtenrate
und eine deutlich gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung führen
zu einem zunehmenden Anteil älterer Menschen auf der einen und einem
stagnierenden und zukünftig abnehmenden Anteil der erwerbstätigen
Generation sowie von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite.
Dies hat nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch für die
Krankenversicherung und für den Bereich der Altenpflege erhebliche
Auswirkungen. Eine Verschlechterung des zahlenmäßigen Verhältnisses
zwischen der Zahl der Rentenempfänger und der Zahl der Beitragszahler
muß (bei unveränderten Leistungen) zu höheren Beitragssätzen oder
(bei unveränderten Beiträgen) zu einer deutlichen Verringerung der
Höhe der Renten führen. Ähnliche Probleme entstehen auch für die
Finanzierung der Beamtenversorgung.
(78)
Die ökologische Krise ist ein weltweites Problem. Deutschland trägt an
diesen weltweiten Problemen mit. Die Industrialisierung hat zu einer
wachsenden Überforderung der Tragekapazitäten der Ökosysteme
geführt. Obwohl in manchen Branchen bereits ein recht hohes Niveau
des technischen Umweltschutzes erreicht ist, wird die
Regenerationsfähigkeit der Natur oftmals überbelastet; viele
Gefährdungen, Schädigungen und Belastungen nehmen weiterhin zu.
(79) Zu
den gravierendsten Umweltschäden gehören die Übernutzung und
Vernichtung erneuerbarer Ressourcen, die Belastung von Luft, Wasser
und Boden, die Ausrottung zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, der
Raubbau an nicht erneuerbaren Ressourcen, die Zerstörung und
Verödung von Landschaften und Regionen, das hohe Abfallaufkommen
sowie das ungeklärte Problem der atomaren Endlagerung. Zu den
Problemen, auf die bisher nicht in der notwendigen Weise reagiert
wurde, zählen vor allem der Abbau der Ozonschicht und die
Erwärmung der Erdatmosphäre. Diese klimatischen
Umweltgefährdungen stellen aufgrund ihres globalen Charakters sowie
ihrer schwer kalkulierbaren Folgen für die ökologischen Kreisläufe
eine qualitativ neuartige und existentielle Herausforderung für
die moderne Zivilisation dar. Viele Bemühungen um Verbesserung
scheitern an nationalstaatlichem Egoismus und an der Kurzsichtigkeit
betroffener Branchen. Die Fakten sind kaum noch umstritten. Auch an
politischen Absichtserklärungen fehlt es nicht. Dennoch gelingt es
nur mühsam, diese Einsichten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und
sie für die ökologische Kooperation der Staaten zu nutzen.
(80)
Insbesondere die Industriegesellschaften nehmen eine Entwicklung, die an
die Grenzen der Tragekapazität wichtiger ökologischer Systeme
stößt. Durch den rapiden Verbrauch der natürlichen Lebensgrundlagen
werden die Lebenschancen der Menschen in den Ländern des Südens und
der künftigen Generationen in erheblichem Maß beeinträchtigt.
Wenn es nicht gelingt, die Ausbeutung der Natur wirksam
einzuschränken, wird der Nachwelt eine Hypothek hinterlassen, die
sie kaum mehr abtragen kann. Nachsorgender Umweltschutz wird immer
schwerer finanzierbar, viele gravierende Schädigungen der
Lebensgrundlagen erweisen sich als irreversibel. Je mehr also
nötige Umweltschutzmaßnahmen versäumt werden, desto mehr ist zu
befürchten, daß auch künftig lediglich die gröbsten Schäden
beseitigt werden können und damit die langfristigen Belastungen für
andere Länder und künftige Generationen weiter ansteigen. Trotz der
mittlerweile enorm verbesserten Möglichkeiten für einen effektiven
und schonenden Umgang mit den Ressourcen sowie für eine Reduktion des
Schadstoffausstoßes wachsen die Umweltschäden weiter an. Ein
Wohlstandsgewinn durch nur quantitatives Wirtschaftswachstum wird in
Westeuropa somit immer fragwürdiger.
(81)
In ökologischer Hinsicht gewinnt vor diesem Hintergrund der Beitrag,
den die Land- und Forstwirtschaft über die Versorgung mit
hochwertigen Produkten hinaus zur Sicherung und Verbesserung der
natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung einer vielfältigen
Landschaft als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum leistet, ein
besonderes Gewicht. Die überkommenen, bewährten Prinzipien
bäuerlichen Wirtschaftens sind auf eine umweltverträgliche und
nachhaltige Bodennutzung und Tierhaltung ausgerichtet. Um so
bedauerlicher ist, daß weder die Reform der gemeinsamen europäischen
Agrarpolitik noch nationalstaatliche Programme verhindern konnten,
daß immer weniger Landwirte in der Landwirtschaft eine auskömmliche
Existenz finden und eine Zukunftsperspektive sehen. Zahlreiche
Bauern haben ihre Landwirtschaft bereits aufgeben müssen. Andere
fürchten um ihre berufliche Existenz oder - wenn eine Übergabe nicht
möglich ist - um das Fortbestehen ihres Hofes. Die Schwierigkeiten
greifen auch auf andere Bereiche und Berufe des ländlichen Raums wie
Handwerk, Handel und Dienstleistungen über. Das traditionelle Bild der
Landwirtschaft in der Kulturgemeinschaft des Dorfes verliert damit an
prägender Kraft. Der fortschreitende Wandel von einer bäuerlich
geprägten Landwirtschaft zur Agrarindustrie schreitet weiter fort.
(82)
Die Politik der europäischen Einigung ist für den Kontinent und für
die Zukunft Deutschlands von entscheidender Bedeutung. 50 Jahre
Frieden und Stabilität in Westeuropa, der Wiederaufstieg der
europäischen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg, die friedliche
Einbeziehung Deutschlands in die Völkergemeinschaft sowie die
Wiederherstellung der deutschen Einheit im Einklang mit den
europäischen Partnern wären ohne die europäische Integration nicht
möglich gewesen. Auch in Zukunft muß das Einigungswerk fortgesetzt
werden, um in Europa Frieden und Stabilität sowie den wirtschaftlichen
und sozialen Fortschritt zu sichern. Das historische Werk der
europäischen Einigung darf keinesfalls auf den wirtschaftlichen
Aspekt verkürzt werden. Die Fundamente für dieses Einigungswerk
wurzeln sehr viel tiefer: in jahrhundertealter, gemeinsamer,
christlich geprägter Geschichte und Überlieferung, und damit in dem
Bewußtsein der Europäer, daß sie eine Wertegemeinschaft sind, aus
der sich gemeinsame politische Orientierungen, Normen und
Institutionen wie Demokratie, Rechtsstaat und moderner Sozialstaat
entwickelt haben. Aufbauend auf diesen gemeinsamen Werten ist die
Europäische Union als Rechtsgemeinschaft entstanden, die in viele
Lebensbereiche hinein Wirkungen entfaltet.
(83)
Auf dem Hintergrund des Prozesses der Globalisierung erhält die
europäische Integration zusätzliches Gewicht. Der europäische
Einigungsprozeß, insbesondere die Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion, steht für die Einsicht, daß eine Wirtschafts- und
Sozialpolitik, die nicht von den internationalen Märkten abhängig
sein will, übergreifender Entscheidungs- und
Koordinationsinstanzen bedarf. Die Institutionen und Instrumente,
wie sie innerhalb der Europäischen Union entstanden sind und
fortentwickelt werden müssen, eröffnen Möglichkeiten, um eine
gemeinsame europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik weiter
auszubauen.
(84)
Der Prozeß der fortschreitenden Globalisierung basiert auf der
weltweiten Integration von Märkten sowie dem Abbau von
Handelsschranken und Mobilitätsbarrieren. Er wäre nicht möglich
ohne die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.
Globalisierung bedeutet: weltweite Öffnung der Märkte für Waren und
Dienstleistungen, zunehmende Freizügigkeit für unternehmerisches
Handeln und weltweite Verfügbarkeit technischen Wissens und Könnens
sowie qualifizierter Arbeitskräfte. Hinzu kommt eine wachsende
Mobilität des Kapitals. Zunehmend werden finanzielle Mittel nicht im
eigenen Land reinvestiert, sondern auf den internationalen
Kapitalmärkten angelegt, so daß sie für Investitionen und die
Schaffung von Arbeitsplätzen im eigenen Land nicht verfügbar und der
Aufgabe, im nationalen Rahmen Arbeitsplätze zu schaffen und zu
erhalten, entzogen sind. Mehr und mehr verselbständigt sich damit der
Kapitalverkehr.
(85)
Die Globalisierung führt damit nicht nur dazu, daß die Güter-,
Finanz- und Arbeitsmärkte die Grenzen der Nationalstaaten immer
häufiger überschreiten, sondern hat auch zur Folge, daß die
Produktions- und Investitionsentscheidungen in wachsendem Maße den
Standort in mehreren Ländern betreffen. Arbeitsprozesse oder
Wertschöpfungsanteile werden kostenminimierend auf verschiedene
Länder verteilt. Einfache Produktionen sind dort zu finden, wo die
Löhne niedrig sind, geforscht wird in den Ländern, in denen es kaum
gesetzliche Beschränkungen gibt, Gewinne werden dort ausgewiesen,
wo die Steuersätze besonders gering oder die Abschreibungsregeln
besonders großzügig sind.
(86) Im
Zuge der Globalisierung hat sich der Wettbewerb erheblich verschärft.
Die Schwellenländer Mittel- und Osteuropas, Südostasiens und
Lateinamerikas verlangen mit ihren Produkten Zugang zu den Märkten der
Industrienationen und empfehlen sich gleichzeitig als Standorte für
neue Investitionen. Die Löhne in den östlichen Nachbarländern
Deutschlands liegen bei den derzeitigen Wechselkursen zum Teil bei
einem Zehntel (Tschechien und Polen) der Löhne in Deutschland, zum
Teil sogar bei einem Hundertstel (Ukraine und Rußland).
(87)
Die Globalisierung birgt Chancen und Risiken. Der deutschen Wirtschaft
eröffnet sie seit langem ausgiebig genutzte Möglichkeiten, an den
rasch wachsenden weltweiten Märkten teilzunehmen. Viele Länder des
Südens und des Ostens haben Zugang zu den Märkten in den
Industrieländern erhalten. Unter der Voraussetzung, daß der
Welthandel nicht durch protektionistische Bestrebungen der
Industrieländer weiter verzerrt wird, ist dieser Marktzugang sogar
wichtiger als Entwicklungshilfe. In einer Reihe von Ländern, z. B.
in Asien und Lateinamerika, wurde ein wirtschaftlicher Aufschwung
erzielt, der auch großen Teilen der Bevölkerung dieser Länder,
jedoch nicht allen in gleicher Weise zugute kam. Der neue Wohlstand
führt dort auch zu mehr sozialer Sicherung. Andererseits nimmt die
Polarisierung zwischen den dynamischen Wachstumszentren und den
Regionen, die den Anschluß an diese Entwicklung verlieren, zu.
(88)
Nationalstaatliche Wirtschafts- und Sozialpolitik wird im Zeitalter der
Globalisierung schwieriger. Weil bei den Standortentscheidungen die
Vorteile der verschiedenen Nationalstaaten miteinander verglichen
werden, stößt die herkömmliche nationalstaatliche
Wirtschaftspolitik an Grenzen. Der Prozeß der Globalisierung ist von
einer so starken Eigendynamik, daß er von einem einzelnen
Nationalstaat immer schwerer beeinflußt werden kann. Die
Globalisierung der Wirtschaft bedeutet gleichzeitig die Globalisierung
der sozialen und der ökologischen Frage. Damit wächst die Bedeutung
einer gemeinsamen Verantwortung der Völkergemeinschaft.
Globalisierung ereignet sich nicht wie eine Naturgewalt, sie verlangt
nach politischer Gestaltung.
(89)
Das Wohlstandsgefälle zwischen den ärmsten und den reichen Ländern
hat weiter zugenommen. In einigen Entwicklungsländern verhindern oder
bremsen korrupte Eliten, ethnische Konflikte und geringe
Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung die wirtschaftliche und
politische Entwicklung. Neben diesen internen stehen die externen
Faktoren, die die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen in den
Industrieländern beeinflussen können. Dazu gehören der
Agrarprotektionismus der Industrieländer, eine nur schleppend
vorankommende Entschuldung und Entscheidungen und Absprachen
internationaler Organisationen (z. B. Internationaler
Währungsfonds, Weltbank, UNO-Sicherheitsrat).
(90)
Kriege, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Naturkatastrophen, Elend und
Hunger zwingen weltweit immer mehr Menschen zum Verlassen ihrer
Heimatländer. Die schnelle Zunahme und das Ausmaß von Migration,
Flucht und Vertreibung in aller Welt sind zu einem der prägenden
Merkmale der letzten Jahrzehnte des zwanzigsten Jahrhunderts geworden.
Dies läßt auch Deutschland nicht unberührt. Die Migranten, die als
Arbeitnehmer, Flüchtlinge und Asylbewerber oder auch als Aussiedler
nach Deutschland kommen, sind nur ein kleiner Teil der weltweiten
Wanderungsbewegung. Derzeit leben in Deutschland fast 8 Mio.
Ausländer, davon 5,5 Mio. Arbeitsmigranten mit ihren Familien. Viele
von ihnen sind rechtlich und gesellschaftlich noch nicht integriert,
obwohl sie vielfach bereits in der zweiten und dritten Generation in
Deutschland leben. Der Umgang mit ihnen ist ein Bewährungsfeld für
die Offenheit, Solidarität, Toleranz und Freiheitlichkeit der
Gesellschaft.
3.
Perspektiven
und Impulse aus dem christlichen Glauben
(91)
Analysen gesellschaftlicher Herausforderungen setzen bestimmte Kriterien
der Wahrnehmung voraus und schließen anthropologische und ethische
Vorentscheidungen ein. Ebenso gründet die Soziale Marktwirtschaft
auf anthropologischen und ethischen Vorentscheidungen. Sie geht aus
von einem Menschenbild, das Freiheit und persönliche Verantwortung
wie Solidarität und soziale Verpflichtung beinhaltet. Insofern beruht
die Soziale Marktwirtschaft auf Voraussetzungen, welche sie selbst
nicht herstellen und auch nicht garantieren kann, ohne die sie aber auf
Dauer nicht lebensfähig ist. Gerade in der gegenwärtigen Situation
eines tiefgreifenden Umbruchs muß an diese Voraussetzungen erinnert
werden, weil allein so Kräfte für die Vision wie für die Motivation
erwachsen können, angesichts der neuen Herausforderungen das Leitbild
einer solidarischen und gerechten Gesellschaft zu verwirklichen.
(92)
Die Besinnung auf das Menschenbild und die Grundwerte, auf denen die
Soziale Marktwirtschaft gründet, ist die unerläßliche Voraussetzung
für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen
Lage. Hier liegt der genuine Beitrag der Kirchen. Denn das
Menschenbild des Christentums gehört zu den grundlegenden geistigen
Prägekräften der gemeinsamen europäischen Kultur und der aus ihr
erwachsenen wirtschaftlichen und sozialen Ordnung.
(93) Im
Licht des christlichen Glaubens erschließt sich eine bestimmte Sicht
des Menschen: Er ist als Bild Gottes, als das ihm entsprechende
Gegenüber geschaffen und so mit einer einmaligen unveräußerlichen
Würde ausgezeichnet. Er ist als Mann und als Frau geschaffen; beiden
kommt gleiche Würde zu. Zugleich ist er mit der Verantwortung für die
ganze Schöpfung betraut; der Mensch soll Sachwalter Gottes auf Erden
sein (Gen/1. Mos 1,26-28). So ist der Mensch geschaffen und
berufen, um als leibhaftes, vernunftbegabtes, verantwortliches
Geschöpf in Beziehung zu Gott, seinem Schöpfer, zu den Mitmenschen
und zu allen Geschöpfen zu leben. Das ist gemeint, wenn vom
Menschen als Person und von seiner je einmaligen und unveräußerlichen
Würde als Person die Rede ist.
(94)
Die Bibel spricht auch von der Gebrochenheit der ursprünglichen
Schöpfungsordnung, von der Entfremdung des Menschen von seiner
eigentlichen Bestimmung. In den Geschichten vom Brudermord Kains an
Abel, vom Turmbau zu Babel und von der Sintflut deutet sie in Bildern
die durch Sünde und Schuld, durch menschlichen Hochmut und Egoismus
wie durch strukturelle Ungerechtigkeit bestimmte menschheitliche
Situation. Sie bezeugt freilich zugleich den Anbruch der neuen
Schöpfung durch Kreuz und Auferstehung Jesu Christi, das Geschenk der
Vergebung und Versöhnung wie der neuen Freiheit. Weil die Menschen in
Jesus Christus bereits erlöst sind, brauchen sie sich in ihrer
Lebens- und Weltgestaltung nicht selbst zu erlösen. Das befreit zu
einem Handeln, das nicht länger der Sorge um sich selbst und der
Absicherung durch Macht verpflichtet ist, sondern den Anforderungen
der Sache und dem gegenseitigen Dienst. Der christliche Glaube lebt von
der Hoffnung auf die neue Schöpfung, in welcher alle Tränen
abgetrocknet, Klage, Trauer und Mühsal nicht mehr sein werden (Offb
21,4). Menschen können dieses Reich Gottes nicht “machen”. Den
Perfektionszwängen und Überforderungen ist damit der Abschied
gegeben. Die christliche Hoffnung macht fähig, im Raum des Vorletzten
das, was unvollkommen bleibt, auszuhalten und zu würdigen. Sie gibt
keine detaillierten Handlungsanweisungen, sie nimmt aber in
Verantwortung für die Welt und den Menschen. Sie gibt Licht und
Kraft, Mut und Zuversicht, sich unter den Bedingungen und in den
Verhältnissen dieser Welt für eine menschenwürdige, freie, gerechte
und solidarische Ordnung einzusetzen. Dieser Einsatz im Horizont des
Reiches Gottes heißt, Zeugnis zu geben von der Würde des Menschen.
(95)
Trotz der Gebrochenheit menschlicher Existenz ist dem von Gott berufenen
Menschen mit der Schöpfung wie mit der Erlösung die Fähigkeit zu
einer verantwortlichen Gestaltung der Welt geschenkt. Dieses Können
geht allem Sollen voraus. Die ethische Forderung entspringt der von Gott
gegebenen Befähigung zu einem vernünftigen und verantwortlichen
Handeln. Solcher Zuspruch und solche Ermutigung ist in der
gegenwärtigen Umbruchsituation in besonderer Weise vonnöten.
(96)
Die Berufung zur verantwortlichen Lebens- und Weltgestaltung gilt jedem
und jeder einzelnen, jedoch nicht als Vereinzelte. Gott hat den Menschen
als Individuum wie als Gemeinschaftswesen geschaffen und in die
Gemeinschaft des Volkes Gottes berufen. Das Volk Gottes lebt aus der
Erinnerung an die Geschichte des Erbarmens Gottes; es erzählt immer
wieder Geschichten des göttlichen Erbarmens und feiert es in seinen
Festen. Daraus schöpft es Kraft und Zuversicht; es weiß sich dadurch
zugleich motiviert zur barmherzigen und solidarischen Zuwendung zu den
Armen, Schwachen und Benachteiligten. Das Erbarmen macht damit ernst,
daß jeder menschlichen Person, auch den Schwachen und den mit Schuld
Beladenen, eine unveräußerliche Würde zukommt. Dieser Schatz
geschichtlicher Erinnerung hilft, den neuen Herausforderungen gerecht zu
werden.
(97)
Die grundlegende geschichtliche Erfahrung ist die der Befreiung des
Volkes Israel aus der Knechtschaft in Ägypten. Sie zeigt: Gott ist
seinem Volk gnädig und barmherzig; er will das Leben der Menschen, und
er befreit sie zur Freiheit. Er will zugleich, daß die Menschen sich
ebenso wie er zu ihren Mitmenschen verhalten. So gründet die
Lebensordnung der Zehn Gebote (Ex/2. Mos 20,1-17; Dtn/5. Mos 5,6-21) in
der Erfahrung der Befreiung und im Bund Gottes mit seinem Volk. Sie
zielt darauf, die in Gottes Befreiung geschenkte Freiheit durch
Achtung vor dem Leben, durch Gerechtigkeit und Barmherzigkeit wie durch
Zeugnis für die Wahrheit zu verwirklichen. Die Zehn Gebote sind
Weisungen zu einem Leben in Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit
und Wahrheit. Als solche sind sie kein biblisches Sonderethos; sie
nehmen vielmehr allgemein-menschheitliche Einsichten auf, bestätigen
und bekräftigen sie aufgrund der Erfahrungen in der Geschichte Gottes
mit seinem Volk.
(98)
Die Erfahrung der Treue Gottes, der trotz menschlicher Untreue seinen
Bund bewahrt, steht Hoffnung stiftend gegen die vielfältigen
Kontrasterfahrungen der Geschichte, die Erfahrung der Ungerechtigkeit,
Treulosigkeit und Verlogenheit. Sie lädt die Menschen immer wieder
neu ein zu einem Handeln, das dem rechtschaffenden und gnädigen Willen
Gottes für jeden einzelnen wie für alle dadurch Raum schafft, daß es
die Mächte des Bösen eindämmt und das Gute befördert. Die Bibel übt
prophetische Kritik an gesellschaftlichen Unrechtssituationen (Am
4,1; 5,7-15; 6,1-8; Jes 1,15-17; 10,1-4 u. a.); sie setzt sich vor
allem für die Benachteiligten und für die Fremden ein
(Ex/2. Mos 22,20-26; 23,6-9; Lev/3. Mos 19,11-18.33f;
Dtn/5. Mos 15,7-11; 24,17-22 u. a.). So wird in großen Teilen
des Alten Testaments die gesellschaftsgestaltende Kraft des biblischen
Glaubens deutlich.
(99)
Das Auftreten und die Botschaft Jesu liegen auf der Linie der Gottes-
und Geschichts-erfahrung seines Volkes. Jesus verbindet seine
Botschaft vom Kommen des Reiches Gottes und die Einladung zum Glauben
mit dem Ruf zur Umkehr (Mk 1,15), d. h. zu einem Leben, das ganz
auf Gott und seine Gerechtigkeit und Barmherzigkeit setzt und sie im
mitmenschlichen Leben bewährt. Jesus erneuert und erfüllt die
alttestamentliche Verheißung der Befreiung und Heilung (Lk 4,16-30)
und stellt sie in den Seligpreisungen der Bergpredigt ganz in den
Horizont der Verheißung des Lebens für die Armen, Kleinen,
Sanftmütigen und Gewaltlosen (Mt 5,3-12; Lk 6,20-26). Wenn er die
alttestamentliche Forderung, heilig zu sein, so wie Gott heilig ist
(Lev/3. Mos 19,2), aufnimmt (Mt 5,48), dann bedeutet dies für ihn
zugleich, barmherzig zu sein, so wie Gott barmherzig ist (Lk 6,36). Mit
dem Gebot der Nächsten-, ja der Feindesliebe (Mt 5,43-47; Lk
6,27-28) greift Jesus aus der Menschheitsüberlieferung die Goldene
Regel auf und überbietet sie zugleich: “Alles, was ihr von anderen
erwartet, das tut auch ihnen.” (Mt 7,12; Lk 6,31) Jesus hat diese
Haltung nicht nur gelehrt, sondern sie auch vorgelebt. Er war ganz der
Mensch für die anderen Menschen. Er ist selbst den Weg der
Solidarität, der Barmherzigkeit und der Gewaltlosigkeit gegangen.
Aufgrund seines Leidens und seines gewaltsamen Todes ist er den Menschen
in allem solidarisch geworden (Phil 2,6-11). Kreuz und Auferstehung
Jesu Christi begründen die Hoffnung, daß Gott ihnen in allen und
gerade in den menschlich hoffnungslosen Situationen Heil schaffend nahe
ist.
(100)
Die Linien des biblischen Ethos, die im Alten wie im Neuen Testament
aufgezeigt sind, bestimmen auch die Lebensordnung und die soziale
Botschaft der Kirche als Volk Gottes. In der Nachfolge Jesu existiert
die Kirche nicht für sich selbst, und sie darf sich auch nicht nur mit
sich selbst beschäftigen. Sie hat eine Sendung für alle Menschen und
alle Völker (Mt 28,19). Sie soll durch Wort und durch Tat allen
Menschen die frohe und befreiende Botschaft von Gottes Gegenwart
mitten in unserem Leben und in unserer Geschichte bezeugen. Ihre
Botschaft vom Heil gilt dem einzelnen Menschen wie dem Zusammenleben der
Menschen und der Völker. Die Kirche hat damit einen öffentlichen
Auftrag und eine Verantwortung für das Ganze des Volkes und der
Menschheit.
(101)
Deshalb dürfen Glauben und Leben, Verkündigung und Praxis der Kirche
sowohl im eigenen Verhalten der Kirche wie in ihrer Botschaft nicht
auseinandertreten. Die Christen können nicht das Brot am Tisch des
Herrn teilen, ohne auch das tägliche Brot zu teilen. Ein weltloses Heil
könnte nur eine heillose Welt zur Folge haben. Der Einsatz für
Menschenwürde und Menschenrechte, für Gerechtigkeit und Solidarität
ist für die Kirche konstitutiv und eine Verpflichtung, die ihr aus
ihrem Glauben an Gottes Solidarität mit den Menschen und aus ihrer
Sendung, Zeichen und Werkzeug der Einheit und des Friedens in der Welt
zu sein, erwächst. Auch in dem Bemühen um gegenseitige Annäherung und
um Einheit versuchen die getrennten Kirchen, dieser ihrer Sendung zu
entsprechen und Zeichen der Versöhnung zu setzen.
(102)
Die soziale Botschaft, die die Kirchen auf der Grundlage des
biblischen Ethos in wachsender Gemeinsamkeit im gesellschaftlichen
Raum geltend machen, ist das Ergebnis der Reflexion über menschliche
Erfahrungen in verschiedenen geschichtlichen Situationen und
Kulturen. Die christliche Soziallehre ist darum kein abstraktes System
von Normen; sie entspringt vielmehr der immer wieder neuen Reflexion auf
die menschliche Erfahrung in Geschichte und Gegenwart im Licht des
christlichen Menschenbildes. Sie gibt keine technischen Lösungen und
konkreten Handlungsanweisungen, sondern vermittelt Perspektiven,
Wertorientierungen, Urteils- und Handlungskriterien. Sie hat sowohl
eine prophetisch-kritische wie eine ermutigende, versöhnende und
heilende Funktion.
(103)
Die Erinnerung an Gottes Erbarmen begründet das Doppelgebot der
Gottes- und der Nächstenliebe (Mk 12, 28-31 par), in dem das
menschliche Handeln seine grundlegende biblische Orientierung findet.
Dieses Doppelgebot gilt nach neutestamentlichem Zeugnis als
Zusammenfassung aller anderen Gebote und so als “Erfüllung des
Gesetzes” (Röm 13,8-10). Jesus setzt das Doppelgebot der Gottes- und
Nächstenliebe mit dem Gehalt des alttestamentlichen Gesetzes gleich
(vgl. Mt 22,34-40). Es ist die Grundnorm, in der sich das biblische
Ethos als Gemeinschaftsethos auf den Begriff bringen läßt. Dabei
bleibt der Anspruch nicht auf die Gemeinschaft des Volkes Israel oder
der christlichen Gemeinde beschränkt. Im Gebot, den Fremden zu lieben
“wie dich selbst” (Lev/3. Mos 19,34), und im Gebot der
Feindesliebe (Lk 6,27.35) werden alle Grenzen überschritten. Es
kommt zu einer Entfeindung aller mitmenschlichen Beziehungen und zu
einer Entgrenzung mitmenschlicher Solidarität. So kommt in der
Einheit von Gottes- und Nächstenliebe der Zusammenhang von
Gottesbeziehung und Weltverantwortung, von Glaube und Ethos als
sittliche Grundidee der biblischen Tradition zum Ausdruck.
(104)
Gottesliebe ohne Nächstenliebe bleibt abstrakt, ja letztlich
unwirklich: “Wenn jemand sagt: Ich liebe Gott!, aber seinen Bruder
haßt, ist er ein Lügner. Denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er
sieht, kann Gott nicht lieben, den er nicht sieht.” (1 Joh 4,20)
Deshalb wird die Gottesliebe in der Nächstenliebe zur Tat, wie
umgekehrt die gelebte Nächstenliebe zur Gottesliebe führt. Wenn also
Gottes- und Nächstenliebe, Glaube und Ethos, Bekenntnis sowie Feier
des Glaubens und Praxis der Gerechtigkeit nicht voneinander zu trennen
sind, dann muß sich das Doppelgebot der Liebe auch in der strukturellen
Dimension auswirken: in dem Ringen um den Aufbau einer Gesellschaft,
die niemanden ausschließt und die Lebenschancen für alle sichert.
(105)
Die christliche Nächstenliebe wendet sich vorrangig den Armen,
Schwachen und Benachteiligten zu. So wird die Option für die Armen
zum verpflichtenden Kriterium des Handelns. Die Erfahrung der
Befreiung aus der Knechtschaft, in der sich Gottes vorrangige Option
für sein armes, geknechtetes Volk bezeugt, wird in der Ethik des Volkes
Israel zum verbindlichen Leitmotiv und zum zentralen Argument für die
Gerechtigkeitsforderung im Umgang mit den schwächsten Gliedern der
Gesellschaft: Das Recht der Armen wird begründet mit der Erinnerung
an die Rettung aus der Sklaverei: “Du sollst das Recht von Fremden,
die Waisen sind, nicht beugen. Du sollst das Kleid einer Witwe nicht als
Pfand nehmen. Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der
Herr, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache es dir zur Pflicht, diese
Bestimmung einzuhalten.” (Dtn/5. Mos 24,17f) Besonders
eindringlich prangern die Propheten Ungerechtigkeit, Ausbeutung und
Unterdrückung an, die das Leben der Gesellschaft Israels vergiften, und
stellen die Verantwortlichen unter das Urteil Gottes (Am 2,6f
u. a.). Dabei geht es nicht um Vernichtung, sondern um die Rettung
der ganzen Gemeinschaft des Gottesvolkes. Entscheidend ist: Der
lebensförderliche Umgang mit den Armen, die Verwirklichung von Recht
und Gerechtigkeit sind Indiz der Treue zum Gottesbund.
(106)
In der Gerichtsrede des Matthäusevangeliums gewinnt der Zusammenhang
zwischen der Option Gottes für die Armen und dem gerechten Tun der
Menschen sehr konkreten Ausdruck. Jesus Christus macht die
Entscheidung über die endgültige Gottesgemeinschaft der Menschen
abhängig von der gelebten Solidarität mit den Geringsten. “Kommt
her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz,
das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist. Denn ich war
hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr
habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt
mich aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir Kleidung gegeben;
ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr
seid zu mir gekommen ... Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner
geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.” (Mt
25,34-36.40) Die versöhnliche Begegnung mit den Armen, die Solidarität
mit ihnen, wird zu einem Ort der Gottesbegegnung.
(107)
In der vorrangigen Option für die Armen als Leitmotiv
gesellschaftlichen Handelns konkretisiert sich die Einheit von Gottes-
und Nächstenliebe. In der Perspektive einer christlichen Ethik muß
darum alles Handeln und Entscheiden in Gesellschaft, Politik und
Wirtschaft an der Frage gemessen werden, inwiefern es die Armen
betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln
befähigt. Dabei zielt die biblische Option für die Armen darauf,
Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu
beteiligen. Sie hält an, die Perspektive der Menschen einzunehmen,
die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als
gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben.
Sie lenkt den Blick auf die Empfindungen der Menschen, auf
Kränkungen und Demütigungen von Benachteiligten, auf das
Unzumutbare, das Menschenunwürdige, auf strukturelle Ungerechtigkeit.
Sie verpflichtet die Wohlhabenden zum Teilen und zu wirkungsvollen
Allianzen der Solidarität.
(108)
Wenn die Christen das biblische Zeugnis mit den aktuellen
Herausforderungen zusammen lesen, gewinnen sie nicht nur ethische
Orientierungen für das eigene Handeln; es ergeben sich vielmehr auch
ethische Einsichten, die sich auf den institutionellen Rahmen der
Gesellschaft beziehen. Dazu gehört vor allem der Begriff der
Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist ein Schlüsselbegriff der
biblischen Überlieferung, der alles umschließt, was eine heile
Existenz des Menschen ausmacht. Er steht in der Bibel in Verbindung
mit Frieden, Freiheit, Erlösung, Gnade, Heil.
(109)
In der älteren philosophischen und theologischen Diskussion wurde die
Idee der Gerechtigkeit als grundlegendes Ordnungsprinzip der
Gesellschaft entfaltet. Sie besagt, daß jedem das Seine und
d. h. daß jedem sein Recht zukommt, als Person anerkannt zu
werden und ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Jedem kommt das
Recht zu, die grundlegenden materiellen und immateriellen Möglichkeiten
zu haben, um sein Leben in eigener Verantwortung zu gestalten und bei
der Gestaltung des Lebens der Gesellschaft mitbestimmen und
mitwirken zu können. Jedem kommt damit auch das als sein Recht zu,
was er aufgrund öffentlich anerkannter Regeln durch eigene Leistung
geschaffen bzw. erworben hat. Dieses Recht jedes einzelnen ist von allen
anderen wie vom Gesellschaftsganzen zu respektieren, wie umgekehrt
jeder die Rechte der anderen und des Ganzen der Gesellschaft
respektieren muß. Allein durch solche Gerechtigkeit ist der Frieden in
der Gesellschaft und in der Welt zu sichern.
(110)
In der theologischen Tradition wurde die Idee der Gerechtigkeit nach den
verschiedenen Beziehungsebenen aufgegliedert. Danach hat der einzelne
gegenüber dem Staat bzw. dem Gesellschaftsganzen die Verpflichtung,
die als Gesetzesgerechtigkeit (iustitia legalis) bezeichnet wird;
umgekehrt ist der Staat dem einzelnen gegenüber in der Pflicht im Sinne
der austeilenden Gerechtigkeit (iustitia distributiva). Beide zielen auf
die gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten im Gemeinwesen.
Darüber hinaus sind die Beziehungen zwischen den
Gesellschaftsgliedern nach Gerechtigkeitsmaßstäben zu gestalten;
dies besagt die ausgleichende Gerechtigkeit (iustitia commutativa),
die im Hinblick auf die Situation in der Wirtschaft auch das Gebot der
Fairneß in den Marktbeziehungen umfaßt.
(111)
So wichtig und für die Gestaltung gesellschaftlicher Beziehungen
hilfreich eine solche Einteilung ist, so wenig kann sie unter den
Bedingungen der modernen Gesellschaft genügen. Deshalb hat der
Begriff der sozialen Gerechtigkeit als übergeordnetes Leitbild Eingang
in die Sozialethik der Kirchen gefunden. Er besagt: Angesichts real
unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen ist es ein Gebot der
Gerechtigkeit, bestehende Diskriminierungen aufgrund von
Ungleichheiten abzubauen und allen Gliedern der Gesellschaft gleiche
Chancen und gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen.
(112)
In dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit drückt sich aus, daß
soziale Ordnungen wandelbar und in die gemeinsame moralische
Verantwortung der Menschen gelegt sind. Zur Verwirklichung von
Gerechtigkeit gehört es daher, daß alle Glieder der Gesellschaft an
der Gestaltung von gerechten Beziehungen und Verhältnissen teilhaben
und in der Lage sind, ihren eigenen Gemeinwohlbeitrag zu leisten. “Suche
nach Gerechtigkeit ist eine Bewegung zu denjenigen, die als Arme und
Machtlose am Rande des sozialen und wirtschaftlichen Lebens existieren
und ihre Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft nicht aus eigener
Kraft verbessern können. Soziale Gerechtigkeit hat insofern völlig
zu Recht den Charakter der Parteinahme für alle, die auf
Unterstützung und Beistand angewiesen sind ... Sie erschöpft sich
nicht in der persönlichen Fürsorge für Benachteiligte, sondern
zielt auf den Abbau der strukturellen Ursachen für den Mangel an
Teilhabe und Teilnahme an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Prozessen.”
(113)
Es müssen also Strukturen geschaffen werden, welche dem einzelnen die
verantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Leben erlauben. Dazu gehört neben den politischen Beteiligungsrechten
Zugang zu Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die ein
menschenwürdiges, mit der Bevölkerungsmehrheit vergleichbares Leben
und eine effektive Mitarbeit am Gemeinwohl ermöglichen. Um sich
beteiligen zu können und die Möglichkeit zu haben, in der
öffentlichen Meinungsbildung gehört und verstanden zu werden, ist
außerdem ein Bildungssystem notwendig, das neben beruflichen
Fähigkeiten politisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit zu
politischem Engagement vermittelt.
(114)
Bei der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit kommt dem biblischen
Ethos eine befreiende und stimulierende Funktion zu. Das biblische
Ethos erschöpft sich nämlich nicht in der Forderung nach
Gerechtigkeit. Das der menschlichen Person Zukommende und Gebührende
ist mehr als Gerechtigkeit, nämlich persönliche Zuwendung, Liebe und
Barmherzigkeit. So ist die Barmherzigkeit eine Erfüllung der
Gerechtigkeit, die diese zugleich überbietet. Eben deshalb hebt die
Barmherzigkeit die Forderungen der Gerechtigkeit nicht auf. Die
christliche Barmherzigkeit setzt die Gerechtigkeit vielmehr voraus,
und sie muß ihre Authentizität in der Motivation und in der
Entschlossenheit zur Gerechtigkeit gegen jedermann, im Kampf gegen
ungerechte Strukturen und im Einsatz für den Aufbau einer gerechteren
Gesellschaft erweisen.
(115)
Eine gerechte Gesellschaft baut auf den beiden sich ergänzenden
Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität auf. Sie bringen
zum Ausdruck, daß der Mensch je einmalige Person und als solche
zugleich ein soziales Wesen ist.
(116)
Der Begriff Solidarität wird in der Alltagssprache wie im politischen
Sprachgebrauch so vielfältig verwendet, daß es nicht einfach ist, ihn
eindeutig zu bestimmen und vor Mißbrauch zu schützen. Solidarität
meint zunächst die Tatsache menschlicher Verbundenheit und
mitmenschlicher Schicksalsgemeinschaft. Wenn Menschen aufgrund von
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten oder wechselseitigen Abhängigkeiten
entdecken, daß sie trotz vielfältiger Unterschiede dennoch ein “wir”
bilden, kann aus dieser Tatsache ein Impuls zu solidarischem Handeln
entstehen. Denn die Tatsache der Verbundenheit bzw. der Abhängigkeit
fordert zu ethischer Gestaltung heraus, und in diesem qualifizierten
Sinne ist Solidarität Sache und Ergebnis einer Entscheidung. Menschen,
die sich solidarisch verbunden wissen, erkennen und verfolgen gemeinsame
Interessen und verzichten auf eigennützige Vorteilssuche, wenn diese
zu Lasten Dritter oder der Gemeinschaft geht.
(117)
Die Bereitschaft zu solidarischem Handeln soll auch über den
unmittelbar überschaubaren zwischenmenschlichen Bereich hinaus die
sozialen Beziehungen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und
Kräften prägen. In diesem Sinne versteht die Enzyklika Sollicitudo rei
socialis Solidarität als die feste und beständige Entschlossenheit,
sich für das “Gemeinwohl”, und das heißt für das Wohl aller und
eines jeden einzusetzen. “Diejenigen, die am meisten Einfluß haben,
weil sie über eine größere Anzahl von Gütern und Dienstleistungen
verfügen, sollen sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen
und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf derselben Linie
von Solidarität sollten die Schwächsten ihrerseits keine rein passive
oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen, sondern selbst tun, was
ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen Rechte einfordern.
Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht in
egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern auch die
Interessen der anderen beachten”.
(118)
Dieser Maßstab gilt entsprechend auch für die internationalen
Beziehungen. Die heutige globale wechselseitige Abhängigkeit muß
sich in eine weltweite Solidarität umwandeln, welche die reichen
Industrienationen zur Entwicklungshilfe als Hilfe zur Selbsthilfe
und zum Abbau von Protektionismus verpflichtet. Die Güter der
Schöpfung sind für alle bestimmt. Was menschlicher Fleiß durch
Verarbeitung von Rohstoffen und Arbeitsleistung hervorbringt, muß dem
Wohl aller in gleicher Weise dienen.
(119)
So kommt im Grundsatz der Solidarität ein grundlegendes Prinzip der
Gesellschaftsgestaltung zur Geltung. In ihm schlägt sich die Einsicht
nieder, daß in der Gesellschaft “alle in einem Boot sitzen” und
daß deshalb ein sozial gerechter Ausgleich für das friedliche und
gedeihliche Zusammenleben unerläßlich ist. Dies gilt sowohl im
Inneren einer Gesellschaft wie auch in dem umfassenderen Horizont der
Einen Welt.
(120)
Ebenso wie die gleiche Menschenwürde aller die Einrichtung der
Gesellschaft nach dem Grundsatz der Solidarität verlangt, fordert sie
zugleich dazu heraus, der je einmaligen Würde und damit der
Verantwortungsfähigkeit und Verantwortlichkeit einer jeden
menschlichen Person Rechnung zu tragen. Deshalb wird der
Solidarität das Prinzip der Subsidiarität zur Seite gestellt.
Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, die Verantwortlichkeit
der einzelnen und der kleinen Gemeinschaften zu ermöglichen und zu
fördern. Die gesellschaftlichen Strukturen müssen daher gemäß dem
Grundsatz der Subsidiarität so gestaltet werden, daß die einzelnen
und die kleineren Gemeinschaften den Freiraum haben, sich
eigenständig und eigenverantwortlich zu entfalten. Es muß vermieden
werden, daß die Gesellschaft, der Staat oder auch die Europäische
Union Zuständigkeiten beanspruchen, die von nichtstaatlichen
Trägern oder auf einer unteren Ebene des Gemeinwesens ebenso gut oder
besser wahrgenommen werden könnten. Auf der anderen Seite müssen die
einzelnen wie die kleinen Gemeinschaften aber auch die Hilfe
erhalten, die sie zum eigenständigen, selbsthilfe- und
gemeinwohlorientierten Handeln befähigt.
(121)
Diese doppelte Bedeutung der Subsidiarität ist gerade in der
gegenwärtigen Situation in Erinnerung zu rufen. Das Prinzip der
Subsidiarität ernstzunehmen bedeutet, Abschied zu nehmen von dem
Wunsch nach einem Wohlfahrtsstaat, der in paternalistischer Weise
allen Bürgerinnen und Bürgern die Lebensvorsorge abnimmt.
Demgegenüber gilt es, Eigenverantwortung und Eigeninitiative zu
fördern. Es gilt, in den Betrieben wie in der Gesellschaft die
vorhandenen menschlichen Fähigkeiten, Ideen, Initiativen und soziale
Phantasie zum Tragen zu bringen und die Erneuerung der Sozialkultur zu
fördern. Andererseits entspricht es nicht dem Sinn des
Subsidiaritätsprinzips, wenn man es einseitig als Beschränkung
staatlicher Zuständigkeit versteht. Geschieht dies, dann werden den
einzelnen und den kleineren Gemeinschaften, insbesondere den Familien,
Lasten aufgebürdet, die ihre Lebensmöglichkeiten im Vergleich zu
anderen Gliedern der Gesellschaft erheblich beschränken. Gerade die
Schwächeren brauchen Hilfe zur Selbsthilfe. Solidarität und
Subsidiarität gehören also zusammen und bilden gemeinsam ein
Kriterienpaar zur Gestaltung der Gesellschaft im Sinne der sozialen
Gerechtigkeit.
(122)
Die Solidarität bezieht sich nicht nur auf die gegenwärtige
Generation; sie schließt die Verantwortung für die kommenden
Generationen ein. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten
der Kinder und Kindeskinder wirtschaften, die Ressourcen verbrauchen,
die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft aushöhlen,
Schulden machen und die Umwelt belasten. Auch die künftigen
Generationen haben das Recht, in einer intakten Umwelt zu leben und
deren Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Diese Maxime versucht man
neuerdings mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Forderung nach
einer nachhaltigen, d. h. einer dauerhaften und zukunftsfähigen
Entwicklung auszudrücken.
(123)
Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die
Verantwortung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist
diese Dimension der Verantwortung darin begründet, daß der Mensch
Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist (Gen/1. Mos 1-2; Ps 8; 104). Er
ist in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es
kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu.
Er soll die Erde bebauen und bewahren (Gen/1. Mos 2,15), d. h.
sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum gestalten und sie
als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen begründet
kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang mit der
nicht-menschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in die
Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen,
ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und
bewahrend mit ihr umzugehen.
(124)
In manchen biblischen Texten kommt zum Ausdruck, daß Heil oder Unheil
der Menschen und Frieden oder Unfrieden zwischen ihnen zugleich
Harmonie oder Zerstörung, Frieden oder Unfrieden für Pflanzen und
Tiere wie für die gesamte Natur bedeuten. Darauf will schon die
Erzählung von der Sintflut und von Gottes Bund mit Noah (Gen/ 1. Mos
6-9) wie die prophetische Vision von einem messianischen Friedensreich
(Jes 11,1-9) hindeuten. Nach Paulus liegt die gesamte Schöpfung in
Wehen und harrt auf das Offenbarwerden der Freiheit und Herrlichkeit
der Kinder Gottes (Röm 8,20-22). Auch wenn solche biblischen Aussagen
kein ökologisches Ethos im modernen Sinn enthalten, so weisen sie doch
auf eine umfassende Vernetzung aller Wirklichkeitsbereiche hin. Eine
menschliche Gesellschaft kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie
diesem ökologischen Gesamtzusammenhang Rechnung trägt.
(125)
Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das
Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und
ökologischen Problematik wecken. Sie muß den Grundgedanken der
Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche
der Einbindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem
menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung
trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die
nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der
Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten
Entwicklung zum Ausdruck bringen.
(126)
Die im vorausgegangenen Abschnitt aus biblischer Botschaft und
christlichem Glauben entwickelten ethischen Perspektiven sind die
Grundlage für den Beitrag der Kirchen zur Fortentwicklung einer
menschenwürdigen, freien, gerechten und solidarischen Ordnung von
Gesellschaft und Staat. Diese Perspektiven und Maßstäbe sind nicht
wirklichkeitsferne Postulate, sondern Ausdruck einer langfristig
denkenden Vernunft, die sich nicht durch vermeintliche Sachzwänge
oder durch kurzfristige Interessen irre machen läßt. Sie können in
der christlich geprägten europäischen Kultur auch von Nichtchristen
akzeptiert werden und tragen damit
zur Wiedergewinnung des ethischen Grundkonsenses bei, auf den
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angewiesen sind. Er droht
gegenwärtig verloren zu gehen und muß unter veränderten
gesellschaftlichen Bedingungen neu gefunden werden. Erst ein solcher
Grundkonsens ermöglicht eine Verständigung unter den Bürgerinnen
und Bürgern über die wichtigsten Perspektiven einer zukunftsfähigen
Gesellschaft und eröffnet Wege zur Bewältigung der bedrängenden
wirtschaftlichen und sozialen Probleme.
(127)
Grundkonsens meint nicht Harmonie, sondern ein ausreichendes Maß an
Übereinstimmung trotz verbleibender Gegensätze. Je komplexer die
gesellschaftlichen Verhältnisse werden, desto breiter wird das Feld
offener Entscheidungen, wo die Meinungen aufeinanderprallen und
schließlich Mehrheiten oder oberste Gerichte entscheiden. Zu vielen
Fragen gibt es keinen wirklichen Konsens in der Bevölkerung, sondern
nur ein Hinnehmen von Kompromissen. Um so wichtiger wird jedoch eine
Übereinstimmung über bestimmte Grundelemente der sozialen Ordnung,
auf deren Grundlage dann geregelte Verfahren entwickelt werden können,
um die unterschiedlichen Überzeugungen und Lagebeurteilungen
miteinander zu einem Ausgleich zu bringen und Entscheidungen zu
ermöglichen, mit denen alle Beteiligten leben können.
(128)
Während früher Gesellschaftsformen nach außen abgegrenzt und aus
kleinen Einheiten übersichtlich zusammengesetzt waren, sind
moderne Gesellschaften durch das komplexe Zusammenwirken einer
Vielzahl institutioneller Teilordnungen unterschiedlicher Reichweite
gekennzeichnet, welche verschiedene Leistungen hervorbringen und
unterschiedliche Anforderungen an die Handelnden stellen. Hier
genügt es nicht mehr, allein das Handeln von Personen einer ethischen
Beurteilung zu unterziehen. Zu bedenken sind ebenso die Regeln und
Bedingungen, unter denen das Handeln der Individuen sich vollzieht und
bestimmte Wirkungen zeitigt. Inwieweit die Würde aller Menschen
respektiert wird, wie groß die sozialen Ungleichheiten sind und
inwieweit die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt oder ausgebeutet
werden, ist nicht nur eine Frage des individuellen guten Willens,
sondern vor allem der rechtlichen, ökonomischen und sozialen
Verhältnisse, unter denen Menschen ihr Leben führen. Sie bilden daher
den primären Gegenstand einer Besinnung über die Grundlagen einer
zukunftsfähigen Gesellschaft.
(129)
Die neuzeitlichen Ideen über das menschliche Zusammenleben haben die
Möglichkeit eröffnet, daß Menschen mit unterschiedlichen
Bekenntnissen, Absichten und Bedürfnissen zum friedlichen
Miteinander in Freiheit und Toleranz finden. Auf diesen Ideen beruhen
die Leitbilder der offenen, pluralistischen Gesellschaft, des
demokratischen Rechts- und Sozialstaates und der auf Freiheit,
Wettbewerb und sozialer Verantwortung aufgebauten Sozialen
Marktwirtschaft. Sie prägen seit langem die westliche Gesellschaft,
werden indes zunehmend auch weltweit bestimmend. So historisch
wirkmächtig diese Ideen auch sind, ihre Verwirklichung beruht
doch auf ethischen Voraussetzungen, die sie selbst nicht
gewährleisten können. Die Demokratie kann ohne den moralischen
Grundkonsens allgemeiner Menschenrechte und ohne Anerkennung der
Rechtsordnung nicht gedeihen, und die Marktwirtschaft bleibt auf die
Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit der Wirtschaftssubjekte ebenso
angewiesen wie auf die nicht ökonomisch zu organisierende Erziehung
der Kinder und Jugendlichen. Zudem bedürfen auch freie Menschen nicht
nur politischer Rechte und wirtschaftlicher Güter, sondern vor allem
der Möglichkeiten, ihr Leben eigenverantwortlich und sinnvoll zu
gestalten, Mitmenschlichkeit zu gewähren und zu erfahren sowie in
ihren persönlichen Qualitäten anerkannt zu werden. Das ökonomische
Denken tendiert dazu, das menschliche Leben auf die ökonomische
Dimension einzuengen und so die kulturellen und sozialen
Zusammenhänge menschlichen Lebens zu vernachlässigen. Die
sozialethischen Traditionen der christlichen Kirchen betonen
demgegenüber das Ganze, die unverrechenbare Einheit menschlicher
Lebenshoffnungen und die Vielfältigkeit der menschlichen Rechte und
Pflichten.
(130)
Nach christlichem Verständnis sind die Menschenrechte Ausdruck der
Würde, die allen Menschen auf Grund ihrer Gottebenbildlichkeit
zukommt. Die Anerkennung von Menschenrechten bedeutet gleichzeitig die
Anerkennung der Pflicht, auch für das Recht der Mitmenschen
einzutreten und deren Rechte als Grenze der eigenen
Handlungsfreiheit anzuerkennen. Von der Verwirklichung der
Menschenrechte kann nur dann gesprochen werden, wenn die staatliche
Rechtsordnung die elementaren Rechte jedes Menschen unabhängig von
seinem Geschlecht, seiner Herkunft oder seinen individuellen
Merkmalen schützt und diese Ordnung von allen Beteiligten anerkannt
wird. Die Pflicht zur Anerkennung und zum Einsatz für die
Menschenrechte endet jedoch nicht an den Staatsgrenzen. Eine die
Idee der Menschenrechte verwirklichende Gesellschaftsordnung wird
erst erreicht sein, wenn diese Rechte weltweit anerkannt und
geschützt werden. Davon sind wir noch weit entfernt.
(131)
Die “Entdeckungsgeschichte” der Menschenrechte zeigt, daß sie stets
in Reaktion auf elementare Unrechts- und Leiderfahrungen formuliert
worden sind. Wo Menschen für die Leiden ihrer Mitmenschen
wahrnehmungsfähig werden, beginnen sie zu fragen, auf welchen
strukturellen Voraussetzungen solches Leid beruht und ob man ihm durch
die Umgestaltung derjenigen sozialen und politischen
Verhältnisse, die dieses Leid erzeugen oder begünstigen, abhelfen
kann. Weil die Bedeutung menschenrechtlicher Sicherungen erst dann
voll erfaßbar wird, wenn man die Konsequenzen ihrer Beeinträchtigung
erfährt, sind menschenrechtliche Mindestanforderungen stets
verbesserungsbedürftig. Der geschichtliche Entwicklungsprozeß macht
eine kontinuierliche Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes
notwendig.
(132)
Dabei haben sich vor allem drei Arten von Menschenrechten
herauskristallisiert:
•
zum einen individuelle Freiheitsrechte, die den Schutz gegen
Eingriffe Dritter oder des Staates in den Bereich persönlicher Freiheit
gewährleisten: Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit; Recht
auf faire Gerichtsverfahren; Schutz der Privatsphäre und von Ehe und
Familie; Freiheit der Berufstätigkeit und Freizügigkeit;
•
zum anderen politische Mitwirkungsrechte, die Möglichkeiten
eröffnen, selbst auf das öffentliche Leben Einfluß zu nehmen:
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, aktives und passives
Wahlrecht, Pressefreiheit;
•
schließlich wirtschaftlich-soziale und kulturelle Grundrechte,
die den Anspruch auf Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der
Gesellschaft begründen und Chancen menschlicher Entfaltung sichern:
Recht auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben, Recht auf
Arbeit und auf faire Arbeitsbedingungen, Recht auf Eigentum, Recht auf
soziale Sicherung und Gesundheitsversorgung, auf Wohnung, Erholung
und Freizeit.
Die
Gewährleistung dieser drei Arten von Rechten ist von
unterschiedlichen Bedingungen abhängig. Umstritten ist
insbesondere, inwieweit die wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Anspruchsrechte durch staatliche Maßnahmen
gewährleistet werden können und sollen. Auf jeden Fall haben die
Staaten die Verpflichtung, sich für die Realisierung dieser Rechte
einzusetzen.
(133)
Die Wahrnehmung der individuellen Grundrechte (z. B. Freiheit der
Berufswahl) wird in vielen Fällen erst möglich durch soziale
Teilhabechancen (z. B. öffentliche Bildung). Die für eine
dynamische Wirtschaft und Gesellschaft nötige individuelle Lern-,
Anpassungs-, Mobilitäts- und Wagnisbereitschaft wird durch eine
Absicherung gegen elementare Lebensrisiken gefördert. Die
Einrichtungen des Sozialstaates, die soziale Sicherung und das
öffentliche Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen haben sich daher
zu einem konstitutiven Element der westlichen Gesellschaftsordnung
entwickelt. Ihnen wird ein eigenständiger moralischer Wert
zugesprochen, da sie das solidarische Eintreten für sozial
gerechte Teilhabe aller an den Lebensmöglichkeiten verkörpern. Der
Sozialstaat darf deshalb nicht als ein nachgeordnetes und je nach
Zweckmäßigkeit beliebig zu “verschlankendes” Anhängsel der
Marktwirtschaft betrachtet werden. Er hat vielmehr einen
eigenständigen moralischen Wert und verkörpert Ansprüche der
verantwortlichen Gesellschaft und ihrer zu gemeinsamer Solidarität
bereiten Bürgerinnen und Bürger an die Gestaltung des ökonomischen
Systems. Dessen dauerhafte Leistungsfähigkeit und wachsender Ertrag
sind wiederum Voraussetzungen dafür, daß die Einrichtungen des
Sozialstaats finanzierbar bleiben.
(134)
Die Verwirklichung der Grundsätze von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Sozialstaatlichkeit gelingt in der Praxis meist nur mit
Einschränkungen. Nicht alle Bevölkerungsgruppen vermögen sich
gleichermaßen zu organisieren und ihre Anliegen in die politischen
Prozesse einzubringen. Nicht alle haben den gleichen Zugang zu
Informationen. Dadurch entstehen dauerhafte Unterschiede der
politischen und wirtschaftlichen Machtverteilung. Es sind vor allem
Arbeitslose, Arme, Familien, Ausländer und Jugendliche sowie die
mehrfach Benachteiligten, die es schwerer haben als andere, ihre
Rechte im Rahmen eines immer komplizierter werdenden Rechtssystems
einzufordern. Ohne kompetente Rechtsberatung und -vertretung vor
Behörden und Gerichten, oft aber auch schon im Verhältnis zu anderen
Privatpersonen lassen sich die durch die Rechtsordnung eingeräumten
Chancen nicht wahrnehmen. Selbst im Bereich der sozialen Einrichtungen
ist keineswegs gewährleistet, daß deren Leistungen in erster
Linie den Bedürftigsten zukommen. Auch hier erreichen diejenigen mehr,
die ihre Interessen wirksam zur Geltung zu bringen vermögen.
(135)
Die christliche Option für die Armen, Schwachen und Benachteiligten
besteht gegenüber diesen Tendenzen auf der Pflicht der Starken, sich
der Rechte der Schwachen anzunehmen. Dies liegt auch im langfristigen
Interesse des Gemeinwesens und damit auch der Starken. Eine
Gesellschaft, welche die nachwachsende Generation und deren Eltern
vernachlässigt, stellt ihre eigene Zukunft aufs Spiel. Wer
Arbeitslose und Ausländer ausgrenzt, verzichtet auf die Inanspruchnahme
ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen. Und wenn chronisch Kranken und
Behinderten kein menschenwürdiges Leben ermöglicht wird, werden
damit elementare Maßstäbe des Zusammenlebens in der Gesellschaft in
Frage gestellt.
(136)
Aus den anerkannten und geschützten Menschenrechten folgen Leitbilder
für die staatliche Ordnung, die sich das deutsche Volk “in
Verantwortung vor Gott und den Menschen” (Präambel des
Grundgesetzes) gegeben hat. Danach sind Demokratie, Rechtsstaat,
Sozialstaat und Föderalismus die grundlegenden
Staatsstrukturprinzipien. Sie finden im deutschen Grundgesetz ihren
Ausdruck in den Artikeln 1 bis 20, die den Kern der Verfassung
ausmachen. In Artikel 1 werden der Grundsatz der Menschenwürde und das
Bekenntnis “zu den unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt” festgeschrieben.
(137)
Das Verständnis der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-soziale
Demokratie bildet unverändert die Grundlage für einen dauerhaften
Grundkonsens. Demokratie ist dabei als eine Form staatlicher
Herrschaft und gesellschaftlicher Integration zu verstehen, in der
soziale Konflikte in gewaltfrei geregelten, öffentlichen Prozessen der
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ausgetragen werden.
Wesentlich für die Demokratie ist daher die - zum Teil
repräsentativ vermittelte - Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an der Regelung aller sie betreffenden Angelegenheiten. Die
Kennzeichnung der Demokratie als “soziale” betont, daß diese
Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger nicht nur formal durch den
Rechtsstaat, sondern auch materiell durch den Sozialstaat gesichert
werden muß. Als “freiheitlich” gilt die Demokratie auch dann, wenn
sie um der Freiheit aller willen relative Ungleichheiten hinnimmt,
solange diese nicht zur Basis für politische Unterdrückung und
Ausbeutung werden.
(138)
In der Demokratie ist die Öffentlichkeit das Forum der
politischen Willensbildung. Das Streben nach Einmütigkeit und
Eindeutigkeit und das menschliche Verlangen nach Harmonie stehen
in Spannung zu Vielfalt, Freiheit und Wettbewerb der Meinungen und dem
damit notwendig verbundenen politischen Streit. Ihm muß um der
Freiheit willen Raum gegeben werden. Die Demokratie braucht das Forum
einer breiten und informierten Öffentlichkeit, die den Einfluß der
Parteien kritisch begleitet und begrenzt. Längst ist die Rolle der
öffentlichen Medien wegen ihrer großen Bedeutung für die politische
Willensbildung und Kultur umstritten und umkämpft. Sie können
Institutionen wachsamer Kontrolle der Machtausübung, sie können aber
auch einflußreiche Instrumente der Manipulation sein. Ihre innere und
äußere Freiheit und Unabhängigkeit sowie ihre Vielfalt zu
gewährleisten ist deshalb ein konkretes Gebot für die freiheitliche
Demokratie. Auch in der öffentlichen Meinung ist Vielstimmigkeit und
Pluralität eine Grundbedingung für den demokratischen Prozeß.
(139)
Für den Staat bedeutet der Wert “Freiheit” nicht nur eine
Begrenzung seiner Einflußmöglichkeiten und Eingriffsrechte. Die
Verpflichtung aller Beteiligten, in den Arbeitsbeziehungen die Würde
des anderen zu achten, erfordert staatliche Gesetze und
tarifvertragliche Vereinbarungen zum Arbeitsschutz. Die unternehmerische
Freiheit erfordert staatliche Regelungen zum Schutz des Wettbewerbs. Die
Freiheit der Verbraucher (“Konsumentensouveränität”) erfordert
angesichts asymmetrischer Informationsverteilung und der Möglichkeit
psychischer Beeinflussung durch Werbung staatliche Gesetze zum
Verbraucherschutz und Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung. Eine
Gesellschaft, die Freiheit als “gebundene Freiheit” versteht und
die Würde des anderen auch in den Marktbeziehungen achtet, wird dieses
Freiheitsverständnis durch umfassende Rahmenbedingungen zum Ausdruck
bringen.
(140)
Gegenwärtig wird der Staat zunehmend mit der Erwartung
konfrontiert, die Gesamtsteuerung der gesellschaftlichen Entwicklung
zu übernehmen, wobei der hierzu erforderliche Sachverstand und die
notwendige Unterstützung von Verfahren der öffentlichen
Meinungsbildung und Konfliktaustragung erwartet werden. Dabei wird
unterstellt, daß in diesen Verfahren alle zu berücksichtigenden
Interessen zur Geltung kommen und sich die überzeugendsten Argumente
durchsetzen. Diesem Ziel entspricht die politische Wirklichkeit
ebensowenig wie die wirtschaftliche Wirklichkeit dem Ideal des
vollkommenen Wettbewerbs. Die Schwerfälligkeit von
Gesetzgebungsprozessen, das bürokratische Eigeninteresse von
Verwaltungen, die ungleichen Chancen der Bürgerinnen und Bürger, sich
politisch und rechtlich Gehör zu verschaffen, aber auch die oft
ungenügende Absehbarkeit der Folgen bestimmter politischer
Entscheidungen sind offensichtliche Grenzen demokratisch legitimierter
Regierungen.
(141)
Regionale und lokale Unterschiede können auf gesamtstaatlicher Ebene
nur ungenügend berücksichtigt werden. Föderalismus und kommunale
Selbstverwaltung sollen dem nach dem Willen des Grundgesetzes in
Deutschland entgegenwirken. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche
Schwierigkeiten in politischen Verfahren, sobald die Interessen der
verschiedenen Entscheidungsebenen miteinander verflochten sind. Nicht
nur wegen dieser Schwierigkeiten, sondern mehr noch aus dem
Verständnis der Subsidiarität staatlichen Handelns und angesichts
der Gefahr einer bürokratischen Fehlentwicklung des Staates ist die
Erwartung einer umfassenden staatlichen Steuerung gesellschaftlicher
Prozesse kritisch zu befragen. Jedenfalls in der deutschen und der
europäischen Perspektive kann es angesichts der bestehenden
Regelungsdichte nicht darum gehen, diese noch zu steigern. Vielmehr ist
es nötig, die Kräfte der gesellschaftlichen Selbststeuerung und
Selbstverwaltung zu stärken.
(142)
Marktwirtschaftliche Ordnungsprinzipien sind ein unverzichtbares
Element bürgerlicher Freiheit und die Bedingung innovativen
unternehmerischen Handelns. Ihnen verdanken moderne Gesellschaften
eine effiziente Versorgung, ihren technischen Fortschritt und ihr
Wirtschaftswachstum, aber auch einen Teil ihrer Probleme. Kein anderes
gesellschaftliches Ordnungsprinzip vermag derzeit besser den
ökonomischen Ressourceneinsatz und die Befriedigung der
Konsumentenwünsche zu gewährleisten als ein funktionierender
Wettbewerb. Unternehmer, die sich mit ihrem Kapitaleinsatz und ihrer
Entscheidungsfreudigkeit den Risiken des Wettbewerbs aussetzen und dabei
Arbeitsplätze und Güter schaffen, verdienen auch unter ethischen
Gesichtspunkten hohe Anerkennung. Allerdings stellen sich optimale
Wettbewerbsbedingungen nicht von selbst ein, sie sind vielmehr von
staatlichen Rahmensetzungen abhängig. Unternehmen neigen dazu, sich
dem Druck des Wettbewerbs durch Zusammenschlüsse oder andere Formen
der Marktmacht, beispielsweise Kartellbildung, zu entziehen. Dem ist
mit einer Wettbewerbsordnung entgegenzuwirken. Bedingung dafür, daß
Wettbewerb zu leistungs- und bedarfsgerechten Ergebnissen führt, ist
ein Marktgleichgewicht zwischen Anbietern und Nachfragern. Wo dieses
strukturell fehlt, wie z. B. bei Arbeitsuchenden unter den
Bedingungen eines Defizits an wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen oder
bei Einzelkonsumenten im Verhältnis zu marktbeherrschenden
Großunternehmen, läßt es sich durch den Markt selbst nicht
herstellen. Hierzu bedarf es entweder staatlicher Rahmenbedingungen
(Arbeitsschutz, Konsumentenschutz) oder solidarischer Selbstorganisation
(Gewerkschaften, Konsumentenverbände). Zudem vermag die
Marktwirtschaft das Problem des Lebensunterhalts derjenigen nicht zu
lösen, die keine Erwerbsarbeit übernehmen können.
(143)
Das Grundgesetz hat die Frage nach der Wirtschaftsordnung zwar offen
gelassen. Jedoch wurde ein Grundkonsens darüber erzielt, daß nur eine
“bewußt sozial gesteuerte Marktwirtschaft” (A. Müller-Armack),
deren Konzept wesentlich von der Sozialethik der Kirchen beeinflußt
wurde, in Betracht kommen kann. Hierunter wird eine staatlich
gewährleistete Wirtschaftsordnung verstanden, die auf den
Prinzipien eines in seinem Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit
verpflichteten Privateigentums (Art. 14 Abs. 2 GG), eines
funktionierenden Wettbewerbs und der sozialstaatlichen Absicherung der
Einkommen der Nicht-Erwerbstätigen beruht. Zu den Institutionen, die
diese Prinzipien gewährleisten sollen, gehören u. a. die Betriebs-
und Unternehmensverfassung einschließlich der Mitbestimmung der
Arbeitnehmer, das System der Tarifautonomie, die
Arbeitsschutzgesetzgebung, ein System sozialer Sicherung, freie
Berufs- und Arbeitsplatzwahl, das Recht auf Eigentum und seine
Sozialpflichtigkeit, Wettbewerbsschutz, Arbeits- und
Wohnungsmarktpolitik. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft stellt
einen produktiven Kompromiß zwischen wirtschaftlicher Freiheit und
sozialem Ausgleich dar. Als “sozial” gilt sie, weil sie auf Dauer
einen sozial gerechten Ausgleich und die Beteiligung und Teilhabe
eines jeden Menschen - auch des Nicht-Erwerbstätigen - nach seinem
Vermögen an dem gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen
Leben zum Ziel hat. Gleichzeitig wird die Gewährleistung fairer
Arbeitsbedingungen in die gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern gestellt. Wesentlich für das Verständnis der
Sozialen Marktwirtschaft ist, daß wirtschaftlicher Erfolg und sozialer
Ausgleich als gleichrangige Ziele und jeweils der eine Aspekt als
Voraussetzung für die Verwirklichung des anderen begriffen werden. In
Westdeutschland war die marktwirtschaftliche Effizienz gemeinsam mit
dem sozialen Ausgleich zwischen den sozialen Gruppen und Schichten
bisher Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges, der einen Ausbau der
sozialstaatlichen Einrichtungen auf einem im internationalen Vergleich
hohen Niveau ermöglichte. Die Verteilung der Zuwächse des
Sozialprodukts wurde - auch wenn im Streit errungen - allgemein als
gerecht empfunden, ebenso das sich einspielende Kräftegleichgewicht
zwischen den Tarifparteien und die Schaffung von
Wirtschaftsbürgerrechten (Mitbestimmungsrechten) in der Betriebs-
und Unternehmensverfassung.
(144)
In den neuen Bundesländern gingen mit der schockartigen Umstellung
von einer Zentralverwaltungswirtschaft, die eine zerrüttete
Infrastruktur, einen Berg von Altschulden und international nicht
wettbewerbsfähige Betriebe hinterlassen hatte, auf
marktwirtschaftliche Bedingungen eine extrem hohe Arbeitslosigkeit und
eine schnelle, bis dahin unbekannte Einkommens- und
Vermögensdifferenzierung einher. Aufgrund dieser Entwicklung, der
oft schmerzlichen Rückgabe von Häusern, Grundstücken und Unternehmen
an die früheren Eigentümer und oft auch unlauterer Geschäftspraktiken
empfinden viele Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer die
neue Wirtschaftsordnung als sozial nicht gerecht. Das Konzept Soziale
Marktwirtschaft hat dadurch für viele an Vertrauen verloren.
(145)
Es ist aber kein Wirtschaftssystem in Sicht, das die komplexe Aufgabe,
die Menschen materiell zu versorgen und sie sozial abzusichern, ebenso
effizient organisieren könnte wie die Soziale Marktwirtschaft.
Gleichwohl ist eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit den gegen
sie vorgebrachten kritischen Einwendungen unerläßlich. Die
Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft im Westen Deutschlands
nach dem Zweiten Weltkrieg beruhte auf mindestens vier
Voraussetzungen, die heute in dieser Form nicht mehr gegeben sind:
•
Der die Vollbeschäftigung gewährleistende Kreislauf von
wachsenden Unternehmenserträgen, produktivitätssteigernden
Investitionen, steigenden Löhnen und wachsender Massenkaufkraft
funktioniert nicht mehr wie in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik
Deutschland. Weil damit zugleich die Konvergenz von wirtschaftlichem
Erfolg und sozialem Ausgleich problematisch zu werden droht, wird die
Gleichrangigkeit dieser beiden Ziele mittlerweile häufig bestritten.
Das Verhältnis von Kapital und Arbeit hat sich zu Lasten des Faktors
Arbeit verschoben; das Gewicht der Kapitaleinkommen nimmt gegenüber den
Arbeitseinkommen zu.
•
Die Sozialordnung zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland ging
noch von einer Familienstruktur aus, in der nur ein Partner
erwerbstätig ist. Dementsprechend wurde dauerhafte
Vollzeiterwerbstätigkeit nur für das männliche Geschlecht
vorausgesetzt, wobei der Lohn zum Unterhalt einer Familie mit zwei
Kindern ausreichen sollte. Die wachsende Nachfrage nach
Arbeitskräften seit den 60er Jahren hat in Verbindung mit der
zunehmenden Qualifizierung der Frauen zu einem tiefgreifenden
Einstellungswandel geführt, welcher für die meisten jungen Frauen die
Verbindung von Familien- und Erwerbstätigkeit zu einem neuen Leitbild
hat werden lassen.
•
Die Soziale Marktwirtschaft im Westen Deutschlands war in starkem
Maße nationalstaatlich geprägt. Der Prozeß der Globalisierung
erschwert nun jedoch solche nationalstaatlich geprägten
Marktwirtschaften, die auf eine starke Kooperation und Integration von
Ökonomie, Sozialsystem und Kultur abheben. Je größer die Räume des
freien Handels und je ungebundener die Handlungsmöglichkeiten der
transnationalen Unternehmen werden, desto stärker wird das
Ordnungsmodell Soziale Marktwirtschaft gefährdet. Die
stabilisierenden Möglichkeiten des Staates nehmen dabei deutlich
ab.
•
Das extensive Wachstum der Volkswirtschaft hat zu einer Erhöhung
des Energieverbrauchs und der Umweltbelastungen geführt, welche gerade
in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland die Lebensqualität
zu verschlechtern drohen. Erst in den 70er Jahren wurde allgemein
bewußt, daß das allseits erwünschte Wirtschaftswachstum mit einer zu
hohen Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und einer überhöhten
Belastung der Umwelt durch Schadstoffe erkauft worden ist.
(146)
Für diese neuen Herausforderungen vermag ein Modell “Marktwirtschaft
pur” keine zureichenden Antworten zu bieten. Mit einer Herauslösung
der Marktwirtschaft aus ihrer gesellschaftlichen Einbettung würden
die demokratische Entwicklung, die soziale Stabilität, der innere
Friede und das im Grundgesetz verankerte Ziel der sozialen
Gerechtigkeit gefährdet werden. Zudem wäre es gesamtwirtschaftlich
fatal, wenn vernachlässigt würde, daß einzelwirtschaftliche
Aktivitäten auf unentgeltlich erbrachte gesamtgesellschaftliche “Vorleistungen”
(z. B. Lernbereitschaft, Anpassungsfähigkeit, Bereitschaft zur
Betriebsloyalität) sowie auf kaufkräftige Nachfrage und langfristige
Sparbereitschaft angewiesen sind. Deshalb ist die Vorstellung, die
anstehenden Probleme ließen sich durch eine bloße Anpassung an
internationale Wettbewerbsbedingungen und allein schon durch eine
Senkung der Lohnkosten lösen, realitätsfern. Ebensowenig freilich
reicht es aus, an allem Bestehenden festzuhalten und jeden sozialen
Besitzstand zu verteidigen.
(147)
In der Zukunft kann der soziale Ausgleich nicht mehr in gleicher Weise
wie bisher aus den Zuwächsen des Volkseinkommens bestritten werden. Die
Flexibilisierung der Produktionsbedingungen und die Notwendigkeit der
sozialen Absicherung derer, die durch die wirtschaftlichen
Veränderungen aus dem Arbeitsleben gedrängt werden, haben Folgen für
die sozialen Besitzstände. Zu den veränderten Bedingungen gehören
außerdem die Pluralisierung der Lebensstile sowie der berechtigte
Anspruch der Frauen, Erwerbsarbeit und Familienarbeit gerechter
zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Die regionalen Folgen der
weltwirtschaftlichen Vernetzungen fordern überdies eine den
Globalisierungstendenzen Rechnung tragende Ausdehnung der
wirtschaftspolitischen Verantwortung.
(148)
Schließlich machen die wachsenden Umweltbelastungen eine ökologische
Umgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft erforderlich. Jenseits der
tagespolitischen Auseinandersetzung um Tempo und Wege einer solchen
ökologischen Erneuerung besteht über deren Notwendigkeit
überwiegend Einigkeit. Die deutsche Gesellschaft kann nur dann den
Erfordernissen nachhaltiger Entwicklung gerecht werden, wenn es ihr
gelingt, sich in ihrem natürlichen Handlungsrahmen so einzurichten,
daß die berechtigten Interessen der kommenden Generationen und der
Menschen auf anderen Kontinenten nicht verletzt werden. So wie die
historische Erfahrung gezeigt hat, daß sich eine gerechte soziale
Verteilung nicht von alleine aus der Dynamik des Marktes ergibt, dieser
vielmehr durch eine soziale Rahmenordnung ergänzt werden muß, so ist
auch die Bewältigung der ökologischen Problemfelder nicht aus der
inhärenten Dynamik der Sozialen Marktwirtschaft zu leisten. Ging es in
der “sozialen Frage” letztlich um ein Verteilungsproblem, so weist
die “ökologische Frage” auf den Gesamtrahmen des zu Verteilenden
hin. Die bisherigen Ziele der Marktwirtschaft müssen sich in Zukunft
vor allem daran messen lassen, ob sie auch den nächsten
Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. Dies erfordert,
daß Umweltqualitätsziele, also die ökologische Komponente, als ein
eigenständiger Zielfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung beachtet
werden. Mit einer ökologischen Nachbesserung des Modells der
Sozialen Marktwirtschaft ist es nicht getan. Notwendig ist vielmehr
eine Strukturreform zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft
insgesamt.
(149)
Für die Gestaltung der Ordnung einer modernen Gesellschaft sind die
folgenden Elemente in gleicher Weise unverzichtbar und von
eigenständiger Bedeutung:
•
persönliche Verantwortung und unternehmerische Initiative,
•
der Markt als ein effektives Mittel, um durch leistungsgerechte
Entgelte und Gewinne Wohlstand zu schaffen,
•
eine soziale Rahmenordnung, die unter Beachtung der Prinzipien
der Solidarität und Subsidiarität die Bevölkerung im Blick auf die
elementaren Lebensrisiken sichert und für sozialen Ausgleich sowie
Chancengerechtigkeit sorgt,
•
ein Steuersystem, das der Finanzierung der erforderlichen
Infrastruktur und Staatsaufgaben, der Förderung von Wachstum und
Beschäftigung und einer sozial gerechten und ausgewogenen Verteilung
dient,
•
die Erhaltung der Stabilität der Währung,
•
die Beachtung neuer internationaler Herausforderungen und ihre
verantwortliche Gestaltung,
•
die Rückbindung des sozioökonomischen Systems an die
Regenerationsraten und Zeitrhythmen der ökologischen Systeme und
schließlich
•
solidarisches Verhalten als Voraussetzung von Wertbindung,
Vertrauen und Loyalität.
(150)
Aus dieser Perspektive zeigt sich auch das weithin akzeptierte Ziel
einer Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland in
einem anderen Licht. Häufig wird darunter eine Anhebung des
Produktions-, Konsum- und Infrastrukturniveaus in den neuen
Bundesländern auf “Weststandard” verstanden. Das Grundgesetz
aber meint mit dem Ziel der “Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse”
die Überwindung von Benachteiligungen von Regionen und die
Herstellung von Chancengerechtigkeit. In Deutschland soll es keine
benachteiligten Gebiete geben. Es geht darum, daß sich beide Teile
Deutschlands im Prozeß des Zusammenwachsens deutlich umorientieren
müssen, um den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Gesellschaft
zu entsprechen.
(151)
Auch in Zukunft wird die Gesellschaft dadurch geprägt sein, daß die
Erwerbsarbeit für die meisten Menschen den bei weitem wichtigsten
Zugang zu eigener Lebensvorsorge und zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben schafft. In einer solchen Gesellschaft wird
der Anspruch der Menschen auf Lebens-, Entfaltungs- und
Beteiligungschancen zu einem Menschenrecht auf Arbeit. Wenngleich
dieses ethisch begründete Anrecht auf Erwerbsarbeit nicht zu einem
individuell einklagbaren Anspruch werden kann, verpflichtet es die
Träger der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik,
größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung an
der Erwerbsarbeit zu gewährleisten. Dabei geht es um mehr als
entlohnte Beschäftigung. Vielmehr muß die Entlohnung in Verbindung mit
den staatlichen Steuern, Abgaben und Transfers auch ein den kulturellen
Standards gemäßes Leben ermöglichen. Zudem müssen
Mitbestimmungsregelungen und humane Arbeitsbedingungen den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern persönliche Entfaltungs- und
Beteiligungschancen einräumen.
(152)
Aus christlicher Sicht ist das Menschenrecht auf Arbeit unmittelbarer
Ausdruck der Menschenwürde. Der Mensch ist für ein tätiges Leben
geschaffen und erfährt dessen Sinnhaftigkeit im Austausch mit seinen
Mitmenschen. Menschliche Arbeit ist nicht notwendigerweise
Erwerbsarbeit. Unter dem Einfluß der Industrialisierung hat sich
das Leitbild von Arbeit allerdings auf Erwerbsarbeit verengt. Je
mehr jedoch die mit dem technischen Fortschritt einhergehende
Steigerung der Arbeitsproduktivität ein Wirtschaftswachstum bei
gleichzeitiger Verringerung der Arbeitsplätze ermöglicht, desto
fragwürdiger wird die Verengung des Arbeitsbegriffs auf Erwerbsarbeit.
Deshalb kann die Gesellschaft dadurch humaner und zukunftsfähiger
werden, daß auch unabhängig von der Erwerbsarbeit die Chancen für
einen gesicherten Lebensunterhalt, für soziale Kontakte und
persönliche Entfaltung erhöht werden. Insbesondere muß das System
der sozialen Sicherheit darauf eingestellt werden, daß der Anteil
kontinuierlicher Erwerbsbiographien abnimmt und daß mit der
Pluralisierung der Lebensstile immer mehr Menschen zwischen Phasen der
ganztägigen Erwerbsarbeit, des Teilzeiterwerbs und der Haus- und
Familienarbeit wechseln.
(153)
Eine Soziale Marktwirtschaft ist heute nicht mehr durch “Normalarbeitsverhältnisse”
der Männer und eine nur indirekte materielle Versorgung und
Absicherung der Frauen und Kinder zu verwirklichen. Jenseits
konkreter Verteilungskonflikte zwischen den Geschlechtern steht die
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bevölkerung heute nicht
mehr in Frage. Wesentlich für die Gleichstellung ist, daß in Zukunft
die Frauen einen gerechten Anteil an der Erwerbsarbeit erhalten und
die Männer einen gerechten Anteil an der Haus-, Erziehungs- und
Pflegearbeit übernehmen. Dieses Ziel wird nur schrittweise zu
erreichen sein. Um so notwendiger ist es, die Haus-, Erziehungs- und
Pflegearbeit und den ehrenamtlichen Dienst gesellschaftlich
aufzuwerten und Benachteiligungen, z. B. bei den sozialen
Sicherungssystemen, im Maße des finanziell Machbaren abzubauen.
(154)
Leistungsansprüche, Zeitdruck und kurzfristiges Effizienzdenken sind in
den letzten Jahren enorm gestiegen. Das hat Folgen für die
Arbeitsbedingungen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern. Zugleich steigen
die Ansprüche an das Privatleben als Gegenwelt und flexible
Ergänzung der Erwerbsarbeit. Die Lebensqualität vieler
Beschäftigter wird beeinträchtigt. Stärker noch werden die
Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten derer eingeschränkt, die in
der schnellebigen Gesellschaft nicht mithalten können. Um so
wichtiger erscheint angesichts dieser Entwicklung das Ziel, die
Arbeitswelt und die Gesellschaft insgesamt kinder- und
familienfreundlicher zu gestalten. Neben einer Verbesserung der
Einkommen von Familien geht es hier u. a. um eine Erhöhung der
Zeitsouveränität der Beschäftigten und um die kindergerechte
Gestaltung städtischer und ländlicher Lebensräume sowie um die
Bereitstellung bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraums für
Familien mit Kindern durch wohnungspolitische Maßnahmen.
(155)
Wenn die Volkswirtschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr
in der Lage ist, alle erwerbsbereiten Menschen zu beschäftigen, und
gleichzeitig eine Auszehrung der unentgeltlichen und im
Gemeinwohlinteresse unerläßlichen Tätigkeiten droht, so stellt sich
der Politik einschließlich der Tarifpolitik die Aufgabe, hier
entschieden gegenzusteuern. Sonst führt dies zu einer Vergeudung
menschlicher Fähigkeiten und zu einem Verlust an Humanität in der
Gesellschaft. Es geht einerseits um eine stärkere politische und
soziale Anerkennung der Tätigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit
als einem unersetzlichen Beitrag für die Gesellschaft. Und es geht
andererseits um eine Hilfe beim Tragen der Lasten, welche Menschen unter
den gegenwärtigen Bedingungen mit der Übernahme familialer
Verantwortung auf sich nehmen. Es gibt nicht nur eine
Sozialpflichtigkeit des Eigentums, sondern auch eine Sozialpflicht des
einzelnen.
(156)
Die bisherigen öffentlichen Diskussionen orientieren sich fast
ausschließlich am Spannungsverhältnis von Marktwirtschaft und
Sozialstaat. Vielfach schwingt dabei auch noch der ordnungspolitische
Antagonismus “Planwirtschaft” versus “Marktwirtschaft” aus der
Zeit des Kalten Krieges nach. Wenn Märkte an ihre Grenzen stoßen,
sucht man das Heil beim Staat. Versagt der Staat, so fordert man mehr
Markt, Privatisierungen und Deregulierungen. Über diesem Dualismus
droht in Vergessenheit zu geraten, daß gesellschaftliche Gruppen
und Institutionen, die weder dem Staat noch dem Bereich des Marktes
zuzuordnen sind, einen eigenständigen Beitrag zur Erhöhung der
gesellschaftlichen Wohlfahrt leisten. Hierzu gehören in erster Linie
die Familien (Haushalte und Verwandtennetze), aber auch die
gemeinnützigen Einrichtungen, Formen assoziativer Selbsthilfe -
beispielsweise in Kirchen, Gewerkschaften oder Vereinen - und Formen
wechselseitiger Hilfe - etwa im Bereich von Nachbarschaften oder
sonstigen Bekanntschaftsbeziehungen. Das
gemeinsame Moment dieser unterschiedlichen Formen der Förderung des
Gemeinwohls besteht in der ihnen zugrundeliegenden Solidarität der
Beteiligten.
(157)
In den letzten 30 Jahren hat die allgemeine Erhöhung des
Wohlstands, des Bildungsniveaus und der sozialen Sicherheit den
Prozeß der Individualisierung beschleunigt: Das Leben des einzelnen
wurde optionsreicher, traditionelle Milieubindungen lockerten
sich, durch eigene Wahl eingegangene Verpflichtungen traten z. T. an die
Stelle vorgegebener Normen. Auch wenn dadurch das Bewußtsein,
solidarisch miteinander verbunden zu sein, weniger selbstverständlich
geworden ist, kann diese Entwicklung nicht von vornherein mit
Vereinzelung und Entsolidarisierung gleichgesetzt werden. Vielmehr
wandelt sich die Art und Weise, in der Solidarität eingeübt und gelebt
wird. An die Stelle herkömmlicher Formen der Solidarität tritt
zunehmend die freiwillige solidarische Einbindung in Gruppen, die
häufig durch gemeinsames Engagement für eine gemeinsame Sache neu
entstehen.
(158)
Diese gemeinsame Sache bezieht sich auch auf neue Wertvorstellungen.
Frauen und Männer suchen heute vielfach Lebensziele gleichzeitig zu
verwirklichen, die sich früher auszuschließen schienen. Sie
möchten Erwerbsarbeit und Ehrenamt, Familie und Beruf,
persönlichen Freiraum und politisches Engagement miteinander
verbinden. Ihnen geht es darum, sich als kreative und unkonventionelle
Persönlichkeiten selbst zu entfalten und in einer Gemeinschaft
Verantwortung zu übernehmen. Sie wollen global denken und lokal
handeln. Zudem haben sich auch neue Wertorientierungen
gesellschaftlich verbreitet - z. B. für das Umwelt- und das
Geschlechterverhältnis. Gemeinsam ist vielen dieser neuen
Wertorientierungen eine Ausweitung des Solidaritätsverständnisses.
Gefährdungen und Risiken, die in Reichweite und Wirkungsgrad
grenzenlos geworden sind, betreffen prinzipiell alle und fordern daher
auch ein Bewußtsein globaler Verbundenheit. Diese Universalisierung
der Solidarität unterscheidet sich von älteren und eingeschränkteren
Formen der Solidarität. Christen vermögen darin durchaus das Erbe
des christlichen Universalitätsanspruchs von Menschenwürde und
Menschenrechten zu erkennen. In der öffentlichen Diskussion werden
diese neuen Solidaritäten häufig übersehen und nur die
Entsolidarisierung und der Abbau des Gemeinsinns beklagt. Der
Rückgang überlieferter Formen der Solidarität ist nicht zuletzt
unter den Jüngeren mit höherer Bildung häufig durch eine Zunahme von
sozialem, politischem und kulturellem Engagement ersetzt worden, das
stärker als früher unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung an
Lebenserfahrung und inhaltlicher Befriedigung durch soziale
Kommunikation betrachtet wird.
(159)
So haben im Westen Deutschlands in den letzten 25 Jahren
Bürgerinitiativen, neue soziale Bewegungen, Wohlfahrtsverbände
und andere Nichtregierungsorganisationen die Debatten in der
politischen Öffentlichkeit belebt und damit Wege zu einer
Neuorientierung staatlichen Handelns geöffnet. In Ostdeutschland war
die friedliche Revolution nur möglich, weil gesellschaftliche, vielfach
kirchlich gebundene Gruppen gegen den totalitären Staat aufbegehrten
und an den Runden Tischen der Wendezeit eine demokratische Kultur
entwickelten, in der die Beteiligten solidarisch und kooperativ nach
neuen Wegen suchten. In Ost und West klagen entwicklungspolitische
Gruppen mit einer erstaunlichen Beharrlichkeit ein, daß
solidarische Verantwortung universell und nicht teilbar ist.
Arbeitsloseninitiativen spüren gesellschaftlich sinnvolle Arbeiten
auf, die sonst ungetan blieben. Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen und
Verbände führen Solidaritätsaktionen durch. Ad hoc gebildete
Bürgerkomitees organisieren Lichterketten, in denen sich die
Solidarität der deutschen Bevölkerungsmehrheit mit bedrohten
Ausländern ausdrückt. Gruppen der Umwelt- und Frauenbewegung haben
über ihr politisches Engagement hinaus auch neue Lebensstile und
exemplarische Formen solidarischer Gemeinschaft erprobt. Zudem sind
Tausende neuer Selbsthilfegruppen entstanden. Kirchengemeinden,
kirchliche Einrichtungen, Organisationen und Initiativen haben sich
an diesen Suchprozessen beteiligt und neue Formen des ehren- und
hauptamtlichen Engagements entwickelt. In den beiden kirchlichen
Wohlfahrtsverbänden engagieren sich mehr als eine Million Frauen und
Männer ehrenamtlich.
(160)
Wie die beschriebenen Potentiale einer erneuerten Sozialkultur werden
häufig auch die vielfältigen Leistungen, die im Haushalt und in den
Familien erbracht werden, übersehen. Doch indem sich die
Familienmitglieder wechselseitig unterstützen, insbesondere die
Pflege und Versorgung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten
übernehmen, dienen sie der Allgemeinheit und leisten einen
unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung, Aufrechterhaltung und
Einübung sozialen Verhaltens.
(161)
Die vorangehenden Überlegungen haben sich auf die inneren
Verhältnisse entwickelter Industriegesellschaften und der
Bundesrepublik Deutschland im besonderen bezogen. Weniger denn je kann
jedoch heute ein einzelnes Land allein über seine Zukunft bestimmen.
Zukunftsfähigkeit kann die deutsche Gesellschaft niemals im
Alleingang erreichen. Ihre internationale Vernetzung bedingt
gleichzeitig Schranken und Chancen ihrer weiteren Entwicklung.
(162)
Durch die schrittweise Liberalisierung der Güter- und Finanzmärkte
nach dem Zweiten Weltkrieg ohne gleichzeitige Herausbildung eines sozial
verpflichteten Ordnungsrahmens ist es zur Ausbildung weitgehend
autonomer, weder politisch noch sozial eingebundener
Wirtschaftsbeziehungen gekommen. Das gilt insbesondere für die
transnationalen Unternehmen sowie für den Bereich der Finanzmärkte.
Wie sich in jüngster Zeit mehrfach gezeigt hat, können von den
internationalen Finanz- und Kapitalmärkten nicht nur stabilisierende,
sondern auch destabilisierende Wirkungen auf nationale Volkswirtschaften
ausgehen. Die hohen und ständig steigenden Summen, die fortlaufend auf
den internationalen Finanzmärkten umgesetzt werden, verweisen auf
die Aufgabe, diese Prozesse zu gestalten und der Entwicklung
weltweiter Wohlfahrt dienlich zu machen. Eigentum ist stets
sozialpflichtig, auch das international mobile Kapital.
(163)
Angesichts der ungehinderten Dominanz privatwirtschaftlicher
Interessen auf Weltebene und der daraus resultierenden Beschränkung
des politischen Handlungsspielraums einzelner Staaten wird eine
verbindliche weltweite Rahmenordnung für wirtschaftliches und
soziales Handeln dringlich. Erste Ansätze dazu gibt es in der
Tätigkeit der Vereinten Nationen, der Weltbank, des
Weltwährungsfonds und vor allem der Welthandelsorganisation (WTO).
Sie müssen ausgebaut werden, vor allem durch Regeln für einen fairen
wirtschaftlichen Wettbewerb und durch soziale Mindeststandards. Diese
Regeln und Standards durchzusetzen wird nur möglich sein, wenn die
weltweit tätigen staatsähnlichen Institutionen mit ordnungspolitischer
Kompetenz ausgestattet werden.
(164)
Die Europäische Union gewinnt in diesem Licht zusätzlich an
Bedeutung. Die Aufwertung gemeinsamer geld- und finanzpolitischer
Instanzen und die wirtschafts- und sozialpolitische Kooperation
zwischen den Mitgliedsländern erweisen sich nicht nur als
wünschenswert, sondern als unumgänglich. Tatsächlich ist die
Europäisierung der Wirtschaftspolitik viel rascher und entschiedener
fortgeschritten als eine entsprechende Entwicklung der Sozialpolitik.
Hierfür sind mehrere Gründe maßgeblich. In Europa treffen
unterschiedliche Sozialmodelle aufeinander. Eine Harmonisierung ist
wegen der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit dieser Systeme und
der erheblichen Kosten für die einzelnen Mitgliedstaaten bislang nie
ernsthaft in Betracht gezogen worden. Außerdem haben die
Mitgliedstaaten sich nur in einigen wenigen im wesentlichen
wettbewerbsrelevanten Bereichen der beschäftigungsbezogenen
Sozialpolitik darauf verständigen können, der Europäischen Union
entsprechende Kompetenzen zu übertragen: so etwa beim Arbeitsschutz
sowie bei Einzelfragen des Arbeitsrechtes einschließlich der
Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Mit
Rücksicht auf das Prinzip der Subsidiarität wurde auf eine
weitergehende Ausgestaltung der Sozialpolitik auf europäischer
Ebene verzichtet. In der Europäischen Union werden die Aufgaben der
Sozialpolitik weitgehend auf nationaler Ebene wahrgenommen.
Erforderlich ist jedoch eine bessere gegenseitige Abstimmung nationaler
Sozialpolitiken und die Schaffung von Mindeststandards im Bereich des
Sozial- und Arbeitsrechts. Hierzu bedarf es auch einer stärkeren
Repräsentanz von Gewerkschaften und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden
auf europäischer Ebene.
(165)
Zum Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehört auch ein
Leitbild für die Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Deutschland
hat infolge der Vereinigung in jüngster Zeit zweifellos an
internationalem Einfluß gewonnen. Damit wächst die Verantwortung, in
der praktischen Politik zu den notwendigen Fortschritten bei der
Förderung der Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten armer Länder,
der Beseitigung der Massenarmut, der Bewältigung der
Migrationsproblematik, der Verbesserung des internationalen
Umweltschutzes, der Annäherung sozialpolitischer Standards und der
verantwortlichen Gestaltung der internationalen Finanzmärkte
beizutragen. Dies sind Anliegen, ohne die eine weltweite Verwirklichung
der Menschenrechte und ein friedliches Zusammenleben der Völker
nicht zu erwarten sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund
ihrer sozial- und umweltpolitischen Erfahrungen, ihrer im
Grundgesetz verankerten politischen Überzeugungen und der eingegangenen
europäischen Bindungen in besonderer Weise verpflichtet, alles, was
in ihrer Macht steht, zu tun, um diesen Grundsätzen auch
international zum Durchbruch zu verhelfen.
(166) Auf der Grundlage der theologischen und
ethischen Darlegungen sowie der Verständigung über einen neuen
Grundkonsens für eine zukunftsfähige Gesellschaft stellt sich die
Frage nach konkreten Veränderungen. Dabei geht es um Veränderungen,
die geeignet und notwendig sind, den gegenwärtigen und künftigen
Herausforderungen gerecht zu werden. Es ist nicht Sache der Kirchen, die
Ziele und Wege detailliert vorzuschreiben. Sie wollen vielmehr
Richtungshinweise geben. Sie wollen zum Handeln ermutigen und so
deutlich machen, daß es Lösungswege gibt.
Über die Ziele und
Wege besteht in Deutschland wenig Einigkeit. Es genügt deshalb nicht,
lediglich berechtigte Forderungen zu erheben. Vielmehr muß
erkennbar werden, daß die Verwirklichung dieser Forderungen im
wohlverstandenen Interesse auch derjenigen ist, welchen damit Opfer
oder Verzichte abverlangt werden. Ein politischer und
gesellschaftlicher Grundkonsens kann dabei einen tragfähigen Rahmen
bilden, innerhalb dessen sich das gemeinsame Ringen und die
unvermeidlichen Auseinandersetzungen um geeignete Lösungswege
bewegen.
(167) Die Arbeitslosigkeit ist kein unabwendbares
Schicksal, dem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hilflos
ausgesetzt wären. Es bestehen durchaus Voraussetzungen dafür, die
Massenarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Produktion und
Volkseinkommen sind in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Deutschland
verfügt über eine moderne, gut ausgebaute Infrastruktur und eine
ausgewogene Wirtschaftsstruktur mit leistungsfähigen großen wie
kleineren und mittleren Unternehmen. Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen sind hoch qualifiziert und motiviert. Die
Sozialpartnerschaft funktioniert, es herrscht sozialer Friede. Die
Preise sind stabil und die Zinsen niedrig. Es besteht deshalb kein
Anlaß, den “Standort Deutschland” schlechtzureden. Vielmehr kommt
es darauf an, daß die Soziale Marktwirtschaft unter Beweis stellt, daß
sie ein Problem wie die langanhaltende Massenarbeitslosigkeit lösen
kann und damit einer Wirtschaftsordnung ohne soziale Verpflichtung
überlegen ist.
(168) So lange die Erwerbsarbeit die
existentielle Grundlage für die Sicherung des Lebensunterhalts,
die soziale Integration und persönliche Entfaltung des einzelnen ist,
ist es die Aufgabe einer sozial verpflichteten und gerechten
Wirtschaftsordnung, allen Frauen und Männern, die dies brauchen und
wünschen, den Zugang und die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu
eröffnen. Ihnen sollen die mit der Erwerbsarbeit verbundenen
Chancen der Teilnahme, der sozialen Integration, der Existenzsicherung
und der persönlichen Entfaltung eröffnet werden. Diese Verpflichtung
richtet sich gleichermaßen an die Politik und die
Tarifvertragsparteien, aber auch an die Industrie- und
Handelskammern, die Handwerkskammern, die Bundesbank sowie die einzelnen
Unternehmen und die Vielzahl der Einrichtungen, die als Träger von
Beschäftigungsinitiativen in Frage kommen, nicht zuletzt an die
Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände. Ohne einen breiten
Grundkonsens in der Gesellschaft, ohne konzertierte Bemühungen, ohne
ein gemeinsames Zusammenwirken der unterschiedlichen
Verantwortungsträger kann es keine Fortschritte geben. Um deutlich
mehr Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen, gibt es keine einfachen
und bequemen Lösungen. Es müssen mehrere und unterschiedliche Wege
beschritten werden.
(169) Neue Arbeitsplätze müssen zunächst von
einer erfolgreichen, effektiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaft am
regulären Arbeitsmarkt erwartet werden. Wenn Arbeitslosigkeit
abgebaut werden soll, dann müssen deshalb vor allem wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze geschaffen werden. Insbesondere in Jahren anhaltend
hoher Massenarbeitslosigkeit und unübersehbar verschärften
internationalen Wettbewerbs erscheint es ökonomisch geboten und
sozial vertretbar, für Lohn- und Gehaltszuwächse einzutreten, die
sich am Produktivitätsfortschritt orientieren und die
Lohnstückkosten nicht erhöhen. Arbeitsmarktpolitik ist auf die
positiven Beschäftigungseffekte des dynamischen wirtschaftlichen
Strukturwandels angewiesen.
(170) Alle Träger der Wirtschaftspolitik sollten
daher den Strukturwandel durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen
der Wirtschaft fördern. Vordringliche Aufgabe ist dabei eine
umfassende Reform der Steuer- und Abgabensysteme mit dem Ziel, die
Steuer- und Abgabenbelastung zu vermindern und zugleich das Steuer-
und Abgabensystem insgesamt arbeitsplatzfördernder und sozial
gerechter zu gestalten. Notwendig ist weiter eine Verstärkung der
Anreize für technologische und wirtschaftliche Innovationen. Nur so
können technologisch hochwertige Produkte hergestellt werden, und nur
so kann die Wirtschaft auf veränderte Marktbedingungen schnell
reagieren. Erforderlich ist es, zusätzliche
Beschäftigungspotentiale und Beschäftigungsfelder zu erschließen.
Diese Beschäftigungspotentiale sind im wesentlichen im Bereich neuer
Techniken und technologischer Innovation (Mikroelektronik,
Biotechnologie, neue Medien, Anwendung neuartiger Werkstoffe,
Umwelttechnologien, Verkehr) und im Bereich der industrienahen sowie
der privaten Dienstleistungen zu suchen. Notwendig ist schließlich die
Verbesserung des Ausbildungssystems. Bildung und Ausbildung sind als
lebenslange Aufgabe zu begreifen; sie dürfen nicht auf einzelne
Lebensabschnitte begrenzt bleiben.
(171) Gefördert werden müssen darüber hinaus
Selbständigkeit und unternehmerische Initiative. Arbeitsplätze
wurden und werden überwiegend in den beschäftigungsintensiven
kleineren und mittleren Betrieben des Handwerks und Mittelstandes
erhalten und geschaffen. In ihnen arbeitet nicht nur die Mehrzahl der
Beschäftigten; sie stellen auch die weitaus meisten Ausbildungsplätze
bereit. Mit jeder Existenzgründung werden in Deutschland im
Durchschnitt vier Arbeitsplätze eingerichtet. Hier gilt es, eine neue
Kultur der Selbständigkeit anzuregen. Vor allem der Bereich des
Handwerks und des Mittelstandes bietet große Chancen für
Betriebsgründungen und eine selbständige Existenz. Junge Menschen
sollten bereits im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen ermutigt
und befähigt werden, eine selbständige Existenz aufzubauen, zumal auch
der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin der Zukunft in allen
Wirtschaftsbereichen zu selbständigem und eigenverantwortlichem
Arbeiten fähig sein müssen.
(172) Der Grundgedanke vom Teilen der
Erwerbsarbeit war den Kirchen in der Diskussion um die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit stets wichtig. Sie haben nie behauptet, daß sich
Arbeitslosigkeit allein oder vorrangig durch das Teilen von
Erwerbsarbeit überwinden lasse. Aber es gilt, auch diesen Weg zu
nutzen. Arbeitszeitverringerungen ohne vollen Lohnausgleich können
dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf für Männer und Frauen zu erhöhen. Auch mehr
Teilzeitarbeitsplätze und der Abbau von Überstunden sind geeignet, die
vorhandene Arbeit breiter zu verteilen. Arbeitszeitflexibilisierung,
die (bei Wahrung der Interessenlage von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
und der familiären Erfordernisse der Arbeitnehmer) sowohl kürzere
als auch längere Arbeitszeiten ermöglicht, kann ebenfalls zur
Minderung der Arbeitslosigkeit beitragen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer steht dem Verzicht auf Einkommen bzw. Einkommenszuwächse
eine Erhöhung der Freizeit und der eigenen Zeitsouveränität
gegenüber. Die Unternehmen können höhere Kosten mit den
Einsparungen verrechnen, die sich aus einer
Arbeitszeitflexibilisierung mit möglichen längeren
Betriebsnutzungszeiten ergeben. Verbesserungen der betrieblichen
Ergebnisse sind auch von einer partnerschaftlichen
Unternehmensverfassung und partizipativen Betriebsführung zu
erwarten, da sie eine höhere Motivation und Kreativität der
Beschäftigten sowie eine höhere Identifikation mit dem Betrieb
fördern.
(173) Aus ethischer Sicht steht bei der Frage des
Teilens der vorhandenen Arbeit eine schwierige Aufgabe des
Interessenausgleichs an: zwischen den Arbeitslosen, den
Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen, den Arbeitnehmern mit
höherem Einkommen, den Haushalten mit mehreren Besserverdienenden und
den Unternehmen, aber auch zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten
sowie zwischen den Geschlechtern. So bedeutet geteilte Arbeit eben
auch geteilten Lohn. Andererseits ist zu bedenken, daß nicht alle
ihr Einkommen teilen können, insbesondere nicht die, die ohnehin ein
geringes Einkommen beziehen. Die Auswirkungen vermehrter Teilzeitarbeit
und unregelmäßiger Erwerbsverhältnisse auf die soziale Sicherung
bei Arbeitslosigkeit und im Alter erfordern die Gewährleistung von
Untergrenzen der sozialen Absicherung. Geringfügige
Beschäftigungen, sofern sie reguläre Arbeitnehmertätigkeiten
umfassen, sollten dabei in die Sozialversicherungspflicht einbezogen
werden. Nichtversicherte Arbeitsverhältnisse müssen die Ausnahme
bleiben. Teilzeitbeschäftigung sollte in stärkerem Maße auch für
Männer angeboten und von ihnen in Anspruch genommen werden, um eine
weitere Spaltung des Arbeitsmarktes zu Lasten der Frauen zu vermeiden.
Betriebe und öffentliche Verwaltungen sind insbesondere zu
ermutigen, auch im Bereich höherwertiger Tätigkeiten Teilzeitarbeit
zu ermöglichen.
(174) Erforderlich ist schließlich auch, die
aktiven Instrumente der gestaltenden Arbeitsmarktpolitik
auszuschöpfen und weiter zu entwickeln. Dazu zählen u. a. die
Qualifizierung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten
und die Verbesserung der beruflichen Integration von
Langzeitarbeitslosen. Hier hat der gesamte Sektor öffentlich
geförderter Arbeit eine wichtige Funktion: angefangen von der
Förderung von Beschäftigungsgesellschaften bis hin zur
Unterstützung von sogenannten Sozialen Betrieben und Programmen wie
z. B. “Arbeit statt Sozialhilfe” sowie
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Beim Einsatz dieser Instrumente geht
es vor allem darum, daß die verschiedenen staatlichen Ebenen und die
verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Träger gemeinsam ihre
Verantwortung beim Abbau der Massenarbeitslosigkeit wahrnehmen.
Auch angesichts knapper öffentlicher Kassen bleibt es sinnvoller,
Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Arbeit ist genügend
vorhanden. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, den
gesellschaftlichen Reichtum so einzusetzen, daß sie auch bezahlt
werden kann. Im Bereich der Umwelt- und Landschaftspflege, der
haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen und der Jugendhilfe,
der Stadtsanierung und der geringfügigen Reparaturen gibt es
erheblichen Bedarf. Öffentlich geförderte Arbeit ist - auch bei
Vorrang des regulären Arbeitsmarktes - unverzichtbar, denn das
Menschenrecht auf Arbeit kann in absehbarer Zeit nicht im Bereich des
regulären Arbeitsmarktes allein verwirklicht werden. In Kooperation
mit den Betrieben der privaten Wirtschaft sollten deshalb durch eine
bessere Verzahnung von Arbeits- und Sozialeinkommen Formen
öffentlich geförderter Arbeit entwickelt und Anreize für ein
erleichtertes Überwechseln aus der Arbeitslosigkeit oder auch aus
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Dabei wird es
notwendig sein, daß eine vergleichsweise geringe, vom Arbeitgeber zu
zahlende Entlohnung durch ein zusätzliches Sozialeinkommen ergänzt
wird, damit die Beschäftigten nicht in Armut geraten.
(175) Die Förderung von lokalen
Beschäftigungsinitiativen, die in enger Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, freien Initiativen, Unternehmen und gesellschaftlichen
Institutionen wie Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Industrie- und
Handelskammern oder Handwerkskammern entstanden sind, sollte
ausgebaut werden. Eine dezentralisierte Arbeitsmarktpolitik kann
situationsangemessene Strategien zur Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten entwickeln, z. B. Arbeitgebern
anbieten, Angehörige von Problemgruppen des Arbeitsmarktes
probeweise kennenzulernen.
(176) Bei der
Lösung der Beschäftigungskrise kommt es schließlich darauf an, die
“Dominanz der Erwerbsarbeit” zu überwinden und die verschiedenen
Formen von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und zu unterstützen.
Arbeit wird nicht nur im Erwerbsbereich geleistet, sondern auch in der
Familie und in sog. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gerade im Raum der
Kirchen und im öffentlichen Leben spielen diese Arbeitsformen eine
bedeutende Rolle. An dieser Stelle ist besonders auf die
Zwischenformen zwischen der arbeitsvertraglich geregelten
Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ehrenamtlichen Tätigkeiten
hinzuweisen. Sie erhalten auf dem Hintergrund längerer Freizeit,
erschwerter Zugänge zum Arbeitsmarkt, besserer Bildung und Ausbildung
und eines steigenden Bedarfs an gesellschaftlich notwendiger Arbeit eine
immer größere Bedeutung.
(177) Die sozialen Sicherungssysteme in
Deutschland haben sich bisher als tragfähig erwiesen und sich
gerade auch in den jüngsten Jahren angesichts wachsender
wirtschaftlicher Anspannungen, anhaltender Massenarbeitslosigkeit
und der Zunahme persönlicher Notlagen und Hilfsbedürftigkeit
weitgehend bewährt. Ihre Aufgabe ist es, jeder Person
Entfaltungschancen zu eröffnen, sie gegenüber den elementaren
Lebensrisiken (Krankheit, Invalidität, Alter) abzusichern und ein
menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, nicht jedoch, alle
persönlichen Nachteile und Wechselfälle des Lebens materiell
auszugleichen. So wenig es deshalb angeht, den Sozialstaat als Garanten
für die Bewältigung aller persönlichen Wechselfälle des Lebens
mißzuverstehen, so wenig wäre es mit dem Subsidiaritätsprinzip
vereinbar, die staatlichen Aufgaben bei der sozialen Sicherung zu
vernachlässigen. Angesichts der gegenwärtigen Umbrüche steht dem
deutschen Sozialstaat seine entscheidende Bewährungsprobe
aber noch bevor.
(178) Kern des Sozialstaats ist in Deutschland
das beitrags- und leistungsbezogene, am Erwerbseinkommen
anknüpfende Sozialversicherungssystem. Der im demokratischen
Konsens selbst auferlegte Zwang zur solidarischen Vorsorge hat dazu
geführt, daß heute der überwiegende Teil der Bevölkerung im
Risikofall eine wirksame soziale Sicherung erhält. Wer z. B.
krank wird, soll deshalb nicht sozial absteigen müssen. Ein solches
Sozialversicherungssystem bleibt - trotz des erheblichen privaten
Vermögenszuwachses in Westdeutschland - auch in Zukunft
unverzichtbar. Denn Geld- und Grundvermögen ist in zunehmendem Maß
ungleich verteilt, so daß die breite Bevölkerungsmehrheit auch in
Zukunft nicht über ein ausreichendes Vermögen zur Absicherung der
elementaren Lebensrisiken verfügen wird. Kennzeichen des
Sozialsystems ist weiterhin ein das Sozialversicherungssystem
ergänzendes, steuerfinanziertes Transfersystem, das nicht zuletzt
der Armutsbekämpfung dient.
(179) Der Sozialstaat ist und bleibt
verpflichtet, jedem Menschen in Deutschland ein menschenwürdiges
Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe dient dabei als letztes
Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie legt den Standard
fest, der Hilfsbedürftigen in Notlagen zukommt. Ihre Prinzipien “Bedarfsdeckung,
Individualisierung, Nachrangigkeit” müssen erhalten bleiben.
Das Bundessozialhilfegesetz hat sich seit seiner Einführung im Jahre
1961 bewährt. Belastet wurde dieses Auffangnetz in den letzten
Jahren dadurch, daß es für immer größere Personengruppen zu einer
Regelversorgung geworden ist. Wenn die vorrangigen sozialen
Sicherungssysteme (wie z. B. Arbeitslosenversicherung,
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Familienlastenausgleich
u. a.) tatsächlich, ihrem Auftrag entsprechend, in den
allermeisten Leistungsfällen wirkliche Not verhinderten, hielte
sich auch der Reformbedarf innerhalb der Sozialhilfe in Grenzen. Die
Sozialhilfe könnte wesentlich entlastet werden, wenn die vorrangigen
sozialen Sicherungssysteme “armutsfest” gemacht werden. Dabei ist
insbesondere an eine Sockelung des Arbeitslosengeldes, der
Arbeitslosenhilfe und letztlich auch der gesetzlichen Rente auf die
Höhe des soziokulturellen Existenzminimums bei einem
steuerfinanzierten Ausgleich für die Sozialversicherungen zu denken.
Ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der verdeckten Armut wäre
getan.
(180) Die Regelsätze der Sozialhilfe sind so
auszugestalten, daß sie am Bedarf orientiert bleiben und jährlich
fortgeschrieben werden unter Berücksichtigung der
Lebenshaltungskosten, der Veränderung des Verbrauchsverhaltens und
der durchschnittlichen Nettolohnentwicklung aller Arbeitnehmer (nicht
nur der unteren Lohngruppen). Der Lohnabstand zwischen Sozialhilfe und
unteren Lohngruppen ist gegenwärtig gewahrt. Nur wegen des
ungenügenden Familienlastenausgleichs nähert sich bei Familien mit
mehreren Kindern die Sozialhilfe den unteren Nettolöhnen. Hier ist das
Lohnabstandsgebot jedoch kein sachgerechter Maßstab, da die Kinderzahl
in einem leistungsorientierten Lohnsystem nicht berücksichtigt
wird. Um so dringlicher wird eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des
Familienlastenausgleichs.
(181) Die Sozialhilferegelsätze sollten nicht
“eingefroren” werden, weil damit nicht nur reale Kürzungen des
Existenzminimums verbunden sind, sondern (wegen der damit verbundenen
Rückwirkungen auf den Familienlastenausgleich) auch die Familien
benachteiligt werden. Weder für Deutsche noch für Ausländer sollten
Sachleistungen an die Stelle finanzieller Zuwendungen treten.
Arbeitseinkommen sollten nur zu einem bestimmten Teil auf die Höhe
bedarfsorientierter Leistungen angerechnet werden, damit sich für
ihre Empfänger die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit lohnt.
Das Problem liegt weniger darin, Sozialhilfeempfänger zur
Erwerbsarbeit zu motivieren, als ihnen geeignete
Arbeitsmöglichkeiten bereit zu stellen. Schließlich sollte bei
künftigen Reformen der Sozialhilfe berücksichtigt werden, daß die
besondere Art und Praxis der derzeitigen Bedarfsprüfungen für viele
Anspruchsberechtigte eine so hohe Barriere darstellt, daß sie trotz
dringenden Bedarfs auf ihren Anspruch verzichten.
(182) Für eine erfolgreiche Bekämpfung der
Armut kommt einer sozialen Wohnungspolitik besondere
Bedeutung zu. Die derzeitigen wohnungspolitischen Instrumente
- steuerliche Förderung, Objektförderung im sozialen Wohnungsbau,
Individualförderung mit Wohngeld - erreichen die sozial- und
einkommensschwachen Haushalte nur unzureichend oder gar nicht. Ein
großes Problem besteht darin, daß das Wohngeld seit Jahren nicht
angepaßt worden ist. Die direkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus
kommt häufig auch Beziehern mittlerer Einkommen und Wohlhabenden
zugute. Hier müssen Fehlsteuerungen vermieden werden. Die direkte
Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollte mit dem Ziel einer
größeren Verfügungs- und Einkommensgerechtigkeit weiterentwickelt
und mit den übrigen Förderinstrumenten stärker verzahnt werden. Es
sollte geprüft werden, auf längere Sicht die Objektförderung
grundsätzlich durch eine bedarfsorientierte Subjektförderung für
sozial Schwache zu ersetzen. Das Wohngeld ist regelmäßig und zeitnah
an die Einkommens‑ und Mietpreisentwicklung anzupassen, um
die Wohnkostenbelastung für die einkommensschwächeren
Haushalte tragbar zu halten. Zur Beseitigung struktureller
Armutsursachen gehören ferner wirksame Hilfen, die Überschuldung
und Zahlungsunfähigkeit vermeiden und damit vor dem Verlust des
Hauses oder der Wohnung schützen.
(183) Die Wiederherstellung des Vertrauens in die
Rentenversicherung ist von großer Dringlichkeit. Die
demographische Entwicklung, d. h. die höhere Lebenserwartung und
die geringere Kinderzahl bewirken eine Verschiebung im Verhältnis von
Beitragszahlern und Rentnern. Mit der Rentenreform 1992 konnte die
Alterssicherung zunächst stabilisiert werden, indem die Renten an die
Nettolohnentwicklung angepaßt wurden. Außerdem ist die Anhebung der
möglichen Renteneintrittsgrenze vorgesehen. Die neue Rentenformel
verknüpft Rentenhöhe, Rentenversicherungsbeitrag und
Bundeszuschuß zur Rente und ermöglicht so eine größere
Anpassungsfähigkeit der Rentenversicherung und eine faire Verteilung
der demographischen Risiken auf Beitragszahler und Rentner.
(184) Weitere Reformschritte sind notwendig. Dem
absehbaren Anstieg des Beitragssatzes infolge der demographischen
Veränderungen muß entgegengewirkt werden. Die zu erwartende
Zuwanderung stellt dann eine positive Einflußgröße dar, wenn die
Zugewanderten im erwerbsfähigen Alter sind und ihnen gesicherte
Arbeitmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Welches Niveau der Renten
auf Dauer gehalten werden kann, ist von der Entwicklung der
Beschäftigung, der Höhe der Einkommen und der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit abhängig. Notwendig ist auch eine Reform der
Beamtenversorgung und der Sicherung der Angestellten im öffentlichen
Dienst. Eine Reform in diesem Bereich, die vor allem eine stärkere
Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Altersvorsorge vorsieht, ist
auch aus Gründen sozialer Gerechtigkeit überfällig.
(185) Schwieriger als erwartet gestalten sich die
Strukturreformbemühungen im Gesundheitswesen. Nach wie vor
besteht Reformbedarf. Auch in Zukunft müssen eine vollwertige
medizinische Versorgung für jedermann und ein freier, von der
Einkommensituation unabhängiger Zugang aller zur Gesundheitsfürsorge
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Bedürfnisse
gewährleistet sein. Die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und
die Versorgung auf einem hohen medizinischen und pflegerischen Niveau
dürfen nicht preisgegeben werden. Solidarität und Gerechtigkeit im
System müssen gewahrt bleiben. Ausgabenbegrenzungen im
Gesundheitswesen dürfen nicht dazu führen, Medizin und Pflege auf
technische Vollzüge zu reduzieren; menschliche Zuwendung und
Patientennähe sind unentbehrliche Kennzeichen einer humanen
Gesundheitsversorgung. Schon das geltende Recht der gesetzlichen
Krankenversicherung sieht eine Vielzahl von Eigenbeteiligungen und
Zuzahlungen vor. Damit wurden zu Lasten der Patienten zusätzliche
Beitragserhöhungen abgewendet. Maßnahmen zur Begrenzung des
Kostenanstiegs auf Seiten der Anbieter von Gesundheitsleistungen
müssen ausgewogen sein und dürfen die Vielfalt der
Leistungserbringer und Einrichtungsträger nicht gefährden. Bei
weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung ist darauf
zu achten, daß sie nicht einem Entsolidarisierungsprozeß Vorschub
leisten und Einkommensschwache in unvertretbarer Weise benachteiligen.
Kommt es zu allzu rigiden Begrenzungen, so werden die
gesamtgesellschaftlichen Folgekosten wesentlich höher sein als die
kurzfristig erzielten Spareffekte, und der gesetzlich verankerte Vorrang
von Prävention, Rehabilitation und ambulanter vor stationärer Hilfe
würde gefährdet.
(186) Das soziale Sicherungssystem ist auf eine Ergänzung
durch private Vorsorgeleistungen angewiesen. In Form der
Bildung von Wohneigentum ist dieses auch in großem Umfang geschehen.
Eine Ergänzung durch Maßnahmen der Vermögensbildung in
Arbeitnehmerhand könnte eine zusätzliche Sicherung bedeuten, auch
wenn man das quantitative Ausmaß derartiger Schritte nicht
überschätzen darf. Das für die Ausgestaltung des deutschen
Sozialstaats zentrale Subsidiaritätsprinzip kann bei der Ergänzung
durch private Vorsorgeleistungen einen wichtigen Hinweis geben. Die
Absicherung durch die gesetzlichen Sozialversicherungen könnte
bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern reduziert werden, die sich
eine Eigenvorsorge ohne starke Einschränkungen des
Lebensstandards leisten können. So zeigt u. a. die Entwicklung
des privaten Vermögens in Deutschland, daß auch die höheren
Einkommensschichten bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu
einer stärkeren eigenen Altersvorsorge in der Lage sind. Auf keinen
Fall ist es vertretbar, die soziale Sicherheit durch den Sozialstaat bei
denjenigen zu senken, die auf diese Leistungen angewiesen sind.
Angesichts der sehr ungleichen Verteilung des gewachsenen Vermögens
bleibt das gesetzliche Sozialversicherungssystem auch in Zukunft
für den Großteil der Bevölkerung unverzichtbar.
(187) Finanzierungsprobleme und Leistungsdefizite
des Systems sozialer Sicherung tragen gleichermaßen zur Krise des
Sozialstaats bei. Das in der Öffentlichkeit weithin akzeptierte Ziel,
die Sozialquote nicht zu steigern und die Lohnnebenkosten angesichts
der Beschäftigungskrise zu senken, schließt es aus, Leistungen zu
erhöhen oder neue Leistungen einzuführen, ohne zugleich andere
Leistungen zu reduzieren. Andererseits verweist die zunehmende Armut
in Deutschland darauf, daß es derzeit auch sozialstaatliche
Leistungen gibt, die ihr Ziel, sozialen Abstieg und Armut zu verhindern,
nicht erreichen. Um so wichtiger ist es deshalb, die Diskussion
über die Finanzierungsfragen des Sozialstaates nicht nur
quantitativ als finanzpolitische Spardebatte zu führen, sondern vor
allem als gesellschaftspolitische Gestaltungsdebatte. Die Grundlagen und
die Finanzierung dieses Sozialsystems werden dann erhalten und
gesichert werden können, wenn eine breite und nachhaltige
Einkommenserzielung in der Volkswirtschaft gewährleistet ist,
verbunden mit einer flexiblen Abstimmung von Beiträgen und
Leistungen.
(188) Die wichtigste Voraussetzung für die
Finanzierbarkeit des sozialen Sicherungssystems bleibt eine
Beschäftigungspolitik, welche den Anteil der Beitragszahler erhöht
und den Anteil derjenigen, die auf Transferleistungen für ihren
Lebensunterhalt angewiesen sind, reduziert. Aus verteilungs- und
beschäftigungspolitischen Gründen kommt es darauf an, daß die
Lohnnebenkosten gesenkt und die notwendigen Mittel für die
versicherungfremden Leistungen von den Steuerzahlern aufgebracht
werden. Solange wesentliche Bevölkerungsgruppen nicht zur Finanzierung
der Sozialversicherungssysteme beitragen, ist es fragwürdig,
gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie z. B. die Qualifizierung
oder Beschäftigung von Arbeitskräften oder die Folgekosten der
Vereinigung über Versicherungsbeiträge zu finanzieren.
(189) Dagegen ist ein gewisser Lastenausgleich
(z. B. Möglichkeit der Mitversicherung von Kindern) innerhalb
der Versichertengemeinschaft durchaus mit den Prinzipien der
Sozialversicherung vereinbar. Es ist ja gerade der Sinn der
Sozialversicherung, auch solche Risiken abzusichern, die von der
Privatversicherung als “schlechte Risiken” ausgegrenzt werden.
Voraussetzung für die Beitragsfinanzierung der Leistungen ist
jedoch, daß der Kreis der Leistungsempfänger mit demjenigen der
Beitragszahler und deren Familien weitgehend übereinstimmt.
(190) Der notwendige Umbau des Sozialstaates
läßt sich nicht ohne Einsparungen und Einschnitte
bewerkstelligen. Die öffentlichen Haushalte dürfen nicht durch eine
noch höhere Verschuldung belastet werden. Eine nachhaltige
Finanzpolitik verbietet eine Staatsverschuldung zu Lasten künftiger
Generationen. Auch darf die Steuer- und Abgabenlast nicht weiter erhöht
werden. Die derzeitigen Finanzierungsschwierigkeiten gehen
überwiegend auf die hohe Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zurück und
erschweren es gerade in dieser Situation, die Lebensbedingungen der
Schwachen in der Gesellschaft zu sichern. Nicht der Sozialstaat ist zu
teuer, sondern die hohe Arbeitslosigkeit. Der Sozialstaat und die
sozialstaatlichen Leistungen sind nicht die Ursache für die anhaltend
hohe Arbeitslosigkeit. Es kann deshalb auch nicht davon ausgegangen
werden, daß die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn die sozialstaatlichen
Leistungen eingeschränkt werden. Eine dauerhafte Konsolidierung des
Sozialstaats läßt sich - bei allem notwendigen Reformbedarf - nicht
ohne einen nachhaltigen und energischen Abbau der Arbeitslosigkeit
erreichen. Probleme des wirtschaftlichen Erfolges und der
Beschäftigung können nicht durch das Transfersystem gelöst werden.
Ebensowenig ist es auf Dauer möglich, den Sozialstaat der anhaltenden
Arbeitslosigkeit anzupassen und damit im Trend immer weniger
Erwerbstätigen die Versorgung von immer mehr Nichterwerbstätigen zu
übertragen. Eine ursachengerechte Reform der beitragsfinanzierten
sozialen Sicherungssysteme muß demgegenüber darauf ausgerichtet
sein, den Zusammenhang zwischen Beitragsleistung und
Versicherungsanspruch wieder zu festigen, die individuelle
Eigenverantwortung zu stärken, die Sozialversicherungen von
versicherungsfremden Leistungen zu entlasten und die Basis der
Solidargemeinschaft zu verbreitern.
(191) Die
Bevölkerung ist bereit, notwendige Einsparungen mitzutragen, wenn sie
sieht und davon ausgehen kann, daß die Lasten und die Leistungen
gerecht verteilt sind, dabei die Gesamtheit der Solidargemeinschaft
erfaßt wird und soziale Gerechtigkeit und Solidarität nicht nur bei
den Ausgaben und Leistungen, sondern bereits auch bei der Aufbringung
der Mittel gewahrt bleiben. Wo dies nicht geschieht und wo ungleiche
Belastungen vorgenommen werden, ist offener und engagierter
Widerspruch berechtigt. Korrekturen sind beim Sozialstaat
insbesondere notwendig im Blick auf die gerechte Verteilung der
Finanzierungslasten, die Gleichbehandlung gleicher sozialer
Tatbestände, die Beseitigung von Mißbrauch und die Begrenzung
unangemessener Vorteile. Solidarität und soziale Gerechtigkeit
gebieten es allerdings, Steuervergünstigungen und Subventionen in
gleicher Weise zu überprüfen, insgesamt mehr Steuergerechtigkeit
herzustellen und Steuerhinterziehung, die mißbräuchliche
Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Subventionen sowie die
Korruption entschiedener zu bekämpfen. Der Bundesrechnungshof hat in
seinem Jahresbericht 1996 zum wiederholten Mal den ungleichen Umgang mit
den Steuerbürgern kritisiert und “schlagkräftigere steuerliche Betriebsprüfungen”
angemahnt.
(192) In der Familie erfahren Menschen
Erfüllung, geschieht die personale Entfaltung von Kindern, werden
soziale Verantwortung und Solidarität eingeübt, Erfahrungen und
Traditionen weitergegeben. Belastungen für die Familie,
Erschwerungen ihres Lebensalltags und Beschränkungen der
Entfaltungschancen treffen in besonderer Weise die Kinder. Die Familie
ist wegen ihrer Bedeutung für die Gesellschaft besonders
schutzbedürftig. Sie steht mit der Ehe mit Recht “unter dem
besonderen Schutze der staatlichen Ordnung” (Art. 6 Abs. 1 GG). Der
Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu
fördern, richtet sich über Staat und Rechtsordnung hinaus an die
gesamte Gesellschaft. Um den vielfältigen berechtigten Belangen und
Interessen von Familien gerecht zu werden, ist ein Zusammenwirken
aller gesellschaftlichen Kräfte, der Politik, der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, der Verbände, der Kirchen und Medien und nicht
zuletzt auch der Familien selbst und ihrer Interessenvertretungen
unerläßlich. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
bestätigt den Vorrang der sozialstaatlichen Aufgabe, für einen
gerechten Ausgleich der Belastungen und wirtschaftlichen Nachteile
zu sorgen, die Familien durch die Erziehung von Kindern in Kauf
nehmen. Das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit verlangt dabei,
daß auch Personen, wie z. B. Alleinerziehende, die außerhalb
der Ehe vergleichbare familiale Leistungen erbringen, nicht zuletzt
im Interesse der Kinder einen entsprechenden Anspruch haben.
(193) Familie und Wirtschaftssystem sind
wechselseitig aufeinander angewiesen, jedoch sind unter den
gegenwärtigen Bedingungen die Familien einseitig zu Anpassungen an
die Erfordernisse der Erwerbsarbeit gezwungen, die zu Lasten des
Familienlebens und gemeinsamer Familienzeit gehen. Eine halbwegs
zufriedenstellende Lösung des Problems der Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbsarbeit ist für junge Paare häufig
ausschlaggebend bei der Entscheidung für oder gegen Kinder und für
eine befriedigende Gestaltung des Lebens mit Kindern. Die Arbeitswelt
und die Betriebe müssen sich deshalb stärker auf die
Bedürfnisse der Familien einstellen; Familienfragen dürfen auch in
Zeiten einer angespannten Konjunktur und Arbeitsmarktlage kein
Randthema bleiben, sondern müssen Bestandteil jeder
Unternehmenspolitik sein. So sind z. B. mehr qualifizierte
Teilzeitarbeitsplätze notwendig, die für Männer und Frauen
gleichermaßen zugänglich sind und nicht nur Anreize für weniger
Qualifizierte bieten. Vorstellungen, die vor allem Männern die
Erwerbsanforderungen und Frauen die Familienanforderungen
zuweisen, werden weder dem gewandelten Rollenverständnis von Mann
und Frau in der Gesellschaft noch den gleichberechtigten
Beziehungsformen in den Partnerschaften gerecht. Auch durch eine
Erhöhung der Zeitsouveränität von Eltern im Wege der
Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsformen läßt sich die
Erwerbsarbeit insgesamt familienfreundlicher gestalten. Wird die
Wahlfreiheit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ernst genommen, sind
Kindertageseinrichtungen notwendigerweise fester Bestandteil eines
solchen Konzepts.
(194) Eine wirkliche Vereinbarkeit von
Erwerbstätigkeit und Familienarbeit setzt weiter voraus, daß
beide in ihrer Bedeutung für die gesellschaftliche Wohlfahrt und
für die persönliche Lebensgestaltung als gleichrangig verstanden und
nicht einander nachgeordnet werden. Angesichts der gegenwärtigen
Prioritätensetzungen ist eine stärkere gesellschaftliche und
politische Anerkennung der Familientätigkeit erforderlich, die sich
auch in finanzieller Anerkennung niederschlagen muß. Damit wird im
Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern der Zwang
reduziert, aus wirtschaftlichen Gründen das Familienleben der
Erwerbstätigkeit nachzuordnen oder für die Berücksichtigung der
Familieninteressen hohe Kosten auf sich zu nehmen.
(195) Eltern, die ihrer Kinder wegen nicht
erwerbstätig sind oder eine Teilzeitstelle annehmen, dürfen im
System der sozialen Sicherheit, vor allem in der Renten- und
Pflegeversicherung, nicht länger diskriminiert werden. Dies ist um
so wichtiger, als es wünschenswert ist, daß ein Elternteil um der
Kinder willen in der Lage ist, auf eine Erwerbstätigkeit zumindest
zeitweise zu verzichten, um Familien- und Erziehungsarbeit leisten zu
können. Eine echte Wahlfreiheit in der Gestaltung von Familien-
und Erwerbsarbeit im Familienzyklus besteht erst dann, wenn daraus
keine nachteiligen Folgen vor allem im Blick auf die
Altersversorgung erwachsen und sich beide Eltern sowohl für
Familienarbeit als auch Erwerbsarbeit entscheiden können. Daher muß
angestrebt werden, die Zeiten der Kinderziehung in der gesetzlichen
Rentenversicherung noch stärker rentenbegründend und
rentensteigernd anzuerkennen und die Chancen der beruflichen
Wiedereingliederung von Eltern weiter zu verbessern.
(196) Familien in besonderen Lebenssituationen
sind zusätzlichen Belastungen ausgesetzt und deshalb auch in
stärkerem Maße auf Unterstützung angewiesen: So haben
Alleinerziehende nicht nur häufig mit finanziellen Problemen zu
kämpfen, sondern ihnen erwachsen bei fehlenden Hort- und
Kindergartenplätzen auch erhebliche Schwierigkeiten, Familie und
materielle Existenzsicherung in der Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Eine
ungewollte Schwangerschaft kann Frauen, Paare oder Familien in
schwierige Konfliktsituationen führen, wenn dadurch der zukünftige
materielle Lebensunterhalt und alle bisherigen Perspektiven und
Hoffnungen für das eigene Leben oder soziale Beziehungen, bis hin
zur bestehenden Partnerschaft, in Frage gestellt werden. In dieser
Situation müssen die betroffenen Frauen und Paare nicht nur die
Möglichkeit haben, eine Beratung zu finden, die ihnen die
Entscheidung für die Annahme des Kindes erleichtert, sondern auch
alle weitergehenden Hilfen und Unterstützungen für ein Leben mit
dem Kind erhalten.
In einer besonders belasteten Situation müssen
oft Ausländerfamilien leben, da sie sich nicht nur in einer anderen
Kultur und bei fremden Menschen zurechtfinden müssen, sondern
vielfach zusätzlichen Vorbehalten bis hin zur Ablehnung ausgesetzt
sind. Menschen anderer Nationalität müssen in Deutschland sicher
sein, eine menschenwürdige Behandlung zu erfahren. Unter besonderen
Schwierigkeiten leben Kinder von Ausländerfamilien, weil die
sprachlichen Voraussetzungen für den Schulerfolg ungünstiger sind
und sie vielfach auch schwere Spannungen zwischen den
Wertorientierungen ihrer Herkunftsfamilie und dem Leben unter den
Gleichaltrigen erleben. Ausländische Eltern und ihre Kinder verdienen
nicht nur die gleiche Anerkennung wie deutsche, sondern darüber
hinaus besondere sprachliche Förderung und Beratung.
(197) Um eine angemessene materielle Absicherung
und gesellschaftliche Anerkennung von Familien zu erreichen, ist
es insbesondere geboten, das Steuersystem so auszugestalten, daß
Ehepaare oder Alleinstehende mit Kindern nicht schlechter gestellt
werden als kinderlose Steuerzahler. Dazu müssen die
existenznotwendigen Aufwendungen für Kinder in realistischer Höhe
angesetzt und von steuerlichen Belastungen freigestellt werden. Das
Kindergeld sowie das Erziehungsgeld sind auch der Höhe nach so
auszugestalten, daß Kinder jedenfalls nicht die Ursache für Armut
sein können und keine Familie auch in den niedrigeren
Einkommensbereichen lediglich auf Grund der Tatsache, daß sie
Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die sozialstaatlich gebotene
Sicherstellung des wirtschaftlichen Existenzminimums von Familien
erfordert die Anpassung der finanziellen Leistungen an die
wirtschaftliche Entwicklung in angemessenen Zeitabständen. Diese
staatlichen Leistungen und ihre bedarfsgerechte Anpassung müssen
auch bei engen haushaltspolitischen Spielräumen verläßlich sein und
dürfen nicht jeweils neuen und anderen Finanzierungsprioritäten
untergeordnet werden.
(198) Ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung
der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Familien ist die
Bereitstellung familiengerechten Wohnraums und eines kinder- und
familienfreundlichen Wohnumfeldes. Hier liegt auch eine besondere
Verantwortung bei den Kommunen, welche gezielt günstige
Baugrundstücke gegebenenfalls auch in Erbpacht für junge Familien
vorhalten sollten. Die wohnungspolitischen Fördermaßnahmen nicht
zuletzt bei der Wohneigentumsbildung sollten vorrangig Familien im
unteren und mittleren Einkommensbereich und mit mehreren Kindern
zugute kommen.
(199) Über die finanzielle Förderung hinaus
sind die Familien vielfach auf institutionelle Hilfe wie
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder oder Angebote der
Familienbildung angewiesen. Andere Hilfen sind besonders auf
Familien unter belasteten Lebensbedingungen und schwierigen
Situationen ausgerichtet, wie z. B. die verschiedenen
Beratungsdienste, die Familienhilfe und die Familienerholung. In
diesen Hilfen kommt zum Ausdruck, daß es sich bei der Unterstützung
der Familien mit Kindern um eine gesamtstaatliche Aufgabe
handelt, die dort ansetzen muß, wo die Familie an die Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit stößt oder aufgrund ihrer besonderen Situation
auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist.
(200)
Ein zentrales Anliegen vieler Eingaben des Konsultationsprozesses war
es, die grundlegenden Veränderungen der Stellung der Frauen in
Wirtschaft und Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Zugleich wurde
eine Vielzahl konkreter Belastungen und Benachteiligungen angeführt,
die bisher immer noch in Politik, Gesellschaft, Beruf und Familie der
Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Chancengerechtigkeit
zwischen ihnen entgegenstehen.
(201)
Die in Familie, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dominierende
Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern ist ursächlich für die
weithin noch fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen, auch wo diese
über ein den Männern vergleichbares Bildungs- und
Qualifikationsniveau verfügen. Frauen wollen ihre Fähigkeiten und
Anliegen in Familie und Beruf, im privaten und im öffentlichen Leben
verwirklichen. Sie wollen dabei bezahlte und die überwiegend von ihnen
geleistete unbezahlte Arbeit mit Männern teilen und in allen Bereichen
partnerschaftlich mit ihnen zusammenarbeiten. Dies setzt nicht nur
einen Wandel in den Beziehungen und Verhaltensweisen von Männern und
Frauen voraus. Erforderlich sind ebenso strukturelle Veränderungen in
Wirtschaft und Gesellschaft, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und
Lebenssituationen von Männern und Frauen, von Vätern und Müttern
gerecht werden.
(202)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher einseitig zu Lasten
der Frauen ging, muß für Frauen und Männer gleichermaßen möglich
sein. Das schließt die vermehrte Beteiligung der Männer an der Haus-
und Familienarbeit ein, verlangt aber auch besondere Bemühungen, die
Familienarbeit in verstärktem Maße als gleichrangig neben der
Erwerbsarbeit anzuerkennen. Die Chancen bei der Aufnahme von
Erwerbsarbeit, der beruflichen Aus- und Fortbildung und vor allem bei
der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an die
Kindererziehungsphase sind zu verbessern. Aufstiegschancen dürfen
dabei nicht beeinträchtigt werden. Die eigenständige soziale Sicherung
der Frauen ist schrittweise zu verwirklichen. Nur so ist eine
tatsächliche Wahlfreiheit der Lebensgestaltung für Frauen und
Männer möglich.
(203)
Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, sollten in
finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht aufgewertet werden.
Gezielte Aus- und Weiterbildung sollte verstärkt werden, um Frauen
ein breiteres Berufsspektrum zu öffnen und somit die
geschlechtsspezifische Spaltung insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu
überwinden. Dadurch kann auch einer rascheren Entlassung von Frauen in
die Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, die sich durch die
fortschreitende Modernisierung im Produktions- und
Dienstleistungsbereich ergibt. Insbesondere sind Maßnahmen zu
unterstützen, die den Anteil der Frauen in Entscheidungspositionen im
Bildungswesen und in den Medien, in Wirtschaft, Gesellschaft und
Politik sowie in der Kirche erhöhen. In allen diesen Bereichen sollten
personelle und organisatorische Möglichkeiten geschaffen werden,
durch die Frauen stärker an den Gestaltungsaufgaben und
Entscheidungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik beteiligt
werden.
5.2.2.3
Zukunftschancen der Jugendlichen sichern
(204) Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft
bemißt sich nicht zuletzt daran, welche Perspektiven und
Zukunftschancen sie ihrer Jugend gibt. Es geht um die Fragen: Wachsen
junge Menschen in einem menschlichen Klima und unter günstigen
Bedingungen auf? Erfahren sie die nötige Zuwendung, Annahme,
Akzeptanz und Förderung? Haben sie die Möglichkeit, in die
Gesellschaft hineinzuwachsen, gehört und beteiligt zu werden und
einen beruflichen Weg anzustreben, der ihren Neigungen und
Möglichkeiten entgegenkommt? Haben sie Chancen am Arbeitsmarkt?
Ausgaben für Bildung und Ausbildung sind Investitionen in die Zukunft
der Gesellschaft. Neben der Wissensvermittlung sind die
Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der Eigenverantwortung
und Gemeinschaftsfähigkeit gleichgewichtige Ziele, auf deren
Einhaltung und Verwirklichung Jugendliche einen Anspruch haben.
(205) Die hohe Arbeitslosigkeit und die
bestehenden Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildungsplätzen und zum
Arbeitsmarkt stellen für Jugendliche eine erhebliche Belastung dar, die
sie empfindlicher als Erwachsene in vergleichbarer Situation trifft.
Um so notwendiger ist es, für Jugendliche ein angemessenes und
differenziertes Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
bereitzustellen. Junge Menschen erwarten zu Recht, daß sie über
Ausbildung und Beruf eine ökonomische und soziale Perspektive
entwickeln können, die ihnen ein sinnvolles und eigenverantwortliches
Leben ermöglicht.
(206) Das duale System in der Berufsausbildung
hat sich in Deutschland bewährt. Es muß erhalten werden. Grundlage
hierfür muß sein, daß im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft die
Arbeitgeber - Wirtschaft, öffentliche Hand, Kirchen und Verbände -
ihrer Verpflichtung zur Ausbildung im notwendigen Umfang nachkommen.
Eine besondere Verantwortung tragen hier die Tarifvertragsparteien.
Wenn Appelle und Selbstverpflichtungen nicht ausreichen, ist es
Aufgabe der Politik, im Interesse der Jugendlichen steuernd
einzugreifen, um möglichst allen ausbildungssuchenden Jugendlichen
eine entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Das System der
beruflichen Bildung ist zu einem ganzheitlichen System beruflicher
Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln mit dem Ziel, dauerhafte
Beschäftigungen zu erreichen und auch während der Ausübung einer
Beschäftigung anerkannte Berufsabschlüsse nachholen zu können. Es
müssen neue Berufsbilder in zukunftsorientierten Arbeitsfeldern
entwickelt und fortgeschrieben werden. Eine qualifizierte
Berufsberatung muß den Jugendlichen möglichst früh Hilfestellung
zu einer beruflichen Orientierung geben.
(207) Die Förderung von Mädchen und jungen
Frauen ist integraler Bestandteil des dualen Systems mit dem Ziel
möglichst hoher Qualifizierung. Die Gleichwertigkeit von
allgemeiner und beruflicher Bildung ist ein weiterer wichtiger
Baustein zur Entwicklung eines ganzheitlichen Systems der beruflichen
Bildung. Dazu gehören eine bessere Ausstattung der Berufsschulen, die
Erleichterung des Erwerbs von Fachhochschul- und
Hochschulzugangsberechtigungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung
und die bessere Anbindung und Verzahnung der Abschlüsse des
beruflichen Bildungssystems mit den Systemen der Allgemeinbildung.
Für benachteiligte Jugendliche, vor allem lernschwache, sind die
bewährten Instrumente aus dem Arbeitsförderungsgesetz zu erhalten
und auszubauen.
(208) Wenn in den heute diskutierten Fragen der
Wirtschafts- und Sozialordnung in Deutschland ein neuer Konsens
erreicht werden soll, der auch zukünftig tragfähig ist, dann müssen
junge Menschen stärker in die Mitverantwortung einbezogen werden.
Nicht zuletzt benötigen Jugendliche in ausreichendem Maße angemessen
ausgestattete Orte mit hohem Selbstbestimmungsgrad in der Jugend- und
Jugendverbandsarbeit, durch die sie Zugehörigkeit erfahren, die
eigene Persönlichkeit entwickeln und eigenverantwortliches,
solidarisches Handeln lernen können.
(209) Die Gestaltung der inneren Einheit
Deutschlands ist eine bleibende Aufgabe. Sie kann nicht als ein in
absehbarer Zeit abzuschließender Prozeß verstanden werden. Es geht
dabei nicht um das Erreichen eines Gleichstandes auf allen Gebieten,
sondern um die Gestaltung einer gemeinsamen sozialen Gesellschaft in
ganz Deutschland, die jedem Menschen ein Leben in Würde
ermöglicht, Benachteiligungen von Menschen und Regionen abbaut und
sich in besonderer Weise den Schwachen zuwendet. Mit der Aufgabe,
die Trennungen zwischen Ost und West in Deutschland abzubauen und
gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen, geht es auch um die
Überwindung von krassen Ungleichheiten. Die Aufgabe, solche
Ungleichheiten zu beseitigen, betrifft nicht nur das
Ost-West-Verhältnis, sondern gilt für Deutschland insgesamt.
(210) Weder die Menschen noch die Wirtschaft in
den neuen Ländern waren auf die abrupt eingeführten
marktwirtschaftlichen Bedingungen vorbereitet. Den vielfältigen
positiven Aspekten stehen neue Ungerechtigkeiten und wirtschaftliche
Probleme gegenüber. Der tiefgreifende Umbruch in der gesamten
Lebenskultur der Menschen ist in Ostdeutschland noch längst nicht
verarbeitet und mancherorts in Westdeutschland noch nicht ausreichend
zur Kenntnis genommen worden. Es handelt sich um eine gemeinsame
geschichtliche Last in der Folge der nationalsozialistischen
Unrechtsherrschaft und des Zweiten Weltkriegs.
(211) Die Entwicklung im vereinigten Deutschland
ist zum Teil widersprüchlich verlaufen: Einerseits ist es zu
beeindruckenden Aufbauleistungen und Solidaritätserweisen gekommen,
die bis zum heutigen Tag anhalten. So belaufen sich die bis Ende 1996 in
die neuen Länder geflossenen Nettotransferleistungen auf rund 750
Mrd. DM. Dies hat, gerade im Vergleich mit den anderen östlichen
Ländern, die einen ähnlich drastischen wirtschaftlichen
Zusammenbruch erlebt haben, für einen enormen Aufschwung gesorgt. Die
meisten Menschen in den östlichen Bundesländern bestätigen das,
indem sie eine deutliche Verbesserung ihrer persönlichen, materiellen
Lage wahrnehmen. Andererseits haben Dankbarkeitserwartungen,
unerbetene Ratschläge, westliches Unverständnis und die vielen
ungelösten Probleme zu Unbehagen und zum Teil auch Spannungen
geführt. Obwohl die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
noch längere Zeit beanspruchen wird, muß es schon jetzt gelingen,
Vorbehalte und Unverständnisse zwischen Ost und West abzubauen und
das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken.
(212) Die vielfältigen Belastungen, die durch
den Zusammenbruch des Wirtschaftssystems der DDR und die
gesamtgesellschaftlichen Umbrucherscheinungen entstanden sind,
werden vorerst noch anhalten und Transferleistungen und andere
solidarische Formen von Unterstützung auf allen Ebenen auch weiter
dringend erforderlich machen. Notwendig sind vor allem verstärkte
Investitionen zum Aufbau neuer Wirtschaftsstrukturen. Wichtig ist aber
auch, daß es im Bereich der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht zu
weiteren Kürzungen kommt. Durch solche Kürzungen würden oft genug
gerade denen Chancen versagt, die arbeitsfähig, arbeitswillig und
qualifiziert sind und unverschuldet arbeitslos wurden. Das Gefühl
der Chancenlosigkeit birgt die Gefahr von Resignation und Verzweiflung
in sich und vertieft die Spaltung in der Gesellschaft.
(213) Die deutsche Vereinigung eröffnet für
viele Menschen neue Chancen und Perspektiven. Die weit überwiegende
Mehrheit der Menschen in Ost und West ist dankbar für die Wende. Es
gibt kaum jemanden, der das Rad der Geschichte zurückdrehen möchte.
Die Vereinigung Deutschlands ist nicht zuletzt das Ergebnis des
bewußten Kampfes der Menschen im Osten für eine parlamentarische
Demokratie und des Aufbegehrens gegen Bevormundung und
Mißwirtschaft. Nun sind alle gefordert, die innere Einheit mit
Engagement und Phantasie zu gestalten: Regierungen, Gewerkschaften,
Verbände, Institutionen und nicht zuletzt die einzelnen Bürgerinnen
und Bürger. Es ist eine Aufgabe ohne Vorbilder und vergleichbare
geschichtliche Erfahrungen. Dabei ist es die Aufgabe auch der Kirchen,
Hilfe für den Dialog und das gegenseitige Verständnis anzubieten und
für Solidarität einzutreten. Eine eigenständige und von einer
besonderen Geschichte und kulturellen Tradition geprägte Entwicklung
muß differenziert wahrgenommen werden.
(214) Die innere Einheit kann nur gelingen, wenn
sich die Menschen in Ost und West als solidarische Gemeinschaft
verstehen. Sie müssen im Interesse des Ganzen bereit sein, entsprechend
ihren Möglichkeiten auch über einen längeren Zeitraum
Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Die unvermeidlichen Opfer und
Belastungen müssen gerecht verteilt werden, ohne dabei die
Leistungsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu gefährden.
(215) Privateigentum und damit Privatvermögen
sind konstitutive Elemente der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
der Bundesrepublik Deutschland und dienen der eigenen Daseinsvorsorge
ebenso wie der gesamtwirtschaftlichen Kapitalbildung. Die
Vermögenserträge ergänzen die Einkommen aus Arbeit. Vermögen und
Vermögenserträge ermöglichen zugleich eine ergänzende
Altersvorsorge und Vorsorge für Notfälle.
(216) Die Kirchen setzen sich deshalb seit langem
für eine gerechtere und gleichmäßigere Verteilung des Eigentums und
nicht zuletzt für eine verstärkte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer am Produktivvermögen ein. Das Ziel einer sozial
ausgewogeneren und gerechteren Vermögensverteilung in Deutschland
ist bei weitem nicht erreicht. Auch wenn es in bestimmten Bereichen der
Vermögensbildung (z. B. Bildung von Geldvermögen und
Wohneigentum) unbestreitbar Fortschritte gegeben hat, nimmt die
Konzentration der Vermögen auf die einkommens- und vermögensstarken
Schichten zu, der Abstand zwischen den reichen Haushalten auf der
einen Seite und den Haushalten, die über ein bescheidenes oder gar kein
Vermögen verfügen, auf der anderen Seite wird größer.
(217) Noch einmal verschärft gegenüber der
Situation in den alten Bundesländern stellt sich die
Vermögensverteilung in den neuen Bundesländern dar. Nicht nur, daß
der Anteil der privaten Haushalte in den neuen Bundesländern am
Produktivvermögen verständlicherweise aufgrund der bisherigen
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung extrem gering ist. Auch ihre
Geldvermögens- und Wohneigentumsbildung ist aus den gleichen
Gründen niedriger als in den alten Bundesländern. Es hat sowohl
beim Immobilien- wie vor allem beim Produktivvermögen eine
Verschiebung in westdeutsche Hände auf breiter Basis gegeben. Etwa
80 % der Privatisierungen durch die Treuhand-Anstalt gingen an
westdeutsche Unternehmen. Es ist versäumt worden, den
wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern und die
Investitionsförderung sowie die Angleichung der Löhne und
Gehälter mit dem Ziel einer breiten Beteiligung der Arbeitnehmer am
Produktivvermögen zu verbinden und auch so zu einer gerechteren
Vermögensverteilung beizutragen.
(218) Um insbesondere Fortschritte im Sinne einer
breiteren Streuung des Produktivkapitals zu erreichen, ist eine
sachgerechte Fortentwicklung und Ausgestaltung der
vermögenspolitischen Rahmenbedingungen dringlich. Dies gilt heute um
so mehr, als sich das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit auch im
Blick auf die Einkommen mehr und mehr zu Lasten der Arbeit verschiebt.
Die Kirchen und kirchlichen Verbände und Organisationen haben eine
Vielzahl von Initiativen und Modellen entwickelt, wie die
Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen verstärkt und damit
zugleich dazu beigetragen werden kann, Investitionen zu erleichtern,
Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und so auch die
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu festigen. Sie haben
gleichzeitig Grundsätze und Kompromißlinien aufgezeigt, wie sich
bestehende Hindernisse insbesondere bei tarifvertraglicher
Vermögensbildung aus dem Weg räumen lassen. Es ist primär die
Aufgabe der Tarifvertragsparteien, sich zu solchen
Vereinbarungen bereitzufinden und damit einen Durchbruch bei der
Kapitalbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
erreichen. Aber auch der Staat muß dabei seine Verantwortung
wahrnehmen.
(219) Verläßliche Daten über die
Vermögensverteilung und -entwicklung in Deutschland liegen in
ausreichendem Umfang nicht vor. Während es eine regelmäßige
Berichterstattung über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowohl
durch den Sachverständigenrat als auch durch die
Konjunkturforschungsinstitute gibt, fehlt eine solche regelmäßige
Berichterstattung für den hochkomplexen Bereich der Einkommens- und
Vermögensverteilung. Informationen darüber sind unerläßlich, um
notwendige Entscheidungen im Beziehungsgeflecht des
steuerlichen und sozialen Leistungs- und Verteilungssystems
sachgerecht vorbereiten und Effizienz und Gerechtigkeit von
getroffenen Maßnahmen überprüfen zu können. Es bedarf deshalb
nicht nur eines regelmäßigen Armutsberichts, sondern darüber hinaus
auch eines Reichtumsberichts.
(220) Nicht nur Armut, sondern auch Reichtum muß
ein Thema der politischen Debatte sein. Umverteilung ist gegenwärtig
häufig die Umverteilung des Mangels, weil der Überfluß auf der
anderen Seite geschont wird. Es geht deshalb nicht allein um eine
breitere Vermögensbildung und -verteilung. Aus sozialethischer Sicht
gibt es auch solidarische Pflichten von Vermögenden und die
Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Die Leistungsfähigkeit zum Teilen
und zum Tragen von Lasten in der Gesellschaft bestimmt sich nicht nur
nach dem laufenden Einkommen, sondern auch nach dem Vermögen. Werden
die Vermögen nicht in angemessener Weise zur Finanzierung
gesamtstaatlicher Aufgaben herangezogen, wird die
Sozialpflichtigkeit in einer wichtigen Beziehung eingeschränkt oder
gar aufgehoben. In einer Lage, in der besondere Aufgaben - wie etwa die
Finanzierung der deutschen Einheit - in großem Umfang durch die
Aufnahme von Staatsschulden finanziert werden müssen, sollten
stärker die Vermögen herangezogen werden. In welcher Form das
gerecht und verfassungsgemäß geschehen kann, ist zu prüfen.
(221) Tempo und Ausmaß des wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Wandels verändern Selbstverständnis, Formen
und Wirkungsweise der traditionellen Sozialkultur. Diese Veränderungen
beeinträchtigen die sozialen und zivilgesellschaftlichen Netzwerke,
ohne die Wirtschaft und Gesellschaft nicht existieren können. Notwendig
ist eine neue Besinnung auf die Sozialkultur. In ihr liegt ein großes
Potential für soziale Phantasie und Engagement. Den vorhandenen
ethischen und sozialen Ressourcen in der Gesellschaft muß mehr
Aufmerksamkeit und Anerkennung geschenkt werden. Dies betrifft vor
allem soziale Netzwerke und Dienste, lokale Beschäftigungsinitiativen,
ehrenamtliches Engagement und Selbsthilfegruppen.
(222) Der Staat muß auf allen Ebenen durch die
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen seinen Beitrag dafür leisten,
daß diese Initiativen sich entfalten können. Vorrangig ist die
öffentliche Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit. Freiwillige und
unentgeltliche Dienstleistungen könnten mit Gegenleistungen wie
z. B. Aufwandsentschädigungen, Weiterbildungsangeboten und
Berücksichtigung bei der Bewerbung um einen Erwerbsarbeitsplatz sowie
Gutscheinen (etwa für die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen bei
eigenem Bedarf) honoriert werden. Freistellungen im Beruf sollten
erleichtert werden. Wer sich in der Jugendarbeit betätigt hat,
könnte bei der Vergabe von Studien- oder Ausbildungsplätzen
bevorzugt werden. Eine Haftung für Schäden, die im ehrenamtlichen
Dienst entstehen, wäre sinnvoll. Es könnte auch an ein Bildungskonto
gedacht werden, das der Staat für junge Menschen einrichtet, dem
das Zeitbudget entsprechen würde, das junge Menschen - irgendwann in
ihrem Leben - dem Gemeinwesen zur Verfügung stellen.
(223) Ein
unersetzliches Gut der Sozialkultur ist der Sonntag. Der Schutz des
Sonntags ist immer mehr dadurch bedroht, daß ihm ökonomische
Interessen vorgeordnet werden. Der Sonntag muß geschützt bleiben. Als
Tag des Herrn hat er einen zentralen religiösen Inhalt. Er ist auch
gemeinsame Zeit der Familie, der Freunde und Nachbarn und damit ein
wichtiges kulturelles Gut, das nicht zur Disposition gestellt werden
darf.
(224) Nachhaltige Entwicklung ist vom
Selbstverständnis her ein Wirtschaftskonzept mit
verteilungspolitischem Anspruch. Als Verteilungsregel sollte gelten:
Recht und Billigkeit der Ressourcennutzung müssen sowohl unter der
jetzt lebenden Weltbevölkerung als auch im Ablauf der Generationen
gewährleistet sein. Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen im
Interesse der nachfolgenden Generationen erhalten werden. Von der
belasteten bzw. zerstörten Umwelt sollte so viel wie möglich
wiederhergestellt werden.
(225) Die Grundbedingung für eine
zukunftsfähige Entwicklung ist die Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen, auf denen die menschliche Existenz beruht. Um die
Tragekapazität der ökologischen Systeme nicht zu überschreiten,
können der Natur nicht unbegrenzt Rohstoffe entnommen werden und nur
so viele Rest- und Schadstoffe in sie eingebracht werden, wie sie ohne
Schaden aufzunehmen vermag. Im Blick auf Rohstoffe, die nicht oder nur
langsam nachwachsen, müßte ein entsprechender Ersatz geschaffen
werden. Dieses Konzept läßt es offen, ob die Erhaltung der
Umweltfunktionen eher durch Einsparungen oder durch eine verbesserte
Ausnutzung erreicht wird.
(226) Auf
dem Weg in eine zukunftsfähige Wirtschaft gilt es, den
Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastungen von der
wirtschaftlichen Entwicklung weiter und deutlicher abzukoppeln, als dies
bisher der Fall war, und die Produktionsprozesse von Anfang an in die
natürlichen Kreisläufe einzubinden. Die ökonomischen Prozesse sind
letztlich Teil der ökologischen Systeme, aus denen die Rohstoffe
entnommen und in denen die Abfallstoffe verarbeitet werden müssen.
Eine “Langzeitökonomie” muß sich also um die Erhaltungsbedingungen
dieser ökologischen Voraussetzungen wirtschaftlichen Handelns und deren
spezifische Gesetzmäßigkeiten kümmern. Grundsätzlich angezeigt
sind damit naturangepaßte Stoffströme und Energiegewinnung, so weit
wie möglich abgeschlossene, störungsfreie technische
Eigenkreisläufe und deren Einfügung in den Stoffwechsel der Natur.
Darüber hinaus bedeutet dies, daß Abfälle und Reststoffe nach dem
Ende ihrer Gebrauchszeit so weit wie möglich wiederverwendet werden
müssen. Zudem muß bei der Entwicklung und Produktion von Gütern
vermehrt auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit geachtet werden.
Damit würde der Anteil der Reparatur und der Kundenbetreuung an der
Wertschöpfung - in der Regel dezentral organisierte und
arbeitsintensive Sektoren der Wirtschaft - steigen, die Bedeutung der
Produktion sinken.
(227) Weiterhin
ist es erforderlich, die wirtschaftliche Strukturanpassung des
Steuersystems für ökologische Ziele zu nutzen, wie dies in der
Steuerdebatte in den Gremien der Europäischen Union gegenwärtig
gefordert wird. Ein seit langem diskutierter pragmatischer Vorschlag,
der in seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen
unterschiedlich eingeschätzt wird, besteht darin, diesen
Anpassungsprozeß durch eine umweltgerechte Finanzreform (Abschaffung
umweltschädlicher Subventionen, Energie- und CO2-Steuern
zugunsten einer Entlastung der Lohnnebenkosten) zu unterstützen.
Von einer solchen Finanzreform könnte nach Meinung ihrer Befürworter
gleichzeitig ein beschäftigungsfördernder Anreiz ausgehen, da die
gegenwärtig primär auf den Faktor Arbeit konzentrierte Belastung
breiter gestreut und gleichzeitig das Energiesparen belohnt würde. In
jedem Falle sollte der Staat im notwendigen Umfang durch Abgaben,
Auflagen und Haftungsregelungen, aber auch finanzielle Anreize
Rahmenbedingungen setzen, die ein ökologisch verträgliches
Wirtschaften und damit einen vorsorgenden Umweltschutz unterstützen und
begünstigen.
(228) Für die Erarbeitung einer umfassenden
Strategie nachhaltiger Entwicklung sind besonders wichtige und auch
sensitive Bereiche der Energiesektor, die chemische Industrie, die
Landwirtschaft und der Verkehr. Energiepolitik muß durchgängig vom
Prinzip der Risikobegrenzung geleitet werden, und zwar sowohl im Blick
auf die Umwelt als auch im Blick auf die Gesundheit und die Sicherheit
von Menschen. Ein zweites leitendes Prinzip ist das der
Energieeffizienz, die durch eine breite Palette von Einzelmaßnahmen
- von der für die Wirtschaft langfristig kalkulierbaren Verteuerung
der Energie bis zur Förderung der Forschung und Entwicklung
regenerativer Energieträger - gestärkt werden muß. Ähnliches gilt
für die chemische Industrie, bei der eine Veränderung der Politik sich
nicht nur auf die Emissionen bei der Produktion, sondern auch auf die
Produkte selbst beziehen muß.
(229) Zu einer dauerhaften Verbesserung und
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung einer
umwelt- und naturgerechten Landschaft in ihrer Vielfalt gehört die
stärkere ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft. Dies schließt
insbesondere ökologisches Verantwortungsbewußtsein bei der
Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln, dem Erhalt der natürlichen
Bodenfruchtbarkeit, einer artgerechten Tierhaltung, der Sicherung
des Artenreichtums, der Pflege des Waldes, der Reinhaltung des Wassers
und der Bewahrung der vielfältigen Kulturlandschaft ein. Traditionell
werden diese Leistungen von einer bäuerlich geprägten, neuerdings
auch biologischen Landwirtschaft erbracht, die es deshalb auch durch
tragfähige und sachgerechte politische Rahmenbedingungen zu
fördern und zu erhalten gilt. Die Bauern und Forstwirte erbringen
durch die Pflege der Kulturlandschaft wichtige gesamtgesellschaftliche
Leistungen, die nicht über den Marktpreis der Produkte abgegolten
werden. Die noch vorhandenen zahlreichen bäuerlichen
Familienbetriebe brauchen eine ausreichende wirtschaftliche
Grundlage und Zukunftsperspektive, um weiterhin existieren zu
können und auch der kommenden Generation noch eine Existenzgrundlage
zu erhalten.
(230) Im Bereich des Verkehrs stellen das
ständig wachsende Verkehrsaufkommen und der damit einhergehende
weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eine enorme Belastung des
Klimas, der Landschaft sowie der Gesundheit vieler Menschen dar.
Notwendige Reformen müssen auf die Verkürzung der Wege,
Verlagerungen des Verkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel und
eine umweltgerechte Überprüfung und Ausrichtung der Transportkosten
zielen. Nötig ist aber auch, daß die Verkehrsteilnehmer ihr
Mobilitätsverhalten und ihren Lebensstil ändern.
(231) Änderungen des Lebensstils, die Verzichte
einschließen, sind aber auch in vielen anderen Bereichen notwendig.
Notwendig ist der Übergang von Raubbau und Wegwerfmentatität zu
langfristig tragbaren Wirtschafts- und Lebensweisen. Bei vielen der
wohlhabenden Menschen in den westlichen Überflußgesellschaften ist
überzogenes Konsum- und Wohlstandsdenken vorherrschend. Diese Haltung
gerät zunehmend in Konflikt mit den Grenzen der ökologischen
Belastbarkeit und geht zu Lasten der Lebensmöglichkeiten künftiger
Generationen und zu Lasten der Menschen in den sich entwickelnden
Ländern. So wird das Ziel der Nachhaltigkeit ganz sicher verfehlt, wenn
das durchschnittliche Konsumniveau in den Industrieländern weiter
steigt. Deshalb muß das Bewußtsein dafür steigen, daß mehr
Lebensqualität heute kaum noch durch “mehr” und “schneller” zu
erreichen ist, sondern in wachsendem Maße durch “weniger”, “langsamer”
und “bewußter”. Derart veränderte Lebensstile werden sich
vermutlich nur dann verbreiten, wenn deutlich wird, daß ein Leben,
das die Mit- und Umwelt schont, neue Qualitäten hat.
(232) Gerade bei der
Aufgabe, die vielfältigen Dimensionen dessen bewußtzumachen, was
wirklich den Namen “Wohlstand” verdient, was also dem dauerhaften
Wohl des Menschen dient, können die Kirchen einen wichtigen Beitrag
leisten: Ein christliches Leben bietet vielfältige Ansätze für eine
Kritik der Gleichsetzung von “gut leben” und “viel haben”. Die
vielfältigen Bedürfnisse des Menschen werden nicht einfach durch
höchstmöglichen Konsum befriedigt. Die Umkehr zu einem einfacheren
Lebensstil kann zu einem Gewinn an Lebensqualität und kultureller
Entfaltung führen. Zugleich sollte aber nicht verschwiegen werden,
daß eine an der Verantwortungsfähigkeit des Menschen orientierte
dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung für den einzelnen auch die
Bereitschaft zu persönlichem Verzicht einschließt.
(233) In den kommenden Jahren steht die
europäische Politik vor entscheidenden Weichenstellungen. Die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich im Grundsatz für
eine Erweiterung der Union um eine Reihe von mittel- und
osteuropäischen Staaten sowie Zypern entschieden. Diese Erweiterung
ist nicht nur eine politische Notwendigkeit. Sie bietet auch erhebliche
Chancen für Europa. Die Mitgliedsstaaten stehen derzeit vor der
Aufgabe, institutionelle Voraussetzungen für eine handlungsfähige
Union mit 25 oder mehr Mitgliedern zu schaffen. Hierbei kommt es
entscheidend darauf an, das Ziel der Erweiterung mit Schritten einer
vertieften Integration zu verbinden. Es geht um Fragen der politischen
Handlungsfähigkeit der Union in der Außen- und Sicherheitspolitik,
um eine gemeinschaftliche Innen- und Rechtspolitik und um die
verbindliche Geltung von Grund- und Menschenrechten auf Unionsebene.
Zu den Kernfragen gehört, ob die Mitgliedstaaten bereit sind, sich
grundsätzlich vom Prinzip der einstimmigen Entscheidung zu lösen und
Mehrheitsentscheidungen in politisch sensiblen Bereichen zu
akzeptieren. Es geht um die Entscheidung zwischen nationalstaatlicher
Souveränität und gemeinschaftsrechtlicher Zuständigkeit in zentralen
Politikbereichen.
(234) Die Sozialpolitik zählt in der
Europäischen Union nach wie vor zu den besonders kontroversen Themen.
Es ist notwendig, daß die im Vertrag von Maastricht definierten
Bereiche einer europäischen Sozialpolitik künftig für alle
Mitgliedsstaaten der Union verbindlich gelten. Die Mitgliedsstaaten
sind insbesondere uneins in der Frage eines weiteren Ausbaus
verbindlicher sozialer Mindestregeln für alle EU-Staaten. Dieser
Ausbau ist eine wichtige Voraussetzung für gleiche
Wettbewerbsbedingungen und eine stärkere Konvergenz der sozialen
Sicherung sowie eine Ermutigung für die jungen Demokratien in Mittel-
und Osteuropa, sich durch den Aufbau eigener sozialer Systeme auf ihren
Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten. Hierbei ist darauf zu
achten, daß soziale Mindeststandards bei notwendiger Vermeidung einer
Überforderung weniger entwickelter Staaten nicht zu einer Einigung auf
dem niedrigsten Niveau und damit zu einer potentiellen Aushöhlung der
nationalen sozialstaatlichen Gewährleistungen führen.
(235) Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die
Einführung einer dauerhaft stabilen und einheitlichen europäischen
Währung. Was immer man gegen dieses Vorhaben einwenden mag, die
gemeinsame Währung ergänzt notwendig den europäischen Binnenmarkt,
der erst dann seine volle Wirkung wird entfalten können, wenn auch
gleichzeitig ein einheitlicher Finanzmarkt besteht. Eine einheitliche
und dauerhaft stabile Währung vermag nicht nur eine verläßliche
Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen
Ausgleich auf europäischer Ebene zu bieten, sondern ist gleichzeitig
auch ein Beitrag zu einer stabilen internationalen Währungsordnung
und Voraussetzung dafür, daß die europäische Integration insgesamt
gelingt. Wesentlich ist, daß bei notwendigen Veränderungen und
Umverteilungen der soziale Schutz für die Schwächeren nicht
preisgegeben und die Lasten sozial gerecht von allen getragen
werden.
(236) Vieles ist
bereits erreicht. Für einen großen Teil der Bevölkerung in
Westeuropa sind gestiegener Wohlstand, grenzüberschreitende
Niederlassungsmöglichkeiten und kontrollfreie Reisemöglichkeiten
selbstverständlich geworden. Annähernd 50 Jahre europäischer
Integrationspolitik haben es jedoch nicht vermocht, ein
ausgeprägtes europäisches Gemeinschaftsbewußtsein und eine
gemeinsame europäische Identität zu entwickeln. Die Kirchen in
Deutschland sehen es als eine wichtige Aufgabe an, im Zusammenwirken
mit ihren ökumenischen Partnern in Europa dazu einen Beitrag zu
leisten. Das Bewußtsein eines versöhnten Miteinanders in aller
Verschiedenheit, die Fähigkeit, aufeinander zuzugehen und
voneinander zu lernen, und der Wille, die Zukunft Europas gemeinsam zu
gestalten, sind erforderlich, um die Herausforderungen an der Schwelle
zum Jahr 2000 zu meistern.
(237) Mehr und mehr haben die Menschen erkannt,
wie notwendig ein solidarisches und verantwortliches Miteinander der
Staaten der Völkergemeinschaft ist. Dies hat zu zahlreichen inter-
und supranationalen Vereinbarungen geführt. Auch die weniger
entwickelten Länder, die nur wenig weltpolitische Gestaltungskraft
besitzen, werden mehr und mehr in die Gesamtverantwortung eingebunden,
denn das Weltgemeinwohl kann nicht allein durch jene besonders
wirtschaftsstarken Nationen gewährleistet werden, die sich zur sog.
G7-Gruppe zusammengeschlossen haben. Insbesondere versuchen die
großen UN-Weltkonferenzen, das Bewußtsein für die
Gesamtverantwortung aller Staaten zu wecken und den Kampf gegen Armut,
Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zur gemeinsamen Aufgabe zu
machen. Nationale Wege, so wichtig sie im einzelnen auch sein mögen,
reichen in einem System internationaler Arbeitsteilung nicht mehr aus.
(238) Inzwischen gibt es Ansätze eines
solidarischen Verhaltens im Handels- und Umweltrecht, bei der
Bekämpfung der Kriminalität, bei der Hilfe in Währungsturbulenzen,
in Katastrophenfällen, in der Gesundheitspolitik, in der
Sicherheitspolitik, bei der Bewältigung von Migrationsströmen, im
Kampf gegen Erosion und Versteppung, beim Schutz der Meere, in
Sicherheitsfragen der Nuklearenergie, bei der Nichtverbreitung von
Kernwaffen und anderem mehr. Eine solidarische Weltgesellschaft muß
also nicht neu erfunden werden, sondern kann an diese Ansätze
anknüpfen.
(239) Einigkeit besteht weitgehend darin, daß
die Regierungen in den armen Ländern aufgefordert sind, durch
situationsgerechte interne Rahmenbedingungen eine sozial und
ökologisch verträgliche Entwicklung in ihren Ländern zu fördern.
Das gelingt aber nur, wenn Industrieländer wie die Bundesrepublik
Deutschland, die eine erhebliche Leitbildfunktion haben, Modelle
zukunftsorientierten Wirtschaftens anbieten und durch ihr
außenwirtschaftliches Verhalten stützen.
(240) Es zeigt sich ein gefährlicher Trend, nach
dem Ende der Ost-West-Konfrontation die Mittel zu kürzen, mit denen
bislang der soziale Sprengstoff zwischen Nord und Süd entschärft
werden sollte. Noch immer entwickelt die Schuldenkrise in einer Reihe
von Ländern des Südens eine gefährliche Eigendynamik und zerstört,
was mit Entwicklungshilfe aufgebaut werden soll.
(241) Hinzukommen
müssen weitreichendere internationale Absprachen und Vereinbarungen.
Notwendig erscheinen eine Verbesserung des internationalen Rechts (vor
allem im Handelsrecht und im Kartellrecht), ein entschlossener Abbau
von Protektionismus, Schritte zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht und
die Entwicklung eines internationalen Sozialrechts, wie dies in den
Regelungen zur Zwangsarbeit, zur Kinderarbeit u.ä. bereits begonnen
wurde. Ferner ist die internationale sozial- und
entwicklungspolitische Kooperation auszuweiten. Es geht darum, die
internationale Entwicklung unter den Primat der Politik zu bringen
und einen Ordnungsrahmen mit wirksamen Sanktionen und Instrumenten zu
schaffen. Sie sollten der gemeinsamen Verantwortung für soziale
Sicherheit und Gerechtigkeit auf internationaler Ebene einen neuen
Stellenwert geben.
(242) Verantwortung
für die Eine Welt wahrnehmen bedeutet,
• daß
alle nationalen Entscheidungen auch aus der Sicht dieser Einen Welt zu
treffen sind: Das gelingt nur, wenn die Entwicklungspolitik endlich
Querschnittsthema der Gesamtpolitik wird und nicht nur Aufgabe eines
einzelnen Ressorts bleibt;
• daß
die Entwicklungspolitik im europäischen Kontext besser koordiniert
wird: Das ist durch das Kohärenzgebot und die
Koordinierungsverpflichtung im Maastrichter Vertrag bereits vereinbart
und sollte zügig realisiert werden;
• daß
die Gruppe der armen Länder in internationalen Gremien ein größeres
Mitspracherecht erhält, so daß es ihnen leichter fällt, sich in
Aufgaben für das Weltgemeinwohl einbinden zu lassen;
• daß
im Blick auf die mit den internationalen Finanzmärkten verbundenen
Risiken verbesserte Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten über die
auf diesen Märkten international Tätigen entwickelt werden. Neue
internationale Absprachen über eine wirksamere Bankenaufsicht sind
ansatzweise bereits eingeleitet. Eine verbesserte Aufsicht muß vor
allem auch den Wertpapierhandel sowie die Fonds- und
Versicherungsbranche einschließen;
• daß im Rahmen einer international abgestimmten, kohärenten
Flüchtlings- und Migrationspolitik die Ursachen und negativen
Auswirkungen von Vertreibung, Flucht und Migration vermieden und
entschärft werden. Jede Maßnahme, die unmittelbar auf die
Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern selbst,
auf die Beseitigung der Armut, bessere Bildungschancen und eine
lebenswerte Umwelt gerichtet ist, dient zugleich auch der Verminderung
von Flucht- und Migrationsursachen.
6.
Aufgaben der
Kirchen
(243) Es genügt
nicht, wenn die Kirchen die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen
und die Verhaltensweisen der darin tätigen Menschen thematisieren. Sie
müssen auch ihr eigenes Handeln in wirtschaftlicher und sozialer
Hinsicht bedenken. Das kirchliche Engagement für Änderungen in der
Gesellschaft wirkt um so überzeugender, wenn es innerkirchlich seine
Entsprechung findet.
(244) Die Kirchen sind als Arbeitgeber,
Eigentümer von Geld- und Grundvermögen, Bauherr oder Betreiber von
Einrichtungen und Häusern auch wirtschaftlich Handelnde. Sie können
nicht Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns formulieren und
öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene
wirtschaftliche Handeln anzulegen. Mit Recht wird dies als eine Frage
der Glaubwürdigkeit angesehen. Die Glaubwürdigkeitsforderung
erledigt allerdings nicht die Auseinandersetzung mit den Einsichten
und Forderungen, die eine Person oder Institution vertritt. Solche
Einsichten und Forderungen behalten, wenn sie wohlbegründet sind, ihre
Gültigkeit, auch wenn die, die sie vertreten, selbst an ihnen
scheitern.
(245) Die Kirchen sind mit ihrer Diakonie und
Caritas große Arbeitgeber. In dieser Rolle sind sie - nicht
weniger und nicht mehr als andere Arbeitgeber - gefordert,
Arbeitsverhältnisse familiengerecht zu gestalten (z. B. flexible
Arbeitszeiten), für einen fairen Umgang mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern einzutreten, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen
und Männern zu beachten und für eine konsequente Umsetzung der
Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit ihren Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
zu sorgen. In jüngster Zeit sind die Kirchen durch Rückgänge bei den
Einnahmen erstmals nach einer langen Phase der Expansion in die Lage
geraten, die Zahl der Arbeitsplätze vermindern zu müssen. In dieser
angespannten Situation sind alle gefordert, mit sozialem
Verantwortungsbewußtsein, sozialer Phantasie und Flexibilität
soziale Härten abzuwenden. Besondere Beachtung verdienen
Vorschläge, die auf maßvolle Einschränkungen beim Gehalt von
kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den mittleren und
oberen Gehaltsgruppen zielen. Wo einschneidende Sparmaßnahmen
unausweichlich sind, muß dem Teilen von Arbeit der Vorrang vor dem
Abbau von Stellen und vor Entlassungen zukommen.
Gehaltseinschränkungen und Stellenteilungen müssen allerdings in
vernünftigem Rahmen und mit Augenmaß erfolgen. Eine gute und
aufopferungsvolle Arbeit verlangt auch ihren gerechten Lohn.
(246) Die Kirchen verfügen, bei großen
Unterschieden im einzelnen, über Geld- und Grundvermögen. Es
dient insgesamt religiösen, sozialen und kulturellen Zwecken. Teile des
Vermögens sind nicht oder kaum veräußerbar.
Bei der Entscheidung für Investitionen, der
Auswahl von Geldanlageformen und der Zusammenarbeit mit
Geschäftspartnern haben die Kirchen noch strengere Maßstäbe
anzulegen als wirtschaftliche Unternehmen. Auch unterliegen die
Kirchen einer besonderen Verpflichtung, in der Orientierung am
Gemeinwohl Grundstücke für öffentliche und soziale Zwecke,
vornehmlich für den sozialen Wohnungsbau gegebenenfalls in Erbpacht,
zur Verfügung zu stellen, wie es vielerorts seit langem praktiziert
wird.
(247) In ihrer Bautätigkeit, die heute
vorrangig in Maßnahmen der Substanzerhaltung, der Renovierung und
Sanierung besteht, müssen sich die Kirchen der Verantwortung für die
investierten Mittel, aber auch für die Kulturlandschaft, die sie
durch ihre Bauten mitprägt, bewußt sein. Bei kircheneigenen
Zweckbauten, etwa Pfarrhäusern, ist auf Einfachheit der Ausstattung
zu achten.
Die Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Flächen in kirchlichem Besitz sollte nach
umweltgerechten und naturschonenden Kriterien erfolgen. Die Verantwortung
für die Schöpfung soll darüber hinaus auch in der kirchlichen
Bautätigkeit, in der Bewirtschaftung kirchlicher Einrichtungen und
Häuser, bei der Durchführung kirchlicher Veranstaltungen und bei der
Regelung von dienstlichen Reisen und ihrer Kosten wirksam werden. Die
kirchlichen Umweltbeauftragten haben dafür zahlreiche konkrete
Vorschläge unterbreitet.
(248) Der Konsultationsprozeß hat die
Möglichkeit und die Notwendigkeit der kirchlichen Beteiligung am
gesellschaftlichen Dialog über die wirtschaftliche Situation und die
sozialen Spannungslagen der Gegenwart deutlich gemacht. Als
Glaubensgemeinschaften verkündigen die Kirchen die biblische Botschaft
von Gottes Zuwendung zu allen Menschen und Gottes Treue zu seiner
Schöpfung. Als gottesdienstliche Gemeinschaften feiern sie Gottes
gnädiges Erbarmen, das den Menschen immer wieder einen neuen Anfang
schenkt. Als diakonische Gemeinschaften bemühen sie sich
unmittelbar um Notleidende und Benachteiligte und setzen sich für die
Verwirklichung einer solidarischen und gerechten Gesellschaft ein.
Die Kirchen leben und wirken mitten in der
Gesellschaft und nehmen deshalb an ihren Umbrüchen und Entwicklungen
teil. Sie werden dabei von ihrer Berufung zur Solidarität mit den Armen
geleitet und folgen der Bewegung Gottes, der sich vorrangig den Armen,
Schwachen und Benachteiligten zugewandt hat, damit alle “Leben in
Fülle haben” (Joh 10,10).
(249) Die Kirchen stehen in der biblischen und
christlichen Tradition von Recht und Erbarmen. Gott fordert die Menschen
nachdrücklich dazu auf, aus Erbarmen zu handeln und sich für Recht
und Gerechtigkeit einzusetzen. Deshalb bemühen sich Christen um
Arme, aber auch um gerechtere Strukturen in der Gesellschaft, die
geeignet sind, Armut zu verhindern.
(250) Der diakonische und caritative Dienst
an Menschen in Not gehört seit den Anfängen der Kirche zu ihren
unveräußerlichen Kennzeichen und ist auch für die Zukunft
verpflichtend.
Heute vollzieht sich der diakonische und
caritative Dienst der Kirchen auf mehreren Ebenen. Im Blickpunkt der
Öffentlichkeit stehen die großen Werke, auf evangelischer Seite das
Diakonische Werk, auf katholischer Seite die Caritas. Mit ihrer
Arbeit und ihren Initiativen sind sie in hohem Maße in den Dienst an
der Gesellschaft einbezogen. Sie leisten mit ihren sozialen
Einrichtungen, Kindergärten, Beratungsstellen, Sozialstationen,
Rehabilitationseinrichtungen und vielem anderem mehr eine wirksame und
unverzichtbare Hilfe für das Gemeinwesen. Für die Wahrnehmung
dieser Aufgaben benötigen und erhalten die Kirchen staatliche Hilfen.
In vielfältiger Gestalt gibt es kirchlich getragene soziale Betriebe,
Werkstätten, Einrichtungen der Jugendarbeit, Baugruppen zur
Renovierung von Sozialwohnungen oder Jugendheimen, Projekte “Neue
Arbeit”, Gruppen, die den Strukturwandel in einer Region begleiten,
oder Treffpunkte für Angehörige verschiedener Generationen. Jüngste
Änderungen der Sozialgesetzgebung, die die Erfüllung der sozialen
Aufgaben und Dienstleistungen nach dem Marktprinzip umzugestalten
versuchen, stellen Diakonie und Caritas vor erhebliche Probleme.
Noch ist die weitere Entwicklung nicht zu übersehen. Alles
diakonische Tun aber den Gesetzen des Marktes zu unterwerfen, ist
weder der Sache noch den Menschen dienlich.
Um so wichtiger sind die Initiativen, die auf
neue Herausforderungen reagieren und innovative Antworten geben. Die
diakonische und caritative Arbeit der Kirchen hat sich über die
Jahrhunderte immer wieder aus solchen Impulsen erneuert.
Von bleibender Bedeutung ist die Ebene der
Kirchen- und Pfarrgemeinden. Diakonische und caritative Arbeit darf
sich nicht auf die professionalisierten Dienste beschränken und
darf nicht einfach an sie abgegeben werden. Kirchengemeinden,
kirchliche Gruppen und Verbände haben besondere Möglichkeiten, mit
ihrer sozialen, diakonischen oder caritativen Arbeit Impulse in die
gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein zu vermitteln. Den
Initiativen mit Arbeitslosen, arbeitslosen Jugendlichen, Armen und
sozial Schwachen kommt gegenwärtig besondere Bedeutung zu. Sie
begleiten diese Personenkreise und bieten Hilfen zur
Wiedereingliederung an. Besuchsdienstkreise und Treffpunkte für
Arbeitslose sind Ansatzpunkte dafür, die soziale Verantwortung der
Gemeinden zu erhöhen. Es ist wichtig, daß Kirchengemeinden und
Verbände mit Hilfe solcher Aktivitäten die sie umgebende soziale
Wirklichkeit wahrnehmen und den sozial Benachteiligten in ihrer
eigenen Mitte Aufmerksamkeit schenken. Entscheidend wird sein, daß
Christen und Gemeinden nicht bei einzelnen diakonischen Aktivitäten
und Maßnahmen stehen bleiben. Es geht um eine “neue Bekehrung zur
Diakonie”, in der die Freude und Hoffnung, die Trauer und Angst der
Menschen, die Hilfe nötig haben, zur Freude und Hoffnung, Trauer und
Angst der Christen werden.
(251) Der Horizont des Dienstes an Menschen in
Not hat sich in den letzten Jahrhunderten fortschreitend erweitert.
Nächstenliebe ist auch Fernstenliebe geworden. Das hat in kirchlichen
Hilfswerken weltweiter Solidarität und entwicklungspolitischen
Aktivitäten seinen Niederschlag gefunden.
Die Kirche ist ihrem Wesen nach weltweit,
grenzüberschreitend. Sie verfügt über besondere Möglichkeiten,
den Blick der Menschen für die Eine Welt zu öffnen und das Bewußtsein
der Verantwortung über das eigene Land und Volk hinaus zu schärfen.
Die ökumenische Zusammenarbeit mit Kirchen aus der ganzen Welt und
die intensiven Partnerschaften mit Gemeinden und Ortskirchen erweitern
den Gesichtskreis über den eigenen Kulturraum hinaus. Solche
Kontakte erinnern zugleich an die Not des Südens und die
wechselseitigen weltwirtschaftlichen Abhängigkeiten. Die
Beteiligung der Kirchen am “konziliaren Prozeß für
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung” bedeutet eine
umfassende Orientierung kirchlichen Handelns an den drängenden Aufgaben
gesellschaftlicher Veränderung. In ökumenischer Zusammenarbeit
stellen sich die Christen den großen Überlebensfragen der
Menschheit. Das Engagement für die Länder des Südens führt zu
neuen Anstößen auch im eigenen Bereich.
Direkte Hilfe wird insbesondere von den großen
Werken wie “Adveniat”, “Brot für die Welt”, “Hoffnung für
Osteuropa”, “Misereor”, “Missio” und “Renovabis”
geleistet. Sie dienen aber nicht nur der Einwerbung von Spenden und
ihrem fachkundigen Einsatz bei der Katastrophenhilfe oder
längerfristigen Entwicklungsmaßnahmen, sondern ebenso der
entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Bewußtseinsbildung.
Aufgrund ihrer direkten Kontakte in die betroffenen Länder und der
in langjährigem Engagement erworbenen Erfahrungen sind die Kirchen
zu einem wichtigen und geachteten Träger entwicklungspolitischer
Projekte geworden. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch die
Bemühungen der Kirchen in ihrer “Gemeinsamen Konferenz Kirche und
Entwicklung”, den Dialog im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
und der Friedensinitiativen zu verbessern.
Neben kirchlichen Finanzmitteln stehen für diese
Aufgaben auch staatliche Gelder zur Verfügung. Die in den letzten
Jahren bei den Kirchen spürbar werdenden finanziellen Engpässe
machen es zunehmend schwierig, das bisherige Niveau der für die
kirchlichen Entwicklungsdienste zur Verfügung gestellten Mittel aus
Kirchensteuern zu halten. Die Kirchen erfahren hier im eigenen Bereich,
welche Konflikte und Schmerzen mit Prioritätendebatten verbunden sind.
(252) Einige weitere Bereiche, in denen die
Kirchen ihren Auftrag zur Weltgestaltung konkret wahrnehmen und
weiterhin wahrnehmen müssen, seien nur kurz genannt:
• Gemeinden
und Kirchenkreise, Diözesen und Landeskirchen haben “Runde Tische
sozialer Verantwortung” ins Leben gerufen. Dabei wird versucht,
das Gespräch zwischen Vertretern und Vertreterinnen aus Politik und
Verwaltung, insbesondere aus Sozialbehörden und
Arbeitsverwaltungen, aus Kammern und Betrieben, Gewerkschaften und
Unternehmervereinigungen, der Medien und nicht zuletzt der
betroffenen Bevölkerungsgruppen über die sozialen Probleme vor
Ort anzustoßen. Runde Tische bewähren sich in solchen Fällen, weil
sie das Bewußtsein stärken, daß regionale Probleme
wirtschaftlicher und sozialer Art nur gemeinsam bewältigt werden
können.
• Diese
Mittlerrolle können die Kirchen um so leichter übernehmen, wenn sie
einen kontinuierlichen und intensiven Kontakt mit der Arbeitswelt
pflegen. Die Sorge gilt dabei den arbeitenden Menschen, einschließlich
derer, die unternehmerische Verantwortung tragen, aber auch den
Wandlungen der Arbeitswelt selbst. Die Kontakte dürfen nicht erst im
Konfliktfall, etwa bei drohenden Betriebsschließungen, aufgenommen
werden. Regelmäßige Besuche in Betrieben und regelmäßige
Gespräche mit den Arbeitgeberorganisationen, dem Handwerk und den
Gewerkschaften schaffen eine Basis des Vertrauens, auf der dann auch im
Konfliktfall aufgebaut werden kann.
• Die
Kirchen engagieren sich gegen Ausländerfeindlichkeit und bemühen
sich, zum Aufbau einer positiven Einstellung gegenüber Fremden
in der Gesellschaft beizutragen. Dies geschieht, indem Begegnungen vor
Ort initiiert und gemeinsame Veranstaltungen angeboten werden. Die
Kirchen setzen sich, auch durch praktische Hilfe und Unterstützung,
für eine bessere soziale Integration ein. Vor allem beteiligen sie
sich an der Sorge um ausländische Kinder und Jugendliche. Sie treten
ein für eine menschenwürdige und gerechte Asylpraxis.
• Der
Einsatz für den Umweltschutz im kirchlichen Raum hilft mit, das
gesellschaftliche Bewußtsein für die Notwendigkeit eines
nachhaltigen Wirtschaftens zu stärken. Das Engagement vieler Christen
für die Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens hat aber
nicht allein in der Gründung gesonderter kirchlicher
Umweltinitiativen, sondern vor allem auch in der Mitarbeit in den
allgemeinen Umweltverbänden seinen Ausdruck gefunden.
(253) Die Verkündigung des Wortes Gottes,
seine Zuwendung zu allen Menschen, steht im Mittelpunkt kirchlichen
Handelns. Die Kirche bezeugt Gottes Zuspruch und seinen Anspruch auf
das ganze Leben. Ein Leben aus der Gnade Gottes nimmt die Angst, zu kurz
zu kommen, und schenkt zugleich Mut und Zuversicht zum Handeln.
Deshalb ist diese Verkündigung nicht nur auf den einzelnen in seiner
unvertretbaren Freiheit, sondern ebenso auf die strukturellen -
sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen - Bedingungen seiner
Existenz gerichtet. Die Kirchen dürfen sich nicht in einer Nische der
pluralistischen Gesellschaft mehr oder weniger bequem einrichten. Ihre
Verkündigung muß sich auch darin bewähren, daß sie Ferment einer
gerechten und solidarischen Gesellschaftsordnung wird.
(254) Die Verkündigung der Kirchen ist
angewiesen auf eine sensible und nüchterne Wahrnehmungsfähigkeit und
Wahrnehmungsbereitschaft. So leben z. B. Menschen, die unter
Arbeitslosigkeit oder Armut leiden, oft auch mitten in der kirchlichen
Gemeinschaft und doch an der Peripherie sozialer Wahrnehmung. Nur
wenn die nicht unmittelbar Betroffenen eine entsprechende
Wahrnehmungsbereitschaft entwickeln, setzt ein Prozeß des Verstehens
ein. Wahrnehmungsbereitschaft und Wahrnehmungsfähigkeit setzen
Einfühlungsvermögen voraus. Sie wachsen mit der Kenntnis von
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen, von ethischen Normen
und Wertmaßstäben und vom christlichen Menschen- und
Gesellschaftsbild. Die Predigt muß noch mehr die Lebenswirklichkeit
der Menschen aufgreifen und im Lichte des Evangeliums und der an ihm
orientierten christlichen Sozialethik deuten.
(255) Zu den in der Wirkung bedeutsamsten
kirchlichen Handlungsmöglichkeiten gehören Bildung und
Erziehung. Auch hier versuchen die Kirchen, Menschen zu einem
wertbezogenen Handeln im persönlichen, sozialen und politischen
Bereich zu befähigen. Dies geschieht in den Gemeinden und Verbänden,
in der Erwachsenenbildung, in der Arbeit der kirchlichen Akademien und
Sozialinstitute sowie in den vielfältigen Formen kirchlicher
Präsenz im staatlichen Bildungsbereich. Mit ihren öffentlichen
Stellungnahmen, Denkschriften und Diskussionsbeiträgen tragen die
Kirchen zur ethischen Urteilsbildung und zur gesellschaftlichen
Konsensbildung bei. Von besonderer Bedeutung sind der
Religionsunterricht in der Schule, auch und vor allem in der
berufsbildenden Schule, das kirchliche Bildungs- und Erziehungsangebot
durch eigene Schulen, Internate und Kindergärten, aber auch die
Präsenz der Kirchen an den Hochschulen und Universitäten. Hier
ereignet sich die Vermittlung von Werten, die für das Zusammenleben der
Gesellschaft grundlegend sind.
(256) Das kirchliche
Leben hat im Gottesdienst sein Zentrum. Im Gottesdienst
empfängt die Kirche Gottes Gabe und antwortet mit Gebet, Bekenntnis und
Lob. Diese Antwort ist vor allem Dank. Wer aus dem Dank lebt, kann die
ganze Wirklichkeit als verdankt verstehen und darum mit größerer
Zuversicht an die Aufgaben herangehen, die sich dem wirtschaftlichen und
sozialen Handeln stellen. Gesellschaftliches Handeln der Christen
verliert an Kraft, wenn es nicht mehr an das Beten und Feiern
zurückgebunden ist. Im Gottesdienst werden die Christen zum Weltdienst
befreit und beauftragt. Wenn Christen Gottesdienst feiern, treten sie
dem radikal Anderen und doch Nahen gegenüber, dem persönlichen Gott,
der zum Dienst sendet.
(257) Die Kirchen sollen erfahrbar werden als
• Orte
der Orientierung, an denen aus dem christlichen Glauben heraus das
Fragen nach Sinn und Ziel des menschlichen Lebens und des Lebens der
Gesellschaft wachgehalten wird;
• Orte
der Wahrheit und der realistischen Sicht des Menschen, wo Ängste,
Versagen und Schuld nicht vertuscht werden müssen, weil um Christi
willen immer wieder Vergebung und Neuanfang geschehen;
• Orte
der Umkehr und Erneuerung, an denen Menschen sich verändern, auf ihre
Mitmenschen und ihre Nöte aufmerksam werden und alte Verhaltensweisen
ablegen;
• Orte
der Solidarität und Nächstenliebe, an denen untereinander und für
andere die je eigene Verantwortung bejaht und praktiziert wird;
• Orte
der Freiheit, an denen erfahren werden kann, daß Freiheit und Bindung,
Selbstentfaltung und Verbindlichkeit nicht Gegensätze sind, sondern
sich gegenseitig bedingen und genau dieser wechselseitige Bezug für
ein gelingendes Leben wichtig ist;
• Orte
der Hoffnung, an denen Perspektiven gesucht werden für eine sinnvolle
Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens und an denen bei dieser
Suche der Blick über das Heute hinaus geöffnet wird.
(258) Wenn der Konsultationsprozeß ein so
großes Echo in der Öffentlichkeit und bei den gesellschaftlich
relevanten Gruppen gefunden hat, dann nicht zuletzt deshalb, weil von
vielen Seiten damit die Hoffnung verbunden wird, die Kirchen könnten
mit dazu beitragen, daß überfällige Reformen in Wirtschaft und
Gesellschaft in Gang kommen. Gesellschaft und Staat sind darauf
angewiesen, daß an die ethischen Voraussetzungen einer freiheitlichen
und sozialen Rechtsordnung erinnert wird und daß an dem Dialog zwischen
den gesellschaftlichen Gruppen auch Kräfte teilnehmen, die nicht
partei- und interessengebunden sind. Im Rahmen einer solchen
Mitverantwortung tun die Christen und die Kirchen ihren Dienst an der
Gesellschaft für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit.
Vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
herausgegebene Gemeinsame Texte
1
Organtransplantationen (1990)
2
Berechtigte Ansprüche zu einem gerechten Ausgleich bringen
(1991)
3
Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland (1994)
4
Zum Verhältnis von Staat und Kirche im Blick auf die
Europäische Union (1995)
4a
The Relationship of Church and State - A Perspective on the
European Union
(1995)
4b
Les relations entre l’Etat et l’Eglise au regard de l’Union
européenne (1995)
5
Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in den neuen Bundesländern
(1995)
6
Im Sterben: Umfangen vom Leben (1996)
7
Wissenschaftliches Forum zum Konsultationsprozeß (1996)
8
Aufbruch in eine solidarische und gerechte Zukunft (1996)